Common use of Wertpapierleihe Clause in Contracts

Wertpapierleihe. Der Kunde ermächtigt das Finanzinstitut ausdrücklich, seine Wertpapiere in Leihgeschäften zu verwenden, sofern diese Transaktionen auf einem Markt stattfinden, der professionellen Finanzdienstleistern offen steht und der durch amtliche Börsenmakler oder Kompensationssysteme oder Finanzinstitute organisiert ist. Die Leihe erfolgt auf Risiko und zugunsten das Finanzinstituts unter der Bedingung, dass die Haftung des Finanzinstituts gegenüber dem Kunden unter keinen Umständen höher ist als die Haftung der amtlichen Börsenmakler, der Kompensationssysteme oder Finanzinstitute, gemäß den auf dem jeweiligen Markt anwendbaren Usancen und Regeln. Wenn die Wertpapiere nach einer Leihe nicht durch das Finanzinstitut zurückerstattet werden können, ist die Haftung des Finanzinstituts auf die Erstattung von Wertpapieren gleicher Natur, Qualität und Wert oder Gegenwert beschränkt. Falls nichts anderes vereinbart wurde, hat der Kunde keinen Anspruch auf Vergütung. Der Kunde erkennt an, dass die Haltungs- und Aufbewahrungskosten im Zusammenhang mit dem Wertpapierdepot nicht seine Genehmigung für die Wertpapierleihe berücksichtigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen