Wertung der Angebote Musterklauseln

Wertung der Angebote. Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden nach Öffnung gemäß § 55 VgV geprüft und gewertet. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (vgl. Ziffer XI.). Die Wertung erfolgt nach Maßgabe der unter Ziffer XII.2. beschriebenen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung.
Wertung der Angebote. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Skonto wird nicht berücksichtigt. Wirtschaftlichstes Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Ge- samt- bzw. Wertungspreis. Bei identischen Preisen entscheidet das Los. Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung mit Bietern über deren Leistungsangebot und/oder Preisangebot zu verhandeln, wenn dies vor dem Hintergrund einer passgenaueren Leistungserbringung bzw. eines verbesserungsfähigen Preis-/ Leistungsverhältnisses zweckmäßig erscheint. Für derartige Verhandlungen besteht grundsätzlich jedoch kein Anlass, wenn die angebotene Leistung den Erwartungen entspricht und der angebotene Preis den Wirtschaftlichkeits- ansprüchen genügt. Alle Bieter müssen daher auch bei Verhandlungsvergaben davon ausgehen, dass es keine Leistungs- und / oder Preisverhandlungen gibt.
Wertung der Angebote. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden wie folgt beurteilt: Bruttopreis 40 Qualität des Konzepts 60 Gesamtpunktzahl 100 Es wird das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet auf der Grundlage von Preis/Kosten und den nachstehenden Kriterien: • Einschlägige Erfahrungen in der Kulturentwicklungsplanung oder vergleichbaren Kulturkonzeptionen (max. 20 Punkte) • Qualität des Konzepts mit Darstellung der Vorgehensweise (max. 10 Punkte) • Darstellung der Zeitplanung mit Meilensteinen (max. 5 Punkte) • Darstellung der Methodik zur Einbindung der Akteure (max. 5 Punkte) • Darstellung der Veranstaltungsformate zur Gewinnung verwertbarer Ergebnisse (max. 10 Punkte) • Ideenskizze Beteiligungsformat für Homepage (max. 5 Punkte) • Darstellung der Zweckmäßigkeit der Ausgestaltung der Maßnahmen und Veranstaltungen (max. 5 Punkte) Der Verfahrensvorschlag des MFFKIs (Anlage 1) ist nicht Maßstab der späteren Bewertung. Das Angebot und Konzept müssen bei einem einstündigen Termin im MFFKI präsentiert werden. Für die Präsentation ist Dienstag, der 31. Mai 2022 angesetzt. Für den Termin werden keine Kosten erstattet.
Wertung der Angebote. Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän- kungen (GWB) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt nach den vier Wertungsstufen:

Related to Wertung der Angebote

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.