Wettbewerbsbeschränkungen. (§ 8 Nr. 4) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbe- werbsbeschränkung darstellt, ist er dem Auftraggeber zum Schadensersatz von 15 % der Auftragssumme verpflichtet, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus § 8 Nr. 4, bleiben unberührt.
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Samples: Bauvertrag
Wettbewerbsbeschränkungen. (§ 8 Nr. 4) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbe- werbsbeschränkung Wett- bewerbsbeschränkung darstellt, ist hat er dem Auftraggeber zum Schadensersatz von 15 % v.H. der Auftragssumme verpflichtetan den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus § 8 Nr. 4, bleiben unberührt.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen
Wettbewerbsbeschränkungen. (§ 8 Nr. 4) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbe- werbsbeschränkung Wettbewerbs- beschränkung darstellt, ist hat er dem Auftraggeber zum Schadensersatz von 15 % v. H. der Auftragssumme verpflichtetan den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche vertrag- liche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus § 8 Nr. 4, bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Bestellbedingungen
Wettbewerbsbeschränkungen. (§ 8 Nr. 42) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbe- werbsbeschränkung Wettbewerbsbeschränkung darstellt, ist hat er dem Auftraggeber zum Schadensersatz von 15 % v. H. der Auftragssumme verpflichtetan den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus § 8 Nr. 42, bleiben unberührt.
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Samples: Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen Für Lieferleistungen
Wettbewerbsbeschränkungen. (§ 8 NrAbs. 4) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbe- werbsbeschränkung unzu- lässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, ist hat er dem Auftraggeber zum Schadensersatz von 15 % 5 v.H. der Auftragssumme verpflichtetan den Auftraggeber zu zah- len, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus § 8 NrAbs. 4, bleiben unberührt.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Der Stadt Hamm Für Die Ausführung Von Bauleistungen (Zvb/Vob)