Common use of Wie und unter welchen Voraussetzungen können Bedingungen angepasst werden? Clause in Contracts

Wie und unter welchen Voraussetzungen können Bedingungen angepasst werden?. 19.1 Wir sind berechtigt, die jeweils betroffenen Bedingungen des Versicherungsvertrags zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen (Anpassung), wenn – sich Änderungen bestehender oder Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften unmittelbar auf sie auswirken, – sich die höchstrichterliche Rechtsprechung zu ihnen ändert, – ein Gericht ihre Unwirksamkeit rechtskräftig feststellt oder – sie durch das Versicherungsaufsichts- oder das Kartellamt durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für mit gelten- dem Recht nicht vereinbar erklärt werden oder gegen Leitlinien oder Rundschreiben dieser Behörden verstoßen.

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Wie und unter welchen Voraussetzungen können Bedingungen angepasst werden?. 19.1 35.1 Wir sind berechtigt, bei - Änderung bestehender oder Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften, die jeweils sich unmittelbar auf einzelne Bestimmungen des Versicherungs- vertrages auswirken; - den Versicherungsvertrag betreffende Ände- rungen der höchstrichterlichen Rechtspre- chung; - rechtskräftiger Feststellung der Unwirksamkeit einzelner Bedingungen durch ein Gericht; - Beanstandung einzelner Bedingungen als mit geltendem Recht nicht vereinbar durch die Versicherungsaufsichtsbehörde oder Kartellbe- hörde im Wege eines bestandskräftigen Verwal- tungsakts die betroffenen Bedingungen des Versicherungsvertrags zu ändern, zu ergänzen ergän- zen oder zu ersetzen (Anpassung), wenn – sich Änderungen bestehender oder Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften unmittelbar auf sie auswirken, – sich die höchstrichterliche Rechtsprechung zu ihnen ändert, – ein Gericht ihre Unwirksamkeit rechtskräftig feststellt oder – sie durch das Versicherungsaufsichts- oder das Kartellamt durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für mit gelten- dem Recht nicht vereinbar erklärt werden oder gegen Leitlinien oder Rundschreiben dieser Behörden verstoßen.

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Wie und unter welchen Voraussetzungen können Bedingungen angepasst werden?. 19.1 Wir sind berechtigt, bei - Änderung bestehender oder Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften, die jeweils sich unmittelbar auf einzelne Bestimmungen des Versicherungsver- trages auswirken; - den Versicherungsvertrag betreffende Änderun- gen der höchstrichterlichen Rechtsprechung; - rechtskräftiger Feststellung der Unwirksamkeit einzelner Bedingungen durch ein Gericht; - Beanstandung einzelner Bedingungen als mit geltendem Recht nicht vereinbar durch die Versicherungsaufsichtsbehörde oder Kartell- behörde im Wege eines bestandskräftigen Verwaltungsakts die betroffenen Bedingungen des Versicherungsvertrags zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen (Anpassung), wenn – sich Änderungen bestehender oder Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften unmittelbar auf sie auswirken, – sich die höchstrichterliche Rechtsprechung zu ihnen ändert, – ein Gericht ihre Unwirksamkeit rechtskräftig feststellt oder – sie durch das Versicherungsaufsichts- oder das Kartellamt durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für mit gelten- dem Recht nicht vereinbar erklärt werden oder gegen Leitlinien oder Rundschreiben dieser Behörden verstoßen.

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Wie und unter welchen Voraussetzungen können Bedingungen angepasst werden?. 19.1 35.1 Wir sind berechtigt, bei - Änderung bestehender oder Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften, die jeweils sich unmittelbar auf einzelne Bestimmungen des Versicherungs- vertrages auswirken; - den Versicherungsvertrag betreffende Ände- rungen der höchstrichterlichen Rechtspre- chung; - rechtskräftiger Feststellung der Unwirksamkeit einzelner Bedingungen durch ein Gericht; - Beanstandung einzelner Bedingungen als mit geltendem Recht nicht vereinbar durch die Versicherungsaufsichtsbehörde oder Kartell- behörde im Wege eines bestandskräftigen Verwaltungsakts oder - Verstoß einzelner Bedingungen gegen Leitlinien oder Rundschreiben der Versicherungsauf- sichtsbehörde oder Kartellbehörde die betroffenen Bedingungen des Versicherungsvertrags zu ändern, zu ergänzen er- gänzen oder zu ersetzen (Anpassung), wenn – sich Änderungen bestehender oder Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften unmittelbar auf sie auswirken, – sich die höchstrichterliche Rechtsprechung zu ihnen ändert, – ein Gericht ihre Unwirksamkeit rechtskräftig feststellt oder – sie durch das Versicherungsaufsichts- oder das Kartellamt durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für mit gelten- dem Recht nicht vereinbar erklärt werden oder gegen Leitlinien oder Rundschreiben dieser Behörden verstoßen.

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