Art der Leistungen Musterklauseln

Art der Leistungen. 1.1 Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu vermuten war. 1.2 Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik.
Art der Leistungen a) Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlichen oder privat- rechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu vermuten war. b) Wir informieren Sie über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellen auf Wunsch eine Verbindung zwischen dem Haus- arzt, der versicherten Person und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus her. c) Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport (auch Flugrückholung) der verletzten Person zum Kranken- haus oder zur Spezialklinik.
Art der Leistungen. 2.1.1 Wir ersetzen nach einem unter den Versiche- rungsschutz fallenden Unfall die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Rettungs- diensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war. 2.1.2 Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeord- neten Transport der verletzten Person zum Kran- kenhaus oder zur Spezialklinik. 2.1.3 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohn- sitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anord- nung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren. 2.1.4 Bei einem unfallbedingten Tod ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Art der Leistungen. Die Leistungen werden nach Maßgabe des Gesamt-/Teilhabeplanes, insbesondere in Form von Beratung, Assistenz, Anleitung, Begleitung, Organisation/Koordination, Motivation, Unterstützung/Hilfestellung und gegebenenfalls stellvertretender Ausführung und intensiver Förderung/umfassender Hilfestellung erbracht. Dabei ist stets darauf zu achten, dass die Bedarfe sowie das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten im Sinne einer personenzentrierten Eingliederungshilfe angemessen berücksichtigt werden.
Art der Leistungen. Wir gewähren im Rahmen des Rehabilitationsmanagements die folgen- den Leistungen: a) Medizinmanagement – Beratung zu medizinischen Maßnahmen, Einrichtungen und Hilfsmitteln – Erstellung eines Rehabilitationsplanes – Umsetzung der Behandlungsschritte: Organisation und Koordination von medizinischen Maßnah- men, Organisation psychologischer Betreuung, Klärung von Kostenübernahmen, Hilfestellung bei Anträgen, Unterstützung bei der Organisation von Hilfsmitteln sowie Begleitung zu Arztbesuchen, Behörden und Ämtern. b) Berufliches Wiedereingliederungsmanagement – Beratung bei der behinderungsgerechten Umgestaltung des Arbeitsplatzes – Initiierung einer stufenweise durchgeführten Wiedereingliede- rung – Zusammenarbeit mit beteiligten öffentlichen Reha-Trägern – Analyse des Arbeitsmarkes – Entwicklung neuer Berufsziele – Organisation geeigneter Qualifizierungs- oder Umschulungs- maßnahmen – Training von Bewerbungsgesprächen
Art der Leistungen. Es werden ausschliesslich die folgenden Leistungen erbracht: a) Überbrückungsrenten; b) Pauschalleistungen zu den Sozialabgaben der Rentenbezüger; c) Erstattung von Altersgutschriften BVG; d) Ersatzleistungen im Härtefall.
Art der Leistungen. Das Krankentagegeld wird vom ersten Leistungstag an für jeden Tag der weiteren völligen Arbeitsunfä- higkeit - auch für Sonn- und Feiertage - ohne zeitli- che Begrenzung gezahlt. Erster Leistungstag ist nach Tarifstufe 3 (3 Karenztage) der 4. Tag nach Tarifstufe 7 (7 Karenztage) der 8. Tag nach Tarifstufe 14 (14 Karenztage) der 15. Tag nach Tarifstufe 21 (21 Karenztage) der 22. Tag nach Tarifstufe 28 (28 Karenztage) der 29. Tag nach Tarifstufe 42 (42 Karenztage) der 43. Tag nach Tarifstufe 63 (63 Karenztage) der 64. Tag nach Tarifstufe 84 (84 Karenztage) der 85. Tag nach Tarifstufe 91 (91 Karenztage) der 92. Tag nach Tarifstufe 105 (105 Karenztage) der 106. Tag nach Tarifstufe 126 (126 Karenztage) der 127. Tag nach Tarifstufe 182 (182 Karenztage) der 183. Tag nach Tarifstufe 273 (273 Karenztage) der 274. Tag nach Tarifstufe 364 (364 Karenztage) der 365. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Ist Tarifstufe 364 von einem Arbeitnehmer vereinbart und überschreitet die Dauer der Fortzahlung des Entgeltes durch den Arbeitgeber 364 Tage, wird das vereinbarte Krankentagegeld der Tarifstufe 364 von dem Tage an gezahlt, der auf den Wegfall der Entgeltfortzahlung folgt. Besteht für einen Arbeitnehmer während der ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses kein An- spruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, wird das vereinbarte Krankentagegeld auch nach einer Karenzzeit von drei Tagen für jeden Tag einer völligen Arbeitsunfähigkeit längstens bis zum Ablauf der vierten Woche des Arbeitsverhältnisses gezahlt. Der vertraglich festgelegte Beginn des Arbeitsver- hältnisses und der Beginn der Fortzahlung des Arbeitsentgeltes sind dem Versicherer nachzuwei- sen. Wird innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende einer Arbeitsunfähigkeit eine erneute Arbeitsunfähig- keit infolge derselben Krankheit oder Unfallfolge ärztlich festgestellt, so werden die in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der erneuten Arbeitsunfä- higkeit nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen dieser Krankheit oder Unfallfolge auf die Karenzzeit angerechnet. Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind ohne Beitragszuschlag mitversichert.
Art der Leistungen. 1.1 Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu vermuten war. 1.2 Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik. 1.3 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren. 1.4 Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person. 1.5 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Art der Leistungen. 1.1 Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu vermuten war. 1.2 Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik. 1.3 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren. 1.4 Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person.
Art der Leistungen. 2.10.2.1 Wir ersetzen die Kosten für Such­, Rettungs­ oder Bergungseinsätze von öffentlich­rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungs­ diensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu vermuten war. 2.10.2.2 Wir informieren Sie über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellen auf Wunsch eine Verbindung zwischen dem Hausarzt der versicherten Person und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus her. 2.10.2.3 Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der versicherten Person zum Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik. 2.10.2.4 Wir ersetzen die durch die Rückkehr der versicherten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz entstandenen Mehrkosten, soweit diese auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren. 2.10.2.5 Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entstehenden Heimfahrt­ oder Unterbringungskosten für mitreisende minderjähri­ ge Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person. Als Ausland gilt jedes Land außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in dem die versicherte Person keinen Wohnsitz hat. 2.10.2.6 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. 2.10.2.7 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.