Art und Höhe der Leistungen Musterklauseln

Art und Höhe der Leistungen. Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Ersatz für nachgewiesene – Arzthonorare und sonstige Operationskosten, – notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus, – Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen unfallbedingten Verlust oder Teilverlust von Schneide- und Eckzähnen entstanden sind. Ziffer 3 findet keine Anwendung.
Art und Höhe der Leistungen. 1.2.1 Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbar- ten Versicherungssumme Ersatz für nachgewie- sene - Arzthonorare und sonstige Operationskosten - notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus. 1.2.2 Wir leisten nicht Ersatz für Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten.
Art und Höhe der Leistungen. Der hinzukommende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner ist ab dem Tag der Heirat bzw. dem Tag der Eintragung, - die hinzukommenden leiblichen Kinder sind ab dem Tag der Geburt für drei Monate mit den Versicherungssummen von - 50.000 EUR Invaliditäts-Kapitalleistung, - 10.000 EUR Todesfallleistung für Erwachsene, - 5.000 EUR Todesfallleistung für Kinder, - 5.000 EUR Bergungskosten versichert. Zeigen Sie uns die Heirat, die Eintragung oder die Geburt während der ersten drei Monate an, verlängert sich der Versicherungsschutz um weitere drei Monate. Bestehen bei uns mehrere Unfallversicherungen mit Familien- Vorsorgeversicherung, können Sie Leistungen für hinzukommende Personen nur aus einem dieser Verträge verlangen. Unberücksichtigt bleiben vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln und die verbesserte Gliedertaxe. Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt nach Ablauf der genann- ten Fristen. Die Fortsetzung kann gegen Beitrag vereinbart werden.
Art und Höhe der Leistungen. 2.1 Es wird Ersatz geleistet bis zur Höhe von 15.000 EUR für nachgewiesene - Arzthonorare und sonstige Operationskosten, - notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus, - Zahnarzt-, Zahnbehandlungs-, Zahnersatzkosten, soweit natürliche Schneide- und/oder Eckzähne beschädigt wurden. 2.2 Hat noch ein anderer Kostenträger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Kostenträger seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Art und Höhe der Leistungen. Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs- summe Ersatz für nachgewiesene ñ Arzthonorare und sonstige Operationskosten, ñ notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus, ñ Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen un- fallbedingten Verlust oder Teilverlust von Schneide- und Eckzäh- nen entstanden sind.
Art und Höhe der Leistungen. Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene – Arzthonorare und sonstige Operationskosten, – notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus, – Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. 2.15 Schmerzensgeld‌
Art und Höhe der Leistungen. 2.2.1 Der Versicherer leistet insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versiche- rungssumme Ersatz für nachgewiesene – Arzthonorare und sonstige Operationskosten – notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus 2.2.2 Der Versicherer leistet nicht Ersatz für Zahnbehandlungs- und Zahner- satzkosten. – 3 – 21013006 (06.22)
Art und Höhe der Leistungen. Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene • Arzthonorare und sonstige Operationskosten, • notwendige Kosten für Unterbringung und Verpfle- gung in einem Krankenhaus, • Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten • Zahnarzt- und Zahnlaborkosten insgesamt bis zu 30.000 Euro. Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesell- schaft mehrere Unfallversicherungen, gilt der vorge- nannte Höchstbetrag insgesamt für alle Unfallversi- cherungen.
Art und Höhe der Leistungen. 21.2.1 Es wird Ersatz für nachgewiesene Leistungen geleistet bis zur im Versicherungsschein vereinbarten Höhe, maximal jedoch bis 30.000 Euro. • Arzthonorare und sonstige Operationskosten • notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus • Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen unfallbedingten Verlust oder Teilverlust von Schneide- und Eckzäh- nen entstanden sind.
Art und Höhe der Leistungen. 1.2.1 Wir leisten insgesamt bis zu einer Höhe von 15.000 EUR Ersatz für nachgewiesene – Arzthonorare und sonstige Operationskosten, – notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Kran- kenhaus, – medizinisch notwendige Medikamente, Heil- und Hilfsmittel 1.2.2 Ersatzleistungen Dritter werden von der Versicherungsleistung in Abzug gebracht. 1.2.3 Nicht versichert sind Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten sowie Kosten für kieferorthopädische Behandlungen. 1.2.4 Die Versicherungssumme für kosmetische Operationen nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten planmäßigen Erhöhung (Zuwachs von Leistung und Beitrag) nicht teil.