Art und Höhe der Leistungen Musterklauseln

Art und Höhe der Leistungen. Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Ersatz für nachgewiesene – Arzthonorare und sonstige Operationskosten, – notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus, – Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen unfallbedingten Verlust oder Teilverlust von Schneide- und Eckzähnen entstanden sind. Ziffer 3 findet keine Anwendung.
Art und Höhe der Leistungen. Der hinzukommende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner ist ab dem Tag der Heirat bzw. dem Tag der Eintragung, - die hinzukommenden leiblichen Kinder sind ab dem Tag der Geburt für drei Monate mit den Versicherungssummen von - 50.000 EUR Invaliditäts-Kapitalleistung, - 10.000 EUR Todesfallleistung für Erwachsene, - 5.000 EUR Todesfallleistung für Kinder, - 5.000 EUR Bergungskosten versichert. Zeigen Sie uns die Heirat, die Eintragung oder die Geburt während der ersten drei Monate an, verlängert sich der Versicherungsschutz um weitere drei Monate. Bestehen bei uns mehrere Unfallversicherungen mit Familien- Vorsorgeversicherung, können Sie Leistungen für hinzukommende Personen nur aus einem dieser Verträge verlangen. Unberücksichtigt bleiben vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln und die verbesserte Gliedertaxe. Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt nach Ablauf der genann- ten Fristen. Die Fortsetzung kann gegen Beitrag vereinbart werden.
Art und Höhe der Leistungen. Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene – Arzthonorare und sonstige Operationskosten, – notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus, – Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Art und Höhe der Leistungen. 1.2.1 Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbar- ten Versicherungssumme Ersatz für nachgewie- sene - Arzthonorare und sonstige Operationskosten - notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus.
Art und Höhe der Leistungen. 2.12.2.1 Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, können Sie sich unmittelbar an uns halten.
Art und Höhe der Leistungen. 11.2.1 Es wird Ersatz für nachgewiesene Leistungen geleistet bis zur im Versicherungsschein vereinbarten Höhe, maximal jedoch bis 10.000 Euro. • Arzthonorare und sonstige Operationskosten • notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus
Art und Höhe der Leistungen. 21.2.1 Es wird Ersatz für nachgewiesene Leistungen geleistet bis zur im Versiche- rungsschein vereinbarten Höhe, maximal jedoch bis 30.000 Euro. • Arzthonorare und sonstige Operationskosten • notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus • Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen unfallbedingten Verlust oder Teilverlust von Schneide- und Eckzähnen entstanden sind.
Art und Höhe der Leistungen. 2.2.1 Der Versicherer leistet insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versiche- rungssumme Ersatz für nachgewiesene – Arzthonorare und sonstige Operationskosten – notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus
Art und Höhe der Leistungen. Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene • Arzthonorare und sonstige Operationskosten, • notwendige Kosten für Unterbringung und Ver- pflegung in einem Krankenhaus, • Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten • Zahnarzt- und Zahnlaborkosten insgesamt bis zu 5.000 Euro. Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesell- schaft mehrere Unfallversicherungen, gilt der vorge- nannte Höchstbetrag insgesamt für alle Unfallversi- cherungen.
Art und Höhe der Leistungen. 2.1 Es wird Ersatz geleistet bis zur Höhe von 20.000 EUR für nachgewiesene - Arzthonorare und sonstige Operationskosten, - notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus, - Zahnarzt-, Zahnbehandlungs-, Zahnersatzkosten, soweit natürliche Schneide- und/oder Eckzähne beschädigt wurden.