Wirksamwerden der Kündigung. 8.4.1 Die Versicherung von Gütern, die vor Wirksamwerden der Kündigung begonnen hat, bleibt bis zu dem Zeit- punkt in Kraft, der für das Ende des Versicherungs- schutzes maßgeblich ist. 8.4.2 Für lagernde Güter, ausgenommen transportbedingte Zwischenlagerungen, endet die Versicherung aufgrund der Kündigung am nächsten deklarierten Ablauftermin, spätestens einen Monat nach Kündigung.
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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011, DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011
Wirksamwerden der Kündigung. 8.4.1 Die Versicherung von Gütern, die vor Wirksamwerden der Kündigung begonnen hat, bleibt bis zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt in Kraft, der für das Ende des Versicherungs- schutzes Versicherungsschutzes maßgeblich ist.
8.4.2 . Für lagernde Güter, ausgenommen transportbedingte Zwischenlagerungen, endet die Versicherung aufgrund der Kündigung am nächsten deklarierten Ablauftermin, spätestens einen Monat nach Kündigung.
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Wirksamwerden der Kündigung. 8.4.1 10.3.1 Die Versicherung von Gütern, die vor Wirksamwerden der Kündigung begonnen hat, bleibt bis zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt in Kraft, der für das Ende des Versicherungs- schutzes Versicherungsschutzes maßgeblich ist.
8.4.2 10.3.2 Für lagernde Güter, ausgenommen transportbedingte Zwischenlagerungen, endet die Versicherung aufgrund der Kündigung am nächsten deklarierten Ablauftermin, spätestens einen Monat nach Kündigung.
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Samples: Güterversicherung
Wirksamwerden der Kündigung. 8.4.1 7.4.1 Die Versicherung von Gütern, die vor Wirksamwerden der Kündigung begonnen hat, bleibt bis zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt in Kraft, der für das Ende des Versicherungs- schutzes Versicherungsschutzes maßgeblich ist.
8.4.2 7.4.2 Für lagernde Güter, ausgenommen transportbedingte transportbe- dingte Zwischenlagerungen, endet die Versicherung aufgrund der Kündigung am nächsten deklarierten Ablauftermin, spätestens einen Monat nach Kündigung.
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Samples: Gütertransportversicherung
Wirksamwerden der Kündigung. 8.4.1 29.6.1 Die Versicherung von Gütern, die vor Wirksamwerden der Kündigung begonnen hat, bleibt bis zu dem Zeit- punkt in Kraft, der für das Ende des Versicherungs- schutzes Versicherungsschutzes maßgeblich ist.
8.4.2 29.6.2 Für lagernde Güter, ausgenommen transportbedingte Zwischenlagerungen, endet die Versicherung aufgrund der Kündigung am nächsten deklarierten Ablauftermin, spätestens einen Monat nach Kündigung.
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Samples: Transport Insurance Agreement
Wirksamwerden der Kündigung. 8.4.1 7.4.1 Die Versicherung von Gütern, die vor Wirksamwerden der Kündigung begonnen hat, bleibt bis zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt in Kraft, der für das Ende des Versicherungs- schutzes Versicherungsschutzes maßgeblich ist.
8.4.2 7.4.2 Für lagernde Güter, ausgenommen transportbedingte ZwischenlagerungenZwi- schenlagerungen, endet die Versicherung aufgrund der Kündigung am nächsten deklarierten Ablauftermin, spätestens einen Monat nach Kündigung.
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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008
Wirksamwerden der Kündigung. 8.4.1 7.4.1 Die Versicherung von Gütern, die vor Wirksamwerden Wirksam- werden der Kündigung begonnen hat, bleibt bis zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt in Kraft, der für das Ende des Versicherungs- schutzes Versicherungsschutzes maßgeblich ist.
8.4.2 7.4.2 Für lagernde Güter, ausgenommen transportbedingte transportbe- dingte Zwischenlagerungen, endet die Versicherung Versiche- rung aufgrund der Kündigung am nächsten deklarierten dekla- rierten Ablauftermin, spätestens einen Monat nach Kündigung.
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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008
Wirksamwerden der Kündigung. 8.4.1 7.4.1 Die Versicherung von Gütern, die vor Wirksamwerden der Kündigung begonnen hat, bleibt bis zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt in Kraft, der für das Ende des Versicherungs- schutzes Versicherungsschutzes maßgeblich ist.
8.4.2 7.4.2 Für lagernde Güter, ausgenommen transportbedingte Zwischenlagerungen, endet die Versicherung aufgrund auf Grund der Kündigung Kün- digung am nächsten deklarierten AblaufterminAblauf- termin, spätestens einen Monat nach KündigungKün- digung.
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Samples: Transportversicherung