Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich) Musterklauseln

Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich). 1. Im Fahrzeug- und Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz (Artikel 17), Lenker-Rechtsschutz (Artikel 18) sowie im Schadenersatz und Straf-Rechtsschutz (Artikel 19) besteht Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die in Europa (im geographischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren - auch auf Flug- und Schiffsreisen innerhalb der äußeren Grenzen dieses Geltungsbereiches - eintreten, wenn auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in diesem Geltungsbereich erfolgt.
Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich). 4.1. Versicherungsschutz wird für Versicherungsfälle gewährt, die in Europa (im geographischen Sinn), in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren – auch auf Flug- und Schiffsreisen inner- halb der äußeren Grenzen dieses Geltungsbereiches – eintreten.
Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich). 1. Im Fahrzeug- und Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz (Artikel 17), Lenker-Rechtsschutz (Artikel 18) sowie im Schadener- satz- und Straf-Rechtsschutz (Artikel 19) besteht Versiche- rungsschutz für Versicherungsfälle, die in Europa (im geo- graphischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeran- rainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren, - auch auf Flug- und Schiffsreisen innerhalb der äußeren Grenzen dieses Geltungsbereiches - eintreten, wenn auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in die- sem Geltungsbereich erfolgt; Artikel 6.6 findet Anwen- dung.
Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich). 1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf in Österreich eingetretene Versicherungsfälle. Nicht versichert sind Schadenersatzansprüche aus Schäden, die nach US-Amerikanischem, Kanadischem oder Australischem Recht – bei welchem Gerichtsstand auch immer – klagsweise geltend gemacht werden.
Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich). 1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich - soweit nichts Anderes vereinbart ist - auf Europa im geografischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkom- men zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002, ABl. Nr. L 192 vom 31. Juli 2003, S. 23, unterzeichnet haben (siehe Anhang). der Bestimmungsort außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs liegt, endet der Versiche- rungsschutz mit Beendigung des Beladevorganges.
Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich). 1. Im Fahrzeug- und Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz (Art.17), Lenker-Rechtsschutz (Art.18) sowie im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz (Art.19) besteht Versi- cherungsschutz für Versicherungsfälle, die in Europa (im geographischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren - auch auf Flug- und Schiffsreisen innerhalb der äußeren Grenzen dieses Geltungsbereiches - eintreten, wenn auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in diesem Geltungsbereich erfolgt. Dies gilt ebenso im Arbeitsgerichts-Rechtsschutz gem. Art.20, Pkt.1.1. (als Arbeit- nehmer), im Sozialversicherungs-Rechtsschutz gem. Art.21, Pkt.1.1. (im Privat- und Berufsbereich als Arbeitnehmer), im Beratungs-Rechtsschutz gem. Art.22, Pkt.1.1. (im Privat- und Berufsbereich als Arbeitnehmer), im Allgemeinen Vertrags- Rechtsschutz gem. Art.23 Pkt.1.1. (im Privatbereich), im Rechtsschutz für Grund- stückseigentum und Miete gem. Art.24 als Eigentümer oder Mieter einer aus- schließlich eigenen Wohnzwecken dienenden Wohnung oder eines entsprechen- den Einfamilienhauses, im Rechtsschutz aus Erb- und Familienrecht gem. Art. 25 sowie im Daten-Rechtsschutz gem. Art.26, Pkt.1.1. (im Privatbereich).
Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich). Im Steuer-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Österreich erfolgt und dafür die Zuständigkeit eines staatli- chen österreichischen Gerichtes oder einer staatlichen österreichischen Verwal- tungsbehörde gegeben ist.
Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich). (1) Der Versicherungsschutz bezieht sich auf in Österreich eingetretene Schadenereignisse.
Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich). 1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geogra- phischen Sinn, jedenfalls auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungs- büros der Mitgliedsstaaten des europäischen Wirtschafts- raums und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002, ABl. Nr. L 192 vom 31. Juli 2003, S. 23 unterzeichnet haben (siehe Beilage). Zusätzlich erstreckt sich der Versicherungs- schutz auch auf folgende Staaten: Marokko, Türkei (gesamt) und Tunesien.
Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich). 1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Verstöße, welche in Europa gesetzt wurden, wenn das Schadenereignis in Eu- ropa eintritt und die Anspruchserhebung in Europa erfolgt. In diesem Sinne bezieht sich der Versicherungsschutz auch für die in Art 3 Pkt 4.1 angeführten Personen-, Sach- und abgeleiteten Vermögensschäden aus den besonderen Risi- ken gem. Art.7, Pkte.10 bis 23 auf in Europa eingetretene Schadenereignisse, wenn die Anspruchsbetreibung in Europa erfolgt.