Common use of Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich) Clause in Contracts

Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich). 1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich - soweit nichts Anderes vereinbart ist - auf Europa im geografischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkom- men zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002, ABl. Nr. L 192 vom 31. Juli 2003, S. 23, unterzeichnet haben (siehe Anhang). der Bestimmungsort außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs liegt, endet der Versiche- rungsschutz mit Beendigung des Beladevorganges.

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Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich). 1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich - soweit nichts Anderes vereinbart ist - auf Europa im geografischen geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkom- men den Nachtrag Nr. 1 vom 1. November 2003 zum Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedstaaten des Abkommens des Europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002, ABlAbl. Nr. L 192 105 vom 3114. Juli 2003April 2004, S. 23, 39 unterzeichnet haben (siehe Anhang). der Bestimmungsort außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs liegt, endet der Versiche- rungsschutz mit Beendigung des Beladevorgangeshaben.

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Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich). 1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich - soweit nichts Anderes vereinbart ist - auf Europa im geografischen geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkom- men Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002, ABl. Nr. L 192 vom 31. Juli 2003, S. 23, unterzeichnet haben (siehe Anhang). der Bestimmungsort außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs liegt, endet der Versiche- rungsschutz mit Beendigung des Beladevorganges.

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Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich). 1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich - soweit nichts Anderes anderes vereinbart ist - auf Europa im geografischen geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkom- men Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedstaaten Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002, ABlAbl. Nr. L 192 vom 31. Juli 2003, S. 23, 23 unterzeichnet haben (siehe AnhangAnlage). der Bestimmungsort außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs liegt, endet der Versiche- rungsschutz mit Beendigung des Beladevorganges.

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Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich). 1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich - soweit nichts Anderes vereinbart ist - auf Europa im geografischen geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkom- men Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedstaaten Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002, ABl. Nr. L 192 vom 31. Juli 2003, S. 23, 23 unterzeichnet haben (siehe AnhangAnlage). der Bestimmungsort außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs liegt, endet der Versiche- rungsschutz mit Beendigung des Beladevorganges.

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Samples: durchblicker.at

Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich). 1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich - soweit nichts Anderes vereinbart ist - auf Europa im geografischen geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkom- men Über- einkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten assozi- ierten Staaten vom 30. Mai 2002, ABl. Nr. L 192 vom 31. Juli 2003, S. 23, unterzeichnet haben (siehe Anhang). der Bestimmungsort außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs liegt, endet der Versiche- rungsschutz mit Beendigung des Beladevorganges.

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