Common use of Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich) Clause in Contracts

Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich). 1. Im Fahrzeug- und Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz (Artikel 17), Lenker-Rechtsschutz (Artikel 18) sowie im Schadener- satz- und Straf-Rechtsschutz (Artikel 19) besteht Versiche- rungsschutz für Versicherungsfälle, die in Europa (im geo- graphischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeran- rainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren, - auch auf Flug- und Schiffsreisen innerhalb der äußeren Grenzen dieses Geltungsbereiches - eintreten, wenn auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in die- sem Geltungsbereich erfolgt; Artikel 6.6 findet Anwen- dung.

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Samples: www.nautic-tours.de, rsv-bedingungen.de, durchblicker.at

Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich). 1. Im Fahrzeug- und Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz (Artikel 17), Lenker-Rechtsschutz (Artikel 18) sowie im Schadener- satz- und Straf-Rechtsschutz (Artikel 19) besteht Versiche- rungsschutz für Versicherungsfälle, die in Europa (im geo- graphischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeran- rainerstaatenMittelmeeranrai- nerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren, - auch auf Flug- und Schiffsreisen innerhalb der äußeren äu- ßeren Grenzen dieses Geltungsbereiches - eintreten, wenn auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in die- sem diesem Geltungsbereich erfolgt; Artikel 6.6 findet Anwen- dungAnwendung.

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Samples: www.zurich-connect.at, www.wko.at

Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich). 1. Im Fahrzeug- und Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz (Artikel Arti- kel 17), Lenker-Rechtsschutz (Artikel 18) sowie im Schadener- satz- und Straf-Rechtsschutz (Artikel 19) besteht Versiche- rungsschutz für Versicherungsfälle, die in Europa (im geo- graphischen geogra- phischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeran- rainerstaatenMittelmeeranrainer- staaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren, Azoren - auch auf Flug- und Schiffsreisen innerhalb der äußeren Grenzen dieses Geltungsbereiches - eintreten, wenn auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in die- sem Geltungsbereich diesem Geltungsbe- reich erfolgt; Artikel 6.6 findet Anwen- dung.

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Samples: www.tiroler-versicherung.at