Wohnen Musterklauseln

Wohnen. Bielefeld ist eine der am schnellsten wachsenden deutschen Großstädte. Besonders für Studierende hat unsere Stadt als Hochschulstandort eine große Attraktivität. Trotz erheblicher Aktivitäten zur Schaffung neuen und vor allem langfristig bezahlbaren Wohnraums, besteht hier dringender weiterer Handlungsbedarf. Es gilt darüber hinaus, Verdrängung und reiner Mietrenditenorientierung entgegenzuwirken. • In den kommenden fünf Jahren sollen in Bielefeld ca. 6.500 Wohnungen neu entstehen. Außerdem wird sich die Stadt mit Nachdruck darum bemühen, in den Besitz der ehemals von britischen Militärangehörigen bewohnten Gebäude zu kommen, um diese weiter zu nutzen oder die Grundstücke einer Wohnbebauung zuzuführen. • Wir streben in dieser Wahlperiode an, 2.000 neue Wohnungen durch die BGW errichten zu lassen, wovon mindestens 50 Prozent öffentlich gefördert sein sollen. Dazu wollen wir die BGW strukturell in die Lage versetzen, indem wir geeignete Flächen, insbesondere solche, die im Besitz der Stadt und ihrer Töchter sind, vorrangig an die BGW vergeben. Hierfür werden wir die BGW als städtische Gesellschaft durch Kapitalerhöhung und einen Verzicht auf die Gewinnabführung stärken. • Wir werden alle Möglichkeiten der Wohnbauförderung des Landes NRW nutzen und Konzepte erarbeiten, um durch genossenschaftliche Finanzierungen und Bürger*innen- Anleihen den Bau bezahlbaren Wohnraums zu fördern. • Die Stadt Bielefeld kann sich unbebaute Flächen mit bestehendem Baurecht sowie Leerstände von Wohnungen nicht erlauben. Um hier Abhilfe schaffen zu können, werden wir den Bereich Wohnungsbauförderung/-aufsicht um ein „Leerstandsmanagement“ erweitern und eine*n Leerstandsmanager*in einstellen. Damit sollen Leerstände und unbebaute Flächen schneller erkannt und vornehmlich durch Beratungsangebote auf eine Entwicklung hingewirkt werden. • Darüber hinaus behält sich die Stadt vor, Baugebote zu erlassen, bestehendes Baurecht nach einer angemessenen Frist wieder zu entziehen sowie Leerständen durch Nutzung des Vorkaufsrechts oder weiterer rechtlicher Mittel entgegenzuwirken. • Wenn es rechtlich möglich wird, wird eine Grundsteuer C auf Baugrundstücke erhoben. • Die Quote des sozialen Wohnungsbaus werden wir bei allen Wohnbauvorhaben durchsetzen und auf mindestens ein Drittel erhöhen. • Die Baulandstrategie wollen wir zu einem Erfolgsprojekt machen. Wir führen verbindliche soziale und ökologische Kriterien bei der Vergabe von Grundstücken für Wohnungsbau ein (Konzeptvergabe). o Dabei stre...
Wohnen. Neue Chancen für das Wohnen in Düsseldorf Bauen für jeden Bedarf
Wohnen. Versicherungssumme: max. CHF 1'200’000 • Mietrecht: Streitigkeiten mit Vermietern sowie mit Untermietern der selbstbewohnten Wohnung. • Pachtrecht: Streitigkeiten mit Verpächtern. • Eigentums- und Sachenrecht an Immobilien: Streitigkeiten im Zusammenhang mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten, Besitzesschutz- und Eigentumsfreiheitsklagen. • Stockwerkeigentumsrecht: Streitigkeiten unter Stockwerkeigentümern und mit der Verwaltung. • Nachbarrecht: Zivilrechtliche Streitigkeiten unter Nachbarn. • Enteignungsrecht: Rechtsmittel bei formellen und materiellen Enteignungen. • Raum- und Zonenplanung: Gerichtliche Streitigkeiten betreffend Raum- und Zonenplanung.
Wohnen. Bezahlbares Wohnen sehen wir als Grundrecht. Mieten müssen auch im wachsenden Regensburg bezahlbar bleiben. Unsere Stadt braucht eine ausreichende Zahl an dauerhaft günstigen Mietwohnungen. Um dies sicherzustellen, setzen wir unsere Wohnbauoffensive fort. Wir setzen uns für eine soziale Durchmischung in allen Stadtteilen ein, für einen Austausch von Zugewanderten und Alteingesessenen, Menschen mit und ohne Behinderung, Jung und Alt, wie auch aus unterschiedlichen Einkommensverhältnissen.
Wohnen. Die Leistungen im Bereich Wohnen zielen darauf ab, den Klienten die Fähigkeit zu vermitteln, in einer eigenen Wohnung ohne Assistenz zu leben. Wenn dieses Ziel im Einzelfall vollständig erreicht ist, • können die Klienten ihre Wohnung selber sauber halten • wissen die Klienten, wie sie sich als Mieter benehmen müssen um Streitigkeiten mit anderen Mietern oder dem Vermieter zu vermeiden, • können die Klienten sich am freien Wohnungsmarkt eine Wohnung ohne Hilfe beschaffen und • haben die Klienten eine Tagesstruktur entwickelt, die für die Nachbarschaft keine beeinträchtigenden Auswirkungen hat. Die genannten Ziele können erfahrungsgemäß nur zum Teil erreicht werden.
Wohnen. Stärken Schwächen Chancen Risiken Stärken Schwächen Chancen Risiken
Wohnen. Bereitstellung eines weitgehend normalen Wohnumfeldes • Die Bewohner werden zur individuellen Ausgestaltung des eigenen Wohnraumes motiviert • Bereitstellung de Verpflegung (Frühstück, Mittag, Abendbrot, Getränke nach Bedarf). • In den Appartements wurde die Möglichkeit geschaffen, selbstständige Versorgung, Mahlzeiten vorzubereiten, einzuüben. Durch gezielte Unterstützung und Förderung werden die Leistungsberechtigten darauf vorbereitet. • Die Leistungsberechtigten sind für die Reinigung ihres persönlichen Wohnraumes verantwortlich. Siewerden hierbei, entsprechend ihres jeweiligen Bedarfs und ihrer Möglichkeiten, unterstützt und angeleitet. • Die Reinigung der Gruppen- und der Gemeinschaftsflächen erfolgt durch die Einrichtung. Die Leistungsberechtigten werden dabei soweit wie möglich eingebunden, um ihr Selbsthilfepotential zu stärken. • Die Wäscheversorgung in der Einrichtung erfolgt durch gestelltes Hauswirtschaftspersonal. Die Leistungsberechtigten werden in diese Tätigkeiten einbezogen, um die Fähigkeit zur Selbstversorgung auszubauen und zu stärken.
Wohnen. Betreute Seniorenwohnanlage
Wohnen. A) Die Einrichtung überlässt der Bewohnerin / dem Bewohner das Zimmer Nr. ............. mit qm zur Nutzung / ggf. Mitnutzung als (Zutreffendes bitte ankreuzen)
Wohnen. Im Seniorenwohnhaus Bolaring Einzelzimmer Doppelzimmer bewohnen Sie das mit der Nummer . Als Ausstattung besitzt das Zimmer: Wohn-Schlafraum mit Schließfach Küchenzeile Herd Kühlschrank Telefonanschluss Fernsehanschluss Internetanschluss Vorraum mit Garderobe Spiegel Bad mit Dusche Toilette Sie können auch eigene Einrichtungsgegenstände mitnehmen, für die im Wohnraum Platz ist. Ein Umzug in ein anderes Zimmer oder eine Veränderung des Inventars ist nur möglich, wenn Sie zustimmen. Sie können Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume wie zum Beispiel Bibliothek, Festsaal, Andachtsraum sowie deren Einrichtung mitbenutzen.