Wohnungsreinigung Musterklauseln

Wohnungsreinigung. Die Wohnung oder das Haus (Wohn-, Schlafräu- me, Küche, Bad und Toilette) der versicherten Person wird einmal pro Woche im üblichen Umfang gereinigt. Voraussetzung ist, dass sich die Wohnung vor dem Versicherungsfall in einem ordnungsgemäßen Zustand befand. Die Kosten übernehmen wir für bis zu 6 Monate. Für die versicherte Person werden bis zu zwei- mal pro Woche für bis zu 6 Monate Einkäufe oder andere notwendige Besorgungen erledigt. Dazu zählen: – Verfassen eines Einkaufzettels für Waren des täglichen Lebens (inklusive Arzneimittel) – Einkaufen und Einstellen in den Kühlschrank unter Beachtung von Haltbarkeitszeiten – notwendige Besorgungen, z. B. Bank- oder Behördengänge Die Kosten für die Einkäufe trägt die versicherte Person selbst. Der versicherten Person wird ein mobiler Ser- vice für Nagel-, Fußpflege oder Friseur vermit- telt, sofern örtlich verfügbar. Die Kosten für die Haar-, Nagel- oder Fußpflege trägt die versi- cherte Person selbst.
Wohnungsreinigung. Einmal wöchentlich wird bei Bedarf der übliche Lebensbereich der Woh- nung (z. B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche, Schlafraum) der versicherten Person im üblichen Umfang gereinigt.
Wohnungsreinigung. Einmal wöchentlich reinigen wir den Wohnraum der versicherten Person im üblichen Umfang. Einmal wöchentlich waschen wir und pflegen die Kleidung. Hierzu zählen auch das Trocknen, Bügeln und Einsortieren der Wäsche und Kleidung, sowie die Reinigung der Schuhe.
Wohnungsreinigung. Wir reinigen den Wohnbereich der versicherten Person bis zu einmal wöchentlich. Der zeitliche Aufwand ist auf wöchentlich 4 Stunden begrenzt. Dies setzt voraus, dass die Wohnung vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßen Zustand war.
Wohnungsreinigung. Wir reinigen einmal wöchentlich den üblichen Lebensbereich der versicherten Person (z.B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche, Schlaf- raum) im üblichen Umfang. Der zeitliche Aufwand ist auf wöchentlich drei Stunden begrenzt. Voraussetzung für die Leistung ist, dass sich die Wohnung vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßen Zustand befunden hat.
Wohnungsreinigung. 1. Einmal in der Woche wird bei Bedarf für bis zu 6 Monate der übliche Lebensbereich der Wohnung (z.B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche, Schlafraum) der versicherten Person im üblichen Umfang gereinigt.
Wohnungsreinigung. Wir reinigen den Wohnbereich (z.B. Flur, Schlafzim- mer, Wohnzimmer, Küche, Bad und Toilette) der versicherten Person einmal wöchentlich. Vorausset- zung ist, dass sich die Räume bei Eintritt des Versi- cherungsfalls in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Übernommen werden die Kosten für die mit der Leistung beauftragte Person. Kosten für die Reini- gungsmittel und andere Kosten werden nicht über- nommen.
Wohnungsreinigung. Der Versicherer reinigt den üblichen Lebensbereich der Wohnung der versicherten Person. Der zeitliche Aufwand ist auf wöchentlich 2 Stunden begrenzt.
Wohnungsreinigung. Wir reinigen den Wohnbereich (z. B. Wohnraum, Küche, Bad, Toilette) der versicherten Person im allgemein üblichen Umfang einmal wöchentlich bis zu 2 Stunden. Voraussetzung ist, dass der Wohnbereich vor dem Unfall in ordnungs- gemäßem Zustand war.
Wohnungsreinigung. Einmal in der Woche wird innerhalb der Wohnung/des Hauses der versicherten Person der übliche Wohnbe- reich (z.B. Flur, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad und Toilette) im allgemein üblichen Umfang gerei- nigt. Voraussetzung ist, dass sich die Räume bei Eintritt des Versicherungsfalles in einem ordnungsgemäßen Zu- stand befinden. Übernommen werden die Kosten für die mit der Leis- tung betrauten Person. Kosten für die Reinigungsmittel und andere Kosten werden nicht übernommen.