Wohnungsreinigung. Einmal wöchentlich wird bei Bedarf der übliche Lebensbereich der Woh- nung (z. B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche, Schlafraum) der versicherten Person im üblichen Umfang gereinigt.
Wohnungsreinigung. Einmal wöchentlich reinigen wir den Wohnraum der versicherten Person im üblichen Umfang.
Wohnungsreinigung. Die Wohnung oder das Haus (Wohn-, Schlafräu- me, Küche, Bad und Toilette) der versicherten Person wird einmal pro Woche im üblichen Umfang gereinigt. Voraussetzung ist, dass sich die Wohnung vor dem Versicherungsfall in einem ordnungsgemäßen Zustand befand. Die Kosten übernehmen wir für bis zu 6 Monate. Für die versicherte Person werden bis zu zwei- mal pro Woche für bis zu 6 Monate Einkäufe oder andere notwendige Besorgungen erledigt. Dazu zählen: – Verfassen eines Einkaufzettels für Waren des täglichen Lebens (inklusive Arzneimittel) – Einkaufen und Einstellen in den Kühlschrank unter Beachtung von Haltbarkeitszeiten – notwendige Besorgungen, z. B. Bank- oder Behördengänge Die Kosten für die Einkäufe trägt die versicherte Person selbst. Der versicherten Person wird ein mobiler Ser- vice für Nagel-, Fußpflege oder Friseur vermit- telt, sofern örtlich verfügbar. Die Kosten für die Haar-, Nagel- oder Fußpflege trägt die versi- cherte Person selbst.
Wohnungsreinigung. Wir reinigen den Wohnbereich der versicherten Person bis zu einmal wöchentlich. Der zeitliche Aufwand ist auf wöchentlich 4 Stunden begrenzt. Dies setzt voraus, dass die Wohnung vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßen Zustand war.
Wohnungsreinigung. Wir reinigen den Wohnbereich (z.B. Flur, Schlafzim- mer, Wohnzimmer, Küche, Bad und Toilette) der versicherten Person einmal wöchentlich. Vorausset- zung ist, dass sich die Räume bei Eintritt des Versi- cherungsfalls in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Übernommen werden die Kosten für die mit der Leistung beauftragte Person. Kosten für die Reini- gungsmittel und andere Kosten werden nicht über- nommen.
Wohnungsreinigung. Wir reinigen einmal wöchentlich den üblichen Lebensbereich der versicherten Person (z.B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche, Schlaf- raum) im üblichen Umfang. Der zeitliche Aufwand ist auf wöchentlich drei Stunden begrenzt. Voraussetzung für die Leistung ist, dass sich die Wohnung vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßen Zustand befunden hat.
Wohnungsreinigung. Einmal pro Woche für maximal vier Stunden. - Versorgung der Wäsche Waschen, Trocknen und Bügeln einmal pro Woche für maximal fünf Stunden. - Gartenpflege Einmal pro Woche für maximal drei Stunden. - Begleitung bei Arzt- und Behördengängen Zweimal pro Woche im Umkreis von maximal 50 km vom ständigen Wohnsitz. - Installation eines Hausnotrufes Soweit die technischen Voraussetzungen vorhanden sind.
Wohnungsreinigung. 1. Einmal in der Woche wird bei Bedarf für bis zu 6 Monate der übliche Lebensbereich der Wohnung (z.B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche, Schlafraum) der versicherten Person im üblichen Umfang gereinigt.
2. Richtpreise: 20 Euro bis 30 Euro je Stunde zzgl. Anfahrt
Wohnungsreinigung. Der Versicherer reinigt den üblichen Lebensbereich der Wohnung der versicherten Person. Der zeitliche Aufwand ist auf wöchentlich 2 Stunden begrenzt.
Wohnungsreinigung. Wir reinigen den Wohnbereich (z. B. Wohnraum, Küche, Bad, Toilette) der versicherten Person im allgemein üblichen Umfang einmal wöchentlich bis zu 2 Stunden. Voraussetzung ist, dass der Wohnbereich vor dem Unfall in ordnungs- gemäßem Zustand war.