Workshop Musterklauseln

Workshop. A1 erarbeitet zusammen mit dem Kunden im Rahmen eines Workshops ein Grobkonzept zur sicheren Anbindung seines Netzwerkes über ein IT Security-System an das Internet. Der Workshop wird mittels eines vom Kunden auszufüllenden Fragebogens vorbereitet und in den Räumen des Kunden durchgeführt. Im Rahmen des Workshops werden zusammen mit dem Kunden die möglichen Schwachstellen einer ungeschützten Internet-Anbindung erarbeitet und die vorhandenen Risiken aufgezeigt. Das Ergebnis des Workshops wird dem Kunden spätestens zehn Arbeitstage nach dem Workshop als Protokoll ausgehändigt. Der Workshop umfasst acht Stunden mit zwei Spezialisten für Telekommunikationstechnologie. Inhalte der gemeinsam mit dem Kunden zu ermittelnden Agenda sind grundsätzlich: • Abklärung des genauen Zwecks und der Absicht der Internet-Nutzung; • Erklärung der Adress Translation; • Erklärung der System-Architektur; • Erklärung des Regelwerks; • Erklärung des Policy Editors; • Darstellung der Möglichkeiten des Managements; • Vorführung der Hardware; • Vorführung der Software und des Graphical User Interface (GUI); • Diskussion technischer Details; • Darlegung des Loggings und zusätzlicher Optionen.
Workshop. AUSTRIAN WORKING GROUP ON BANKING & FINANCE Karl-Franzens-Universität Graz Institut für Banken und Finanzierung
Workshop. Die Partnerin wird zur Vorbereitung des Projekts in Abstimmung mit allen teilnehmenden Kommunen einen Workshop anberaumen, in dem mit den Projektverantwortlichen ausgehend von den einzelnen Projekten ein übergreifender thematischer Schwerpunkt für das Projekt festlegt wird. Die Kommune verpflichtet den jeweiligen Projektverantwortlichen der Kommune zur Teilnahme an dem Workshop.
Workshop. (1) Soweit die Parteien die Durchführung eines Workshops (Positionierung, Kampagnenstrategie, Buchidee, etc.) ver- einbart haben, erbringt GP die im Vertrag vereinbarten Be- ratungsleistungen.

Related to Workshop

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.