Währungen Musterklauseln

Währungen. Der Fonds kann als Exposure, zur Absicherung oder als Relative Value andere Währungen als die Bewertungswährung des Fonds einsetzen. Er kann an regulierten, organisierten oder OTC-Märkten fixe oder bedingte Terminfinanzgeschäfte tätigen, um den Fonds Währungen auszusetzen, die nicht zu den Bewertungswährungen zählen, oder um den Fonds gegenüber dem Währungsrisiko abzusichern. Das Nettoexposure des Fonds in Währungen kann von dem entsprechenden Exposure seines Referenzindikators und/oder von dem des Aktien- und Anleihenportfolios abweichen.
Währungen. Der Fonds kann als Exposure, zur Absicherung oder als Relative Value andere Währungen als die Bewertungswährung des Fonds einsetzen. Er kann an regulierten, organisierten oder OTC-Märkten fixe oder bedingte Terminfinanzgeschäfte tätigen, um den Fonds Währungen auszusetzen, die nicht zu den Bewertungswährungen zählen, oder um den Fonds gegenüber dem Währungsrisiko abzusichern. Das Nettoexposure des Fonds in Währungen kann von dem entsprechenden Exposure seines Referenzindikators und/oder von dem des Aktien- und Anleihenportfolios abweichen. Der Fonds kann bis zu 10% des Nettovermögens anlegen in: - Anteilen oder Aktien von OGAW französischen oder ausländischen Rechts, - Anteilen oder Aktien von AIF französischen oder europäischen Rechts, - Investmentfonds ausländischen Rechts, vorausgesetzt, dass die OGAW, AIF oder Investmentfonds ausländischen Rechts die Anforderungen gemäß Artikel R 214-13 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes (Code Monétaire et Financier) erfüllen. Der Fonds kann in OGA investieren, die von Carmignac verwaltet werden. Der Fonds kann auf Index-Tracker (Anlagefonds, bei dem versucht wird, die Wertentwicklung eines bekannten Index nachzubilden) und Exchange-Traded-Funds zurückgreifen.
Währungen. Die Preisangaben in den Prospekten erfolgen stets in Schweizer Franken. Euro gilt als Zahlungsmittel an den Kassen und in unseren Gastronomie-Betrieben. Die Euro-Umrechnung erfolgt nach aktuellem Ta- geskurs. Das Rückgeld erfolgt grundsätzlich in Schweizer Franken.
Währungen. Bei der Währung muss es sich (i) bei IRS und FRA um EUR, USD, GBP, CHF, DKK, SEK, NOK, PLN oder JPY, (ii) bei OIS um EUR, USD, GBP, CHF oder JPY oder (iii) bei ZCIS um EUR oder GBP handeln und die Zinsderivat-Clearing-Lizenz des betreffenden Clearing-Mitglieds bzw. der betreffenden Clearing-Mitglieder oder des betreffenden Basis-Clearing-Mitglieds bzw. der betreffenden Basis-Clearing- Mitglieder (und, sofern die durch die Novation entstehende korrespondierende Transaktion eine Swap-Transaktion ist, die FCM-IRS-Lizenz des betreffenden FCM- Clearing-Mitglieds) muss für die entsprechende Währung gelten. Die Zahlungen beider Parteien müssen in derselben Währung erfolgen und die variablen Beträge müssen auf dieselbe Währung lauten wie der Bezugsbetrag;
Währungen. Bei der Währung muss es sich (i) bei IRS, FRA und OIS um EUR, USD, GBP, CHF oder JPY oder (ii) bei ZCIS um EUR oder GBP handeln und die Zinsderivat-Clearing- Lizenz des betreffenden Clearing-Mitglieds bzw. der betreffenden Clearing-Mitglieder oder des betreffenden Basis-Clearing-Mitglieds bzw. der betreffenden Basis-Clearing- Mitglieder muss für die entsprechende Währung gelten. Die Zahlungen beider Parteien müssen in derselben Währung erfolgen und die variablen Beträge müssen auf dieselbe Währung lauten wie der Bezugsbetrag;
Währungen. Das Nettoexposure in Währungen, bei denen es sich nicht um die Bewertungswährung des Fonds handelt, darunter Schwellenländerwährungen, das durch physische Wertpapiere oder Derivate entsteht, ist auf 10% des Nettovermögens begrenzt.
Währungen. Der OGAW unterliegt keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Währungsallokation. Um das Währungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf die Rechnungswährung des OGAW lauten, vorübergehend oder dauernd abgesichert werden.
Währungen. Die Preisangaben erfolgen stets in Schweizer Franken. Die Euroumrechnung erfolgt nach aktuellem Um- rechnungskurs im Axess-Kassasystem (wird laufend im Kassasystem angepasst). Das Rückgeld erfolgt grundsätzlich in Schweizer Franken.
Währungen. Die Preisangaben in den Prospekten erfolgen stets in Schweizer Franken (CHF). Die Euro- Umrechnung erfolgt zum jeweiligen von den Bergbahnen definierten Tageskurs. Allfällige Bei- spiele in Prospekten entsprechen dem Kurs zum Zeitpunkt der Drucklegung des Prospektes. Das Wechselgeld erfolgt grundsätzlich in Schweizer Franken.
Währungen. Die Preisangaben in den Prospekten erfolgen stets in Xxxxxxxxx Xxxx- ken. Die Euro-Umrechnung erfolgt nach aktuellem Tageskurs. Das Rückgeld erfolgt grundsätzlich in Schweizer Franken. Reka-Checks werden nur für die betriebseigenen Produkte (Jahres- und Saisonkar- ten, Mehrfahrtenkarten, Einzelfahrten) akzeptiert. Auf Reka-Checks gibt es kein Rückgeld.