Währungsrisiko. Der Nettoinventarwert je Teilfonds wird in der in Anhang A beschriebenen Basiswährung des maßgeblichen Teilfonds berechnet, während die Anlagen des Teilfonds in unterschiedlichen Währungen erworben werden können, von denen einige möglicherweise eine höhere Volatilität aufweisen und zum Teil nicht frei konvertierbar sind. Es ist unter Umständen nicht möglich oder durchführbar, das daraus folgende Währungsrisiko abzusichern und in bestimmten Fällen kann die Verwaltungsgesellschaft es für wünschenswert halten, solche Risiken nicht abzusichern, sodass Währungsschwankungen zu Wertsteigerungen oder Wertminderungen dieser Anlagen führen können.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Währungsrisiko. Der Während der Nettoinventarwert je Teilfonds wird pro Anteil in der in Anhang A beschriebenen Basiswährung des maßgeblichen eines Teilfonds berechnetberechnet wird, während dürfen die Anlagen des der Teilfonds in unterschiedlichen auf andere Währungen erworben werden könnenlauten. Unter Umständen ist es unmöglich oder schwierig, von denen einige möglicherweise eine höhere Volatilität aufweisen und zum Teil nicht frei konvertierbar sindein Währungsexposure abzusichern. Es ist unter Umständen nicht möglich oder durchführbar, das daraus folgende Währungsrisiko abzusichern und Der Anlageverwalter bzw. Unteranlageverwalter kann sich daher in bestimmten Fällen dagegen entscheiden, ein derartiges Risiko abzusichern. Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft es für wünschenswert haltenKlassenwährung von der Basiswährung eines Teilfonds abweichen, solche Risiken nicht abzusichernwodurch ein Risiko in Bezug auf die Nennwährung von Anteilen entsteht, sodass Währungsschwankungen zu Wertsteigerungen oder Wertminderungen dieser Anlagen führen könnenwelches weiter unten näher erläutert wird.
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Samples: Teilprospekt
Währungsrisiko. Der Nettoinventarwert je Teilfonds wird in der in Anhang A beschriebenen Basiswährung des maßgeblichen Teilfonds berechnet, während die Anlagen des Teilfonds in unterschiedlichen Währungen erworben werden können, von denen einige möglicherweise eine höhere Volatilität aufweisen und zum Teil nicht frei konvertierbar sind. Es ist unter Umständen nicht möglich oder durchführbar, das daraus folgende Währungsrisiko abzusichern und in bestimmten Fällen kann die Verwaltungsgesellschaft es für wünschenswert halten, solche Risiken nicht abzusichern, sodass Währungsschwankungen zu Wertsteigerungen oder Wertminderungen dieser Anlagen führen können.die
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Samples: Treuhandvertrag