Wärmepreis. 4.2.1 GP Der GP ändert sich zu 10 % wie der Preisindex für Strom zu 45 % wie der Preisindex für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte der Gruppe Kessel und Behälter ohne Dampfkessel (im Folgenden: InvestGKB) und zu 45 % wie der Index der tariflichen Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe. Der GP zum Anpassungszeitpunkt errechnet sich damit nach folgender Formel: 4.2.2 Arbeitspreis (AP) Der AP ändert sich Zu 10 % entsprechend der Preisentwicklung von Strom, zu 40 % entsprechend der Preisentwicklung von Erdgas, zu 50 % entsprechend dem Basis-Gaspreis. Der AP zum Anpassungszeitpunkt errechnet sich nach folgender Formel: AP=AP0• (0,10• 𝑆𝑡𝑟𝑜𝑚 𝑆𝑡𝑟𝑜𝑚0 + 0,40 • 𝐺𝑎𝑠 𝐺𝑎𝑠0 + 0,50 • 𝑁𝑒𝑢𝑒𝑟 𝐺𝑎𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠) 𝐵𝑎𝑠𝑖𝑠 𝐺𝑎𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 Die Preisanpassungsformel für die Ermittlung des Arbeitspreises wurde aufgrund der Umstellung der Wärmeerzeugung auf Kraft-Wärme-Kopplung auf die darin einfließenden Faktoren umgestellt. 4.2.3 Erläuterung der Faktoren Es bedeuten: GP, AP Grundpreis, Arbeitspreis zum Anpassungszeitpunkt GP0, AP0 Basis-Grundpreis, Basis-Arbeitspreis gemäß § 4.2.4 Gas Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Oktober des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum September im Jahr des Anpassungszeitpunktes für Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe, gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes in Fachserie 17, Reihe 2, lfd. Nr. 628, Preisbasis 2010 = 100 Gas0 Basis-Preis-Index für Erdgas wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Oktober 2013 bis September 2014, das sind 114,87 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. InvestGKB Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Oktober des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum September im Jahr des Anpassungszeitpunktes für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte der Gruppe Kessel und Behälter (ohne Dampfkessel), Fachserie 17, Reihe 2, GP-Nr. 252, lfd. Nr. 314, Preisbasis 2010 = 100. InvestGKB0 Basis-Preis-Index für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, Gruppe Kessel und Behälter (ohne Dampfkessel) wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Oktober 2013 bis September 2014, das sind 107,10 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. Lohn Durchschnitt der Vierteljahresindizes in der Zeit vom 3. Quartal des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum 2. Quartal im Jahr des Anpassungszeitpunktes der Verdienste und Arbeitskosten, Fachserie 16, Reihe 4.3, Index der tariflichen Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich, früheres Bundesgebiet, Produzierendes Gewerbe (WZ2008-B-05), Code 62221-0007, Basis 2010 = 100. Lohn0 Basis-Lohnindizes wie vor, Durchschnitt der Quartalswerte im Zeitraum 3. Quartal 2013 bis 2. Quartal 2014, das sind 110,10 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. Strom Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Oktober des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum September im Jahr des Anpassungszeitpunktes für elektrischen Strom gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes in Fachserie 17, Reihe 2, lfd. Nr. 615, GP-Nr. 3511, Preisbasis 2010 = 100. Strom0 Basis-Preis-Index für elektrischen Strom wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Oktober 2013 bis September 2014, das sind 94,40 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. Neuer Gaspreis: Aktuell veränderter Einkaufspreis der Lieferantin für Gas inklusive Netzentgelten, Steuern und Abgaben bezogen auf die für die Wärmeerzeugung bestellte Vertragsmenge und Vertragsleistung in €/kWh Basis Gaspreis: Einkaufspreis der Lieferantin für Gas inklusive Netzentgelten, Steuern und Abgaben bezogen auf die für die Wärmeerzeugung bestellte Vertragsmenge und Vertragsleistung mit Stand 12/16, das sind 2,406 €/kWh
Appears in 1 contract
Samples: Wärmelieferungsvertrag
Wärmepreis. 4.2.1 GP Der GP ändert sich zu 10 % wie der Preisindex für Strom zu 45 % wie der Preisindex für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte der Gruppe Kessel und Behälter ohne Dampfkessel (im Folgenden: InvestGKB) und zu 45 % wie der Index der tariflichen Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe. Der GP zum Anpassungszeitpunkt errechnet sich damit nach folgender Formel:
4.2.2 Arbeitspreis (AP) Der AP ändert sich Zu 10 % entsprechend der Preisentwicklung von Strom, zu 40 % entsprechend der Preisentwicklung von Erdgas, zu 50 % entsprechend dem Basis-Gaspreis. Der AP zum Anpassungszeitpunkt errechnet sich nach folgender Formel: AP=AP0• (0,10• 0,10 • 𝑆𝑡𝑟𝑜𝑚 𝑆𝑡𝑟𝑜𝑚0 + 0,40 • 𝐺𝑎𝑠 𝐺𝑎𝑠0 + 0,50 • 𝑁𝑒𝑢𝑒𝑟 𝐺𝑎𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠) 𝐵𝑎𝑠𝑖𝑠 𝐺𝑎𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 Die Preisanpassungsformel für die Ermittlung des Arbeitspreises wurde aufgrund der Umstellung der Wärmeerzeugung auf Kraft-Wärme-Kopplung auf die darin einfließenden Faktoren umgestellt.
4.2.3 Erläuterung der Faktoren Es bedeuten: GP, AP Grundpreis, Arbeitspreis zum Anpassungszeitpunkt GP0, AP0 Basis-Grundpreis, Basis-Arbeitspreis gemäß § 4.2.4 Gas Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Oktober des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum September im Jahr des Anpassungszeitpunktes für Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe, gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesam633tes in Fachserie 12015 7, Rei100. he 2, lfd. Nr. 628, Preisbasis 2010 = 100 Gas0 Basis-Preis-Index für Erdgas wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Oktober102,08 2013 bis September 20142015 , das sind 114,87 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. InvestGKB Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Oktober des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum September im Jahr des Anpassungszeitpunktes für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte der Gruppe Kessel und Behälter (ohne Dampfkessel), Fachs319erie 17, Reihe 2, 2015 GP-Nr. 252, lfd. Nr. 314, Preisbasis 2010 = 100. InvestGKB0 Basis-Preis-Index für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, Gruppe Kessel und Behälter (ohne Dampfkessel) wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Oktober99,00 2013 bis September 20142015 , das sind 107,10 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. Lohn Durchschnitt der Vierteljahresindizes in der Zeit vom 3. Quartal des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum 2. Quartal im Jahr des Anpassungszeitpunktes der Verdienste und Arbeitskosten, Fachserie 16, Reihe 4.3, Index der tariflichen Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich, früheres Bundesgebiet, Produzierendes Gewerbe (2015 WZ2008-B-05), Code 62221-0007, Basis 2010 = 100. Lohn0 Basis-Lohnindizes wie vor, Durchschnitt der Quartalswerte im Zeitraum 3. Quartal 86,45 2013 bis 2. Quartal 20142020 , das sind 110,10 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. Strom Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Oktober des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum September im Jahr des Anpassungszeitpunktes für elektrischen Strom gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesam619tes in Fachserie 17, Reihe 2, l2015 fd. Nr. 615, GP-Nr. 3511, Preisbasis 2010 = 100. Strom0 Basis-Preis-Index für elektrischen Strom wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Oktobe105,86 r 2013 bis September 2012015 4, das sind 94,40 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. Neuer Gaspreis: Aktuell veränderter Einkaufspreis der Lieferantin für Gas inklusive Netzentgelten, Steuern und Abgaben bezogen auf die für die Wärmeerzeugung bestellte Ve/kWh. rtragsmenge und Vertragsleistung in €/kWh Basis Gaspreis: Einkaufspreis der Lieferantin für Gas inklusive Netzentgelten, Steuern und Abgaben bezogen auf die für die Wärmeerzeugung bestellte Vertragsmenge und Vertragsleisct/kWh.tung mit Stand 12/16, das sind 2,406 €/kWh
Appears in 1 contract
Samples: Anschluss Und Wärmelieferungsvertrag
Wärmepreis. 4.2.1 GP 11.4.1. Der GP ändert Wärmepreis setzt sich zu 10 % wie aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen.
11.4.2. Betreffend den Grundpreis wird ausdrücklich Wertbeständigkeit vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Preisindex Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 oder ein an seine Stelle tretender Index. Die Wertanpassung erfolgt einmal jährlich jeweils zum 31.12. und gilt für Strom zu 45 % wie das gesamte darauffolgende Kalenderjahr. Die Wertanpassung erfolgt jeweils auf Basis der Preisindex Änderung der Indexzahl des Verbraucherpreisindex 2015 zwischen Oktober des Vorjahres als Ausgangswert und Oktober des Jahres, in dem am 31.12. für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte das Folgejahr die Wertanpassung vorgenommen wird. Beispiel: Die Wertanpassung für das Kalenderjahr 2020, welche zum 31.12.2019 vorgenommen wird, erfolgt auf Basis der Gruppe Kessel Änderung der Indexzahl des Verbraucherpreisindex 2015 zwischen Oktober 2018 und Behälter ohne Dampfkessel Oktober 2019. Die darauffolgende Wertanpassung für das Kalenderjahr 2021, welche zum 31.12.2020 vorgenommen wird, erfolgt auf Basis der Änderung der Indexzahl des Verbraucherpreisindex 2015 zwischen Oktober 2019 und Oktober 2020, usw.
11.4.3. Betreffend den Arbeitspreis wird ausdrücklich Wertbeständigkeit vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte COICOP 4.5 - Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe - für den VPI 2015 (Sonderauswertung des Verbraucherpreisindex 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index. Die Wertanpassung erfolgt einmal jährlich jeweils zum 31.12. und gilt für das gesamte darauffolgende Kalenderjahr. Die Wertanpassung erfolgt jeweils auf Basis der Änderung der Indexzahl des COICOP 4.5 - Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe - für den VPI 2015 zwischen Oktober des Vorjahres als Ausgangswert und Oktober des Jahres, in dem am 31.12. für das Folgejahr die Wertanpassung vorgenommen wird. Beispiel: Die Wertanpassung für das Kalenderjahr 2020, welche zum 31.12.2019 vorgenommen wird, erfolgt auf Basis der Änderung der Indexzahl des COICOP 4.5 - Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe - für den VPI 2015 zwischen Oktober 2018 und Oktober 2019. Die darauffolgende Wertanpassung für das Kalenderjahr 2021, welche zum 31.12.2020 vorgenommen wird, erfolgt auf Basis der Änderung der Indexzahl des COICOP 4.5 - Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe - für den VPI 2015 zwischen Oktober 2019 und Oktober 2020, usw.
11.4.4. BHWS kann die Preise gegenüber Kunden, die Verbraucher im Folgenden: InvestGKB) und Sinne des KSchG sind, aufgrund der vereinbarten Wertsicherung erst für Leistungen erhöhen, die nach dem Zeitraum von zwei Monaten ab Vertragsschluss zu 45 % wie erbringen sind. Ergibt sich aufgrund der Index vereinbarten Wertsicherung die Verringerung des Preises, so ist BHWS zur Senkung der tariflichen Stundenverdienste Preise verpflichtet.
11.4.5. Sollte BHWS von ihrem Recht, die Preise aufgrund der vereinbarten Wertsicherung zu erhöhen, im Produzierenden GewerbeEinzelfall nicht oder nicht zur Gänze Gebrauch machen, so liegt darin kein Verzicht auf das Anhebungsrecht. BHWS hat das Recht, die Erhöhung der Preise aufgrund gestiegener, aber bislang nicht oder nicht zur Gänze geltend gemachter Indexwerte zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen, es sei denn, die Indexwerte sind in der Zwischenzeit unter die Ausgangsbasis der letzten Preisänderung aufgrund Wertsicherung gesunken. BHWS ist berechtigt, Erhöhungen aufgrund der Wertsicherung bis zu drei Jahre im Nachhinein zu verrechnen.
11.4.6. Der GP zum Anpassungszeitpunkt errechnet sich damit nach folgender Formel:Wärmepreis wird, sofern nichts Abweichendes festgelegt ist, für die gelieferte Energiemenge in Megawattstunden (MWh) verrechnet.
4.2.2 Arbeitspreis (AP) Der AP ändert sich Zu 10 % entsprechend 11.4.7. Die Ableseergebnisse der Preisentwicklung von Strom, zu 40 % entsprechend Messeinrichtungen gemäß Punkt 10. bilden die Grundlage für die Verrechnung der Preisentwicklung von Erdgas, zu 50 % entsprechend dem Basis-Gaspreisgelieferten Wärme an den Kunden.
11.4.8. Der AP zum Anpassungszeitpunkt errechnet sich nach folgender Formel: AP=AP0• (0,10• 𝑆𝑡𝑟𝑜𝑚 𝑆𝑡𝑟𝑜𝑚0 + 0,40 • 𝐺𝑎𝑠 𝐺𝑎𝑠0 + 0,50 • 𝑁𝑒𝑢𝑒𝑟 𝐺𝑎𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠) 𝐵𝑎𝑠𝑖𝑠 𝐺𝑎𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 Die Preisanpassungsformel für die Ermittlung des Arbeitspreises wurde aWärmepreis ist dem Preisblatt zu entnehmen oder beruht ufgrund der Umstellung der Wärmeerzeugung auf Kraft-Wärme-Kopplung auf deiner individuellen Vereinbarungie darin einfließenden Faktoren umgestellt.
4.2.3 Erläuterung der Faktoren Es bedeuten: GP, AP Grundpreis, Arbeitspreis zum Anpassungszeitpunkt GP0, AP0 Basis-Grundpreis, Basis-Arbeitspreis gemäß § 4.2.4 Gas Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Oktober des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum September im Jahr des Anpassungszeitpunktes für Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe, gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes in Fachserie 17, Reihe 2, lfd. Nr. 628, Preisbasis 2010 = 100 Gas0 Basis-Preis-Index für Erdgas wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Oktober 2013 bis September 2014, das sind 114,87 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. InvestGKB Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Oktober des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum September im Jahr des Anpassungszeitpunktes für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte der Gruppe Kessel und Behälter (ohne Dampfkessel), Fachserie 17, Reihe 2, GP-Nr. 252, lfd. Nr. 314, Preisbasis 2010 = 100. InvestGKB0 Basis-Preis-Index für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, Gruppe Kessel und Behälter (ohne Dampfkessel) wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Oktober 2013 bis September 2014, das sind 107,10 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. Lohn Durchschnitt der Vierteljahresindizes in der Zeit vom 3. Quartal des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum 2. Quartal im Jahr des Anpassungszeitpunktes der Verdienste und Arbeitskosten, Fachserie 16, Reihe 4.3, Index der tariflichen Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich, früheres Bundesgebiet, Produzierendes Gewerbe (WZ2008-B-05), Code 62221-0007, Basis 2010 = 100. Lohn0 Basis-Lohnindizes wie vor, Durchschnitt der Quartalswerte im Zeitraum 3. Quartal 2013 bis 2. Quartal 2014, das sind 110,10 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. Strom Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Oktober des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum September im Jahr des Anpassungszeitpunktes für elektrischen Strom gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes in Fachserie 17, Reihe 2, lfd. Nr. 615, GP-Nr. 3511, Preisbasis 2010 = 100. Strom0 Basis-Preis-Index für elektrischen Strom wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Oktober 2013 bis September 2014, das sind 94,40 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. Neuer Gaspreis: Aktuell veränderter Einkaufspreis der Lieferantin für Gas inklusive Netzentgelten, Steuern und Abgaben bezogen auf die für die Wärmeerzeugung bestellte Vertragsmenge und Vertragsleistung in €/kWh Basis Gaspreis: Einkaufspreis der Lieferantin für Gas inklusive Netzentgelten, Steuern und Abgaben bezogen auf die für die Wärmeerzeugung bestellte Vertragsmenge und Vertragsleistung mit Stand 12/16, das sind 2,406 €/kWh
Appears in 1 contract
Samples: Wärmeliefervertrag
Wärmepreis. 4.2.1 GP Der GP ändert sich zu 10 % wie der Preisindex für Strom zu 45 % wie der Preisindex für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte der Gruppe Kessel und Behälter ohne Dampfkessel (im Folgenden: InvestGKB) und zu 45 % wie der Index der tariflichen Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe. Der GP zum Anpassungszeitpunkt errechnet sich damit nach folgender Formel:
4.2.2 Arbeitspreis (AP) Der AP ändert sich Zu 10 % entsprechend der Preisentwicklung von Strom, zu 40 % entsprechend der Preisentwicklung von Erdgas, zu 50 % entsprechend dem Basis-Gaspreis. Der AP zum Anpassungszeitpunkt errechnet sich nach folgender nachfolgender Formel: AP=AP0• (0,10• 0,10 • 𝑆𝑡𝑟𝑜𝑚 𝑆𝑡𝑟𝑜𝑚0 + 0,40 • 𝐺𝑎𝑠 𝐺𝑎𝑠0 + 0,50 • 𝑁𝑒𝑢𝑒𝑟 𝐺𝑎𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠) 𝐵𝑎𝑠𝑖𝑠 𝐺𝑎𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 Die Preisanpassungsformel für die Ermittlung des Arbeitspreises wurde aufgrund der Umstellung der Wärmeerzeugung auf Kraft-Wärme-Kopplung auf die darin einfließenden Faktoren umgestellt.
4.2.3 Erläuterung der Faktoren Es bedeuten: GP, AP Grundpreis, Arbeitspreis zum Anpassungszeitpunkt GP0, AP0 Basis-Grundpreis, Basis-Arbeitspreis gemäß § 4.2.4 Gas Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Oktober des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum September im Jahr des Anpassungszeitpunktes für Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe, gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesam633tes in Fachserie 12015 7, Rei100. he 2, lfd. Nr. 628, Preisbasis 2010 = 100 Gas0 Basis-Preis-Index für Erdgas wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Oktober102,08 2013 bis September 20142015 , das sind 114,87 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. InvestGKB Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Oktober des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum September im Jahr des Anpassungszeitpunktes für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte der Gruppe Kessel und Behälter (ohne Dampfkessel), Fachs319erie 17, Reihe 2, 2015 GP-Nr. 252, lfd. Nr. 314, Preisbasis 2010 = 100. InvestGKB0 Basis-Preis-Index für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, Gruppe Kessel und Behälter (ohne Dampfkessel) wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Oktober99,00 2013 bis September 20142015 , das sind 107,10 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. Lohn Durchschnitt der Vierteljahresindizes in der Zeit vom 3. Quartal des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum 2. Quartal im Jahr des Anpassungszeitpunktes der Verdienste und Arbeitskosten, Fachserie 16, Reihe 4.3, Index der tariflichen Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich, früheres Bundesgebiet, Produzierendes Gewerbe (2015 WZ2008-B-05), Code 62221-0007, Basis 2010 = 100. Lohn0 Basis-Lohnindizes wie vor, Durchschnitt der Quartalswerte im Zeitraum 3. Quartal 86,45 2013 bis 2. Quartal 20142020 , das sind 110,10 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. Strom Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Oktober des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum September im Jahr des Anpassungszeitpunktes für elektrischen Strom gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesam619tes in Fachserie 17, Reihe 2, l2015 fd. Nr. 615, GP-Nr. 3511, Preisbasis 2010 = 100. Strom0 Basis-Preis-Index für elektrischen Strom wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Oktobe105,86 r 2013 bis September 2012015 4, das sind 94,40 Punkte, Preisbasis 2010 = 100. Neuer Gaspreis: Aktuell veränderter Einkaufspreis der Lieferantin für Gas inklusive Netzentgelten, Steuern und Abgaben bezogen auf die für die Wärmeerzeugung bestellte Ve/kWh. rtragsmenge und Vertragsleistung in €/kWh Basis Gaspreis: Einkaufspreis der Lieferantin für Gas inklusive Netzentgelten, Steuern und Abgaben bezogen auf die für die Wärmeerzeugung bestellte Vertragsmenge und Vertragsleisct/kWh.tung mit Stand 12/16, das sind 2,406 €/kWh
Appears in 1 contract
Samples: Anschluss Und Wärmelieferungsvertrag