Grundgebühr. Der*die Händler*in hat eine monatliche Grundgebühr zu entrichten. Die Höhe der Grundgebühr wird vom Marktplatz-Betreiber festgelegt. Die Grundgebühr wird im Nachhinein in Rechnung gestellt, wobei im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses Kalendermonate nicht aliquot abgerechnet werden. Die Grundgebühr entfällt für jenes Kalendermonat, in dem der*die Händler*in seine*ihre Zugangsdaten für das Händler*innenportal vom Marktplatz-Betreiber erhält, sowie für das Folgemonat. Darüber hinaus entfällt die Grundgebühr in Kalendermonaten, die auf Monate folgen, in denen der*die Händler*in als „Top-Händler*in“ ausgezeichnet wurde.
Grundgebühr. Es gibt Tarifmodelle mit unterschiedlichen Grundgebühren, welche zur Nutzung der Fahrzeuge mit unterschiedlichen Nutzungsgebühren berechtigen. Die teuerste Grundgebühr hat die günstigsten Nutzungsgebühren und umgekehrt. Die Grundgebühren werden monatlich abgerechnet. In jedem Tarifmodell können Freistunden pro Monat definiert sein, die bei der Abrechnung berücksichtigt werden. Die nicht genutzten Freistunden können bis zu einer Höchstanzahl des Zwölffachen der Freistundenanzahl eines Monats gesammelt werden und verfallen nicht.
Grundgebühr. C - Rechtsgeschäfte ohne Gegenstandswert Nennt die Urkunde den Gegenstandswert des Rechtsgeschäfts nicht, beträgt die Grundgebühr:
a. Vorsorgeauftrag CHF 750.00
b. Ehevertrag, Vermögensvertrag nach PartG CHF 750.00
c. Öffentliches Testament CHF 750.00
d. Erbvertrag CHF 750.00
e. Aufhebung und Begründung von Miteigentum CHF 500.00
f. Begründung von Stockwerkeigentum CHF 300.00 pro Stockwerkseinheit jedoch mindestens CHF 1‘500.00
g. Aufhebung von Stockwerkeigentum CHF 500.00
h. Dienstbarkeit CHF 500.00
i. Wechselprotest CHF 300.00
j. Eidesstattliche Erklärung CHF 300.00
k. Statutenänderung im Gesellschaftsrecht CHF 500.00
Grundgebühr. Die GB beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses CHF 80.00.--/kW Anschluss- leistung pauschal. exklusiv Mehrwertsteuer. Die GB ist indexiert. Ergänzende Bestimmungen sind im Kapitel «Tarifblatt» definiert.
Grundgebühr. Monatliche fix vereinbarte Preise, wie z. B. die sog. „Grundgebühr“, sind beginnend mit der Bereitstellung zu zahlen. Ist nichts anders vereinbart, sind solche Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen.
Grundgebühr. Die Grundgebühr für die Nummer oder die Nummernserie ist im Voraus jeden Monat oder alle zwei Monate zu zahlen, abhängig davon, ob der Kunde gemäß Artikel 36 der vorliegenden allgemeinen Bedingungen eine monatliche Berechnung mit Proximus vereinbart hat oder nicht.
Grundgebühr. Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zäh- lergröße erhoben. Sie beträgt bei Wasserzäh- lern mit einer Nenngröße von:
Grundgebühr. Anschluss an Hauptleitung 294,77 € 315,40 € Herstellung Mauerdurchführung 218,43 € 233,72 € Setzen eines Kolbenschiebers 151,37 € 161,97 € Zählergarnitur 36,44 € 38,99 € Vermessung des Grundstücksanschlusses 155,00 € 165,85 €
Grundgebühr. Die Grundgebühr wird jährlich pro Vertragspartner (Systemteilnehmer) entsprechend der Menge der im Rahmen des SURE-EU-Zertifizierungssystems als nachhaltig ausgelieferten bzw. im Unternehmen genutzten festen oder gasförmigen Biomasse erhoben. ≤ 20.000 Tonnen nachhaltiger Biomasse 250,00 EUR ≤ 50.000 Tonnen nachhaltiger Biomasse 750,00 EUR ≤ 100.000 Tonnen nachnaltiger Biomasse 1.500,00 EUR > 100.000 Tonnen nachhaltiger Biomasse 3.000,00 EUR
Grundgebühr. Regiondo berechnet für das Paket „Regiondo Pro“ eine monatliche Grundgebühr zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 1. bis 12. Monat entfällt ab 13. Xxxxx (frühestens ab 1.1.2022) 29,90 € Die Grundgebühr entfällt die ersten 12 Monate ab Vertragsdatum, vorausgesetzt der Ticket-Shop wird innerhalb von 2 Monaten ab Vertragsdatum im Webauftritt integriert. Bitte kreuzen Sie Ihre gewünschte Serviceleistung an. Schulung der Mitarbeiter zur optimalen Nutzung Ihres Accounts via Webinar.