Common use of Xxxxxxx; Versicherung Clause in Contracts

Xxxxxxx; Versicherung. Der Mieter erklärt durch seine Unterschrift, dass das Fahrzeug beim Mietantritt von ihm geprüft und als in Ordnung befunden wurde. Er trägt die Verantwortung und jedes Risiko und haftet für alle Schäden, die während der Dauer der Miete eintreten. Ausgenommen sind Defekte, welche auf normale Abnützung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Hingegen ist der Mieter für Reparaturkosten verantwortlich, welche durch Unkenntnis und Missachtung entstehen. Das Fahrzeug ist mit einer Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt CHF 1`000.00 pro Schadenfall) und einer Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt CHF 500.00 pro Schadenfall) versichert. Der Mieter haftet bis zum Betrag des Selbstbehaltes für sämtliche dem Vermieter entstandenen Aufwendungen. Besteht seitens der Versicherung keine oder nur teilweise Deckungspflicht, so haftet der Mieter für den ungedeckten Teil des Schadens. Schäden welche durch Missachtung der Durchfahrtshöhe entstehen, sind immer vollständig durch den Mieter zu bezahlen. Die Fahrzeugversicherung lehnt jede Haftung ab. Zusätzlich gemietetes Zubehör wie Fahrradträger, etc. sind in der Fahrzeugversicherung nicht eingeschlossen. Schäden an Zubehör sind daher vollständig durch den Mieter zu begleichen. Schäden und Aufwände, die als Folge von falscher Treibstofffüllung und/oder Hineinschütten von falschen Flüssigkeiten in Behältnisse entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeugversicherung lehnt jede Leistung ab. Die Kosten für Treibstoff, Autobahn, Tunnel, Fährverbindungen sowie sonstige Strassengebühren gehen zu Lasten des Mieters. Die Vignette für die Schweiz Autobahnen ist im Mietpreis inbegriffen.

Appears in 1 contract

Samples: www.roethlin.ch

Xxxxxxx; Versicherung. Der Mieter erklärt durch seine Unterschrift, dass das Fahrzeug beim Mietantritt von ihm geprüft und als in Ordnung befunden wurde. Er trägt die Verantwortung und jedes Risiko und haftet für alle Schäden, die während der Dauer der Miete eintreten. Ausgenommen sind Defekte, welche auf normale Abnützung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Hingegen ist der Mieter für Reparaturkosten verantwortlich, welche durch Unkenntnis und Missachtung entstehen. Das Fahrzeug ist mit einer Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt CHF 1`000.00 1‘000.00 pro Schadenfall) und einer Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt CHF 500.00 pro Schadenfall) versichert. Der Mieter haftet bis zum Betrag des Selbstbehaltes für sämtliche dem Vermieter entstandenen Aufwendungen. Besteht seitens der Versicherung keine oder nur teilweise Deckungspflicht, so haftet der Mieter für den ungedeckten Teil des Schadens. Schäden Schäden, welche durch Missachtung der Durchfahrtshöhe entstehen, sind immer vollständig durch den Mieter zu bezahlen. Die Fahrzeugversicherung lehnt jede Haftung ab. Zusätzlich gemietetes Zubehör wie Fahrradträger, etc. sind in der Fahrzeugversicherung nicht eingeschlossen. Schäden an Zubehör sind daher vollständig durch den Mieter zu begleichen. Schäden und Aufwände, die als Folge von falscher Treibstofffüllung und/oder Hineinschütten von falschen Flüssigkeiten in Behältnisse entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeugversicherung lehnt jede Leistung ab. Die Kosten für Treibstoff, Autobahn, Tunnel, Fährverbindungen sowie sonstige Strassengebühren gehen zu Lasten des Mieters. Die Vignette für die Schweiz Schweizer Autobahnen ist im Mietpreis inbegriffen.

Appears in 1 contract

Samples: www.christen-automobile.ch

Xxxxxxx; Versicherung. Der Mieter erklärt durch seine Unterschrift, dass das Fahrzeug der Wagen beim Mietantritt von ihm geprüft und als in Ordnung befunden wurde. Er trägt die Verantwortung und jedes Risiko und haftet für alle Schäden, die während der Dauer der Miete eintreten. Ausgenommen sind Defekte, welche auf normale Abnützung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Hingegen ist der Mieter für Reparaturkosten verantwortlich, welche durch Unkenntnis und Missachtung entstehen. Das Fahrzeug ist mit einer Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt CHF 1`000.00 pro 1‘000.00.-pro Schadenfall) und einer Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt CHF 500.00 pro 500.00.-pro Schadenfall) versichert. Der Mieter haftet bis zum Betrag Be- trag des Selbstbehaltes für sämtliche dem Vermieter entstandenen Aufwendungen. Besteht seitens der Versicherung Versi- cherung keine oder nur teilweise Deckungspflicht, so haftet der Mieter für den ungedeckten Teil des Schadens. Schäden Schäden, welche durch Missachtung der Durchfahrtshöhe entstehen, sind immer vollständig durch den Mieter zu bezahlen. Die Fahrzeugversicherung lehnt jede Haftung Leistung ab. Zusätzlich gemietetes Zubehör wie Fahrradträger, etc. sind in der Fahrzeugversicherung nicht eingeschlossen. Schäden an Zubehör sind daher vollständig durch den Mieter zu begleichen. Schäden und Aufwände, die als Folge von falscher Treibstofffüllung und/oder Hineinschütten hineinschütten von falschen Flüssigkeiten in Behältnisse entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeugversicherung lehnt jede Leistung ab. Die Kosten für Treibstoff, Autobahn, Tunnel, Fährverbindungen sowie sonstige Strassengebühren gehen zu Lasten des Mieters. Die Vignette für die Schweiz Autobahnen ist im Mietpreis inbegriffen.

Appears in 1 contract

Samples: www.california-camper.ch

Xxxxxxx; Versicherung. Der Mieter erklärt durch seine Unterschrift, dass das Fahrzeug der Wagen beim Mietantritt von ihm geprüft und als in Ordnung befunden wurde. Er trägt die Verantwortung und jedes Risiko und haftet für alle Schäden, die während der Dauer der Miete eintreteneintre- ten. Ausgenommen sind Defekte, welche auf normale Abnützung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Hingegen ist der Mieter für Reparaturkosten verantwortlich, welche durch Unkenntnis und Missachtung entstehen. Das Fahrzeug ist mit einer Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt CHF 1`000.00 pro 1‘000.00.-pro Schadenfall) und einer Haftpflichtversicherung Haftpflichtversi- cherung (Selbstbehalt CHF 500.00 pro 500.00.-pro Schadenfall) versichert. Der Mieter haftet bis zum Betrag des Selbstbehaltes für sämtliche dem Vermieter entstandenen Aufwendungen. Besteht seitens der Versicherung keine oder nur teilweise DeckungspflichtDe- ckungspflicht, so haftet der Mieter für den ungedeckten Teil des Schadens. Schäden Schäden, welche durch Missachtung der Durchfahrtshöhe entstehen, sind immer vollständig durch den Mieter zu bezahlenbezah- len. Die Fahrzeugversicherung lehnt jede Haftung Leistung ab. Zusätzlich gemietetes Zubehör wie Fahrradträger, etc. sind in der Fahrzeugversicherung nicht eingeschlossen. Schäden an Zubehör sind daher vollständig durch den Mieter zu begleichen. Schäden und Aufwände, die als Folge von falscher Treibstofffüllung und/oder Hineinschütten hineinschütten von falschen Flüssigkeiten in Behältnisse entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeugversicherung lehnt jede Leistung ab. Die Kosten für Treibstoff, Autobahn, Tunnel, Fährverbindungen sowie sonstige Strassengebühren gehen zu Lasten des Mieters. Die Vignette für die Schweiz Autobahnen ist im Mietpreis inbegriffen.

Appears in 1 contract

Samples: www.autowyrsch.ch