Common use of Xxxxxxx; Versicherung Clause in Contracts

Xxxxxxx; Versicherung. Der Mieter erklärt durch seine Unterschrift, dass der Wagen beim Mietantritt von ihm geprüft und in Ordnung befunden wurde. Er trägt die Verantwortung und jedes Risiko und haftet für alle Schäden, die während der Dauer der Miete eintre- ten. Ausgenommen sind Defekte, welche auf normale Abnützung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Hingegen ist der Mieter für Reparaturkosten verantwortlich, welche durch Unkenntnis und Missachtung entstehen. Das Fahrzeug ist mit einer Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt CHF 1‘000.00.-pro Schadenfall) und einer Haftpflichtversi- cherung (Selbstbehalt CHF 500.00.-pro Schadenfall) versichert. Der Mieter haftet bis zum Betrag des Selbstbehaltes für sämtliche dem Vermieter entstandenen Aufwendungen. Besteht seitens der Versicherung keine oder nur teilweise De- ckungspflicht, so haftet der Mieter für den ungedeckten Teil des Schadens. Schäden, welche durch Missachtung der Durchfahrtshöhe entstehen, sind immer vollständig durch den Mieter zu bezah- len. Die Fahrzeugversicherung lehnt jede Leistung ab. Zusätzlich gemietetes Zubehör wie Fahrradträger, etc. sind in der Fahrzeugversicherung nicht eingeschlossen. Schäden an Zubehör sind daher vollständig durch den Mieter zu begleichen. Schäden und Aufwände, die als Folge von falscher Treibstofffüllung und/oder hineinschütten von falschen Flüssigkeiten in Behältnisse entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeugversicherung lehnt jede Leistung ab.

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Samples: Mietvertrag

Xxxxxxx; Versicherung. Der Mieter erklärt durch seine Unterschrift, dass der Wagen das Fahrzeug beim Mietantritt von ihm geprüft und als in Ordnung befunden wurde. Er trägt die Verantwortung und jedes Risiko und haftet für alle Schäden, die während der Dauer der Miete eintre- teneintreten. Ausgenommen sind Defekte, welche auf normale Abnützung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Hingegen ist der Mieter für Reparaturkosten verantwortlich, welche durch Unkenntnis und Missachtung entstehen. Das Fahrzeug ist mit einer Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt CHF 1‘000.00.-pro 1`000.00 pro Schadenfall) und einer Haftpflichtversi- cherung Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt CHF 500.00.-pro 500.00 pro Schadenfall) versichert. Der Mieter haftet bis zum Betrag des Selbstbehaltes für sämtliche dem Vermieter entstandenen Aufwendungen. Besteht seitens der Versicherung keine oder nur teilweise De- ckungspflichtDeckungspflicht, so haftet der Mieter für den ungedeckten Teil des Schadens. Schäden, Schäden welche durch Missachtung der Durchfahrtshöhe entstehen, sind immer vollständig durch den Mieter zu bezah- lenbezahlen. Die Fahrzeugversicherung lehnt jede Leistung Haftung ab. Zusätzlich gemietetes Zubehör wie Fahrradträger, etc. sind in der Fahrzeugversicherung nicht eingeschlossen. Schäden an Zubehör sind daher vollständig durch den Mieter zu begleichen. Schäden und Aufwände, die als Folge von falscher Treibstofffüllung und/oder hineinschütten Hineinschütten von falschen Flüssigkeiten in Behältnisse entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeugversicherung lehnt jede Leistung ab.

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Xxxxxxx; Versicherung. Der Mieter erklärt durch seine Unterschrift, dass der Wagen beim Mietantritt von ihm geprüft und in Ordnung befunden wurde. Er trägt die Verantwortung und jedes Risiko und haftet für alle Schäden, die während der Dauer der Miete eintre- teneintreten. Ausgenommen sind Defekte, welche auf normale Abnützung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Hingegen ist der Mieter für Reparaturkosten verantwortlich, welche durch Unkenntnis und Missachtung entstehen. Das Fahrzeug ist mit einer Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt CHF 1‘000.00.-pro Schadenfall) und einer Haftpflichtversi- cherung Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt CHF 500.00.-pro Schadenfall) versichert. Der Mieter haftet bis zum Betrag Be- trag des Selbstbehaltes für sämtliche dem Vermieter entstandenen Aufwendungen. Besteht seitens der Versicherung Versi- cherung keine oder nur teilweise De- ckungspflichtDeckungspflicht, so haftet der Mieter für den ungedeckten Teil des Schadens. Schäden, welche durch Missachtung der Durchfahrtshöhe entstehen, sind immer vollständig durch den Mieter zu bezah- lenbezahlen. Die Fahrzeugversicherung lehnt jede Leistung ab. Zusätzlich gemietetes Zubehör wie Fahrradträger, etc. sind in der Fahrzeugversicherung nicht eingeschlossen. Schäden an Zubehör sind daher vollständig durch den Mieter zu begleichen. Schäden und Aufwände, die als Folge von falscher Treibstofffüllung und/oder hineinschütten von falschen Flüssigkeiten in Behältnisse entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeugversicherung lehnt jede Leistung ab.

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Xxxxxxx; Versicherung. Der Mieter erklärt durch seine Unterschrift, dass der Wagen das Fahrzeug beim Mietantritt von ihm geprüft und als in Ordnung befunden wurde. Er trägt die Verantwortung und jedes Risiko und haftet für alle Schäden, die während der Dauer der Miete eintre- teneintreten. Ausgenommen sind Defekte, welche auf normale Abnützung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Hingegen ist der Mieter für Reparaturkosten verantwortlich, welche durch Unkenntnis und Missachtung entstehen. Das Fahrzeug ist mit einer Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt CHF 1‘000.00.-pro 1‘000.00 pro Schadenfall) und einer Haftpflichtversi- cherung Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt CHF 500.00.-pro 500.00 pro Schadenfall) versichert. Der Mieter haftet bis zum Betrag des Selbstbehaltes für sämtliche dem Vermieter entstandenen Aufwendungen. Besteht seitens der Versicherung keine oder nur teilweise De- ckungspflichtDeckungspflicht, so haftet der Mieter für den ungedeckten Teil des Schadens. Schäden, welche durch Missachtung der Durchfahrtshöhe entstehen, sind immer vollständig durch den Mieter zu bezah- lenbezahlen. Die Fahrzeugversicherung lehnt jede Leistung Haftung ab. Zusätzlich gemietetes Zubehör wie Fahrradträger, etc. sind in der Fahrzeugversicherung nicht eingeschlossen. Schäden an Zubehör sind daher vollständig durch den Mieter zu begleichen. Schäden und Aufwände, die als Folge von falscher Treibstofffüllung und/oder hineinschütten Hineinschütten von falschen Flüssigkeiten in Behältnisse entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeugversicherung lehnt jede Leistung ab.

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