Xxxxxxx, Xxxxxxxx Musterklauseln

Xxxxxxx, Xxxxxxxx. Sofern der Netzbetreiber die Messung durchführt, gelten fol- gende Regelungen:
Xxxxxxx, Xxxxxxxx. (1) Das von der SWG gelieferte Erdgas wird durch die Messeinrichtungen nach den Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes festgestellt.
Xxxxxxx, Xxxxxxxx. (1) Die von der SWG gelieferte Elektrizität wird durch die Messeinrichtungen nach den Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes festgestellt.
Xxxxxxx, Xxxxxxxx. 6.1. Das von TOTAL gelieferte Erdgas wird durch die Messeinrichtungen nach § 21b EnWG festgestellt. Die Messeinrichtungen werden vom Messstellenbetreiber, TOTAL, einem von diesen Beauftragten oder vom Kunden selbst abgelesen. Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. Der Kunde kann einer Selbstablesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Können die Messeinrichtungen nicht abgelesen werden, zeigen sie fehlerhaft an oder nimmt der Kunde die Selbstablesung nicht oder verspätet vor, können TOTAL oder der Netzbetreiber/Messtellenbetreiber den Verbrauch insb. auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen oder rechnerisch abgrenzen, wobei die tatsächlichen Verhältnisse angemessen zu berücksichtigen sind.
Xxxxxxx, Xxxxxxxx. Bereichsdirektor S-Vermögensmanagement Telefon: 00000 00-000 xxx@xxxxxxxxx-xxxxxx.xx Xxxxxxx Xxxxxxxx, Sparkasse Beckum-Wadersloh und Xxxxx Xxxxx, Vorstandsvorsitzender, Fuest Familienstiftung Geschäftsführer AUTO MERTENS GMBH in Beckum „ Die Geschäftsbeziehung basiert auf gegenseitigem Vertrauen. Unser direkter Ansprechpartner hat immer schnelle und unkomplizierte Lösungen für unser Unternehmen.“
Xxxxxxx, Xxxxxxxx. 5. Xxxxxxx Xxxxx
Xxxxxxx, Xxxxxxxx. Zur Geschichte der Orgeln in der Elisabethkirche bis 1939, in: Xxx XXXXXX, Xxxxx XXXXXXX (Hg.): Xxxxxxxxx, der Deutsche Orden und ihre Kirche. Festschrift zur Wiederkehr der Weihe der Elisabethkirche. Marburg 1983, S. 339-376; DERS.: Zur Geschichte der Orgeln in hatte Xxxxxxxx Xxxxxxx XX. seinem dezidiert lutherisch eingestellten, künstlerisch of- fenbar wenig interessierten jüngeren Bruder Xxxxxxxx Xxxxxx XX. eine kleine Orgel geschenkt, die im großen Saal des Marburger Schlosses durch den Göttinger Orgelbau- er Xxxxxx Xxxxx aufgestellt wurde.57 Offenbar war damit auch der Bedarf nach einem begabten Organisten geweckt, der dann ebenfalls durch die Vermittlung des Kasseler Bruders gedeckt wurde. Xxxxxx xxx Xxxxx Tätigkeit in Kassel Mit dem Wechsel von Xxxxxx xxx Xxxx in das Rotenburger Rentmeisteramt 1593 wurde die Wiedersetzung der Stelle erforderlich, und es ist Xxxxxxxx Xxxxxx offenbar ohne größere Probleme gelungen, Xxxxxx xxx Xxxx nach Kassel abzuwerben; 1595 tritt er bereits dort auf. Ein Jahr später schon ist Xxxxxx xxx Xxxx einer der insgesamt 53 Organisten, die Xxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxx zur Begutachtung der von Xxxxx Xxxx aus Halberstadt in der Schloßkirche in Gröningen erbauten Orgel eingela- den hatte. In der von Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx verfaßten, dem Hanauer Marienorganisten Xxxxx Xxxxxxxx gewidmeten Beschreibung dieser Orgel („Organum Gruningense Redi- vivum“),58 werden die „damaligen Probatores, (die) ihre Music und organisten Kunst wohl verstanden haben / und zu der Zeit / zum Theil / sehr berühmte / auch gute fun- damental Componisten gewesen“ einzeln mit ihren Herkunftsorten benannt. Um Emp- findlichkeiten vorzubeugen, seien die Prüfer dem Alter nach aufgeführt worden. Dies kann allerdings nicht stimmen, denn die Zwillingsbrüder Xxxxxx und Xxxx Xxx Xxxxxxx (*1562) werden unter Nr. 5 und Nr. 40 aufgeführt; der 1560 geborene Hamburger Xxx- xxxxxxx Xxxxxxxxxx danach unter Nr. 43, aber vor dem 1571 geborenen Namensvetter Xxxxxxx Xxxxxxxxxx aus Wolfenbüttel unter der Nr. 48. Weitere berühmte Namen sind Xxxxxxxx Xxxxxxxxx aus Nordhausen (Nr. 19) und Xxxxxxxx Xxxxxxx aus Lüneburg (Nr. 42). Der unter Nr. 38 genannte ‚Xxxxxx xxx Xxxx / von Cassel’ gehört mit dem Nürnberger und Augsburger Xxxxxxx zu den wenigen nicht dem norddeutschen Raum entstammenden Gutachtern. Man darf seine Beteiligung an dem Probespiel wohl auch als eine Reverenz des künstlerisch ähnlich ambitionierten wie begabten Wolfenbütteler Herzogs Xxxxxxxx Xxxxxx an den befr...
Xxxxxxx, Xxxxxxxx. (1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der jeweils neuesten Fassung gelten für alle - auch zukünftigen - Verträge und sonstigen Leistungen. Bedingungen des Vertragspartners verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Xxxxxxx, Xxxxxxxx. Regionalsekretär Region Waadt Mme Xxxxxxxxx Xxxxxxx Regionalsekretärin Region Freiburg-Neuenburg X. Xxxx Xxxxxx Regionalsekretär Region Jura Region Genf X. Xxxx Xxxxx SCIV Wallis
Xxxxxxx, Xxxxxxxx. Direktorin der Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg