Xxxxxxxx- und Mitwirkungspflichten; Nachprüfung. 1 Nachweis- und Mitwirkungspflichten, wenn Erwerbsunfähigkeitsleistungen verlangt werden 1.1 Nachweise für den Eintritt von Erwerbsunfähigkeit Werden Leistungen aus diesen Zusatzversicherungen ver- langt, informieren wir Sie umgehend über die von uns zur Leis- tungsprüfung benötigten Unterlagen: a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Erwerbs- unfähigkeit; b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussicht- liche Dauer des Leidens sowie die Auswirkungen auf die Berufsausübung oder Art und Umfang der Pflegebedürf- tigkeit oder der Demenz; c) Unterlagen über die berufliche Entwicklung der versicher- ten Person und die berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit; hierzu zählen auch Nach- weise über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhält- nisse und ihre Veränderungen vor und nach Eintritt der Er- werbsunfähigkeit (z.B. Einkommensteuerbescheide, be- triebswirtschaftliche Unterlagen); d) bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege. Entstehende Kosten hat der Anspruchsteller zu tragen. 1.2 Weitere Nachweise, Entbindung von der Schweigepflicht Wir können außerdem weitere medizinische und berufsbezo- gene Auskünfte, Aufklärungen, Vor-Ort-Prüfungen und zusätz- liche Untersuchungen sowie weitere notwendige Nachweise – auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Verände- rungen – verlangen, wobei wir hierzu entsprechende Gutach- ter, Ärzte und sachverständige Dienstleister einsetzen kön- nen. Die Kosten werden von uns getragen. Wir können ver- langen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. In die- sem Fall übernehmen wir die vorher mit uns abgestimmten Reise- und Aufenthaltskosten. In diesem Zusammenhang kann es auch erforderlich sein, im Einzelfall Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Krankenanstal- ten, bei denen die versicherte Person in Behandlung war oder sein wird, Personenversicherer, Berufsgenossenschaften, frü- here und derzeitige gesetzliche Krankenkassen und Arbeit- geber der versicherten Person sowie Behörden zu befragen. Dazu ist in der Regel eine Schweigepflichtentbindungserklä- rung der versicherten Person erforderlich. Hat die versicherte Person die Schweigepflichtentbindungserklärung im Versiche- rungsantrag erteilt, wird sie vor Einholung einer solchen Aus- kunft von uns unterrichtet werden; die versicherte Person kann der Einholung einer solchen Auskunft widersprechen. Im Üb- rigen kann die versicherte Person jederzeit verlangen, dass die Auskunftserhebung nur bei Einzeleinwilligung erfolgt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung, Tarif BRC
Xxxxxxxx- und Mitwirkungspflichten; Nachprüfung. 1 Nachweis- und Mitwirkungspflichten, wenn Erwerbsunfähigkeitsleistungen Berufsunfähigkeitsleistungen verlangt werden
1.1 Nachweise für den Eintritt von Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit Werden Leistungen aus diesen Zusatzversicherungen diesem Versicherungsvertrag ver- langt, informieren wir Sie umgehend über die von uns zur Leis- tungsprüfung benötigten Unterlagen:
a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Erwerbs- Berufs- unfähigkeit;
b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussicht- liche Dauer des Leidens sowie die Auswirkungen auf die Berufsausübung oder Art und Umfang der Pflegebedürf- tigkeit oder der Demenz;
c) Unterlagen über die berufliche Entwicklung der versicher- ten Person und die berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der ErwerbsunfähigkeitBerufsunfähigkeit; hierzu zählen auch Nach- weise über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhält- nisse und ihre Veränderungen vor und nach Eintritt der Er- werbsunfähigkeit Be- rufsunfähigkeit (z.B. Einkommensteuerbescheide, be- triebswirtschaftliche Unterlagen);
d) bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege. Entstehende Kosten hat der Anspruchsteller zu tragen.
1.2 Weitere Nachweise, Entbindung von der Schweigepflicht Wir können außerdem weitere medizinische und berufsbezo- gene Auskünfte, Aufklärungen, Vor-Ort-Prüfungen und zusätz- liche Untersuchungen sowie weitere notwendige Nachweise – auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Verände- rungen – verlangen, wobei wir hierzu entsprechende Gutach- ter, Ärzte und sachverständige Dienstleister einsetzen kön- nen. Die Kosten werden von uns getragen. Wir können ver- langenverlangen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen Un- tersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. In die- sem diesem Fall übernehmen wir die vorher mit uns abgestimmten angefallenen Reise- und AufenthaltskostenUnterbringungskosten bis zu folgender Höhe: ◼ Anreisekosten, bei einer Bahnfahrt 2. Klasse und – falls erforderlich – einem Flug in der Economy Class (oder ei- ner vergleichbaren Buchungsklasse) und ◼ Unterbringungskosten für einen Aufenthalt in einem 4-Sterne-Hotel (oder einer vergleichbaren Hotelkategorie). Auf Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland kön- nen wir verzichten, wenn diese vor Ort nach den von uns in der Bundesrepublik Deutschland angewendeten Grundsätzen / Standards erfolgen. In diesem Zusammenhang kann es auch erforderlich sein, im Einzelfall Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Krankenanstal- ten, bei denen die versicherte Person in Behandlung war oder sein wird, PersonenversichererPersonenversicherer (frühere und derzeitige), BerufsgenossenschaftenBe- rufsgenossenschaften, frü- here frühere und derzeitige gesetzliche Krankenkassen und Arbeit- geber Arbeitgeber der versicherten Person sowie so- wie Behörden zu befragen. Dazu ist in der Regel eine Schweigepflichtentbindungserklä- rung Schwei- gepflichtentbindungserklärung der versicherten Person erforderlicherfor- derlich. Hat die versicherte Person die Schweigepflichtentbindungserklärung Schweigepflichtentbin- dungserklärung im Versiche- rungsantrag Versicherungsantrag erteilt, wird sie vor Einholung einer solchen Aus- kunft Auskunft von uns unterrichtet werdenwer- den; die versicherte Person kann der Einholung einer solchen Auskunft widersprechen. Im Üb- rigen Übrigen kann die versicherte Person Per- son jederzeit verlangen, dass die Auskunftserhebung nur bei Einzeleinwilligung erfolgt.
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Samples: Berufsunfähigkeits Versicherung, Berufsunfähigkeits Versicherung
Xxxxxxxx- und Mitwirkungspflichten; Nachprüfung. 1 Nachweis- und Mitwirkungspflichten, wenn Erwerbsunfähigkeitsleistungen Berufsunfähigkeitsleistungen verlangt werden
1.1 Nachweise für den Eintritt von Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit Werden Leistungen aus diesen Zusatzversicherungen ver- langt, informieren wir Sie umgehend über die von uns zur Leis- tungsprüfung benötigten Unterlagen:
a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Erwerbs- Berufs- unfähigkeit;
b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussicht- liche Dauer des Leidens sowie die Auswirkungen auf die Berufsausübung oder Art und Umfang der Pflegebedürf- tigkeit oder der Demenz;
c) Unterlagen über die berufliche Entwicklung der versicher- ten Person und die berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der ErwerbsunfähigkeitBerufsunfähigkeit; hierzu zählen auch Nach- weise über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhält- nisse und ihre Veränderungen vor und nach Eintritt der Er- werbsunfähigkeit Be- rufsunfähigkeit (z.B. Einkommensteuerbescheide, be- triebswirtschaftliche Unterlagen);
d) bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege. Entstehende Kosten hat der Anspruchsteller zu tragen.
1.2 Weitere Nachweise, Entbindung von der Schweigepflicht Wir können außerdem weitere medizinische und berufsbezo- gene Auskünfte, Aufklärungen, Vor-Ort-Prüfungen und zusätz- liche Untersuchungen sowie weitere notwendige Nachweise – auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Verände- rungen – verlangen, wobei wir hierzu entsprechende Gutach- ter, Ärzte und sachverständige Dienstleister einsetzen kön- nen. Die Kosten werden von uns getragen. Wir können ver- langen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. In die- sem Fall übernehmen wir die vorher mit uns abgestimmten Reise- und Aufenthaltskosten. In diesem Zusammenhang kann es auch erforderlich sein, im Einzelfall Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Krankenanstal- tenKrankenanstalten, bei denen die versicherte Person in Behandlung war oder sein wird, Personenversicherer, Berufsgenossenschaften, frü- here frühere und derzeitige gesetzliche Krankenkassen und Arbeit- geber Arbeitgeber der versicherten Person sowie Behörden zu befragen. Dazu ist in der Regel eine Schweigepflichtentbindungserklä- rung Schweigepflichtentbindungserklärung der versicherten versi- cherten Person erforderlich. Hat die versicherte Person die Schweigepflichtentbindungserklärung im Versiche- rungsantrag Versicherungsantrag erteilt, wird sie vor Einholung einer solchen Aus- kunft Auskunft von uns unterrichtet un- terrichtet werden; die versicherte Person kann der Einholung einer ei- ner solchen Auskunft widersprechen. Im Üb- rigen Übrigen kann die versicherte ver- sicherte Person jederzeit verlangen, dass die Auskunftserhebung Auskunftserhe- bung nur bei Einzeleinwilligung erfolgt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung, Tarif BRC
Xxxxxxxx- und Mitwirkungspflichten; Nachprüfung. 1 Nachweis- und Mitwirkungspflichten, wenn Erwerbsunfähigkeitsleistungen Berufsunfähigkeitsleistungen verlangt werden
1.1 Nachweise für den Eintritt von Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit Werden Leistungen aus diesen Zusatzversicherungen ver- langt, informieren wir Sie umgehend über die von uns zur Leis- tungsprüfung benötigten Unterlagen:
a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Erwerbs- Berufs- unfähigkeit;
b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussicht- liche Dauer des Leidens sowie die Auswirkungen auf die Berufsausübung oder Art und Umfang der Pflegebedürf- tigkeit oder der Demenz;
c) Unterlagen über die berufliche Entwicklung der versicher- ten Person und die berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der ErwerbsunfähigkeitBerufsunfähigkeit; hierzu zählen auch Nach- weise über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhält- nisse und ihre Veränderungen vor und nach Eintritt der Er- werbsunfähigkeit Be- rufsunfähigkeit (z.B. Einkommensteuerbescheide, be- triebswirtschaftliche Unterlagen);
d) bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege. Entstehende Kosten hat der Anspruchsteller zu tragen.
1.2 Weitere Nachweise, Entbindung von der Schweigepflicht Wir können außerdem weitere medizinische und berufsbezo- gene Auskünfte, Aufklärungen, Vor-Ort-Prüfungen und zusätz- liche Untersuchungen sowie weitere notwendige Nachweise – auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Verände- rungen Verän- derungen – verlangen, wobei wir hierzu entsprechende Gutach- terGut- achter, Ärzte und sachverständige Dienstleister einsetzen kön- nen. Die Kosten werden von uns getragen. Wir können ver- langen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. In die- sem Fall übernehmen wir die vorher mit uns abgestimmten Reise- und Aufenthaltskosten. In diesem Zusammenhang kann es auch erforderlich sein, im Einzelfall Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Krankenanstal- ten, bei denen die versicherte Person in Behandlung war oder sein wird, Personenversicherer, Berufsgenossenschaften, frü- here und derzeitige gesetzliche Krankenkassen und Arbeit- geber der versicherten Person sowie Behörden zu befragen. Dazu ist in der Regel eine Schweigepflichtentbindungserklä- rung der versicherten Person erforderlich. Hat die versicherte Person die Schweigepflichtentbindungserklärung im Versiche- rungsantrag Versi- cherungsantrag erteilt, wird sie vor Einholung einer solchen Aus- kunft Auskunft von uns unterrichtet werden; die versicherte Person kann der Einholung einer solchen Auskunft widersprechen. Im Üb- rigen Übrigen kann die versicherte Person jederzeit verlangen, dass die Auskunftserhebung nur bei Einzeleinwilligung erfolgt.
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen
Xxxxxxxx- und Mitwirkungspflichten; Nachprüfung. 1 Nachweis- und Mitwirkungspflichten, wenn Erwerbsunfähigkeitsleistungen Erwerbsunfä- higkeitsleistungen verlangt werden
1.1 Nachweise für den Eintritt von Erwerbsunfähigkeit Werden Leistungen aus diesen Zusatzversicherungen ver- langt, informieren wir Sie umgehend über die von uns zur Leis- tungsprüfung benötigten Unterlagen:
a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Erwerbs- unfähigkeit;
b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussicht- liche Dauer des Leidens sowie die Auswirkungen auf die Berufsausübung oder Art und Umfang der Pflegebedürf- tigkeit oder der Demenz;
c) Unterlagen über die berufliche Entwicklung der versicher- ten Person und die berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit; hierzu zählen auch Nach- weise über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhält- nisse und ihre Veränderungen vor und nach Eintritt der Er- werbsunfähigkeit (z.B. Einkommensteuerbescheide, be- triebswirtschaftliche Unterlagen);
d) bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege. Entstehende Kosten hat der Anspruchsteller zu tragen.
1.2 Weitere Nachweise, Entbindung von der Schweigepflicht Wir können außerdem weitere medizinische und berufsbezo- gene Auskünfte, Aufklärungen, Vor-Ort-Prüfungen und zusätz- liche Untersuchungen sowie weitere notwendige Nachweise – auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Verände- rungen – verlangen, wobei wir hierzu entsprechende Gutach- ter, Ärzte und sachverständige Dienstleister einsetzen kön- nen. Die Kosten werden von uns getragen. Wir können ver- langen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. In die- sem Fall übernehmen wir die vorher mit uns abgestimmten Reise- und Aufenthaltskosten. In diesem Zusammenhang kann es auch erforderlich sein, im Einzelfall Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Krankenanstal- ten, bei denen die versicherte Person in Behandlung war oder sein wird, Personenversicherer, Berufsgenossenschaften, frü- here und derzeitige gesetzliche Krankenkassen und Arbeit- geber der versicherten Person sowie Behörden zu befragen. Dazu ist in der Regel eine Schweigepflichtentbindungserklä- rung der versicherten Person erforderlich. Hat die versicherte Person die Schweigepflichtentbindungserklärung im Versiche- rungsantrag erteilt, wird sie vor Einholung einer solchen Aus- kunft von uns unterrichtet werden; die versicherte Person kann der Einholung einer solchen Auskunft widersprechen. Im Üb- rigen kann die versicherte Person jederzeit verlangen, dass die Auskunftserhebung nur bei Einzeleinwilligung erfolgt.
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Xxxxxxxx- und Mitwirkungspflichten; Nachprüfung. 1 Nachweis- und Mitwirkungspflichten, wenn Erwerbsunfähigkeitsleistungen Berufsunfähigkeitsleistungen verlangt werden
1.1 Nachweise für den Eintritt von Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit Werden Leistungen aus diesen Zusatzversicherungen ver- langt, informieren wir Sie umgehend über die von uns zur Leis- tungsprüfung benötigten Unterlagen:
a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Erwerbs- Berufs- unfähigkeit;
b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person Per- son gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht unter- sucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussicht- liche vor- aussichtliche Dauer des Leidens sowie die Auswirkungen auf die Berufsausübung oder Art und Umfang der Pflegebedürf- tigkeit Pflege- bedürftigkeit oder der Demenz;
c) Unterlagen über die berufliche Entwicklung der versicher- ten Person und die berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der ErwerbsunfähigkeitBerufsunfähigkeit; hierzu zählen auch Nach- weise über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhält- nisse und ihre Veränderungen vor und nach Eintritt der Er- werbsunfähigkeit Be- rufsunfähigkeit (z.B. Einkommensteuerbescheide, be- triebswirtschaftliche Unterlagen);
d) bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege. Entstehende Kosten hat der Anspruchsteller zu tragen.
1.2 Weitere Nachweise, Entbindung von der Schweigepflicht Wir können außerdem weitere medizinische und berufsbezo- gene Auskünfte, Aufklärungen, Vor-Ort-Prüfungen und zusätz- liche Untersuchungen sowie weitere notwendige Nachweise – auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Verände- rungen Verän- derungen – verlangen, wobei wir hierzu entsprechende Gutach- terGut- achter, Ärzte und sachverständige Dienstleister einsetzen kön- nen. Die Kosten werden von uns getragen. Wir können ver- langen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. In die- sem Fall übernehmen wir die vorher mit uns abgestimmten Reise- und Aufenthaltskosten. In diesem Zusammenhang kann es auch erforderlich sein, im Einzelfall Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Krankenanstal- ten, bei denen die versicherte Person in Behandlung war oder sein wird, Personenversicherer, Berufsgenossenschaften, frü- here und derzeitige gesetzliche Krankenkassen und Arbeit- geber der versicherten Person sowie Behörden zu befragen. Dazu ist in der Regel eine Schweigepflichtentbindungserklä- rung der versicherten Person erforderlich. Hat die versicherte Person die Schweigepflichtentbindungserklärung im Versiche- rungsantrag Versi- cherungsantrag erteilt, wird sie vor Einholung einer solchen Aus- kunft Auskunft von uns unterrichtet werden; die versicherte Person kann der Einholung einer solchen Auskunft widersprechen. Im Üb- rigen Übrigen kann die versicherte Person jederzeit verlangen, dass die Auskunftserhebung nur bei Einzeleinwilligung erfolgt.
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Xxxxxxxx- und Mitwirkungspflichten; Nachprüfung. 1 Nachweis- und Mitwirkungspflichten, wenn Erwerbsunfähigkeitsleistungen Erwerbsunfä- higkeitsleistungen verlangt werden
1.1 Nachweise für den Eintritt von Erwerbsunfähigkeit Werden Leistungen aus diesen Zusatzversicherungen ver- langt, informieren wir Sie umgehend über die von uns zur Leis- tungsprüfung benötigten Unterlagen:
a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Erwerbs- unfähigkeit;
b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussicht- liche Dauer des Leidens sowie die Auswirkungen auf die Berufsausübung oder Art und Umfang der Pflegebedürf- tigkeit oder der Demenz;
c) Unterlagen über die berufliche Entwicklung der versicher- ten Person und die berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit; hierzu zählen auch Nach- weise über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhält- nisse und ihre Veränderungen vor und nach Eintritt der Er- werbsunfähigkeit (z.B. Einkommensteuerbescheide, be- triebswirtschaftliche Unterlagen);
d) bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege. Entstehende Kosten hat der Anspruchsteller zu tragen.
1.2 Weitere Nachweise, Entbindung von der Schweigepflicht Wir können außerdem weitere medizinische und berufsbezo- gene Auskünfte, Aufklärungen, Vor-Ort-Prüfungen und zusätz- liche Untersuchungen sowie weitere notwendige Nachweise – auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Verände- rungen – verlangen, wobei wir hierzu entsprechende Gutach- ter, Ärzte und sachverständige Dienstleister einsetzen kön- nen. Die Kosten werden von uns getragen. Wir können ver- langen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. In die- sem Fall übernehmen wir die vorher mit uns abgestimmten Reise- und Aufenthaltskosten. In diesem Zusammenhang kann es auch erforderlich sein, im Einzelfall Ärzte, Krankenhäuser Kranken-häuser und sonstige Krankenanstal- ten, bei denen die versicherte Person in Behandlung war oder sein wird, Personenversicherer, Berufsgenossenschaften, frü- here und derzeitige gesetzliche Krankenkassen und Arbeit- geber der versicherten Person sowie Behörden zu befragen. Dazu ist in der Regel eine Schweigepflichtentbindungserklä- rung der versicherten Person erforderlich. Hat die versicherte Person die Schweigepflichtentbindungserklärung im Versiche- rungsantrag erteilt, wird sie vor Einholung einer solchen Aus- kunft von uns unterrichtet werden; die versicherte Person kann der Einholung einer solchen Auskunft widersprechen. Im Üb- rigen kann die versicherte Person jederzeit verlangen, dass die Auskunftserhebung nur bei Einzeleinwilligung erfolgt.
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