Änderung des Vertrags. Vertragsänderungen, einschliesslich der Änderung dieser Bestimmung, bedürfen der Schriftform.
Änderung des Vertrags. Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu verändern. Es steht den Parteien allerdings frei, erforderlichenfalls weitere, geschäftsbezogene Klauseln aufzunehmen, sofern diese nicht im Widerspruch zu der Klausel stehen.
Änderung des Vertrags. Ein Auftrag zur Änderung der gewählten Wertpapiere, zur Aufteilung der Wertpapiere und zur Höhe der Sparrate wird bei einem Anlagelauf berück- sichtigt, wenn er der Bank in schriftlicher Form mindestens 5 Bankarbeitstage vor dem Anlagelauf vorliegt. Später eingehende Änderungsaufträge werden bei dem nächstmöglichen Anlagelauf berücksichtigt.
Änderung des Vertrags. 1. Der Kunde kann DT-69 bitten, den Vertrag zu ändern. DT-69 ist erst dann verpflichtet, einem Antrag auf Vertragsänderung nachzukommen, wenn DT-69 dem Antrag des Kunden zugestimmt hat. DT-69 kann sich jederzeit weigern, einer solchen Anfrage nachzukommen oder Verhandlungen darüber zu führen. Wenn DT-69 sich bereit erklärt hat, den Vertrag auf Wunsch des Kunden zu ändern, ist DT-69 berechtigt, dafür zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. DT-69 wird den Kunden so weit wie möglich im Voraus über die mit dieser Angelegenheit verbundenen Kosten informieren.
2. Das Ausbleiben eines schriftlichen Auftrages des Kunden zur Änderung des Vertrages hat keinen Einfluss auf die Zahlungsansprüche von DT-69.
Änderung des Vertrags. 6.1 Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass für eine angemessene Ausführung des Vertrags eine Änderung bzw. Ergänzung der auszuführenden Arbeiten notwendig ist, werden die Parteien rechtzeitig und einvernehmlich den Vertrag entsprechend anpassen;
6.2 Wenn die Parteien den Vertrag ändern bzw. ergänzen, kann dies den Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung möglicherweise beeinflussen. Der Verkäufer wird den Vertragspartner diesbezüglich so schnell wie möglich unterrichten;
6.3 Wenn die Änderung bzw. Ergänzung des Vertrags finanzielle bzw. qualita- tive Konsequenzen hat, wird der Verkäufer den Vertragspartner diesbezüglich so schnell wie möglich informieren;
6.4 Wenn der Verkäufer wegen einer Änderung des Vertrags neue Zeichnungen, Berechnungen, Modelle u. dgl. erstellen muss, sind die hiermit zusammenhängenden Kosten vom Vertragspartner zu tragen.
6.5 Wurde ein Festpreis vereinbart, so wird der Verkäufer angeben, inwiefern die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung des Festpreises führt. Eine Überschreitung des vereinbarten Preises wird als Mehrarbeit angesehen;
6.6 Verrechnung von Mehr- und Minderarbeit findet statt:
a) bei Änderungen des Vertrags bzw. der Ausführungsbedingungen;
b) bei Abweichungen in den Beträgen der Bedarfspositionen;
c) bei Abweichungen der verrechenbaren Mengen;
6.7 Bedarfspositionen beziehen sich auf die im Vertrag genannte Beträge, die im Werklohn enthalten sind und dienen zur:
a) Anschaffung von Materialien, oder;
b) Anschaffung sowie Verarbeitung von Materialien, oder;
c) Ausführung von Arbeiten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unzureichend genau bestimmt sind und vom Vertragspartner genauer spezifi- ziert werden müssen; Bei jeder Bedarfsposition wird im Vertrag beschrieben, auf was Sie sich bezieht.
Änderung des Vertrags. Dieser Vertrag (mit Ausnahme der Produktliste und der Produktbenutzungsrechte) kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete Zusatzvereinbarung geändert werden.
Änderung des Vertrags. 1. Falls sich während der Ausführung des Vertrags ergibt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung erforderlich ist, den Vertrag zu ändern oder zu ergänzen, informiert JK Translate die Gegenpartei darüber so schnell wie möglich. Die Parteien ändern dann rechtzeitig und im gegenseitigen Einvernehmen den Vertrag.
2. Falls die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt der Ausführungsfertigstellung davon beeinflusst werden. JK Translate informiert die Gegenpartei darüber so schnell wie möglich.
3. Falls die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle, quantitative und/oder qualitative Folgen hat, informiert JK Translate die Gegenpartei darüber im Voraus.
4. Falls ein festes Honorar und/oder ein Festpreis vereinbart wird, gibt JK Translate dabei an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags einen Einfluss auf den Preis hat. Dabei versucht JK Translate, soweit dies möglich ist, im Voraus eine Preisangabe zu machen.
5. JK Translate kann keine Mehrkosten in Rechnung stellen, falls die Änderung oder Ergänzung die Folge von Umständen ist, die JK Translate zugeschrieben werden können.
6. Änderungen im ursprünglich geschlossenen Vertrag zwischen der Gegenpartei und JK Translate gelten erst ab dem Moment, an dem diese Änderungen durch einen ergänzenden oder geänderten Vertrag schriftlich von beiden Parteien akzeptiert wurden.
Änderung des Vertrags. 1. Wenn sich während der Durchführung des Vertrags herausstellt, dass es im Interesse einer ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung notwendig ist, den Vertrag zu ändern oder zu ergänzen, passen Dutchview und der Kunde den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend an.
2. Die Nichtdurchführung oder die nicht unverzügliche Durchführung des geänderten Vertrags gilt nicht als Leistungsmangel von Dutchview und berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung oder Auflösung des Vertrags.
3. Änderungen des ursprünglich zwischen Dutchview und dem Kunden geschlossenen Vertrags treten erst dann in Kraft, wenn sie mittels Zusatz- oder Änderungsvertrag von beiden Vertragspartnern bestätigt wurden. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Änderung des Vertrags. Artikel 10 –
Änderung des Vertrags. 9.1 Änderungen des Vertrags, einschließlich seiner Anhänge, werden in einem Nachtrag schriftlich vereinbart. Dieser Vertrag kann nur während seiner Gesamtlaufzeit geändert werden.
9.2 Eine Änderung des Vertrags, durch die die Entscheidung über die Zuschussvergabe in Frage gestellt würde oder die mit der Gleichbehandlung der Antragsteller nicht vereinbar wäre, darf mit dem Nachtrag weder bezweckt noch bewirkt werden. Der in Artikel 3 Absatz 2 der Besonderen Bedingungen festgelegte Höchstbetrag des Zuschusses darf nicht erhöht werden.
9.3 Beantragen die Zuschussempfänger eine Änderung, so legt der Koordinator dem Auftraggeber dreißig Tage vor dem Tag, an dem die Änderung in Kraft treten soll, einen hinreichend begründeten Antrag vor, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die hinreichend begründet sind und vom öffentlichen Auftraggeber anerkannt werden.
9.4 Beeinträchtigt eine Änderung des Budgets oder der Beschreibung der Maßnahme jedoch nicht den Hauptzweck der Maßnahme und beschränken sich die finanziellen Auswirkungen auf eine Mittelübertragung zwischen Posten derselben Budgetlinie, einschließlich der Streichung oder der Einfügung eines Postens, oder auf eine Mittelübertragung zwischen Hauptbudgetlinien in Höhe von höchstens 25 % des bei der betreffenden Hauptbudgetlinie für förderfähige Kosten ursprünglich eingesetzten (oder durch Zusatzvertrag geänderten) Betrags, so kann der Koordinator das Budget ändern, muss dies aber dem öffentlichen Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitteilen. Diese Methode darf nicht zur Änderung der Haushaltslinien für indirekte Kosten, die Rückstellung für unvorhergesehene Ausgaben, Sachleistungen oder für die Beträge oder Sätze der vereinfachten Kostenoptionen verwendet werden.
9.5 Eine Änderung der Anschrift oder ein Wechsel des Bankkontos oder des Rechnungsprüfers wird dem öffentlichen Auftraggeber vom Koordinator mitgeteilt. In hinreichend begründeten Fällen kann der öffentliche Auftraggeber gegen die vom Koordinator getroffene Xxxx Widerspruch zu erheben.
9.6 Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Ersatz des in Artikel 5 Absatz 2 der Besonderen Bedingungen genannten Rechnungsprüfers zu verlangen, wenn Umstände, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags nicht bekannt waren, Zweifel an der Unabhängigkeit oder der fachlichen Kompetenz des Rechnungsprüfers aufkommen lassen.