Zahlung des Beitrages nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Nr. 4 bleibt bis zur Zahlung bestehen.
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Zahlung des Beitrages nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung der Versiche> rungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung Kündi> gung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden verbun> den worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wirddie Zahlung leistet. Die Leistungsfreiheit Regelung über die Leistungsfrei> heit des Versicherers nach (Nr. 4 3 b) bleibt bis zur Zahlung bestehen.unberührt. § 5 Lastschrift
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Zahlung des Beitrages nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung der Versi- cherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wirdFristablauf, die Zahlung leistet. Die Rege- lung über die Leistungsfreiheit des Versicherers nach (Nr. 4 3 b) bleibt bis zur Zahlung bestehenunberührt.
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