Zahlung des Beitrages nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Nr. 4 bleibt bis zur Zahlung bestehen.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung
Zahlung des Beitrages nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Nr. 4 bleibt bis zur Zahlung bestehen.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers iA/MFH/P94010INA/2023/01/V01
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Zahlung des Beitrages nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung der Versi- cherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wirdFristablauf, die Zahlung leistet. Die Rege- lung über die Leistungsfreiheit des Versicherers nach (Nr. 4 3 b) bleibt bis zur Zahlung bestehenunberührt.
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Samples: Hausratversicherung