Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 Bei Xxxx des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Daten, die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA- Lastschrifteinzug vorliegen zu haben. 4.8.2 Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Nutzer erhält im SEPA- Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und –betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. 4.8.3 Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. 4.8.4 Der Nutzer verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden. 4.8.5 Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten. 4.8.6 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.
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Samples: Nutzungsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Nutzungsbedingungen
Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 Bei Xxxx des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer Kunde mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen LOGPAYAllgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht (8) Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Datenstellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA- SEPA-Lastschrifteinzug vorliegen zu haben.
4.8.2 vorliegt. Der Nutzer Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Nutzer Kunde erhält im SEPA- SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Nutzer Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
4.8.3 . Der Nutzer Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder bzw. für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8.4 . Der Nutzer Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des NutzersKunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer Kunde einverstanden.
4.8.5 . Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an xxxx@xxxxxx.xx mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA- Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4.8.6 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 7.1 Bei Xxxx des der Zahlungsweise SEPA-Lastschriftverfahrens Lastschrift sind personenbezogene Daten des Nutzers (Vorname, Name, AdresseAnschrift in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union die Bankverbindung für die eindeutige Zuordnung einer der Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart Zahlungsweise ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen LOGPAYAllgemeinen Ge- schäftsbedingungen das Finanzunternehmen, Zahlungen von seinem angegebenen Konto in der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister sein Kreditin- stitut an, die von LOGPAY dem Finanzunternehmen auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulöseneinzulö- sen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei da- bei die mit seinem Zahlungsdienstleister Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Datenstellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers Kon- toinhabers für den SEPA- SEPA-Lastschrifteinzug vorliegen zu habenvorliegt.
4.8.2 7.2 Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am an der SEPA-Lastschriftverfahren Lastschrift erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und IBAN, International Bank Account Number (IBAN, Internationale Number/Inter- nationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App HandyTi- cket-System einzutragen. Der Nutzer erhält im SEPA- Lastschriftverfahren bei der SEPA-Lastschrift eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY das Finanzunternehmen über Einziehungstag und –betrag-betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der ForderungFor- derung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
4.8.3 7.3 Der Nutzer verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer hiermit gegenüber dem Kreditinstitut des Nutzers, der Gläubi- gerbank und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorge- nannten Parteien ist der Nutzer einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Nutzer verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an xxxx@xxxxxx.xx mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Last- schriftmandatsformulars. Der Nutzer erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Last- schriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an das Fi- nanzunternehmen postalisch zurück schicken muss. Sofern der Nutzer nicht der Kontoinha- ber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
7.4 Das Finanzunternehmen wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für die SEPA-Last- schrift oder bei einem Wechsel von einer anderen Zahlungsweise auf die SEPA-Lastschrift nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Nutzers durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Nutzers gegen den Datenbestand ei- nes Bonitätsdienstleisters (siehe Punkt Datenschutz).
7.5 Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister Kreditinstitut aus von ihm zu vertretenden Gründen – - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten Bankdaten oder Widerspruch – - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgensor- gen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters der Bank zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY Das Finanzunternehmen ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8.4 Der Nutzer verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden.
4.8.5 Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4.8.6 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 6.4.1 Bei Xxxx des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer Kunde mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen AGBs LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer Kunde durch die Eingabe der Daten, die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA- SEPA-Lastschrifteinzug vorliegen zu haben.
4.8.2 6.4.2 Der Nutzer Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Nutzer Kunde erhält im SEPA- Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und –betrag. Der Nutzer Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
4.8.3 6.4.3 Der Nutzer Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen AGBs auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunde gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.
6.4.4 Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8.4 Der Nutzer verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden.
4.8.5 6.4.5 Sofern der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4.8.6 6.4.6 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Erwerb Und Die Nutzung Von Elektronischen Fahrkarten, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 Bei Xxxx des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers Kun- den (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung Konto- verbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer Kunde mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb in- nerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister Zahlungsdienst- leister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Datenstellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA- SEPA-Lastschrifteinzug vorliegen zu haben.
4.8.2 vorliegt. Der Nutzer Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen er- forderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen vorge- sehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Nutzer Kunde erhält im SEPA- Lastschriftverfahren SEPA-Last- schriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag Einzie- hungstag und –betrag-betrag. Der Nutzer Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens min- destens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung Vorabankündi- gung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
4.8.3 . Der Nutzer Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung De- ckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – Grün- den - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten Konto- daten oder Widerspruch – - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigtbe- rechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8.4 . Der Nutzer Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des NutzersKunden, dem Zahlungsdienstleister Zahlungs- dienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung Ver- zichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer Kunde einverstanden.
4.8.5 . Sofern der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer Mandatsreferenz- nummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4.8.6 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Online Vertrieb Von Abonnements, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 Bei Xxxx des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers Kunden/ der Kundin (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-MailEMail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer Kunde mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen LOGPAYAllgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer Kunde/ die Kundin wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer Kunde/ die Kundin nicht der Kontoinhaber des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Datenstellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA- SEPA-Lastschrifteinzug vorliegen zu haben.
4.8.2 vorliegt. Der Nutzer Kunde/ die Kundin verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Nutzer Kunde/ die Kundin erhält im SEPA- SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Nutzer Kunde/ die Kundin erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung Bestell- bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
4.8.3 . Der Nutzer Kunde/ die Kundin hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister Zahlungs- dienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten Konto- daten oder Widerspruch – - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung Zahlungs- störung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8.4 . Der Nutzer Kunde/ die Kundin verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des NutzersKunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer Kunde/ die Kundin einverstanden.
4.8.5 . Sofern der Nutzer Kunde/ die Kundin nicht der Kontoinhaber Kontoinhaber:in ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4.8.6 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.
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Samples: Ticket Agb, Ticket Agb
Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 Bei Xxxx des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann, sofern diese zu Unrecht eingezogen wurden. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Datenstellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA- SEPA-Lastschrifteinzug vorliegen zu haben.
4.8.2 vorliegt. Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder in der RMVplus App einzutragen. Der Nutzer erhält im SEPA- SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und –betrag-betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
4.8.3 Wege. Der Nutzer hat sicher zu stellensicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigtbehält sich vor, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8.4 . Der Nutzer verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden.
4.8.5 . Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4.8.6 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 (1) Bei Xxxx des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers Kunden (Vorname, Name, AdresseAdresse in Deutschland, Geburtsdatum und Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer Kunde mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen LOGPAYAllgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Datenstellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA- SEPA-Lastschrifteinzug vorliegen zu habenvorliegt.
4.8.2 (2) Der Nutzer Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Nutzer Kunde erhält im SEPA- SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY LogPay über Einziehungstag und –betrag-betrag. Der Nutzer Kunde erhält die diese Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
4.8.3 (3) Der Nutzer Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- Lastschrift unberechtigt vom Zahler Kontoinhaber zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8.4 (4) Der Nutzer Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des NutzersKunden, dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsdienstleisters des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer Kunde einverstanden.
4.8.5 . Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an xxxx@xxxxxx.xx mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4.8.6 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.
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Samples: Tarif
Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 7.1. Bei Xxxx des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene ist die Erhebung personenbezogener Daten des Nutzers Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen LOGPAYKunde LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen der Kunde ihren Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er sie innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber Kontoinhaber*in des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Datenstellt sie sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA- Lastschrifteinzug vorliegen zu habenvorliegt.
4.8.2 7.2. Der Nutzer Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-SEPA- Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder in der App einzutragen. Der Nutzer Er erhält im SEPA- SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Nutzer Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Mail- Adresse.
4.8.3 7.3. Der Nutzer Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm ihr zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8.4 7.4. Der Nutzer Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzersihrem Zahlungsdienstleister, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist die der Nutzer Kunde einverstanden.
4.8.5 . Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist die der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an xxxx@xxxxxx.xx mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches sie vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er sie verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4.8.6 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.
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Samples: Beförderungsbedingungen
Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 Bei Xxxx Auswahl des SEPA-Lastschriftverfahrens von LogPay sind personenbezogene Daten des Nutzers Kunden (VornameVor- name, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer Kunde mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen LOGPAYLogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages Betrags verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten ver- einbarten Bedingungen. Im Falle, dass Falls der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Datenstellt er si- cher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA- SEPA-Lastschrifteinzug vorliegen zu haben.
4.8.2 vorliegt. Der Nutzer Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale BankkontonummerBankkonto- nummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder unter „Mein Account“ in der App einzutragen. Der Nutzer Kunde erhält im SEPA- Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY LogPay über Einziehungstag und –betrag-betrag. Der Nutzer Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
4.8.3 . Der Nutzer Kunde hat sicher zu stellensicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben zurückgege- ben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch wegen Widerspruchs – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters der Zahlungsdienstleister zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8.4 . Der Nutzer Kunde verzichtet mit der Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen Zahlungsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen schriftli- chen SEPA-LastschriftmandatesLastschriftmandats. Der Verzicht wird vom Nutzer Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzersseinem Zahlungsdienstleister, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung Verzichtser- klärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer Kunde einverstanden.
4.8.5 . Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an xxxx@xxxxxx.xx mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausge- füllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4.8.6 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am . Die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren besteht nichtbei den Kunden gemäß Punkt 1. (3), die keine Abokunden sind, richtet sich nach den Bestimmungen für ihr bestehendes Abonnement von Zeitfahrkarten mit monatlichem Fahrgeldeinzug.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 Bei Xxxx des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers (VornameVor- name, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb inner- halb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen die- sen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem BelastungsdatumBelastungsda- tum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann, sofern diese zu Unrecht einge- zogen wurden. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten BedingungenBedingun- gen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Datenstellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA- SEPA-Lastschrifteinzug vorliegen zu haben.
4.8.2 vorliegt. Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten xxxxxxxxxx- xxxx Xxxxxxxxxx (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder in der RMVplus App einzutragen. Der Nutzer erhält im SEPA- SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung Vor- abankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und –betrag-betrag. Der Nutzer Nut- zer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung Über- mittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
4.8.3 Wege. <.. image(Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Design enthält. Automatisch generierte Beschreibung) removed ..> Der Nutzer hat sicher zu stellensicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – - insbesondere wegen unzureichender unzu- reichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung Zahlungs- störung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren Fremdgebüh- ren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigtbehält sich vor, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8.4 ma- chen. Der Nutzer verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer gegenüber ge- genüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden.
4.8.5 . Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4.8.6 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 6.1. Bei Xxxx des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers Kunden (Vorname, Name, AdresseAdresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Mail- Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket OnlineTicket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Nutzer Kunde mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen LOGPAYAGB der INGmobil GmbH und Klarna (Klarna Bank AB (publ) Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxxxx), Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister Finanzdienstleister an, die von LOGPAY Klarna auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister Finanzdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Datenstellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. Klarna hat das Recht, dem Kunden die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens sowie einzelne Zahlungen mit dem SEPA- Lastschrifteinzug vorliegen Lastschriftverfahren zu habenverweigern.
4.8.2 6.2. Der Nutzer Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch Klarna, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Klarna ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen
6.3. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und Kontoinhaber, International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragenkorrekt zu erfassen.
6.4. Der Nutzer erhält im SEPA- Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und –betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
4.8.3 Der Nutzer Kunde hat sicher zu stellensicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister Finanzdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters Finanzdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist Adyen und Klarna sind berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8.4 6.5. Der Nutzer Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-SEPA- Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister Finanzdienstleister des NutzersKunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers Adyen und dem Gläubiger Klarna erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer Kunde einverstanden.
4.8.5 . Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine Nachricht an den Klarna-Kundendienst xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxxxx/ mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an Klarna postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4.8.6 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.
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Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 6.2.1 Bei Xxxx des SEPA-Lastschriftverfahrens der Zahlungsweise SEPA‐Lastschrift sind personenbezogene Daten des Nutzers (Vorname, Name, AdresseAnschrift in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-E‐Mail‐ Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer der Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart Zahlungsweise ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen LOGPAYAllgemeinen Geschäftsbedingungen das Finanzunternehmen, Zahlungen von seinem angegebenen einem mit Sitz im SEPA‐Raum geführten Konto mittels SEPA-Lastschrift einer Bank in Euro einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY dem Finanzunternehmen auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Datenstellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA- SEPA‐ Lastschrifteinzug vorliegen zu habenvorliegt. Die Zahlungsweise SEPA‐Lastschrift steht nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
4.8.2 6.2.2 Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren an der SEPA‐Lastschrift erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und IBAN, International Bank Account Number (IBAN, Number/Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App HandyTicketSystem einzutragen. Der Nutzer erhält im SEPA- Lastschriftverfahren bei der SEPA‐Lastschrift eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY das Finanzunternehmen über Einziehungstag und –betrag‐betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-E‐Mail‐ Adresse.
4.8.3 6.2.3 Der Nutzer verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA‐ Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer hiermit gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Nutzer verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E‐Mail an xxxx@xxxxxx.xx mit der Bitte um Zusendung des SEPA‐ Lastschriftmandatsformulars. Der Nutzer erhält im Anschluss das Formular für das SEPA‐ Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an das Finanzunternehmen postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
6.2.4 Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift SEPA‐Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- Lastschrift SEPA‐Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – ‐ insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – ‐ scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY Das Finanzunternehmen ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8.4 Der Nutzer verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden.
4.8.5 Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4.8.6 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.
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Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 (1) Bei Xxxx des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers Kunden (Vorname, Name, AdresseAdresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes gekauftes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Nutzer Kunde mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen LOGPAYAllgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht (8) Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Datenstellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA- SEPA-Lastschrifteinzug vorliegen zu habenvorliegt.
4.8.2 (2) Der Nutzer Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem SSB- Ticketshopsystem oder der App einzutragen. Der Nutzer Kunde erhält im SEPA- SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Nutzer Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung Kaufbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
4.8.3 (3) Der Nutzer Kunde hat sicher zu stellensicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8.4 (4) Der Nutzer Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des NutzersKunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer Kunde einverstanden.
4.8.5 . Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an xxxx@xxxxxx.xx mit der Bitte um Zusendung des SEPA- Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA- Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch rücksenden muss. Sofern der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4.8.6 Ein Anspruch (5) LogPay wird im Rahmen des Kunden zur Teilnahme am Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren besteht nichtoder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Kunden gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe Datenschutzerklärung).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Print Und Handytickets
Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 Bei Xxxx des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb inner-halb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer Kunde mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen Allgemeinen Geschäfts- bedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Datenstellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA- SEPA-Lastschrifteinzug vorliegen zu haben.
4.8.2 vorliegt. Der Nutzer Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Nutzer Kunde erhält im SEPA- SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und –betrag. Der Nutzer Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene an- gegebene E-Mail-Adresse.
4.8.3 . Der Nutzer Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPASE- PA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8.4 . Der Nutzer Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-SEPA- Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des NutzersKunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden.
4.8.5 Kunde einverstan- den. Sofern der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4.8.6 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 6.4.1 Bei Xxxx des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers der Nutzer*innen (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer die die App nutzende Person mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen LOGPAYLogPay, Zahlungen von seinem ihrem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen die die App nutzende Person ihren Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer Die die App nutzende Person wird darauf hingewiesen, dass er sie innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer die die App nutzende Person nicht der Kontoinhaber Kontoinhaber*in des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Datenstellt sie sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA- SEPA-Lastschrifteinzug vorliegen zu habenvorliegt.
4.8.2 Der Nutzer 6.4.2 Die die App nutzende Person verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-SEPA- Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder in der App einzutragen. Der Nutzer Sie erhält im SEPA- SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Nutzer Die die App nutzende Person erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
4.8.3 Der Nutzer 6.4.3 Die die App nutzende Person hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm ihr zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8.4 Der Nutzer 6.4.4 Die die App nutzende Person verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-SEPA- Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer von der die App nutzenden Person gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzersihrem Zahlungsdienstleister, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist die die App nutzende Person einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist die die App nutzende Person verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an xxxx@xxxxxx.xx mit der Nutzer einverstanden.
4.8.5 Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Die die App nutzende Person erhält im Anschluss das Formular für das SEPA- Lastschriftmandat, welches sie vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer die die App nutzende Person nicht der Kontoinhaber ist, ist er sie verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4.8.6 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.
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Samples: Beförderungsbedingungen
Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 Bei Xxxx des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer Kunde mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösenein- zulösen. Der Nutzer Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem sei- nem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Datenstellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA- Lastschrifteinzug vorliegen zu haben.
4.8.2 vorliegt. Der Nutzer Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten Kon- todaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Nutzer Kunde erhält im SEPA- SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und –betrag. Der Nutzer Kunde erhält die Vorabankündigung (PrenotificationPrenotifi- cation) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-E- Mail-Adresse.
4.8.3 . Der Nutzer Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler Zah- ler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen ein- gezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8.4 . Der Nutzer Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister Zah- lungsdienstleister des NutzersKunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer Kunde einverstanden.
4.8.5 . Sofern der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4.8.6 Ein Anspruch . Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard […] möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard […]) • Nummer der Kreditkarte • Ablaufdatum der Kreditkarte • CVC-Code der Kreditkarte und an den Server der LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen. Das System der LOGPAY überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angege- bene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / Master- Card® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Teilnahme am SEPAErhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure- Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Lastschriftverfahren besteht Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Ein- zug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem aus- stehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugs- schaden geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Nutzung Von Swaxi Ridesharing
Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 7.1 Bei Xxxx des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer Kunde mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen LOGPAYAllgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Datenstellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA- SEPA-Lastschrifteinzug vorliegen zu habenvorliegt.
4.8.2 7.2 Der Nutzer Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Nutzer Kunde erhält im SEPA- Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Nutzer Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
4.8.3 7.3 Der Nutzer Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8.4 7.4 Der Nutzer Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des NutzersKunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer Kunde einverstanden.
4.8.5 . Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an xxxx@xxxxxx.xx mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4.8.6 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 6.2.1 Bei Xxxx des der Zahlungsweise SEPA-Lastschriftverfahrens Lastschrift sind personenbezogene Daten des Nutzers (Vorname, Name, AdresseAnschrift in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Mail- Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer der Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart Zahlungsweise ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen LOGPAYAllgemeinen Geschäftsbedingungen das Finanzunternehmen, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels einem mit Sitz im SEPA-Lastschrift Raum geführten Konto einer Bank in Euro einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY dem Finanzunternehmen auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Datenstellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA- Lastschrifteinzug vorliegen zu habenvorliegt. Die Zahlungsweise SEPA-Lastschrift steht nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
4.8.2 6.2.2 Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am an der SEPA-Lastschriftverfahren Lastschrift erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und IBAN, International Bank Account Number (IBAN, Number/Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App HandyTicketSystem einzutragen. Der Nutzer erhält im SEPA- Lastschriftverfahren bei der SEPA-Lastschrift eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY das Finanzunternehmen über Einziehungstag und –betrag-betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Mail- Adresse.
4.8.3 6.2.3 Der Nutzer verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA- Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer hiermit gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Nutzer verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an xxxx@xxxxxx.xx mit der Bitte um Zusendung des SEPA- Lastschriftmandatsformulars. Der Nutzer erhält im Anschluss das Formular für das SEPA- Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an das Finanzunternehmen postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
6.2.4 Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY Das Finanzunternehmen ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8.4 Der Nutzer verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden.
4.8.5 Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4.8.6 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.
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Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 Bei Xxxx des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers Kunden (VornameVor- name, Name, AdresseAnschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union Bankverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart die- ses Zahlverfahrens ermächtigt der Nutzer Kunde mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen LOGPAYAllgemeinen Ge- schäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto in Deutschland mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister sein Kreditinstitut an, die von LOGPAY LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Kreditinstitut ver- einbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Datenstellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA- Lastschrifteinzug vorliegen zu haben.
4.8.2 vorliegt. Der Nutzer Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten erforderli- xxxx Xxxxxxxxxx (insbesondere Kontoinhaber und Kontoinhaber, International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer) und Business Identifier Code (BIC, Geschäftskennzei- chen)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragenein- zutragen. Der Nutzer Kunde erhält im SEPA- SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (PrenotificationPrenotifi- cation) durch LOGPAY LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Nutzer Kunde erhält die Vorabankündigung Vorabankündi- gung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung Bestellbe- stätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
4.8.3 . Die vorstehende Frist entfällt bei sofortiger Fälligstellung (z.B. Kündigung, Sperre oder Limitüberschreitung). Der Nutzer Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister Kreditinstitut aus von ihm zu vertretenden Gründen – - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten Bankdaten oder Widerspruch – - scheitern, ist er verpflichtetverpflich- tet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag das jeweils gültige Bearbeitungsentgelt (derzeit 6,25 Euro) sowie die angefallenen anfallenden Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters der Hausbank zu dem in der Mahnung Mah- nung genannten Tag eingezogen werden können; dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass die Kosten für die Rückbuchung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger seien als das Bearbeitungsentgelt. LOGPAY ist berechtigt, einen Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8.4 Schadens bleibt vorbehalten. Die vorgenannten Forderungen sind ebenfalls an LogPay abgetreten. Der Nutzer Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister Kreditinstitut des NutzersKunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers der Gläubigerbank und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien Par- teien ist der Nutzer Kunde einverstanden.
4.8.5 . Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu ge- nügt eine E-Mail an xxxx@xxxxxx.xx mit der Bitte um Zusendung des SEPA- Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA- Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurück schicken muss. Sofern der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4.8.6 Ein Anspruch . LogPay wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA- Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Kunden ge- gen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe Datenschutzerklärung). Bei einer Verweigerung der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) des Kunden zur Bonitätsprüfung steht ihm das Kreditkartenverfahren zur Verfügung. Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard […] möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard) • Nummer der Kreditkarte • Ablaufdatum der Kreditkarte • CVC-Code der Kreditkarte • und gegebenenfalls Angaben für 3D-Secure zum Schutz vor Kreditkartenmissbrauch und an den Server der LogPay zur Abrechnung übertragen. Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei wer- den die vom Kunden angegebenen Daten an das kartenausgebende Institut übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automa- tisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des ange- fragten Betrages erfolgt nicht. Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkarten- herausgebers. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten des Kunden an die in der Datenschutzerklärung aufgezählten Unternehmen weitergegeben. Sofern der Kunde für diese Weitergabe der Daten nicht seine Einwilligung erklärt, steht ihm die Zahlung über das Kreditkartenverfahren nicht zur Verfügung. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass das Einverständnis des Karteninha- bers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisie- rung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermel- dung. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkarten- vertrag des Kunden mit seinem kreditkartenausgebenden Institut festgelegt. Sofern das kartenausgebende Institut des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkar- te verpflichtend Anwendung. Eine erfolgreiche Verifizierung der Zahlungsberechtigung durch das 3D Secure-Verfahren ist Voraussetzung für die Möglichkeit der Bezahlung mit Kreditkar- te. Für die Teilnahme am SEPAan 3D Secure (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) benötigt der Karteninhaber ein persönliches Passwort und eine persönliche Begrüßung, die er bei der Anmeldung zu 3D Secure selbst bestimmt. Bei der Eingabe des persönlichen Passwortes ist sicherzustellen, dass Dritte dieses nicht ausspähen können, denn jede Person, die die Kre- ditkartennummer und das persönliche Passwort kennt, hat die Möglichkeit, Verfügungen zu tätigen. Dieses Risiko trägt der Karteninhaber. Bei Kreditkartenzahlungen darf das persönli- che Passwort nur dann eingegeben werden, wenn die Eingabemaske die persönliche Be- grüßung korrekt aufführt. Sollte die persönliche Begrüßung nicht oder fehlerhaft angezeigt werden, wird der Karteninhaber das persönliche Passwort nicht angeben und dies dem kar- tenausgebenden Institut unverzüglich mitteilen. Zudem gelten die Bestimmungen des kar- tenausgebenden Instituts zu 3D Secure. Sollte das kartenausgebende Institut des Kunden das 3D Secure-Lastschriftverfahren besteht nichtVerfahren nicht oder noch nicht unterstützen, wird dieser Punkt von der Software automatisch übersprungen. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist der Kun- de verpflichtet, zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Tickets, das jeweils gültige Bear- beitungsentgelt (derzeit 6,25 Euro) sowie die angefallenen Fremdgebühren (derzeit 10,00 Euro) des Kreditkarten-Acquirers zu tragen; dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass die Kosten für die Rückbuchung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger seien als das Bearbeitungsentgelt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Die vorgenannten Forderungen sind ebenfalls an LogPay abgetreten. Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Kreditkartenherausgebers als Gesamtbe- trag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über den Webshop einsehen und abrufen.
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Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 (1) Bei Xxxx des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers Kunden (Vorname, Name, AdresseAdresse in Deutschland, Geburtsdatum und Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer Kunde mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen LOGPAYAllgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Datenstellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA- SEPA-Lastschrifteinzug vorliegen zu habenvorliegt.
4.8.2 (2) Der Nutzer Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Nutzer Kunde erhält im SEPA- Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY LogPay über Einziehungstag und –betrag-betrag. Der Nutzer Kunde erhält die diese Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
4.8.3 (3) Der Nutzer Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- Lastschrift unberechtigt vom Zahler Kontoinhaber zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8.4 (4) Der Nutzer Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des NutzersKunden, dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsdienstleisters des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer Kunde einverstanden.
4.8.5 . Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an xxxx@xxxxxx.xx mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4.8.6 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Und Die Nutzung Von Mobilen Tickets
Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren. 4.8.1 Bei Xxxx des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer Kunde mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Xxxxxx ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Datenstellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA- SEPA-Lastschrifteinzug vorliegen zu haben.
4.8.2 vorliegt. Der Nutzer Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Nutzer Kunde erhält im SEPA- SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und –betrag-betrag. Der Nutzer Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
4.8.3 . Der Nutzer Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA- SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8.4 . Der Nutzer Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des NutzersKunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer Kunde einverstanden.
4.8.5 . Sofern der Nutzer Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4.8.6 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.
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