Zahlung Und Folgen Verspäteter Zahlung Erster Beitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Der erste Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines fällig. (2) Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungs- schutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurde. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nach- weist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung
Zahlung Und Folgen Verspäteter Zahlung Erster Beitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Der erste Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines Versicherungsscheins fällig.
(2) Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurde. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nach- weistnachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Zahlung Und Folgen Verspäteter Zahlung Erster Beitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Der erste Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines fällig.
(2) Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung Mittei- lung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam aufmerk- sam gemacht wurde. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nach- weistVersiche- rungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Zahlung Und Folgen Verspäteter Zahlung Erster Beitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Der erste Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines fällig.
(2) Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurde. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nach- weistnachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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