Zahlungsabwicklung. 3.1 Die mit der Durchführung dieses Darlehensvertrages verbundenen Zahlungsdienste werden von einem Zah- lungsdienstleister im Sinne des § 1 Abs. 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) (im Folgenden „Zahlungs- dienstleister“) erbracht, welcher von dem Unternehmen beauftragt wird. Der Zahlungsdienstleister hat ein Konto im Auftrag des Unternehmens eingerichtet, auf welches die Zahlungen der Crowd-Investoren mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen. Die Kontoverbindung ist in Ziffer 4.2 angegeben. Das Unternehmen hat mit dem Zahlungsdienstleister vereinbart, dass die von den Crowd-Investoren auf das vorgenannte Konto eingezahlten Beträge ab dem erfolgreichem Abschluss der Kampagne, d.h. ab dem gemäß Ziffer 2.3 Satz 2 mitgeteilten Tag, dem Unternehmen zur Verfügung stehen, also von dem vorgenannten Konto abge- rufen werden können. Der Zahlungsdienstleister ist von dem Unternehmen beauftragt, bei Scheitern der Kampagne (vgl. Ziffer 2.2) einen bereits eingezahlten Darlehensbetrag binnen 10 Bankarbeitstagen ab Ein- tritt der auflösenden Bedingung an den Crowd-Investor zurück zu zahlen.
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Zahlungsabwicklung. 3.1 Die mit der Durchführung dieses Darlehensvertrages verbundenen Zahlungsdienste werden von einem Zah- lungsdienstleister im Sinne des § 1 Abs. 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) (im Folgenden „Zahlungs- dienstleister“) erbracht, welcher . Kapilendo übernimmt die technische Administration dieser von dem Unternehmen beauftragt wirdZahlungs- dienstleister erbrachten Zahlungsdienste (u.a. Einzahlungen, Auszahlungen, Rückzahlungen bei Widerruf, Zinszahlungen, Tilgung bei Vertragsende, etc.). Der Zahlungsdienstleister hat wird ein Konto Treuhandkonto (im Fol- genden „Treuhandkonto“) im Auftrag des Unternehmens eingerichteteinrichten, auf welches die Zahlungen der Crowd-Investoren mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen. Die Kontoverbindung ist in Ziffer 4.2 angegeben. Das Unternehmen hat mit dem Zahlungsdienstleister vereinbart, dass die von den Crowd-Investoren auf das vorgenannte Konto eingezahlten Beträge ab dem Nach erfolgreichem Abschluss der Kampagne, d.h. ab dem gemäß Ziffer 2.3 Satz 2 mitgeteilten Tag, dem Unternehmen zur Verfügung stehen, also von dem vorgenannten Konto abge- rufen werden können. Der Zahlungsdienstleister ist von dem Unternehmen beauftragt, bei Scheitern der Kampagne (vgl. Ziffer 2.2) werden die Zahlungen der Crowd-Investoren von dem Treuhandkonto an das Unternehmen weitergeleitet. Bei Scheitern einer Kampagne (vgl. Ziffer 2.2) zahlt der beauftragte Zahlungsdienstleister einen bereits eingezahlten Darlehensbetrag binnen 10 Bankarbeitstagen ab Ein- tritt Eintritt der auflösenden Bedingung Bedin- gung an den Crowd-Investor zurück zu zahlenzurück.
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