Zahlungsdienstleister Musterklauseln

Zahlungsdienstleister. Die Bank (bzw. die Post, das E-Geldinstitut, das Zahlungsinstitut etc.) des Zahlers oder Zahlungsemp- fängers;
Zahlungsdienstleister. Zur Abrechnung der Erlöse aus den Warenverkäufen hat der Marktplatzbetreiber Verträge mit Zahlungsdienstleistern abgeschlossen. Je nach verwendeter Zahlungsart gehen die Zahlungen von Käufern auf dem Konto des jeweiligen Dienstleisters ein und werden von diesem treuhänderisch verwaltet. Eine Auszahlung von Geldern ist nur auf ein vom berechtigten Verkäufer benanntes Konto möglich.
Zahlungsdienstleister. Zahlungsdienstleister TF Bank AB Anschrift Lilla Xxxxxxxx 0, XX-000 00 Xxxxx, Xxxxxxxx Postanschrift in Österreich Xxxxxxxx 0000, 0000 Xxxxxxx, E-Mail xxxxxxx@xxxxxx.xx Eintrag im Handelsregister Schwedisches Handelsregister Bolagsverket, Organisationsnummer 556158-1041 Zuständige Aufsichtsbehörde Schwedische Finanzaufsicht Finansinspektionen, Xxx 0000, XX-000 00, Xxxxxxxxx, Xxxxxxxx Registrierung bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde Ja
Zahlungsdienstleister. Wir geben Ihre Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen im Rahmen der Abwicklung von Zahlungen an die von uns beauftragten Zahlungsdienstleister weiter.
Zahlungsdienstleister. Bei Bezahlungen über die Website wird mit dem Zahlungsdienstleister und Treuhänder Lemon Way SAS zusammenarbeitet. Die Zahlungen sind auf eine zur Verfügung gestellte Zahlungsart vorzunehmen und auf das bekannt gegebene Treuhandsammelkonto der Lemon Way SAS (nachfolgend „Treuhänderin“; mit dem Sitz in Montreuil, Geschäftsanschrift 00 xxx xx xx Xxxxxx, XX-00000 Xxxxxxxxx) einzuzahlen. Die Treuhänderin Lemon Way SAS, SIREN Nummer 500 486 915, 00 xxx xx xx Xxxxxx, XX-00000 Xxxxxxxxx, ist ein von der französischen Prudential Aufsichtsbehörde („ACPR“, 00 xxx Xxxxxxxx 00000 Xxxxx) zugelassenes Hybrid- Zahlungsinstitut (unter der Nummer 16 568) und Anbieter von Zahlungsdienstleistungen und Treuhandleistungen. Aufgabe der Treuhänderin ist es, das Geld der Crowd-Investoren treuhänderisch zu verwahren und darüber zu verfügen. Mit der Treuhänderin wurde ein Rahmenvertrag abgeschlossen, wonach die Treuhänderin Darlehensbeträge der Crowd- Investoren auf ihrem Treuhandkonto entgegennimmt, verwahrt und darüber entsprechend den Anweisungen der DARLEHENSNEHMERIN verfügt. Die DARLEHENSNEHMERIN ist hinsichtlich aller Zeichnungen, die erfolgt sind, befugt sämtliche Zahlungen die an den Crowd- Investoren gemäß diesem Nachrangdarlehensvertrag zu leisten sind, auf das Treuhandsammelkonto der Treuhänderin vorzunehmen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird jedem Crowd-Investor der gemäß diesem Darlehensvertrag zustehende Betrag auf das von ihm bekanntgegebene Konto oder seinem Website-Konto (Wallet), gutgeschrieben.
Zahlungsdienstleister. Auf unserer Webseite haben Sie die Möglichkeit, einen Bestellungssvorgang auszulösen. Ihre Daten werden dazu ggf. an einen der folgenden, im Bestellungssvorgang jeweils benannten Zahlungsdienstleister, übergeben. Die Zahlung kann nur über angegebenen Bezahlverfahren erfolgen. • Die Bezahlungsmethode Paypal wird von der PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. abgewickelt. Weitere Informationen zum Datenschutz von Paypal finden Sie in der Datenschutzerklärung von Paypal. Hier können Sie Details einsehen: xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxx/xx/xxxxxxx- full?locale.x=de_DE Diese Website setzt auf der Webseite sog. Cookies ein. Cookies sind kleine Dateien, die auf Ihrem Datenträger gespeichert werden und die bestimmte Einstellungen und Daten zum Austausch mit unserem System über Ihren Browser speichern. Einige der von uns verwendeten Cookies werden nach dem Ende der Browser-Sitzung, also nach Schließen Ihres Browsers, wieder gelöscht (sog. Session- Cookies). Andere Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät und ermöglichen uns oder unseren Partnerunternehmen, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen (persistente Cookies). Diese Speicherung hilft uns, die Webseite für Sie entsprechend zu gestalten und erleichtert Ihnen die Nutzung, indem beispielsweise bestimmte Eingaben von Ihnen so gespeichert werden, dass Sie sie nicht ständig wiederholen müssen. Ihr Browser erlaubt Ihnen einschränkende Einstellungen zur Nutzung und Löschung von Cookies. Sie können außerdem einstellen, wie Ihr Mobilgerät und Mobilbrowser Daten auf Ihren Geräten und über Ihre Geräte an uns weitergeben, und wie Ihr Mobilbrowser mit Cookies umgeht. Die Hilfefunktion der meisten Browser erklärt Ihnen, wie Sie diese Einstellungen vornehmen können. Wenn Sie Cookies nicht akzeptieren, kann dies die Servicefunktion unseres Internetangebots beeinträchtigen.
Zahlungsdienstleister. Die Bank (bzw. die Post, das E-Geldinstitut, das Zahlungsinstitut etc.) des Zahlers oder des Zah- lungsempfängers.
Zahlungsdienstleister. Zahlungsdienstleister TF Bank AB Anschrift Xxx 000, XX-000 00 Xxxxx, Xxxxxxxx E-Mail xxxxxxx@xxxxxx.xx Eintrag im Handelsregister Handelsregister „Bolagsverket“ 556158-1041 Zuständige Aufsichtsbehörde „Finansinspektionen“, Xxx 0000, XX-000 00, Xxxxxxxxx, Xxxxxxxx

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.