Zahlungsbedingungen, Einwendungen gegen Rechnungen und Zahlungsverzug Musterklauseln

Zahlungsbedingungen, Einwendungen gegen Rechnungen und Zahlungsverzug. 6.1. Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Monatlich anteilig zu zahlende Preise werden taggenau berech- net. Sonstige Preise, insbesondere die verbrauchsabhängigen Preise, sind nach In- anspruchnahme der Leistung zu zahlen. 6.2. Zahlungen können per Überweisung oder SEPA-Lastschrift erfolgen. Barzahlung wird nicht akzeptiert. 6.3. Bei Mandatserteilung zum SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt der Einzug 7 Tage nach Rechnungsdatum. Vorab-Ankündigungen im SEPA-Lastschriftverfahren werden ebenfalls mit der Rechnung spätestens 7 Tage vor Abbuchung versandt. Voraus- setzung für den SEPA-Lastschrifteinzug ist ein Wohnsitz in Deutschland, das Ein- verständnis zur Abbuchung von einem Konto bei einer Bank/Sparkasse mit Sitz im SEPA-Raum und die Anweisung der Bank/Sparkasse, die SEPA-Lastschrift einzulösen. Für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist die Einwilligung zu einer Boni- tätsprüfung erforderlich. 6.4. Der Kunde kommt in den gesetzlich geregelten Fällen auch ohne Mahnung in Ver- zug, wenn die geschuldete Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs- erhalt bei M-net eingegangen ist. 6.5. Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche von M-net nur mit unbestrittenen, in einem Gerichtsverfahren entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten An- sprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. 6.6. Einwendungen gegen die Höhe der nutzungsabhängigen Verbindungspreise sind vom Kunden unverzüglich nach Rechnungserhalt in Textform zu erheben. Die Ein- wendungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungserhalt bei M-net eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Geneh- migung. M-net wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen recht- zeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. 6.7. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist M-net berechtigt, nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 61 TKG) den Anschluss teilweise oder vollständig zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Vergütungen ungekürzt wei- terzubezahlen. Nach erfolgloser Mahnung ist M-net unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.