Zahlungsbedingungen; Preise. 3.1 Soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, gelten alle Preise EXW Incoterms 2010 (ab Werk), netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Ist die Zahlung nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingegangen, besteht ohne jede weitere Mahnung Verzug. In diesem Fall ist DFE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz zu fordern.
3.3 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontzinsen und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind prompt fällig. Wird die Diskontierung eines Wechsels vom Geldinstitut des Verkäufers abgelehnt, ist sofortige Barzahlung zu leisten.
3.4 Erfolgt die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluß ist DFE berechtigt, Änderungen der Transportkosten und Tarife und anderer vom Verkäufer nicht beeinflußbarer Kosten, dem Kaufpreis zuzuschlagen oder zu vergüten.
3.5 Ist der Käufer mit einer Zahlung von mehr als 500 € aus diesem oder einem anderen Vertrag dem Verkäufer gegenüber im Verzug, so werden die gesamten Forderungen des Verkäufers, auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben wurden, oder wenn sie gestundet sind, sofort fällig. Ist der Käufer lt. Absatz 1 in Zahlungsverzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleichzuerachten sind, oder hat er einen Wechsel oder Scheck nicht fristgemäß eingelöst oder hat er eine auf ihn vom Verkäufer vertragsgemäß ausgestellte Lastschrift widerrufen bzw. uneingelöst zurückgehen lassen, so ist DFE - vorbehaltlich sonstiger Rechte – berechtigt, jederzeit von einzelnen oder allen noch nicht abgewickelten Verträgen ganz und / oder teilweise zurückzutreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DFE anerkannt sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.7 Bei Käufers anhaltendem Zahlungsverzug oder bei bekannt werdenden Liquiditätsproblemen, sowie bei Zahlungseinstellung oder bei Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist DFE berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform....
Zahlungsbedingungen; Preise. 2.1 Zahlungen von Anlagen und Equipment werden mit Erhalt der Rechnung vor Auslieferung der Ware fällig. Eine davon abweichende Zahlungsvereinbarung kann zwischen den Parteien nur schriftlich getroffen werden. In allen Fällen ist MPOT berechtigt, den Versand oder die Übergabe von unbezahlten Waren, von der Bestellung einer Sicherheit, wie die Aushändigung eines unwiderruflichen und bestätigten Akkreditivs oder der Übergabe einer Bankbürgschaft durch eine international anerkannte Bank, abhängig zu machen. Es besteht keine Verpflichtung, die Ware an den Besteller vor Erhalt der geforderten Sicherheiten zu übergeben.
2.2 Die Zahlungen für die Service-Dienstleistungen sind bei Erhalt der Rechnung nach Abschluss der in Auftrag gegebenen Arbeiten fällig. Werden Service-Dienstleistungen im Ausland erbracht, kann MPOT nach eigenem Ermessen entweder die Vorauszahlung der zu erwartenden Leistungsvergütung oder eine Bankgarantie in gleicher Höhe verlangen.
2.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten angebotene Preise ab Werk von unserem Standort in Krefeld, Deutschland, bzw. soweit Waren nach Absprache von einer anderen lizenzierten Produktionsstätte versandt werden, gelten die Preise ab Werk von der entsprechenden Produktionsstätte. Der ab Werk Preis enthält keine Kosten für die Verpackung und den Versand. Service- Dienstleistungen werden zu dem vereinbarten, aktuellen Tagessatz berechnet. Darüber hinaus werden angefallene Reisekosten als Spesen in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zusätzlichen Kosten für die Unterbringung vor Ort, für kontinentale Mahlzeiten und für den Transport vor Ort sowie sämtliche Nebenkosten in angemessener Höhe, die vor Ort oder auf der An- oder Abreise entstehen, zu tragen.
2.4 Eine Aufrechnung durch den Besteller ist nur möglich, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von MPOT schriftlich anerkannt sind.
Zahlungsbedingungen; Preise. 3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltender Mehrwertsteuer. Soweit die Lieferung an einen oder die Aufstellung oder Montage an einem anderen Ort als unserem Sitz vereinbart ist, trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergü- tung alle erforderlichen Nebenkosten, wie Reisekosten, Transportkosten, einschließ- lich der Kosten der von uns üblicher Weise verwendeten Verpackung oder der vom Besteller gewünschten Verpackung, Kosten für den Hin- und Rücktransport unserer Werkzeuge, sowie Auslösungen. Sollten gesetzliche Entsorgungskosten erhoben werden, sind diese gesondert zuzüglich den vereinbarten Preisen an uns zu zahlen. Die Preise gelten jeweils nur für die vertraglich vereinbarte Menge und Ausführung. Werden vom Besteller Änderungen gewünscht, die einen höheren Aufwand erfordern, als nach dem Vertrag zugrunde gelegt, so bleibt eine angemessene Änderung der Prei- se vorbehalten. Wir behalten uns das Recht vor, wenn sich nach Abschluss des Vertrages, unvorher- sehbare Kosten, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerun- gen, insbesondere Rohstoffpreissteigerungen oder Energiekostensteigerungen, eintre- ten, unsere Preise um das Maß der dadurch eingetretenen Kostensteigerung zu erhö- hen. Die Preisänderungen sind in diesem Fall nur im Rahmen und zum Ausgleich der genannten Preis- und Kostensteigerungen möglich. Ändern sich unsere Preise unter Berücksichtigung dieser Umstände um mehr als 5 % des in der Auftragsbestätigung genannten Preises, steht Bestellern, die weder Kaufleute im Sinne des Handelsgesetz- buches noch Sondervermögen des öffentlichen Rechts noch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, das Recht zu, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertra- ges zurückzutreten. Das gleiche Recht steht Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetz- buches für solche Rechtsgeschäfte zu, die nicht zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehören.
3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausge- wiesen.
3.3 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Soweit eine Skontovereinbarung besteht gilt: Teilzahlungen sind nicht skontierfähig.
3.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis netto (ohne Abzug) frei Zahlstelle zu leisten und sofort zur Zahlung fällig. Kommt der...
Zahlungsbedingungen; Preise. 1. Unsere Zahlungen sind unverzüglich nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2. Kommt der Kunde mit der Zahlung unserer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
3. Bei allen Bestellungen oder Veranstaltungsbuchungen sind wir berechtigt, 50 % des Auftragswertes bei Auftragsannahme als Akontozahlung, 2 Wochen vor Veranstaltungstermin, zu verlangen.
4. Bei einer Überschreitung des Zeitraumes von 4 Monaten zwischen Auftragsannahme (Zugang der Annahmeerklärung entscheidend) und Veranstaltungsbeginn behält sich formbar events & catering das Recht vor, eine Preisänderung bzw. -anpassung vorzunehmen.
5. Alle Personal-, Getränke- und Wäscheleistungen sind geschätzte Werte und werden nach effektivem Aufwand bzw. Einsatz berechnet. Getränkewerte werden auch nach Anbruchflaschen bzw. angebrochenen Getränkefässern und Anbruchkisten berechnet. Die vom Kunden bestätigten Leistungen sind für die vereinbarte Personenzahl ausgelegt.
Zahlungsbedingungen; Preise. 1. Zahlung ist nach Xxxx des Kunden gegen Rechnung), Sofortüberweisung, Lastschrift, per Barzahlung und Nachnahmesendung möglich. Zusätzliche Kosten durch Nachnahme gehen zu Lasten des Kunden.
2. Rechnungen werden dem Kunden von diprotec GmbH per E-Mail zugesandt. Auf Wunsch des Kunden versendet diprotec GmbH die Rechnungen gegen Aufpreis von 1 € in Papier per Post.
3. Der Vergütungsanspruch von diprotec GmbH ist sofort fällig. Der Verzug tritt in Abweichung § 286 Abs. 3 BGB bereits 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein.
4. Mit Eintritt des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu erbringen, dass der Schaden der diprotec GmbH wesentlich niedriger ist.
5. Bei Auslandszahlungen hat der Kunde eventuell anfallende Bankgebühren selbst zu tragen.
6. diprotec GmbH behält sich vor, Vorauszahlung zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die Forderungen der diprotec GmbH gefährdet erscheinen. Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung nicht binnen einer Woche nach, so kann diprotec GmbH vom Vertrag zurücktreten.
7. Die monatlichen Entgelte für wiederkehrende oder fortlaufende Leistungen in Dauerschuldverhältnissen darf diprotec GmbH ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr nach billigem Ermessen um bis zu 10 % mit Wirkung für die Zukunft erhöhen, erstmalig jedoch frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages. Die Erhöhung von Preisen für Vertragsbestandteile ist nur möglich, wenn diese bereits mindestens vier Monate vereinbart waren. Die Entgelterhöhung soll nur zur Deckung erhöhter Kosten erfolgen. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass die von diprotec GmbH vorgenommen Preiserhöhung nicht zu diesem Zweck erfolgt ist.
8. Ist der Kunde Verbraucher, kann dieser innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Preiserhöhungsmitteilung den laufenden Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. In diesem Falle wird bis zum Vertragsende das bisherige Entgelt berechnet, die Erhöhung also nicht wirksam. Die Zustimmung des Kunden gilt jedoch als erteilt, sofern der Kunde innerhalb dieser Frist keine Kündigung ausspricht. Dies setzt voraus, dass diprotec GmbH den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen hingewiesen haben.
Zahlungsbedingungen; Preise. 1. Zahlungen sind grundsätzlich ohne Abzug innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Er - halt der Lieferungen den von AST angegebenen Konten gutzubringen. Bei Zahlungen innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsdatum ist der Kunde berechtigt, einen Abzug von 2% Skonto vorzunehmen. AST behält sich das Recht vor, Zahlungen so - fort als fällig zu stellen, dies gilt insbesondere bei vorangegangenem Zahlungsver - zug.
2. Werden Zahlungen nicht termingemäß geleistet, behält AST sich vor, Aufträge zu stornieren bzw. nicht auszuliefern. Zudem ist AST berechtigt, ab Mahnung Verzugs - zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder von 12% p.a. in Rechnung zu stellen.
3. Die Aufrechnungen mit Gegenforderungen aller Art, soweit sie nicht rechtskräftig fest- gestellt oder unbestritten sind und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- rechts sind ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen; Preise. 1.Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind bindend und gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, bei Lieferung "frei Haus". 2.Die endgültige Abrechnung richtet sich nach den jeweils ermittelten Gewichten. Maßgebend für die Gewichtsermittlung sind die bei uns ermittelten Gewichte. Das Recht des anderen Vertragspartners nachzuweisen, dass die ermittelten Eingangsgewichte nicht zutreffend sind, bleibt unberührt. Die Ermittlung des Gewichtes erfolgt im Rahmen einer jeweils vorzunehmen Voll- und einer vorzunehmenden Leerverwiegung. 3.Rechnungen sind jeweils zweifach und entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung auszuführen. Sie müssen insbesondere die Kunden-, Bestell- und Auftragsnummer beinhalten, sowie Angaben zum Gewicht. Kommt es wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung zu Verzögerungen, ist unser Lieferant uns gegenüber insoweit schadensersatzpflichtig, soweit er nicht nachweist, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat. 4.Zahlungen erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen gerechnet ab Lieferung (Wareneingang) und Rechnungserhalt mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto. Voraussetzung ist vertragsgemäße Belieferung und die Vorlage ordnungsgemäßer Rechnungen. Nehmen wir bei vorzeitiger Anlieferung Waren entgegen, führt dies nicht zu einer vorzeitigen Fälligkeit. 5.Unser Lieferant ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung unsererseits berechtigt, seine Forderungen gegen uns abzutreten. Sollte ein verlän- gerter Eigentumsvorbehalt vereinbart sein, gilt diese Zustimmung als erteilt. 6.Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in Höhe der jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich berechnet. 7.Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.
Zahlungsbedingungen; Preise. 3.1. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nichts anderes angegeben ist, zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
3.2. Das Entgelt für die Teilnahme an der Schulung ist stets im Voraus zu bezahlen.
Zahlungsbedingungen; Preise. Alle Preise / Preisangaben verstehen sich in Euro zuzüglich der aktuell gültigen, gesetzlichen Mehr- wertsteuer.
Zahlungsbedingungen; Preise. 4.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne 2. Quotations and orders 2.1 Our quotations are made without obligation and are not binding unless they are declared to be binding quotations. 2.2 The basis of the order shall be our written acknowledgement. This acknowledgement can also be given by sending an invoice. Should the customer have any objections to the contents of the acknowledgement, he must object to the acknowledgement immediately. Otherwise the contract is entered into on the basis of the acknowledgement of order. 2.3 We provide no guarantee unless expressly agreed. Nor do we accept any procurement risk in the case of generic obligations unless expressly agreed.