Zahlungsfrist. Zahlungen sind ohne jeden Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt zu leisten. Im Falle der vertraglichen Verpflichtung zur Entsor- gung der Abfälle ist für die Entstehung der Zahlungsverpflichtung die Annahme der Abfälle in der Entsorgungsanlage maßgebend. Die Zahlungsverpflichtung ist unabhängig von dem Zeitpunkt der tatsächlichen Entsorgung der Abfälle. Zahlungen sind bargeldlos in EURO zu leisten. Wechsel werden nicht angenommen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsfrist. Zahlungen sind ohne jeden Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt zu leisten. Im Falle der vertraglichen Verpflichtung zur Entsor- gung Entsorgung der Abfälle ist für die Entstehung der Zahlungsverpflichtung die Annahme der Abfälle in der Entsorgungsanlage maßgebend. Die Zahlungsverpflichtung ist unabhängig von dem Zeitpunkt der tatsächlichen Entsorgung der Abfälle. Zahlungen sind bargeldlos in EURO zu leisten. Wechsel werden nicht angenommen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Zahlungsfrist. Zahlungen sind ohne jeden Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt zu leisten. Im Falle der vertraglichen Verpflichtung zur Entsor- gung Ent- sorgung der Abfälle ist für die Entstehung der Zahlungsverpflichtung die Annahme der Abfälle in der Entsorgungsanlage maßgebend. Die Zahlungsverpflichtung ist unabhängig von dem Zeitpunkt der tatsächlichen Entsorgung der Abfälle. Zahlungen sind bargeldlos in EURO zu leisten. Wechsel werden nicht angenommen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen