Zahlungsfristen. 9.1 Die CCEP darf die Rechnungen für Waren oder Dienstleistungen innerhalb von 60 Tagen nach deren Eingang schriftlich zurückweisen, falls Sie den AEB nicht entsprechen. 9.2 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen müssen die Rechnungen der CCEP am oder vor dem 5. Tag nach dem Monat, in dem die Waren oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den AEB geliefert worden sind, ausgestellt werden. Ordnungsgemäße Rechnungen müssen Folgendes angeben: • Die Bestellnummer oder einen gültigen CCEP-Kontaktnamen • Das Bankkonto (IBAN), auf das die Gelder überwiesen werden sollen 9.3 Falls diese Angaben fehlen, kommt es zu einer Zurückweisung der Rechnung und einer Verzögerung bei der Zahlung. 9.4 Ordnungsgemäße Gutschriften müssen die Rechnungsnummer, auf die sie sich beziehen, angeben. 9.5 Alle Rechnungen, die bei der CCEP eingereicht werden, müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen der EU oder des EWR erfüllen. Falls die Rechnungen diese Kriterien nicht erfüllen, kommt es zu ihrer Zurückweisung und einem Verzug bei der Zahlung. 9.6 Wenn die AEB ordnungsgemäß eingehalten worden sind, wird die CCEP alle ordnungsgemäßen Rechnungen innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem Ende des Kalendermonats nach 60 Tagen ab dem Datum der Rechnung zahlen, außer bei anderslautender Angabe in der Bestellung oder bei Einschränkungen gemäß geltenden Gesetzen oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Eine Liste der Ausnahmen steht unter dem folgenden Link zur Verfügung: xxxxx://xxx.xxxx.xxx/xxxxx/xxxxx_xx_xxxxxxxx Falls der Tag der Zahlung ein Wochenende oder ein gesetzlicher Feiertag ist, erfolgt die Zahlung am nächsten Arbeitstag nach dem Wochenende oder dem gesetzlichen Feiertag. Sie werden die Umsatzsteuer, soweit erforderlich, auf allen für die CCEP ausgestellten Rechnungen ausweisen. 9.7 Die CCEP wird Sie mittels Überweisung bezahlen, außer, wenn die CCEP sich schriftlich zu einer anderen Zahlungsart bereiterklärt. Sie sind bereit, der CCEP Ihre Bankdaten zu nennen, wenn die CCEP Sie dazu auffordert oder wenn die entsprechenden Bankdaten aktualisiert werden. 9.8 Falls die CCEP irgendeinen Betrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag, an dem die Parteien die Zahlung gemäß dieser Vereinbarung vereinbart haben, zahlt, hat der Lieferant das Recht, außer im Falle eines Rechtsstreits, der CCEP Zinsen in Bezug auf den überfälligen Betrag vom Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung in Rechnung zu stellen. Die Zinsen sind zum Zinssatz von 2 % über dem Spitzenrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Falls Ihre Gesellschaft Ihren Sitz in Island hat, entspricht der Strafzinssatz jederzeit dem von der Zentralbank von Island gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 38/2001 beschlossenen Zinssatz.
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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase
Zahlungsfristen. 9.1 Sie erklären sich damit einverstanden, sich nach den Anweisungen von CCEP im elektronischen Rechnungswesen von CCEP zu registrieren und registriert zu bleiben. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, verpflichten Sie sich, Ihre Rechnungen nur über das elektronische Rechnungswesen von CCEP einzureichen. Sie akzeptieren, dass CCEP alle Rechnungen, die auf andere Weise eingereicht werden, ablehnen wird, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9.2 Die CCEP darf die Rechnungen für Waren oder Dienstleistungen innerhalb von 60 Tagen nach deren Eingang schriftlich zurückweisen, falls Sie den AEB nicht entsprechen.
9.2 9.3 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen müssen die Rechnungen der CCEP am oder vor dem 5. Tag nach dem Monat, in dem die Waren oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den AEB geliefert worden sind, ausgestellt werden. Ordnungsgemäße Rechnungen müssen Folgendes angeben: • - Die Bestellnummer oder einen gültigen CCEP-Kontaktnamen • - Das Bankkonto (IBAN), auf das die Gelder überwiesen werden sollen
9.3 9.4 Falls diese Angaben fehlen, kommt es zu einer Zurückweisung der Rechnung und einer Verzögerung bei der Zahlung.
9.4 9.5 Ordnungsgemäße Gutschriften müssen die Rechnungsnummer, auf die sie sich beziehen, angeben.
9.5 9.6 Alle Rechnungen, die bei der CCEP eingereicht werden, müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen der EU oder des EWR erfüllen. Falls die Rechnungen diese Kriterien nicht erfüllen, kommt es zu ihrer Zurückweisung und einem Verzug bei der Zahlung.
9.6 9.7 Wenn die AEB ordnungsgemäß eingehalten worden sind, wird die CCEP alle ordnungsgemäßen Rechnungen innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem Ende des Kalendermonats nach 60 Tagen ab dem Datum der Rechnung zahlen, außer bei anderslautender Angabe in der Bestellung oder bei Einschränkungen gemäß geltenden Gesetzen oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Eine Liste Ausnahme liegt vor, falls Sie ein „kleiner Lieferant“ sind. Die CCEP geht von einem „kleinen Lieferanten“ aus, wenn die Voraussetzungen der Ausnahmen steht unter CCEP (Schwellenwert der jährlichen Bestellungen) und die EU-Empfehlung 2003/361 für kleine Lieferanten erfüllt sind. Danach liegt ein „kleiner Lieferant“ in folgenden Fällen vor:
1. Jährliche Lieferungen an die CCEP von weniger als 000.000€ (ohne Umsatzsteuer); UND
2. Beschäftigtenzahl: < 50 Personen; UND
3. Jahresumsatz: ≤ 00.000.000€; ODER
4. Bilanzsumme: ≤ 00.000.000€. Sollte ein „kleiner Lieferant“ vorliegen verkürzt sich die Zahlungsfrist auf 15 Tage nach Monatsende plus 5; d.h., dass die CCEP alle ordnungsgemäß ausgestellten Rechnungen fünf Tage nach dem folgenden Link zur Verfügung: xxxxx://xxx.xxxx.xxx/xxxxx/xxxxx_xx_xxxxxxxx Ende des Kalendermonats nach 15 Tagen ab dem Rechnungsdatum zahlen wird. Falls der Tag der Zahlung ein Wochenende oder ein gesetzlicher Feiertag ist, erfolgt die Zahlung am nächsten Arbeitstag nach dem Wochenende oder dem gesetzlichen Feiertag. Sie werden die Umsatzsteuer, soweit erforderlich, auf allen für die CCEP ausgestellten Rechnungen ausweisen.
9.7 9.8 Die CCEP wird Sie mittels Überweisung bezahlen, außer, wenn die CCEP sich schriftlich zu einer anderen Zahlungsart bereiterklärt. Sie sind bereit, der CCEP Ihre Bankdaten zu nennen, wenn die CCEP Sie dazu auffordert oder wenn die entsprechenden Bankdaten aktualisiert werden.
9.8 9.9 Falls die CCEP irgendeinen Betrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag, an dem die Parteien die Zahlung gemäß dieser Vereinbarung vereinbart haben, zahlt, hat der Lieferant das Recht, außer im Falle eines Rechtsstreits, der CCEP Zinsen in Bezug auf den überfälligen Betrag vom Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung in Rechnung zu stellen. Die Zinsen sind zum Zinssatz von 2 % über dem Spitzenrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Falls Ihre Gesellschaft Ihren Sitz in Island hat, entspricht der Strafzinssatz jederzeit dem von der Zentralbank von Island gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 38/2001 beschlossenen Zinssatz.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Zahlungsfristen. 9.1 Die CCEP darf die Rechnungen für Waren oder Dienstleistungen innerhalb von 60 Tagen nach deren Eingang schriftlich zurückweisen, falls Sie den AEB nicht entsprechen.
9.2 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen müssen die Rechnungen der CCEP am oder vor dem 5. Tag nach dem Monat, in dem die Waren oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den AEB geliefert worden sind, ausgestellt werden. Ordnungsgemäße Rechnungen müssen Folgendes angeben: • - Die Bestellnummer oder einen gültigen CCEP-Kontaktnamen • - Das Bankkonto (IBAN), auf das die Gelder überwiesen werden sollen
9.3 Falls diese Angaben fehlen, kommt es zu einer Zurückweisung der Rechnung und einer Verzögerung bei der Zahlung.
9.4 Ordnungsgemäße Gutschriften müssen die Rechnungsnummer, auf die sie sich beziehen, angeben.
9.5 Alle Rechnungen, die bei der CCEP eingereicht werden, müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen der EU oder des EWR erfüllen. Falls die Rechnungen diese Kriterien nicht erfüllen, kommt es zu ihrer Zurückweisung und einem Verzug bei der Zahlung.
9.6 Wenn die AEB ordnungsgemäß eingehalten worden sind, wird die CCEP alle ordnungsgemäßen Rechnungen innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem Ende des Kalendermonats nach 60 Tagen ab dem Datum der Rechnung zahlen, außer bei anderslautender Angabe in der Bestellung oder bei Einschränkungen gemäß geltenden Gesetzen oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Eine Liste der Ausnahmen steht unter dem folgenden Link zur Verfügung: xxxxx://xxx.xxxx.xxx/xxxxx/xxxxx_xx_xxxxxxxx xxxxx://xxx.xxxx.xxx/xxxxx/xxxxx_xx_xxxxxxxx. Falls der Tag der Zahlung ein Wochenende oder ein gesetzlicher Feiertag ist, erfolgt die Zahlung am nächsten Arbeitstag nach dem Wochenende oder dem gesetzlichen Feiertag. Sie werden die Umsatzsteuer, soweit erforderlich, auf allen für die CCEP ausgestellten Rechnungen ausweisen.
9.7 Die CCEP wird Sie mittels Überweisung bezahlen, außer, wenn die CCEP sich schriftlich zu einer anderen Zahlungsart bereiterklärt. Sie sind bereit, der CCEP Ihre Bankdaten zu nennen, wenn die CCEP Sie dazu auffordert oder wenn die entsprechenden Bankdaten aktualisiert werden.
9.8 Falls die CCEP irgendeinen Betrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag, an dem die Parteien die Zahlung gemäß dieser Vereinbarung vereinbart haben, zahlt, hat der Lieferant das Recht, außer im Falle eines Rechtsstreits, der CCEP Zinsen in Bezug auf den überfälligen Betrag vom Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung in Rechnung zu stellen. Die Zinsen sind zum Zinssatz von 2 % über dem Spitzenrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Falls Ihre Gesellschaft Ihren Sitz in Island hat, entspricht der Strafzinssatz jederzeit dem von der Zentralbank von Island gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 38/2001 beschlossenen Zinssatz.
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