Haftungsreduzierung Musterklauseln

Haftungsreduzierung. 1. Der/die Mieter kann/können die Haftung nach Ziffer IV Absatz 2c reduzieren und hafte/t/n entsprechend dem dort vereinbarten Umfang. Für den Fall, dass keine Haftungsreduzierung vereinbart wurde, hafte/t/n der/die Mieter für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden.
Haftungsreduzierung. 3.1 Die Mietsache ist im Mindestumfang gesetzlicher Verpflichtungen haftpflichtversichert. Darüber hinaus besteht für Schäden an der Mietsache eine Haftungsreduzierung nach dem Leitbild einer Teil- und Vollkaskoversichung mit einer der Höhe nach im Mietvertrag
Haftungsreduzierung. Die Haftungsreduzierung und die Höhe der Selbstbeteiligung ergeben sich aus dem Mietvertrag. Eine Haftungsbefreiung liegt bei der Be- schädigung des Fahrzeugs durch Unfall vor. Brems-, Betriebs – und Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von einer Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeugs, etwa durch einen Schaltfehler, eine falsche Betankung und/oder durch das Ladegut entstanden sind. Die Haftungsreduzierung auf die Höhe der Selbstbeteiligung erfasst die im Versicherungsvertrag ausgewiesenen Beschädigungen des Fahr- zeugs. Die Haftungsreduzierung und die Höhe der Selbstbeteiligung stehen bei Abschluss des Mietvertrages fest. Telefonische Vereinba- rungen zur Haftungsreduzierung sind ausdrücklich nicht möglich. Die wirksam vereinbarte Reduzierung der Haftung gilt nur bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer Bei mehreren voneinander unabhängigen Schäden haftet der Mieter pro Schadensfall jeweils bis zur Höhe der ausgewiesenen Selbstbeteiligung. Inhalt und Umfang der Haftungsreduzierung orientieren sich am Leitbild der Kaskoversicherung und dabei insbesondere an den allgemeinen Bedingungen und Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB). Die vertraglich vereinbarte Haftungsbegrenzung entfällt:
Haftungsreduzierung. 1. Für das gemietete Fahrzeug besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 100 Millionen Euro (max. 15 Millionen Euro je geschädigte Person), die auf Fahrten im Inland und den Ländern nach Ziffer XII dieser AVB beschränkt ist, und eine Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung) – für Schäden an dem Fahrzeug.
Haftungsreduzierung. 7.1 Das Mietfahrzeug ist im Mindestumfang gesetzlicher Verpflichtungen haftpflichtversichert. Dar- über hinaus besteht für Schäden an dem Mietfahrzeug eine Haftungsreduzierung nach dem Leitbild einer Teil- und Vollkaskoversicherung mit einer der Höhe nach im Mietvertrag vereinbarten Selbstbe- teiligung.
Haftungsreduzierung. 8.1 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass für das Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung besteht.
Haftungsreduzierung. 18.1 Vorbehaltlich Ihrer Zahlung der entsprechenden Selbstbeteiligung für alle Forderungen in Bezug auf Fahrzeug oder Campingzubehör, reduziert sich Ihre Haftung gemäß Artikel 16.1 auf den Differenzbetrag zwischen der tatsächlichen Haftungssumme und den Versicherungsleistungen die RedSands in Bezug auf die Forderung von einer von RedSands abgeschlossenen Versicherung erhält. Ist der zugrunde liegende Anspruch nicht durch eine Versicherung von RedSands abgedeckt oder der Versicherer weigert sich RedSands in Bezug auf den zugrunde liegenden Anspruch zu entschädigen, bleibt Ihre Haftung (oder Ihre anteilige Haftung) gemäß Artikel 16.1 davon unberührt.
Haftungsreduzierung. 3.1. Die Mietsache ist im Mindestumfang gesetzlicher Verpflichtungen haftpflichtversichert. Darüber hinaus besteht für Schäden an der Mietsache eine Haftungsreduzierung nach dem Leitbild einer Teil- und Vollkaskoversicherung mit einer der Höhe nach im Mietvertrag vereinbarter Selbstbeteiligung. Im Fall der Teilkasko beträgt diese 500€ pro Schadensfall.
Haftungsreduzierung a) Eine Haftungsreduzierung ist keine Vollkaskoversicherung.
Haftungsreduzierung. 6. Der Mieter kann nur durch schriftliche Vereinbarung auf der ersten Seite des Mietvertrages - vorbehaltlich Anschnitt IV Ziffer 7 - und ausschließlich bei Nutzung im Vertragsgebiet und bei Nutzung durch einen berechtigten Fahrer- gegen Zahlung einer Gebühr für Schäden am angemieteten Fahrzeug teilweise freistellen lassen (Haftungsreduzierung). Die Haftungsreduzierung gilt für den Mieter auch, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters nutzt. Die Höhe der Selbstbeteiligung des Mieters richtet sich nach der auf der ersten Seite dieses Mietvertrages abge- schlossene Summe und ist je Schadensfall zu entrichten. CAR Autovermietung behält sich das Recht vor, im Schadensfall die unter Abschnitt IV Ziffer 7 beschriebenen Schadensnebenkosten in Rechnung zu stellen. Wegfall der Haftungsreduzierung