Common use of Zahlungsvereinbarungen Clause in Contracts

Zahlungsvereinbarungen. 2.1. Es gelten die im Zahlungsplan vereinbarten Fristen. Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, ist der AG berechtigt, bis zur endgültigen Abnahme der Leistung nur 90 % der Abschlagsrechnung auszuzahlen. 2.2. Schlusszahlungen werden 60 Tage nach Prüfung und Abnahme der Leistung fällig. Die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung schließt sämtliche weitere Forderungen des AN aus dem Vertragsverhältnis aus. Wenn nicht innerhalb von 28 Tagen nach Leistung der Schlusszahlung ein Vorbehalt geltend gemacht wird, gilt die Schlusszahlung als vorbehaltlos angenommen. 2.3. Kürzt der Auftraggeber des AG den Gesamtauftragsumfang, so ist der AG berechtigt, in gleichem Maße den Auftragsumfang des AN zu kürzen. Die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen bleibt dem AG vorbehalten. 2.4. Alle Rechnungen sind in prüffähiger Ausfertigung, unter Beifügung der für die Abrechnung erforderlichen Aufmaße, Lieferscheine, Material- und Arbeitsnachweise einzureichen. Rechnungsempfänger ist immer, auch bei Lieferung an Niederlassungen des AG: Hölscher Wasserbau Hauptverwaltung Haren Xxxxxxx Xxxxx 00 00000 Xxxxx (Xxx) Die Rechnung muss enthalten: - Die komplette AG Bestellnummer - Projektname Für die formrichtige Übermittlung der Rechnung ist auch die rein elektronische Übermittlung an das elektronische Rechnungspostfach: xx-xxxx-xx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx ausreichend. 2.5. Die Rechnungen sind einzeln pro Bestellnummer einzureichen. 2.6. Rechnungen, die nicht der erforderlichen Form entsprechen, werden zurückgewiesen. Skontonachforderungen oder Zinsbelastungen sind in solchen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen. 2.7. Die Rechnungen müssen den Anforderungen der jeweils geltenden Umsatzsteuergesetze entsprechen. 2.8. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des AG der Tag der Abgabe oder Absendung des Überweisungsauftrages an das Geldinstitut, soweit das Konto des AG eine für die Ausführung des Überweisungsauftrages ausreichende Deckung ausweist. Gleiches gilt für die Übersendung eines Schecks. 2.9. Der AG ist berechtigt, soweit Ansprüche gegen den AN bestehen unabhängig ob die Forderung gegen den Lieferanten rechtskräftig entschieden oder anerkannt ist, die Aufrechnung zu erklären.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Nachunternehmer

Zahlungsvereinbarungen. 2.1. Es Sofern kein ausdrücklicher Zahlungsplan vereinbart worden ist, kann der AN Abschlagszahlungen nach Maßgabe von § 16 Abs. 1 i.V.m. 17 Abs. 6 VOB/B beanspruchen. Ansonsten gelten die im Zahlungsplan vereinbarten Fristen. Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, ist der AG berechtigt, bis zur endgültigen Abnahme der Leistung nur 90 % der Abschlagsrechnung auszuzahlen. 2.2. Für Schlusszahlungen werden 60 Tage nach Prüfung und Abnahme der Leistung fälliggilt § 16 Abs. Die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung schließt sämtliche weitere Forderungen des AN aus dem Vertragsverhältnis aus. Wenn nicht innerhalb von 28 Tagen nach Leistung der Schlusszahlung ein Vorbehalt geltend gemacht wird, gilt die Schlusszahlung als vorbehaltlos angenommen.3 VOB/B. 2.3. Kürzt der Auftraggeber des AG der Gesamtbaumaßnahme den Gesamtauftragsumfang, so ist der AG berechtigt, in gleichem Maße den Auftragsumfang des AN zu kürzen. Die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen bleibt dem AG vorbehalten. 2.4. Alle Rechnungen sind in prüffähiger Ausfertigung, unter Beifügung der für die Abrechnung erforderlichen Aufmaße, Lieferscheine, Material- und Arbeitsnachweise einzureichen. Rechnungsempfänger ist immer, auch bei Lieferung an Niederlassungen des AG: Hölscher Wasserbau Hauptverwaltung Haren Xxxxxxx Xxxxx 00 00000 Xxxxx (Xxx) Die Rechnung muss enthalten: - Die komplette AG Bestellnummer - Projektname Für die formrichtige Übermittlung der Rechnung ist auch die rein elektronische Übermittlung an das elektronische Rechnungspostfach: xx-xxxx-xx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx ausreichend. 2.5. Die Rechnungen sind einzeln pro Bestellnummer einzureichen. 2.6. Rechnungen, die nicht der erforderlichen Form entsprechen, werden zurückgewiesen. Skontonachforderungen oder Zinsbelastungen sind in solchen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen. 2.7. Rechnungen, die nicht der erforderlichen Form entsprechen, werden zurückgewiesen. Skontonachforderungen oder Zinsbelastungen sind in solchen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen. 2.8. Die Rechnungen müssen den Anforderungen der jeweils geltenden Umsatzsteuergesetze entsprechen. 2.82.9. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des AG der Tag der Abgabe oder Absendung des Überweisungsauftrages an das Geldinstitut, soweit das Konto des AG eine für die Ausführung des Überweisungsauftrages ausreichende Deckung ausweist. Gleiches gilt für die Übersendung eines Schecks. 2.92.10. Der AG ist berechtigt, soweit Ansprüche gegen den AN bestehen unabhängig ob die Forderung gegen den Lieferanten rechtskräftig entschieden oder anerkannt ist, die Aufrechnung zu erklären.

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Samples: General Terms and Conditions for Subcontractors

Zahlungsvereinbarungen. 2.1. Es gelten die im Zahlungsplan vereinbarten Fristen. 5.1 Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sindsich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der AG berechtigt, bis zur endgültigen Abnahme der Leistung nur 90 % der Abschlagsrechnung auszuzahlenKaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme. 2.25.2 Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Schlusszahlungen Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Mahngebühren werden 60 Tage nach Prüfung und Abnahme der Leistung fälligdem tatsächlich entstandenen Aufwand berechnet. Die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung schließt sämtliche weitere Forderungen Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 5.3 Wird nach Abschluss des AN aus dem Vertragsverhältnis aus. Wenn nicht innerhalb von 28 Tagen nach Leistung der Schlusszahlung ein Vorbehalt geltend gemacht Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, gilt so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Schlusszahlung als vorbehaltlos angenommenHerstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. 2.35.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Kürzt der Auftraggeber des AG den Gesamtauftragsumfang, so Außerdem ist der AG berechtigtKunde zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, in gleichem Maße den Auftragsumfang des AN zu kürzen. Die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen bleibt als sein Gegenanspruch auf dem AG vorbehaltengleichen Vertragsverhältnis beruht. 2.45.5 Im Falle der Ziff. Alle Rechnungen sind in prüffähiger Ausfertigung5.2 und 5.3 behalten wir uns des Weiteren das Recht eines sofortigen Lieferstopps vor. Dies gilt auch für Ersatzteile, unter Beifügung der für die Abrechnung erforderlichen AufmaßeWechselteile, Lieferscheine, Material- und Arbeitsnachweise einzureichenService-Einsätze etc. Rechnungsempfänger ist immer, auch bei Lieferung an Niederlassungen des AGASM Hasemo GmbH Telefon: Hölscher Wasserbau Hauptverwaltung Haren Xxxxxxx Xxxxx +49 7232 – 73566-0 Sparkasse Pforzheim Calw Xxxxxxxxxxx 00 Telefax: +49 7232 – 73566-21 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 00000 Xxxxxxxxxx-Xxxxx (Xxx) Die Rechnung muss enthaltenEmail: - Die komplette AG Bestellnummer - Projektname Für die formrichtige Übermittlung der Rechnung ist auch die rein elektronische Übermittlung an das elektronische Rechnungspostfachxxxx@xxx-xxxxxx.xx BIC: xx-xxxx-xx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx ausreichend. 2.5. Die Rechnungen sind einzeln pro Bestellnummer einzureichen. 2.6. Rechnungen, die nicht der erforderlichen Form entsprechen, werden zurückgewiesen. Skontonachforderungen oder Zinsbelastungen sind in solchen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen. 2.7. Die Rechnungen müssen den Anforderungen der jeweils geltenden Umsatzsteuergesetze entsprechen. 2.8. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des AG der Tag der Abgabe oder Absendung des Überweisungsauftrages an das Geldinstitut, soweit das Konto des AG eine für die Ausführung des Überweisungsauftrages ausreichende Deckung ausweist. Gleiches gilt für die Übersendung eines Schecks. 2.9. Der AG ist berechtigt, soweit Ansprüche gegen den AN bestehen unabhängig ob die Forderung gegen den Lieferanten rechtskräftig entschieden oder anerkannt ist, die Aufrechnung zu erklären.XXXXXX00XXX

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsvereinbarungen. 2.1. Es gelten die im Zahlungsplan vereinbarten Fristen. 5.1 Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sindsich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der AG berechtigt, bis zur endgültigen Abnahme der Leistung nur 90 % der Abschlagsrechnung auszuzahlenKaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme. 2.25.2 Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Schlusszahlungen Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Mahngebühren werden 60 Tage nach Prüfung und Abnahme der Leistung fälligdem tatsächlich entstandenen Aufwand berechnet. Die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung schließt sämtliche weitere Forderungen Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 5.3 Wird nach Abschluss des AN aus dem Vertragsverhältnis aus. Wenn nicht innerhalb von 28 Tagen nach Leistung der Schlusszahlung ein Vorbehalt geltend gemacht Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, gilt so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Schlusszahlung als vorbehaltlos angenommenHerstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. 2.35.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Kürzt der Auftraggeber des AG den Gesamtauftragsumfang, so Außerdem ist der AG berechtigtKunde zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, in gleichem Maße den Auftragsumfang des AN zu kürzen. Die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen bleibt als sein Gegenanspruch auf dem AG vorbehaltengleichen Vertragsverhältnis beruht. 2.45.5 Im Falle der Ziff. Alle Rechnungen sind in prüffähiger Ausfertigung5.2 und 5.3 behalten wir uns des Weiteren das Recht eines sofortigen Lieferstopps vor. Dies gilt auch für Ersatzteile, unter Beifügung der für die Abrechnung erforderlichen AufmaßeWechselteile, Lieferscheine, Material- und Arbeitsnachweise einzureichenService-Einsätze etc. Rechnungsempfänger ist immer, auch bei Lieferung an Niederlassungen des AG: Hölscher Wasserbau Hauptverwaltung Haren Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxx-Xxxxx Xxxxxxx + 00 (Xxx) Die Rechnung muss enthalten: 0)0000 00000 - Die komplette AG Bestellnummer 0 + 00 (0)0000 00000 - Projektname Für die formrichtige Übermittlung der Rechnung ist auch die rein elektronische Übermittlung an das elektronische Rechnungspostfach: xx-xxxx-xx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx ausreichend. 2.5. Die Rechnungen sind einzeln pro Bestellnummer einzureichen. 2.6. Rechnungen, die nicht der erforderlichen Form entsprechen, werden zurückgewiesen. Skontonachforderungen oder Zinsbelastungen sind in solchen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen. 2.7. Die Rechnungen müssen den Anforderungen der jeweils geltenden Umsatzsteuergesetze entsprechen. 2.8. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des AG der Tag der Abgabe oder Absendung des Überweisungsauftrages an das Geldinstitut, soweit das Konto des AG eine für die Ausführung des Überweisungsauftrages ausreichende Deckung ausweist. Gleiches gilt für die Übersendung eines Schecks. 2.9. Der AG ist berechtigt, soweit Ansprüche gegen den AN bestehen unabhängig ob die Forderung gegen den Lieferanten rechtskräftig entschieden oder anerkannt ist, die Aufrechnung zu erklären.21 xxx.xxx-xxxxxx.xx xxxx@xxx-xxxxxx.xx

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