Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug. 9.1. Die vereinbarten Vertragspreise verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzwertsteuer.
9.2. Die Preise verstehen sich FCA (benannter Ort) gemäß INCOTERMS in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gilt.
9.3. Zahlungen erfolgen nach vollständiger und ordnungsgemäßer Vertragserfüllung innerhalb von 21 Tagen abzüglich 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto berechnet ab dem ersten Werktag ab Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung beim Auftraggeber.
9.4. Ist die Erfüllung bestimmter Leistungen und/oder die Gestellung von Sicherheiten vereinbart, wird der Rechnungsbetrag erst nach Erfüllung dieser Voraussetzung fällig. Hat der Aufgeber einem Dritten wegen möglicher Mängel der Leistungen des Auftragnehmers Sicherheit geleistet, wird der Rechnungsbetrag erst fällig, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
9.5. Etwa vereinbarte Abschlagszahlungen befreien den Auftragnehmer nicht von seiner Verpflichtung, sämtliche Leistungen in einer spezifizierten Schlussrechnung aufzuführen und abzurechnen.
9.6. Verzug des Auftraggebers tritt nach Fälligkeit erst aufgrund Mahnung ein. Der Auftraggeber kommt nicht in Zahlungsverzug, wenn er sich gutgläubig über den Bestand einer gegenüber den Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers erhobenen Einrede oder eines geltend gemachten Zurückbehaltungsrechts geirrt hat.
9.7. Beruht ein Zahlungsverzug des Auftraggebers auf Fahrlässigkeit, sind Verzugszinsen auf 5 (fünf) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) begrenzt, soweit der Auftragnehmer nicht nachweist, dass ihm in Folge des Verzuges ein höherer Schaden entstanden ist.
9.8. Zahlungen des Auftraggebers bedeuten keinesfalls ein Anerkenntnis fachgerechter und einwandfreier Leistung im Sinne einer Abnahme.
Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk und exklusive Umsatzsteuer. Die in der Bestellung angegebenen Preise sind, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen bestehen, bis zur vollständigen Erfüllung des Leistungs- und Lieferumfangs laut Bestellung unveränderlich. Der Käufer trägt sämtliche Gebühren, Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit den Lieferungen. Zahlungen gelten erst mit Vorliegen der entsprechenden Bestätigung der Bank von Mondi als geleistet. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne Zahlungsaufforderung in Verzug. Zahlungsverzug berechtigt Mondi, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem EURIBOR-Zinssatz sowie sämtliche Kosten und Auslagen, die für die zweckentsprechende Eintreibung erforderlich sind, zu verrechnen. Wiederholte Fälle von Zahlungsverzug oder Änderungen in der Bewertung der finanziellen Situation des Käufers berechtigen Mondi, für Lieferungen Vorauskasse zu verlangen, auch wenn dies davor nicht vereinbart war. Der Käufer hat diesbezüglich alle Kosten und Auslagen zu tragen. Der Käufer darf seine vertraglichen Rechte oder Pflichten ohne die ausdrückliche Zustimmung von Mondi nicht auf Dritte übertragen. Die Abtretung von Forderungen des Käufers gegen Mondi an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Mondi und ist andernfalls unwirksam. Mondi ist in diesem Fall darüber hinaus zum sofortigen Rücktritt eines bestehenden Vertrages berechtigt, ohne dass der Käufer hieraus weitere Ansprüche ableiten kann. Von vorstehenden Bestimmungen ausgenommen sind Abtretungen an Kreditinstitute.
Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug. 4.1 Die Basic-Mitgliedschaft auf unserer Plattform ist kostenlos. Diese sowie alle weiteren Mitgliedschaftsversionen können Sie in unserer Preisübersicht unter xxxxx://xxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx einsehen.
4.2 Die Höhe der Kosten für kostenpflichtige Leistungen auf unserer Plattform ergibt sich aus unserer Preisübersicht, die Ihnen auch im Rahmen der Registrierung gezeigt wird. Für die kostenpflichtigen Leistungen gelten die Preise am Tag der Bestellung. Preisänderungen werden wirksam, wenn Sie dem ausgewählten Preis zugestimmt haben. Sollte die MwSt. gesondert zu zahlen sein, wird dies entsprechend ausgewiesen. Im Übrigen verstehen sich die Preise inkl. MwSt.
4.3 Ein Vertrag über die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen kommt wie folgt zustande: • Auf unserer Website finden Sie Informationen über Inhalt und Kosten der von uns angebotenen kostenpflichtigen Leistungen. Diese Informationen stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Inanspruchnahme unserer Leistungen dar. • Erst durch Absenden des entsprechenden Buchungsformulars geben Sie uns gegenüber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die entsprechenden Leistung ab. • Wir weisen Sie vor Absenden des Buchungsformulars auf die Kostenpflichtigkeit der Buchung hin und geben Ihnen die Möglichkeit, von diesen ANB Kenntnis zu nehmen. • Weiterhin geben wir Ihnen vor dem Absenden des Buchungsformulars die Möglichkeit, Ihre Eingaben zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. • Nach der Absendung des Buchungsformulars erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung Ihrer Buchung an die von Ihnen mitgeteilte E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung stellt grds. auch die Annahme Ihres Angebots auf Buchung der Leistung dar. • In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird Ihnen der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, ANB, Auftragsbestätigung, Rechnung und ggf. Widerrufsbelehrung) von uns zugesandt (Vertragsbestätigung). • Mit der vollständigen Zahlung der erworbenen Leistungen erhalten Sie unmittelbaren Zugriff auf die Leistungen.
4.4 Rechnungen werden Ihnen in der Regel per E-Mail zugestellt und sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Für die Bezahlung der von Ihnen gewählten Mitgliedschaft stehen Ihnen die unter im Rahmen der Registrierung aufgeführten Zahlarten zur Verfügung.
Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk und verstehen sich als Nettopreise. Der Kunde trägt die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, sämtliche Verpackungs- und Transportkosten, Spesen, Gebühren, Abgaben, sonstige Steuern und Zölle im Zusammenhang mit den Lieferungen. Die Preise unserer Angebote sind auf Grund der bisherigen Rohstoffpreise und Herstellungskosten errechnet. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug fällig. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem 6-Monats-EURIBOR verrechnen, wobei der Kunde verpflichtet ist, uns für alle Kosten schadlos zu halten, die für die zweckentsprechende Eintreibung erforderlich und in angemessener Weise entstanden sind. Höhere Zinsen können von uns gefordert werden, sollten diese tatsächlich bei uns anfallen. Wir können nach alleinigem Ermessen verlangen, dass der Kunde Lieferungen im Voraus bezahlt. Insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden werden wir für Lieferungen Vorauszahlungen oder die Stellung geeigneter Sicherheiten fordern, auch wenn dies zuvor nicht vereinbart war. Der Kunde hat diesbezüglich alle Kosten zu tragen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.
Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug. 1. Es gilt die jeweils gültige Preisliste von interSales oder die jeweils einzelvertraglich vereinbarten Preise. Die Preise von interSales gelten, soweit nicht anders verein- bart, zuzüglich Porto-, Verpackungs-, Versicherungs- und Reisekosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. interSales übereignet dem Kunden Gegenstände und räumt ihm Rechte nur aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung ein.
3. Soweit bei Dauerschuldverhältnissen Leistungen für einen Monat, ein Quartal oder ein Jahr berechnet wer- den, kann interSales die Vergütung für das laufende o- der das gesamte Jahr im Voraus berechnen.
4. Der Kunde zahlt den Gesamtbruttobetrag einer Rech- nung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum (Zahlungsfrist). Der Betrag ist recht- zeitig gezahlt, wenn der Gesamtbruttobetrag in dieser Zeit auf einem der auf der Rechnung angegebenen Kon- ten von interSales gutgeschrieben wurde.
5. Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist nach Ziffer I. C. 4 dieser AGB, kommt er ohne Weiteres in Verzug. interSales kann in diesem Fall
a) den Kunden auffordern, sämtliche begonnenen und noch ausstehenden Leistungen von interSales sofort zu bezahlen und
b) ihr Zurückbehaltungsrecht geltend machen und wei- tere Leistungen unverzüglich einstellen.
Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug. (1) Maßgebend sind die vom Auftragnehmer genannten Preise.
(2) Zahlungen des Kunden haben innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf ein vom Auftragnehmer benanntes Konto zu erfolgen.
(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag endgültig verfügen kann.
(4) Kommt ein Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Kunden vor, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Erfüllung seiner Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird das Verlangen des Auftragnehmers binnen einer von ihm gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden entfällt die Setzung einer Nachfrist.
(5) Ab Verzugseintritt zahlt der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Sofern der Auftragnehmer einen höheren Schaden nachweist, kann er dessen Ersatz verlangen. Der Kunde seinerseits ist berechtigt, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer infolge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug. Xxxxxx richten sich im Wesentlichen nach auf der Webseite xxxx://xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxx veröffentlichten Preislisten, beruhen aber immer auf einem individuellen Angebot das spezifische Umstände in Betracht zieht. Zahlungen im Zusammenhang mit dem Konferenzmanagement-System (COMS) werden nach individueller Vereinbarung fällig, spätestens wenn COMS erstmalig für den kommerziellen Betrieb des Kunden eingesetzt wird, i.e. wenn sich Dritte mittels COMS für eine Veranstaltung des Kunden anmelden. Zahlungen für kostenpflichtige Bannerwerbung werden, wenn nicht anders vereinbart, binnen zwei Wochen nachdem Banner online gestellt wurden fällig. Zahlungen können per Banküberweisung oder per Kreditkartenzahlung geleistet werden. Bei Zahlungsverzug über den vereinbarten Termin hinaus werden Dienstleistungen bis zum vollständigen Eingang der ausständigen Beträge ausgesetzt. Das heißt Bannerwerbung wird offline gesetzt und der Zugang zum Konferenzmanagement-System wird gesperrt.
Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug. Die Preise für die unter Xxxxxx 2 beschriebenen Leistungen orientieren sich an den aktuellen Preislisten. Grundlage für die Auftragserteilung ist in der Regel ein individuelles Angebot, eine Auftragsbestätigung oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung. Falls kein Preis vereinbart wurde, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste des jeweiligen Services. Die Zahlungen können vierteljährlich, halbjährlich und jährlich erfolgen und sind jeweils zum Anfang der Leistungsperiode fällig. Die Zahlung kann durch Banküberweisung oder mittels Bankeinzugsermächtigung erfolgen. Bei halbjährlicher Zahlung erhält der Kunde 3%, bei jährlicher Zahlung 5 % Preisnachlass. Der Betrag ist mit Eingang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist XAD spoteffects berechtigt, die Lieferung der Reportings einzustellen. Die Gebühren bis zum Ablauf des Vertrages bleiben geschuldet. Außerdem kann XAD spoteffects Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszins der Deutschen Bundesbank erheben. XAD spoteffects kann den Kunden auch vor Beginn des gesetzlichen Zahlungsverzuges durch Mahnung in Verzug setzen.
Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug. 4.1. Sofern nichts anderes bestimmt ist, sind wir nicht an Preise in unseren allgemeinen Angebotsunterlagen und Preislisten gebunden. Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise sind maßgebend, sie gelten jedoch zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern eine solche anfällt.
4.2. PrimUS ist an die vereinbarten Preise nur bis zum vereinbarten Liefer- und Leistungstermin gebunden, längstens jedoch vier Monate. Für danach erfolgende Lieferungen und Leistungen gelten die Preise des Liefer- und Leistungstages. Mündlich zugesagte oder in anderen Schriften als des Vertrages enthaltene Preise und sonstige Angaben sind unverbindlich.
Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug. (1) Ist die Vergütung vertraglich nicht gesondert vereinbart, so gilt die Vergütung nach unserer jeweils aktuellen Preisliste als vereinbart.
(2) Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit sich diese während der Durchführung des Vertrages ändert, wird die jeweils am Tage der Rechnungsstellung maßgebliche gesetzliche Umsatzsteuer fällig.
(3) Die Vergütung ist netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(4) Mit Gegenansprüchen kann unser Auftraggeber nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt sind.
(5) Kommt unser Auftraggeber in Verzug und/oder werden uns Tatsachen bekannt, die berechtigten Anlass geben, an seiner Kreditwürdigkeit zu zweifeln, sind wir, unbeschadet der übrigen gesetzlichen Rechte, berechtigt, • sämtliche Forderungen gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig zu stellen, • eigene Lieferungen und Leistungen einzustellen, • angemessene Sicherheit (z. B. in Form einer Bankbürgschaft bei einem in der EU ansässigen Kreditinstitut) zu verlangen, • im Verzugsfall Verzugszinsen in Höhe von 8 % per Anno über dem Basiszinssatz zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, können wir den geltend machen. Unser Auftraggeber ist berechtigt, nachzuweisen, dass uns infolge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als dem von uns geltend gemachten entstanden ist. Im Verzugsfall sind wir ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. ihn fristlos zu kündigen und gegebenenfalls Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Etwaige Abzinsungen werden wir in Höhe des Bankzinses vornehmen, mit dem wir uns selbst refinanzieren.