Zahlungsverzug, Verzugszinsen. Der ISP ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu verrechnen. Für beide Vertragsparteien kommen Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zur Anwendung.
Zahlungsverzug, Verzugszinsen. Im Falle des Zahlungsverzuges kann „SelfNet“ sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlich vorgegebenen Zinsen, ab Verzugseintritt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verrechnen, sofern „SelfNet“ nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist. In jedem Fall ist „SelfNet“ berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem termingerechten Eingang der vollständigen Zahlung bedingt. Die Geltendmachung weiteren Ansprüchen wegen Zahlungsverzuges bleibt „SelfNet“ vorbehalten. Wird ein Fehler bei der Abrechnung festgestellt, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und lässt sich das richtige Entgelt nicht ermitteln, so schuldet der Kunde für den betroffenen Abrechnungszeitraum ein Pauschalentgelt, das dem durchschnittlichen Ausmaß der Inanspruchnahme des Telekommunikationsdienstes entspricht soweit der Betreiber einen Verbrauch in diesem Ausmaß glaubhaft machen kann. (§ 71 Abs. 4 TKG) Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 3 Monaten ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. „SelfNet“ wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Ablauf der oben genannten Fristen bleiben unberührt. Werden Entgeltforderungen ohne Ausstellung einer Rechnung bezahlt, so sind vom Kunden Einwendungen binnen einem Monat nach Bezahlung der Forderung schriftlich bei „SelfNet“ zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. „SelfNet“ hat aufgrund fristgerechter Einwendungen alle der Ermittlung der bestrittenen Entgeltforderung zu Grunde gelegten Faktoren zu überprüfen und an-hand des Ergebnisses die Richtigkeit der bestrittenen Entgeltforderung zu bestätigen oder die Rechnung entsprechend zu ändern „SelfNet“ ist berechtigt, zunächst ein standardisiertes Überprüfungsverfahren durchzuführen. Sollten sich nach einer Prüfung durch „SelfNet“ die Einwendungen des Kunden aus Sicht der „SelfNet“ als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme der „SelfNet“ bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfah...
Zahlungsverzug, Verzugszinsen. Der ISP ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen. Für Verbraucher gilt ein Zinssatz von 4% p.a. ab dem Tag des Verzuges als festgelegt.
Zahlungsverzug, Verzugszinsen. Der ISP ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu verrechnen. Für beide Vertragsparteien kommen Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p.a. zur Anwendung.
Zahlungsverzug, Verzugszinsen. Leistet der Käufer innerhalb der Zahlungsfrist nicht, so kommt er in Verzug. Einer Mahnung von COMTWENTYONE bedarf es nicht, da der Zah- lung der Zugang der Rechnung vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung be- stimmt ist, die vom Rechnungsdatum an nach dem Kalender zu berechnen ist. Während des Zahlungs- verzuges hat der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe zu leisten. Die weiterge- hende Geltendmachung gesetzlicher Rechte bei Schuldnerverzug bleibt hiervon unberührt.
Zahlungsverzug, Verzugszinsen. 11.5.1. Die IKB ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu verrechnen. Für beide Vertragsparteien kommen Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p.a. zur Anwendung.
Zahlungsverzug, Verzugszinsen. Der IP ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu verrechnen. Für beide Vertragsparteien kommen Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zur Anwendung.
Zahlungsverzug, Verzugszinsen. Im Falle des Zahlungsverzuges kann SmartFiber sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlich vorgegebenen Zinsen, ab Verzugseintritt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verrechnen, sofern SmartFiber nicht darüberhinausgehende Kosten nachweist. In jedem Fall ist SmartFiber berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, wobei sich der Kunde hinsichtlich eines eingeschalteten Inkassoinstituts verpflichtet, maximal die Vergütung zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996, in der jeweiligen Fassung, ergeben. Hinsichtlich eines eingeschalteten Rechtsanwaltes ist der Kunde verpflichtet maximal Vergütungen zu ersetzen, die sich aus den Autonomen Honorarrichtlinien, AHR 1976 idgF, und aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz, BGBl. Nr. 189/1969 idgF, ergeben. Diese Normen sind im Internet unter xxx.xxxxx.xx abrufbar. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem termingerechten Eingang der vollständigen Zahlung bedingt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt SmartFiber vorbehalten.
Zahlungsverzug, Verzugszinsen. Forderungen aus Lieferungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug , jeweils ab Rechnungsstellung zahlbar. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Frist, so kommt er ohne Mahnung in Verzug. Wir können Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz verlangen. Unser Recht, einen darüber hinausgehenden Schaden ersetzt zu verlangen, bleibt unberührt.
Zahlungsverzug, Verzugszinsen. Der ISP ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu verrechnen. Für beide Vertragsparteien kommen Verzugszinsen in der Höhe von EURIBOR + 1 % p.a. zur Anwendung.