Zeichnungen, Muster und Werkzeuge Musterklauseln

Zeichnungen, Muster und Werkzeuge. Dem Auftragnehmer von Plastic Omnium Lighting zur Ver- fügung gestellte Zeichnungen, Modelle, Muster oder Werk- zeuge bleiben im Eigentum von Plastic Omnium Lighting und sind auf Verlangen jederzeit, im Übrigen nach Durch- führung der Bestellung zurückzugeben. Sie sind als Eigen- tum von Plastic Omnium Lighting zu kennzeichnen und dür- fen nur zur Erledigung des Auftrages von Plastic Omnium Lighting verwendet werden. Der Auftragnehmer hat sie ge- heim zu halten, sie dürfen nicht vervielfältigt werden. Ihr Ab- handenkommen ist Plastic Omnium Lighting sofort zu mel- den. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
Zeichnungen, Muster und Werkzeuge. 7.1. Dem Vertragspartner überlassene Zeichnungen, Muster etc. bleiben unser Eigentum, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart ist. 7.2. Sämtliche Zeichnungen, Muster, Modelle oder Unterlagen müssen an uns nach Ausführung des Auftrages unverzüglich herausgegeben werden, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Das gilt auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Beziehungen oder teilweiser bzw. völliger Nichtausführung des Auftrages, aus welchen Gründen auch immer. 7.3. Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen keine Kopien der unter 10.1. genannten Unterlagen gemacht oder einbehalten werden. Die Nutzung der Unterlagen für eigene Zwecke etc. des Vertragspartners oder Dritte sowie die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. 7.4. Auftragsabweichungen erfordern die gegenseitige Unterstützung. Beratung und gemeinsame Entwicklung. Das gilt auch, wenn STEINBACH entsprechende Vorgaben zur Verfügung stellen. Der Vertragspartner hat unsere Unterlagen zu überprüfen und schriftlich die Unbedenklichkeit mitzuteilen. Bestehen Bedenken, so sind diese STEINBACH unverzüglich vor Ausführung des Auftrags mitzuteilen. Mit Serienanfertigungen darf erst begonnen werden, wenn XXXXXXXXX den Vertragspartner entsprechend schriftlich informiert hat. Grundsätzlich sind in diesen Fällen die Zeichnungen, Muster, Modelle, Werkzeuge von STEINBACH, sowie die sonstigen Unterlagen für die Auftragsausführung maßgeblich, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Verlangt die STEINBACH Erst- oder Spezialmuster, so darf die Serienfertigung erst nach ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Erstmusters der Firma beginnen (Freigabeverfahren nach VDA Band 2 oder PPAP). 7.5. Soweit durch den Auftrag Schutzrechte betroffen sind, verpflichtet sich der Lieferant, diese nur im Rahmen dieses Vertrages und seines Zweckes in seinem Unternehmen zu nutzen. Ihm steht in jedem Fall lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zu, das zeitlich an die Laufzeit dieses Vertrages gebunden ist. Entsteht Xxxxxxxxxxxxxxx, so verzichtet der Lieferant auf seine entsprechenden Rechte. Durch die Vergütung aus diesem Vertrag sind sämtliche Ansprüche abgegolten. 7.6. Werkzeuge, Formen etc., die ganz oder teilweise von STEINBACH gefertigt sind, sind Eigentum von STEINBACH. Im Auftrag gefertigte Werkzeuge, Formen etc. gehen nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum von STEINBACH über. 7.7. Nach Beendigung des...
Zeichnungen, Muster und Werkzeuge. Dem Vertragspartner von ASMV zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Planungen, Modelle, Muster oder Werkzeuge bleiben im Eigentum von ASMV und sind auf Verlangen jederzeit, im Übrigen nach Durchführung der Bestellung zurückzugeben. Sie sind als Eigentum von ASMV zu kennzeichnen und dürfen nur zur Erbringung der Leistung verwendet werden. Der Vertragspartner hat sie vertraulich zu behandeln. Insbesondere ist die Vervielfältigung untersagt. Ihr Abhandenkommen ist XXXX sofort zu melden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
Zeichnungen, Muster und Werkzeuge. Dem Auftragnehmer von LEDVANCE zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Modelle, Muster oder Werkzeuge bleiben im Eigentum von LEDVANCE und sind auf Verlangen jederzeit, im Übrigen nach Durchführung der Bestellung zurückzugeben. Sie sind als Ei- gentum von LEDVANCE zu kennzeichnen und dürfen nur zur Erledigung des Auftrages von LEDVANCE verwendet werden. Der Auftragnehmer hat sie geheim zu halten; sie dürfen nicht vervielfältigt werden. Ihr Abhandenkommen ist LEDVANCE sofort zu melden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

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