Zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes. Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, • die während der Wirksamkeit der Versicherung der Opferhilfe eingetreten sind und • die dem Versicherer nicht später als 2 Jahre nach dem Ende der Versicherung unter Vorlage des Bewilligungsbescheides gemeldet werden.
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Samples: besserberater.de, www.haftpflichtkasse.de
Zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes. Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, • Versicherungsfälle a) die während der Wirksamkeit der Versicherung der Opferhilfe eingetreten sind und • b) die dem Versicherer uns nicht später als 2 zwei Jahre nach dem Ende der Versicherung unter Vorlage des Bewilligungsbescheides Bewilli- gungsbescheides gemeldet werden.
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Samples: www.agentur-ketelhut.de
Zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes. Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, • – die während der Wirksamkeit der Versicherung der Interlloyd >Opferhilfe eingetreten sind und • – die dem Versicherer nicht später als 2 zwei Jahre nach dem Ende der Versicherung unter Vorlage des Bewilligungsbescheides Bewilligungsbescheids gemeldet werden.
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Samples: www.interlloyd.de