Ziel der Leistung Musterklauseln

Ziel der Leistung. Gemäß § 90 SGB IX ist es Ziel der Leistung, leistungsberechtigten Personen eine individu- elle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leis- tungen sollen sie befähigen ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Ziel der Leistung. Heilpädagogische Leistungen sollen die Selbständigkeit der Kinder mit (drohender) Behinderung erhöhen und ihre Gemeinschaftsfähigkeit und Entwicklung fördern. Hierzu gehören u.a. - Sicherstellung der ganzheitlichen Förderung - Abwendung oder Milderung der (drohenden) Behinderung - Erhalt und Stabilisierung der vorhandenen Fähigkeiten - Förderung einer weitgehenden Unabhängigkeit von Unterstützung - Entwicklung des Kindes und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auch durch Partizipation Heilpädagogische Leistungen sollen unter anderem helfen - Kommunikationsstörungen - Interaktionsstörungen - Stereotype Verhaltensweisen - Störungen der Wahrnehmung, Kognition und Motorik inkl. sensomotorischer Störungen, - Störungen im sozial-emotionalen Verhalten durch unterschiedliche Fördermaßnahmen zu verbessern und die soziale Teilhabe zu stärken. Dies soll handlungs- und alltagsorientiert, also eingebettet in die Lebenswelt des Kindes erfolgen.
Ziel der Leistung. Leistungen im Arbeitsbereich (§ 58 SGB IX) in einer WfbM nach § 219 SGB IX werden mit der Zielsetzung erbracht, die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der Menschen mit Behinderungen zu erhalten, zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen, die Persönlichkeit dieser Menschen weiterzuentwickeln und ihre Beschäftigung auf einem der Eignung und Neigung entsprechenden Arbeitsplatz zu ermöglichen oder zu sichern. Die Leistungen im Arbeitsbereich sind gerichtet auf die Förderung des Übergangs der Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen (§§ 56, 58 und 90 Abs. 3 SGB IX). Leistungen im Arbeitsbereich sind gerichtet auf
Ziel der Leistung. Die Leistung wird als individuell erforderliche Unterstützung erbracht, damit Xxxxxxx*innen mit Behinderung Bildungsangebote – hier den Besuch der Schule im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einschließlich der Vorbereitung hierzu, sowie schulische Ganztagsangebote in der offenen Form gemäß § 112 Abs. 1 Satz 2 SGB IX (im Folgenden Offener Ganztag) – voll, wirksam und gleichberechtigt wahrnehmen können. Die Leistung strebt eine größtmögliche Selbstständigkeit unter Berücksichtigung der Selbstbestimmung der Xxxxxxx*innen an. Die Leistung erfolgt nach den Vorgaben des Gesamtplans bzw. des Teilhabeplans, in dem auch die Konkretisierung der Leistungsziele erfolgt.
Ziel der Leistung. Die Leistung ermöglicht Leistungsberechtigten, ihre Persönlichkeit, ihren Leistungswunsch und ihre Leistungsfähigkeit weiter zu entwickeln oder zu erhalten, indem - anknüpfend am Entwicklungsstand des Einzelnen – lebenspraktische, soziale, emotionale, psychomotori- sche, kognitive und sensitive Kompetenzen unter Einschluss der notwendigen pflegeri- schen Versorgung systematisch gefördert werden. Förderungen haben Folgendes zu be- rücksichtigen:
Ziel der Leistung. Die Eingliederungshilfe dient dazu, die Menschen zu unterstützen und befähigen, gegebe- nenfalls auch mit verbleibenden Teilhabebeeinträchtigungen ein aktives, selbständiges und selbstbestimmtes Leben in einem selbst gewählten sozialen Kontext zu führen. Die konkre- ten Eingliederungsziele haben sich an der vom Leistungsberechtigten angestrebten Le- bensweise zu orientieren. Die Hilfen sollen angemessen und geeignet sein, um leistungs- berechtigten Menschen die aktive, volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an mög- lichst allen selbstgewählten Lebensbereichen in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Ziel der Leistung. Ziel dieser Leistung ist es, den besonderen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden. Die Leistung bietet Kindern und Jugendlichen mit Behinderung einen am Bedarf orientierten verlässlichen Lebensort und gewährleistet die erforderliche Versorgung, Erziehung und Förderung. Die Leistung hat das Ziel, nach der Besonderheit des Einzelfalls die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, zu ermöglichen oder zu erleichtern. Sie wird erbracht, um die Kinder und Jugendlichen zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen. Eine Konkretisierung der Leistungsziele erfolgt mindestens einmal jährlich auf der Grundlage des regelmäßigen Kontakts mit den leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen und zu den sorgeberechtigten Personen über eine regelmäßige Fortschreibung im Rahmen des individuellen Teilhabe-/Gesamtplans.
Ziel der Leistung. Ziel dieser Leistung ist es, den besonderen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden. Das Aufwachsen in einer Pflegefamilie soll Kindern und Jugendlichen mit Behinderung einen am individuellen Bedarf orientierten verlässlichen familiären Lebensort bieten und die erforderliche Versorgung, Erziehung und Förderung gewährleisten. Die Leistung hat das Ziel, nach der Besonderheit des Einzelfalls die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, zu ermöglichen oder zu erleichtern. Sie wird erbracht, um die Kinder und Jugendlichen in einer anderen Familie als der Herkunftsfamilie zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen. Eine Konkretisierung der Leistungsziele erfolgt auf der Grundlage der regelmäßigen Kontaktaufnahme zu der Pflegefamilie und den leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen mindestens einmal jährlich über eine ständige Fortschreibung im Rahmen des individuellen Teilhabe-/Gesamtplans.
Ziel der Leistung. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Leistungsberechtigte sollen in ihrer persönlichen Entwicklung ganzheitlich gefördert und zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung im jeweiligen Sozialraum und im familiären Wohnraum befähigt und hierbei unterstützt werden. Dies schließt insbesondere eine altersgerechte Lebensgestaltung, den Aufbau und Erhalt altersgerechter sozialer Kontakte und Netzwerke, Aspekte von Gesundheit und Mobilität, eine altersangemessene Verständigung mit der Umwelt zur Vermeidung von Isolation, die Ablösung vom Elternhaus bzw. familienähnlichen Setting und eine Verselbständigung ein. Eine Konkretisierung der Leistungsziele erfolgt jeweils im Rahmen des individuellen Teilhabe-/Gesamtplans. Die Leistung deckt behinderungsbedingte Bedarfe von Kindern und Jugendlichen.
Ziel der Leistung. Die autismusspezifische Fachleistung hat das Ziel, dem jungen Menschen so früh wie möglich eine individuelle menschenwürdige Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame, gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Dabei geht es insbesondere darum, bereits im frühen Kindesalter autismusbedingte Einschränkungen, Zwänge und Hemmnisse zu erkennen. Der junge Mensch soll lernen, diese zu überwinden, soziales Miteinander zu verstehen, an Bildungsangeboten in Kindertageseinrichtung, Schule usw. wirksam teilzuhaben und sich individuell zu entfalten, um ein möglichst eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Als Grundlage für eine positive Entwicklung werden frühzeitige Weichen gestellt, damit sich autismusbedingt problematisches Verhalten möglichst nicht aufbaut oder verfestigt und sich die kommunikativen, emotionalen, interaktiven und sozialen Fähigkeiten entwickeln können. Hinsichtlich der Barrieren in der Umwelt geht es darum, personenzentriert die Bezugspersonen z.B. in der Familie, Kindertageseinrichtung und Schule über Autismus aufzuklären, sie intensiv zu beraten, anzuleiten und zu befähigen, sich gegenüber dem Leistungsberechtigten adäquat zu verhalten und zu kommunizieren sowie in konkreten Situationen Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Bezogen auf die jeweils leistungsberechtigte Person sind die Zielsetzungen im Einzelnen unter Berücksichtigung des persönlichen Bedarfs und der individuellen Vereinbarung zu definieren. Autismusspezifische Fachleistung soll u. a. helfen - soziale Interaktionsstörungen - Kommunikationsstörungen - stereotype Verhaltensweisen durch unterschiedliche autismusspezifische Maßnahmen zu verbessern und die soziale Teilhabe zu stärken, sowie u.a. - vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erhalten und auszubauen, - kompensatorische Möglichkeiten zu entwickeln, - bestehende Entwicklungsrückstände abzubauen. Auch hier gilt, dass dies handlungs- und alltagsorientiert, also eingebettet in die Lebenswelt des jungen Menschen, erfolgen muss.