Contracting Musterklauseln

Contracting a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten oder Rechten an Grundstücken, soweit der Wert im Einzelfall EUR 4.000.000 übersteigt; a) acquisition, sale or encumbrance of real estate and similar rights or rights in real estate with a value greater than EUR 4,000,000;
Contracting. Concluding of contracts is only possible between the exhibitor and the contract forwarding agent.
Contracting. (1) Offers, samples and price information of the Contractor are to be given without cost and should be directed to the appropriate purchasing department. Contractors will be compensated for the preparation of estimates only upon prior, written agreement by ITM.
Contracting. (1) Offers, samples and price information of the Contractor are to be given without cost and should be directed to the appropriate purchasing department. Contractors will be compensated for the preparation of estimates only upon prior, written agreement by ITM. (2) Binding commitments such as orders and confirmations thereof must be made in writing, and likewise any changes or elaborations thereof. An electronic communication such as email and telefax transmission shall suffice as a writing, provided that nothing in the order itself precludes the same. (3) An order by ITM is to be deemed accepted upon ITM’s receipt of an order confirmation. ITM shall be entitled to cancel any order which has not been accepted within one (1) week of the Contrac- tor’s receipt thereof. (4) Where the terms of an order confirmation depart from those of the order placed by ITM, the Contractor must provide clear notice thereof. Any such departure shall be effective only when and to the extent that ITM approves of the same in writing. (5) Contractors must review all requests and orders for recognizable errors, omissions and ambiguities, and must immediately notify ITM of any changes or clarifications. The same obligation applies with respect to any recognizable unsuitability of a Purchase for ITM’s intended use. 3. Scope of Services (1) The scope and particulars of performance to which Contractors are bound shall be determined by the following, in order of priority: (i) the order itself, (ii) these Terms, (iii) any applicable ITM guide- lines and regulations (ITM Delivery Specifications), and (iv) all cur- rent and generally recognized guidelines and technical standards applicable to the field. (2) To the extent an order lacks details of performance, the Contrac- tor must coordinate the same with the appropriate ITM technical contact person. For purchase agreements, the above Section 2(5) applies; for both purchase and service agreements, the following Sections 3(3) through 3(6) are applicable. (3) Before entering into a Purchase agreement, the Contractor must become familiar with local circumstances and inform ITM of any which might interfere with performance. In the event of incomplete
Contracting. Wird der Arbeitspreis für die gesamte Laufzeit fixiert? Welche Leistungen sind im Angebot inkludiert? Fazit: Den Kunden erwarten keinerlei Investitions- oder Umbaukosten. Modernste Technik kann ohne Investitionsaufwand genutzt werden. Rechenbeispiel für einen Contracting-Vertrag Der auf dem Betriebsgelände erzeugte Strom wird direkt an den Kunden abgegeben, ohne in das öffentliche Netz eingespeist zu werden. Dadurch entfallen EEG Umlage mit 6,79 Cent, Stromsteuer mit 2,05 Cent und Netz-entgelte mit 5,85 Cent. Inklusive der Kleinabgaben ein Betrag von ca. 14,3 Cent. Ablauf Contracting
Contracting. In der Klimaschutzvereinbarung hat sich die BIM zur Weiterführung von Contracting- Modellen verpflichtet. Bereits im Jahr 2007 hatte die BIM das Kriminalgericht Moabit in einen Energieeinspargarantievertrag (Pool 21) überführt. Weitere 18 geeignete Wirtschaftseinheiten aus den Ende 2008 ausgelaufenen Modellpools 1 und 2 wurden als Pool 24 neu ausgeschrieben, der Vertrag konnte im Juni 2009 abgeschlossen werden. Unter anderem sind das Rote Rathaus als Sitz des Regierenden Bürgermeisters von Berlin in der Jüdenstraße 1, der Sitz der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung in der Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 000 und der Sitz der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz in der Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00-00 Bestandteil dieses Pools. Abbildung 8: v.l.n.r. Xxxx Xxxxxx (Geschäftsführer BIM GmbH), Xxxxx Xxxxx (Geschäftsführer HOCHTIEF Energy Management GmbH), Xxxxx Xxxxxxxx (damaliger Regierender Bürgermeister von Berlin), Xxxxxxx Xxxxxxx (Geschäftsführer Berliner Energieagentur GmbH) Vertraglich garantiert wurde eine Energiekosteneinsparung in Höhe von 21 Prozent, das sind jährlich rund 435.000 Euro. Die CO2-Emissionen werden um mehr als 2.200 Tonnen im Jahr reduziert. Dafür wurden zahlreiche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umgesetzt, unter anderem die Erneuerung von Heizkesseln, die Umstellung des Heizenergieträgers von Öl auf Gas, die Installation von mehreren Blockheizkraftwerken (BHKW) oder auch der hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen. Abbildung 9: Links oben - Rotes Rathaus, Mitte - Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, Rechts oben - Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 000 Darüber hinaus konnten im Jahr 2009 auch für mehrere Standorte Energieliefercontractingverträge abgeschlossen werden. Diese Verträge betreffen das Oberstufenzentrum in der Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0-00 sowie die Feuerwachen in der Jagowstraße 31, der Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0-00 xxx xx Xxxxxxxxxxxx 0-0x. An jedem Standort wird ein Teil der Wärme und des Stroms mit einem Blockheizkraftwerk (BHKW) erzeugt. Dazu wurden die BHKWs in die bestehenden Heizungssysteme eingebunden sowie erforderliche hydraulische Anpassungen vorgenommen. Anlagen wie diese werden für die Energieversorgung und den Klimaschutz in Berlin immer wichtiger. Durch die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung, kurz KWK) wird eine sehr hohe Energieeffizienz erreicht, sodass in den genannten Objekten jährlich insgesamt rund 580 Tonnen CO2 eingespart werden. Der im BHKW erzeugte Strom wird hauptsächlich im Objekt v...
Contracting. Die Versorgung des Gebäudes mit Wärme und Warmwasser erfolgt zukünftig über einen externen Energiedienstleister (sog.“Contractor“). Mit diesem wird von dem Pächter ein langfristi- ger Versorgungsvertrag abgeschlossen werden. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund vor Ablauf dieser Zeit gekündigt werden. Die Wärmeerzeugungsanlage steht im Eigentum des Contractors, das hier angebotene Objekt verfügt lediglich über eine Übergabe- station zum hausinternen Leitungssystem. Zur Absicherung des Contractors kann eine Dienstbarkeit in Abt. 2 des Grundbuchs des Vertragsobjektes eingetragen werden, die dem Energiedienstleis- ter die Installation, den Betrieb, die Instandhaltung und das Erneuern der hierfür erforderlichen Anlagen sowie das Betreten des Grundstücks für diese Zwecke erlaubt und den Eigentümern dauer- haft untersagen, auf dem Grundstück eine eigene Wärmeerzeugung vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen, insbesondere eine eigene Heizungsanlage zu installieren, insbesondere dort Anlagen für die Versorgung des Gebäudes mit Heizwärme und/oder Warmwasser zu errichten, zu betreiben oder durch Dritte errichten oder betrei- ben zu lassen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Versorgungsun- ternehmen Wärme zu den von mit ihm vergleichbaren Versorgern allgemein geforderten Preisen bereitstellt, die der Käufer über- nimmt. Dem Käufer ist bekannt, dass der Pächter damit die Pflicht zur Abnahme von Wärme vom Contractor hat und keine eigene Wärme auf dem Grundstück erzeugen bzw. erzeugen lassen darf und diese Pflicht durch Eintragung von Unterlassungsdienstbarkei- ten im Grundbuch gesichert ist. Nach Ablauf des Versorgungsver- trages muss Seitens des Verpächters und des Pächters dafür Sorge getragen werden, dass entweder ein neuer Contractor gefunden wird oder alternativ selber eine neue Heizungsanlage durch den Verpächter angeschafft wird. Diesbezüglich eventuell anfallende Kosten könnten dann im Wege einer Sonderumlage auf die Eigentü- mer umgelegt werden.
Contracting. Nehmer (Kunde)

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.