Ziele der Zusammenarbeit Musterklauseln

Ziele der Zusammenarbeit. (1) Im Hinblick auf die Stärkung ihrer Zusammenarbeit verpflichten sich die Vertragsparteien, ihren politischen Dialog zu intensivieren und ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiter zu verstärken. Im Rahmen ihrer Bemühungen werden sie insbesondere das Ziel verfolgen,
Ziele der Zusammenarbeit. Im Hinblick auf den Ausbau ihrer bilateralen Beziehungen verpflichten sich die Vertragsparteien, einen umfassenden Dialog zu führen und weitere Zusammenarbeit zwischen ihnen in allen Bereichen von beiderseitigem Interesse zu fördern. Ihre Anstrengungen haben vor allem das Ziel,
Ziele der Zusammenarbeit. Um die oben genannten Werte und Prinzipien zu schützen und zu fördern, vereinbaren die Parteien Folgendes:
Ziele der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit zwischen den rheinland-pfälzischen LAGen Bitburg-Prüm, Rhein-Eifel und Vulkaneifel, der nordrhein-westfälischen LAG Eifel sowie der belgischen LAG „100 Dörfer – 1 Zukunft“ dient der Umsetzung ihrer genehmigten LEADER-Entwicklungskonzepte. Die beteiligten Lokalen Aktionsgruppen verfügen über Erfahrungen aus der zurückliegenden Förderphase 2007 – 2013, die in der angestrebten Partnerschaft gemeinsam genutzt werden sollen. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf den Naturraum Eifel-Ardennen. Im Mittelpunkt der gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperation und als gemeinsames Ziel steht die Die gebietsübergreifende und transnationale Kooperation bietet umfangreiche Perspektiven, über Länder- und Staatsgrenzen hinweg den Standort Eifel/Eifel-Ardennen-Raum nachhaltig zu stärken und diese Entwicklung innerhalb und außerhalb der Eifel erlebbar und erkennbar zu machen.
Ziele der Zusammenarbeit. Die Kooperationspartner setzen sich aktiv für eine Umsetzung der Qualitätskriterien ein. Der Auf- bau bzw. die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen dem Städtischen Klinikum Dres- den und der KISS wird durch einen regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch ge- währleistet. Die Kooperationspartner stimmen eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Selbsthilfe ab.
Ziele der Zusammenarbeit. Um diese gemeinsamen Werte und Anliegen zu schützen und zu fördern, beabsichtigen die Parteien Folgendes: 14. Mai 2008 erzielten Einigung sowie gemäss den am 1. Juli 2008 genehmigten und am 27. Oktober 2008 (Addendum) geänderten Verfahrensregeln anerkannt wird, damit die UEFA unter anderem die folgenden Rollen wahrnehmen kann: Hüter der Sportregeln und -werte; Vertreter für die Gebiete, in denen Klubs und Spieler nicht durch Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmervertreter, die in einen solchen Dialog einbezogen sind, vertreten werden; und Bürge für die wichtige Solidarität zwischen den verschiedenen Ebenen der Fussballausübung, vom Freizeit- bis zum Spitzenfussball. Bezüglich des sozialen Dialogs der EU gilt das in Anhang 2 erläuterte Verfahren. Bezüglich des sozialen Dialogs der EU gilt das in Anhang 2 erläuterte Verfahren.
Ziele der Zusammenarbeit. Der Bildungsgang «Kirchliche Jugendarbeiterin/Kirchlicher Jugendarbeiter» mit Fach- ausweis nach ForModula wird gemeinsam angeboten. Die administrativen Arbeiten des Bildungsganges werden durch ein Zentralsekretariat geleistet. Die Arbeiten (inkl. Kursadministration) zur Moduldurchführung werden von den jewei- ligen Stellen geleistet.
Ziele der Zusammenarbeit. Ziel der Kooperation ist die Erarbeitung, Realisierung und Präsentation eines Projekts im Bereich Muster in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2050 innerhalb der Unterrichtszeit. Das Angebot wendet sich an die Schülerinnen und Xxxxxxx der Klasse ?. Die Einbindung der Kompetenzen und Ressourcen der Musterkulturinstitution in die kulturelle Bildungsarbeit der Musterschule basiert auf dem Handlungskonzept Kulturelle Bildung des „kulturkonzepts freiburg“. Es geschieht im Sinne einer Professionalisierung der Angebote im kulturellen Bereich und unterstützt die Öffnung der Schule in das soziale und kulturelle Umfeld.
Ziele der Zusammenarbeit. Der Förderverein „PRO GHW“ hat sich gemeinsam mit der AWO als Xxxxxx des Gemeinschaftshauses die Fortführung und Weiterentwicklung des kulturellen und sozialen Programms des Gemeinschaftshauses zum Ziel gesetzt. Der Förderverein versteht sich in diesem Zusammenhang als unterstützendes, durch die Bürgerschaft getragenes Organ des Gemeinschaftshauses. Die Unterstützung umfasst die Ebenen der ideellen, finanziellen und praktischen Einbringung von Ressourcen. Die Entscheidung über den Zeitpunkt, die Art und Weise sowie der Höhe de einzubringenden Ressourcen bleibt allein dem Förderverein vorbehalten.
Ziele der Zusammenarbeit. 3.1 Die Parteien können ein Trainingsprogramm zum gegenseitigen Nutzen erstellen und an diesem teilnehmen. Dieses Programm kann Übungen bein- halten und zielt auf die Vertiefung der fachlichen Fertigkeiten der Flug- besatzungen.