Common use of Zielerreichung Clause in Contracts

Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fach- hochschule Deggendorf erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerrei- chung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werden. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbe- sondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die nächste Zielvereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbar- ten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fach- hochschule Deggendorf Fachhochschule Hof erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerrei- chung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werden. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbe- sondere insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die nächste Zielvereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbar- ten verein- barten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewiesene zugewie- sene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fach- hochschule Deggendorf Fachhochschule Amberg-Weiden erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerrei- chungZielerreichung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werdenwer- den. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbe- sondere insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die nächste Zielvereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbar- ten verein- barten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewiesene zugewie- sene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fach- hochschule Deggendorf Fachhochschule Landshut erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerrei- chungZieler- reichung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werden. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbe- sondere insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die nächste Zielvereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbar- ten verein- barten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewiesene zugewie- sene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fach- hochschule Deggendorf Fachhochschule Coburg erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerrei- chungZieler- reichung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werden. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbe- sondere insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die nächste Zielvereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbar- ten verein- barten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewiesene zugewie- sene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fach- hochschule Deggendorf Fachhochschule München erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerrei- chungZieler- reichung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werden. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbe- sondere insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule Hochschule für die nächste Zielvereinbarung Ziel- vereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbar- ten verein- barten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewiesene zugewie- sene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fach- hochschule Deggendorf Fachhochschule Kempten erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerrei- chungZieler- reichung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werden. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbe- sondere insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule Hochschule für die nächste Zielvereinbarung Ziel- vereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbar- ten verein- barten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewiesene zugewie- sene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fach- hochschule Deggendorf Fachhochschule Rosenheim erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerrei- chungZiel- erreichung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werden. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbe- sondere insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule Hochschule für die nächste Zielvereinbarung Ziel- vereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbar- ten verein- barten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewiesene zugewie- sene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fach- hochschule Deggendorf Fachhochschule Aschaffenburg erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerrei- chungZielerreichung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werdenwer- den. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbe- sondere insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die nächste Zielvereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbar- ten verein- barten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewiesene zugewie- sene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fach- hochschule Deggendorf Fachhochschule Neu-Ulm erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerrei- chungZieler- reichung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werden. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbe- sondere insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule Hochschule für die nächste Zielvereinbarung Ziel- vereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbar- ten verein- barten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewiesene zugewie- sene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fach- hochschule Deggendorf Fachhochschule Augsburg erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerrei- chungZieler- reichung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werden. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbe- sondere insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule Hochschule für die nächste Zielvereinbarung Ziel- vereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbar- ten verein- barten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewiesene zugewie- sene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fach- hochschule Deggendorf Fachhochschule Regensburg erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerrei- chungZielerreichung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werdenwer- den. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbe- sondere insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die nächste Zielvereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbar- ten verein- barten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewiesene zugewie- sene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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