Common use of Zielerreichung Clause in Contracts

Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Neu-Ulm erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zieler- reichung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werden. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Hochschule für die nächste Ziel- vereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem verein- barten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewie- sene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Samples: Zielvereinbarung

Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Neu-Ulm Rosenheim erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zieler- reichungZiel- erreichung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werden. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Hochschule für die nächste Ziel- vereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem verein- barten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewie- sene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Neu-Ulm Coburg erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zieler- reichung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werden. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Hochschule Fachhochschule für die nächste Ziel- vereinbarung Zielvereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem verein- barten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewie- sene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Neu-Ulm Regensburg erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zieler- reichungZielerreichung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werdenwer- den. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Hochschule Fachhochschule für die nächste Ziel- vereinbarung Zielvereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem verein- barten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewie- sene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Neu-Ulm Hof erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zieler- reichungZielerrei- chung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werden. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Hochschule Fachhochschule für die nächste Ziel- vereinbarung Zielvereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem verein- barten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewie- sene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Neu-Ulm Landshut erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zieler- reichung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werden. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Hochschule Fachhochschule für die nächste Ziel- vereinbarung Zielvereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem verein- barten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewie- sene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Neu-Ulm München erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zieler- reichung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werden. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Hochschule für die nächste Ziel- vereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem verein- barten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewie- sene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Neu-Ulm Kempten erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zieler- reichung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werden. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Hochschule für die nächste Ziel- vereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem verein- barten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewie- sene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Neu-Ulm Augsburg erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zieler- reichung. Aufgrund des Zwischenberichts im Jahr 2011 kann nachgesteuert werden. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Hochschule für die nächste Ziel- vereinbarung entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem verein- barten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in der Zielvereinbarung zugewie- sene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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