Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Fachhochschule Regensburg erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentliche Ausgangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte der Hochschule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhochschule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zugewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.
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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Fachhochschule Regensburg Ansbach erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentliche Ausgangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte der Hochschule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhochschule Fachhoch- schule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zugewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.
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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Xxxxx-Xxxxx-Xxx-Fachhochschule Regensburg Nürnberg erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentliche we- sentliche Ausgangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte Entwicklungsschwer- punkte der Hochschule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend entschei- dend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhochschule Fachhoch- schule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzuweisennachzu- weisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten ver- treten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbarten ver- einbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zugewiesene zu- gewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.
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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Fachhochschule Regensburg Aschaffenburg erfolgt eine gemeinsame ge- meinsame Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentliche Ausgangspunkt Aus- gangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte der Hochschule Hoch- schule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhochschule Fachhoch- schule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzuweisennachzu- weisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten ver- treten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbarten ver- einbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zugewiesene zu- gewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.
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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Fachhochschule Regensburg Deggendorf erfolgt eine gemeinsame ge- meinsame Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentliche Ausgangspunkt Aus- gangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte der Hochschule Hoch- schule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhochschule Fachhoch- schule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzuweisennachzu- weisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten ver- treten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbarten ver- einbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zugewiesene zu- gewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.
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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Fachhochschule Regensburg Landshut erfolgt eine gemeinsame gemein- same Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentliche Ausgangspunkt Aus- gangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte der Hochschule Hoch- schule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhochschule Fachhoch- schule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzuweisennachzu- weisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten ver- treten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbarten ver- einbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zugewiesene zu- gewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.
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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Fachhochschule Regensburg Kempten erfolgt eine gemeinsame gemein- same Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentliche Ausgangspunkt Aus- gangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte der Hochschule Hoch- schule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhochschule Fachhoch- schule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen in Höhe von 120.000 Euro dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzuweisennachzu- weisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten ver- treten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbarten ver- einbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zugewiesene zu- gewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.
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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Fachhochschule Regensburg Neu-Ulm erfolgt eine gemeinsame gemein- same Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentliche Ausgangspunkt Aus- gangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte der Hochschule Hoch- schule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhochschule Fachhoch- schule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzuweisennachzu- weisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten ver- treten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbarten ver- einbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zugewiesene zu- gewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.
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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Fachhochschule Regensburg Augsburg erfolgt eine gemeinsame gemein- same Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentliche Ausgangspunkt Aus- gangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte der Hochschule Hoch- schule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhochschule Fachhoch- schule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzuweisennachzu- weisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten ver- treten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbarten ver- einbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zugewiesene zu- gewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.
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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Fachhochschule Regensburg München erfolgt eine gemeinsame gemein- same Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentliche Ausgangspunkt Aus- gangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte der Hochschule Hoch- schule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhochschule Fachhoch- schule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzuweisennachzu- weisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten ver- treten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem vereinbarten ver- einbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zugewiesene zu- gewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.
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