Common use of Zielerreichung Clause in Contracts

Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Fachhochschule Augsburg erfolgt eine gemein- same Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentliche Aus- gangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte der Hoch- schule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhoch- schule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzu- weisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu ver- treten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem ver- einbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zu- gewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Fachhochschule Augsburg Regensburg erfolgt eine gemein- same gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentliche Aus- gangspunkt Ausgangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte der Hoch- schule Hochschule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhoch- schule Fachhochschule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzu- weisennachzuweisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu ver- treten vertreten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem ver- einbarten vereinbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zu- gewiesene zugewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Fachhochschule Augsburg München erfolgt eine gemein- same Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentliche Aus- gangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte der Hoch- schule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhoch- schule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzu- weisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu ver- treten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem ver- einbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zu- gewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Fachhochschule Augsburg Kempten erfolgt eine gemein- same Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentliche Aus- gangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte der Hoch- schule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhoch- schule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen in Höhe von 120.000 Euro dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzu- weisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu ver- treten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem ver- einbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zu- gewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Fachhochschule Augsburg Neu-Ulm erfolgt eine gemein- same Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentliche Aus- gangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte der Hoch- schule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhoch- schule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzu- weisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu ver- treten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem ver- einbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zu- gewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Fachhochschule Augsburg Landshut erfolgt eine gemein- same Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentliche Aus- gangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte der Hoch- schule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhoch- schule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzu- weisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu ver- treten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem ver- einbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zu- gewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Fachhochschule Augsburg Ansbach erfolgt eine gemein- same gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentliche Aus- gangspunkt Ausgangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte der Hoch- schule Hochschule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhoch- schule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzu- weisennachzuweisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu ver- treten vertreten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem ver- einbarten vereinbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zu- gewiesene zugewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Fachhochschule Augsburg Aschaffenburg erfolgt eine gemein- same ge- meinsame Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentliche Aus- gangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte der Hoch- schule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhoch- schule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzu- weisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu ver- treten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem ver- einbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zu- gewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Fachhochschule Augsburg Deggendorf erfolgt eine gemein- same ge- meinsame Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentliche Aus- gangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte der Hoch- schule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhoch- schule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzu- weisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu ver- treten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem ver- einbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zu- gewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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Zielerreichung. Auf der Grundlage des Berichts der Xxxxx-Xxxxx-Xxx-Fachhochschule Augsburg Nürnberg erfolgt eine gemein- same gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Dies ist der wesentliche Aus- gangspunkt we- sentliche Ausgangspunkt für die Festlegung weiterführender Entwicklungsschwerpunkte Entwicklungsschwer- punkte der Hoch- schule Hochschule im Rahmen der neuerlichen Zielvereinbarung und entscheidend entschei- dend für die damit verbundene Ressourcenausstattung. Grundsätzlich gilt: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Fachhoch- schule in diesen Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen dauerhaft erhalten, soweit es sich nicht um von vorneherein befristete Stellen handelt, ebenso gilt für in Aussicht gestellte Ressourcen und nicht monetäre Anreize, dass sie entsprechend der Zielerreichung zugewiesen werden. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Fachhochschule die Möglichkeit nachzu- weisen, dass sie das vereinbarte Ziel aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu ver- treten hat, insbesondere obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Fachhochschule für die ab 2008 geplante zweite Phase der Zielvereinbarungen entsprechend. Für den Fall, dass eine Hochschule sich ganz oder zu erheblichen Teilen dem ver- einbarten Erneuerungsprozess verschließt, können auch in Zielvereinbarungen zu- gewiesene Ressourcen zurückgefordert oder Haushaltsansätze gesperrt werden.

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