Common use of Zielerreichung Clause in Contracts

Zielerreichung. Die Inaussichtstellung von Haushaltsmitteln ab dem Jahre 2011 steht unter dem Vorbehalt der Fortschreibung der Mittelbereitstellung für den Innovationsfonds durch den Haushaltsgesetzgeber in bisheriger Höhe auch für die Jahre 2011 bis 2013. Fer- ner können für die Erreichung konkreter Ziele weitere Ressourcen oder nichtmonetä- re Anreize gewährt werden. Die Nichterreichung vereinbarter Ziele führt zu Konsequenzen, es sei denn, die Uni- versität kann nachweisen, dass sie notwendige und geeignete Handlungen zur Ziel- erreichung vorgenommen hat, das vereinbarte Ziel aber gleichwohl aus Gründen ver- fehlt wurde, die sie nicht zu vertreten hat. Als Konsequenzen kommen insbesondere die (teilweise) Rückforderung der in den Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressour- cen, die Sperre von Haushaltsansätzen oder die Umsetzung von Haushaltsstellen und -mitteln der Universitäten in Betracht. Ferner können auch gewährte bzw. in Aussicht gestellte monetäre oder nicht monetäre Anreize wieder entzogen oder ver- sagt werden. Ob und ggfs. welche konkreten Konsequenzen zu ziehen sind, wird nach Abschluss der Erfolgskontrolle individuell entschieden.

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Samples: Zielvereinbarung, Zielvereinbarung

Zielerreichung. Die Inaussichtstellung von Haushaltsmitteln ab dem Jahre 2011 steht unter dem Vorbehalt der Fortschreibung der Mittelbereitstellung für den Innovationsfonds durch den Haushaltsgesetzgeber in bisheriger Höhe auch für die Jahre 2011 bis 2013. Fer- ner können für die Erreichung konkreter Ziele weitere Ressourcen oder nichtmonetä- re Anreize gewährt werden. Die Nichterreichung vereinbarter Ziele führt zu Konsequenzen, es sei denn, die Uni- versität kann nachweisen, dass sie notwendige und geeignete Handlungen zur Ziel- erreichung vorgenommen hat, das vereinbarte Ziel aber gleichwohl aus Gründen ver- fehlt wurde, die sie nicht zu vertreten hat. Als Konsequenzen kommen insbesondere die (teilweise) Rückforderung der in den Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressour- cen, die Sperre von Haushaltsansätzen oder die Umsetzung von Haushaltsstellen und -mitteln der Universitäten in Betracht. Ferner können auch gewährte bzw. in Aussicht Aus- sicht gestellte monetäre oder nicht monetäre Anreize wieder entzogen oder ver- sagt versagt werden. Ob und ggfs. welche konkreten Konsequenzen zu ziehen sind, wird nach Abschluss der Erfolgskontrolle individuell entschieden.

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Samples: Zielvereinbarung

Zielerreichung. (1) Die Inaussichtstellung von Haushaltsmitteln ab dem Jahre Jahr 2011 steht unter dem Vorbehalt der Fortschreibung der Mittelbereitstellung Mittelbereit- stellung für den Innovationsfonds durch den Haushaltsgesetzgeber Haushaltsgesetz- geber in bisheriger Höhe auch für die Jahre 2011 bis 2013. Fer- ner können für die Erreichung konkreter Ziele weitere Ressourcen Ressour- cen oder nichtmonetä- re nichtmonetäre Anreize gewährt werden. . (2) Die Nichterreichung vereinbarter Ziele führt zu Konsequenzen, es sei denn, die Uni- versität Universität kann nachweisen, dass sie notwendige notwen- dige und geeignete Handlungen zur Ziel- erreichung vorgenommen Zielerreichung vorgenom- men hat, das vereinbarte Ziel aber gleichwohl aus Gründen ver- fehlt wurde, die sie nicht zu vertreten hat. Als Konsequenzen kommen insbesondere die (teilweise) Rückforderung der in den Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressour- cenRessourcen, die Sperre von Haushaltsansätzen oder die Umsetzung von Haushaltsstellen und -mitteln der Universitäten in Betracht. Ferner können auch gewährte bzw. in Aussicht gestellte monetäre oder nicht monetäre mone- täre Anreize wieder entzogen oder ver- sagt versagt werden. Ob und ggfs. ge- gebenenfalls welche konkreten Konsequenzen zu ziehen sind, wird nach Abschluss der Erfolgskontrolle individuell entschiedenentschie- den.

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Samples: Zielvereinbarung