Zielgruppe. Anleger können grundsätzlich nur natürliche Personen mit Wohn- sitz in Deutschland sein. Ausnahmsweise können sich juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz in Deutschland beteiligen, wenn die Komplementärin dies erlaubt. Die Anleger dürfen ihre Beteiligung an dem Publikums-AIF nicht für Dritte erwerben oder halten. Die gemeinschaftliche Übernahme einer Kommanditeinlage durch Ehegatten oder Bruchteils- oder Ge- samthandsgemeinschaften ist ausgeschlossen. Personen, die zu einem Zeitpunkt während der Platzierungs- phase über eine Staatsangehörigkeit der USA, Kanadas, Irlands oder Japans verfügen oder einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in China, den USA oder Kanada (einschließlich der jeweiligen Territorien) haben oder Inhaber einer US-amerikani- schen oder kanadischen Aufenthaltserlaubnis (Greencard u. a.) oder aus einem anderen Grund in den USA oder Kanada un- beschränkt einkommensteuerpflichtig sind, dürfen sich weder mittelbar noch unmittelbar – auch nicht nachträglich – als Treu- geber oder weitere Kommanditisten am Publikums-AIF beteili- gen. Die HEP KVG kann im Einzelfall nach eigenem Ermessen Ausnahmen zu der vorstehenden Beschränkung zulassen, so- weit daraus weder für den Publikums-AIF noch für die übrigen Anleger des Publikums-AIF Nachteile erwachsen oder drohen. Ein Vertrieb von Anteilen am Publikums-AIF in anderen EU- oder EWR-Staaten findet nicht statt.
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