Zinssätze Musterklauseln

Zinssätze. Unsere aktuellen Zinssätze für Guthaben, Wertpapierkredite und Überziehungen können Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxx nachlesen oder per Telefon bei Ihrem Relationship Manager erfragen. Die angegebenen Zinssätze sind variabel. Anpassungen von Guthabenzinsen können, den Veränderungen am Geld- und Kapitalmarkt folgend, innerhalb einer angemessenen Frist, erfolgen. Sollzinsanpassungen erfolgen entsprechend den jeweiligen vertraglichen Regelungen sowie den Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zinssätze. 3.1 Sollzinssatz ist der auf jährlicher Basis als fester oder variabler, periodischer Prozentsatz ausgedrückte Zinssatz, der auf die in Anspruch genommenen Kreditauszahlungsbeträge angewandt wird.
Zinssätze. Bei Kontoüberziehung, Inanspruchnahme einer Überziehungsmöglichkeit oder bei einer Überschreitung des Xxxxxx entsteht ein Sollsaldo. Sollsalden werden mit einem Sollzinssatz verzinst. Guthaben werden mit einem Habenzinssatz verzinst. Die Zinssätze (Soll- und Habenzinssatz) werden jeweils zum 1.1., 1.4., 1.7., 1.10. („Berechnungs- stichtag“) eines jeden Jahres wie folgt berechnet: Der Sollzinssatz ergibt sich aus dem 3-Monats-Euribor (Euro Interbank Offered Rate; siehe xxx.xxxxxxx-xxx.xx), der am 15. Kalendertag des vor dem Berechnungsstichtags liegenden Monats veröffentlicht wird, zuzüglich 6,9 Prozentpunkte per anno (p.a.). Sofern es sich beim 15. Kalendertag des Vormonats um keinen Bankarbeitstag handelt, ist der auf diesen Tag nächstfolgende österreichische Bankarbeitstag maßgeblich. Der Habenzinssatz ergibt sich aus dem 3-Monats- Euribor (Euro Interbank Offered Rate; siehe xxx.xxxxxxx-xxx.xx), der am 15. Kalendertag des vor dem Berechnungsstichtags liegenden Monats veröffentlicht wird, abzüglich 4,5 Prozentpunkte p.a. Sofern es sich beim 15. Kalendertag des Vormonats um keinen Bankarbeitstag handelt, ist der auf diesen Tag nächstfolgende österreichische Bankarbeitstag maßgeblich. Wenn sich bei der Berechnung des Habenzinssatzes ein negativer Zinssatz errechnen würde, so wird das Guthaben nicht verzinst. Eine Änderung des Habenzinssatzes erfolgt in diesem Fall erst dann, wenn sich aus der Weiterentwicklung des fiktiven unter Null liegenden Habenzinssatzes anhand der Entwicklung des 3-Monats-Euribors wieder ein entsprechender positiver Wert, ergibt. Die sich aus der Berechnung ergebenden Zinssätze (Soll- und Habenzinssätze) werden kaufmännisch auf volle 0,125 Prozentpunkte gerundet. Die Zinsen werden auf Basis des so ermittelten Zinssatzes zum auf den Berechnungsstichtag folgenden Ende des Kalenderquartals (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.) für die im jeweiligen Kalenderquartal entstandenen Salden im nachhinein berechnet. Hierbei werden die Zinsen des jeweiligen Tagessaldos (valutarisch) des Kalenderquartals auf Basis des
Zinssätze. 1 Der Zinssatz für die Verzinsung der reglementarischen Altersguthaben wird jährlich durch den Stiftungsrat für jeden Pool nach Massgabe seiner finanziellen Möglichkeiten festgelegt. Er soll, falls keine Unterdeckung im Sinne von Art. 44 BVV 2 vorliegt, den durch den Bundesrat festgelegten BVG-Mindestzinssatz nicht unterschreiten.
Zinssätze. Der Wert von festverzinslichen Wertpapieren, die von einem Teilfonds gehalten werden oder denen die Wertentwicklung des Teilfonds ausgesetzt ist, wird sich grundsätzlich entgegengesetzt zu den Änderungen der Zinssätzen entwickeln, und solche Schwankungen können sich entsprechend auf die Anteilspreise auswirken.
Zinssätze. Der Regierungsrat setzt die Höhe der Verzugs- und Vergütungszinsen pro Kalenderjahr fest (§§ 135a Abs. 3 und § 135b Abs. 2 StG). Die vom Regierungsrat jeweils festgelegten Verzugs- und Vergütungs- bzw. Vo- rauszahlungszinsen sind aus der Tabelle ersichtlich, die auf der Homepage publiziert ist.
Zinssätze. Der Zinssatz bleibt während der gesamten Laufzeit der Anlage unver- ändert.
Zinssätze. In Ermangelung einer gegenteiligen Sondervereinbarung gelten die folgenden Bestimmungen: Sichtkonten in Euro und Währungen sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung nicht zinstragend. Der Sollzinssatz wird von Rechts wegen ohne Inverzugsetzung auf die Sollsalden angewendet, vorbehalt- lich besonderer Vereinbarungen und unbeschadet der übli- chen Abschlusskosten. Der Sollzinssatz wird von der Bank auf Grundlage der Marktbedingungen unter Anwendung eines Aufschlages von bis zu zehn Prozentpunkten auf den für erstrangige Kreditnehmer geltenden Zinssatz festgelegt. Die vorliegende Bestimmung kann nicht als Berechtigung irgendeiner Art für den Kontoinhaber ausgelegt werden, sein Konto zu überziehen. Die Bank behält sich vor, den Soll- oder den Habenzinssatz zu ändern, um insbesondere Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen oder vergleichbaren Vorschriften sowie den Gepflogenheitenam Finanzplatzundden Marktbedingungen Rechnung zu tragen, einschließlich solcher, die den Kunden, die Politik der Bank oder die Währungen betreffen. Der Habenzinssatz kann sogar negativ werden, wenn verän- derte Bedingungen der Märkte und gegebenenfalls der Zentralbanken dies bedingen. Sollte der Referenzzinssatz der Bank oder der für Depots der Bank bei einer Zentralbank geltende Habenzinssatz negativ werden, behält sich die Bank das Recht vor, diesen Zinssatz ganz oder teilweise auch auf den Guthabensaldo des Kunden weiterzugeben. Sie bemüht sich, den Kunden über alle Änderungen in der von ihr als geeignet erachteten Art und Weise zu informie- ren. Die auf den Konten anfallenden Sollzinsen werden vier- teljährlich kapitalisiert. Im Falle der Nichtzahlung bei Fälligkeit wird der gel- tende Zinssatz ohne Inverzugsetzung oder Mitteilung als Vertragsstrafe um zwei Prozenteinheiten erhöht. Bei der Berechnung der Haben- wie auch der Sollzinsen berücksichtigt die Bank Valutadaten, die entsprechend den Bankgepflogenheiten unterschiedlich sein können, je nach- dem ob es sich um Bargeldein- oder -auszahlungen handelt. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt für die Berechnung sowohl der Soll- als auch der Habenzinsen ab dem 1. Januar 2022 Folgendes: Wenn eine Zinsperiode an einem Tag beginnt, der kein luxemburgischer Bankarbeitstag ist, oder wenn ein Zinszahlungstermin auf einen Tag fällt, der kein luxemburgischer Bankarbeitstag ist, wird der ver- einbarte Termin des Beginns oder des Endes der Zinsperiode bzw. der Zinszahlungstermin auf den folgenden luxemburgi- schen Bankarb...
Zinssätze. Der gesetzliche Mindestzins gemäss BVG und die reglementarischen Sätze (provisorische und definitive Verzinsung, Art. 54) entsprechen folgenden Werten: 01.01.2010 2.00% 2.00% 2.00% 01.01.2011 2.00% 2.00% 2.00% 01.01.2012 1.50% 1.50% 1.50% 01.01.2013 1.50% 1.50% 1.50% 01.01.2014 1.75% 2.00% 2.00% 01.01.2015 1.75% 2.50% 2.50% 01.01.2016 1.25% 2.00% 2.00% 01.01.2017 1.00% 2.00% 2.00% 01.07.2017 1.00% 3.00% 5.50% 01.01.2018 1.00% 3.00% 3.00% 01.01.2019 1.00% 1.50% 1.50% 01.07.2019 1.00% 2.00% 6.50% 01.01.2020 1.00% 1.00% 3.00% 01.01.2021 1.00% 1.00% 6.00% 01.01.2022 1.00% 1.00% 2.50% 01.01.2023 1.00% 1.00% * Sowohl der provisorische als auch der definitive Zinssatz gilt für die Verzinsung des Basisplans, der ZA-Konti und der VP-Konti
Zinssätze. Die Entwicklung der Zinssätze hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie beispielsweise von Spekulationsgeschäften, makroökonomischen Faktoren oder der Angebots- und Nachfragesituation an den internationalen Geldmärkten, die wiederum durch Maßnahmen der Regierungen und Zentralbanken beeinflusst wird.