Zollabfertigung Musterklauseln

Zollabfertigung. 13.1 Bei Sendungen, die nationale Grenzen überschreiten, kann eine Pflicht zur Zollabfertigung bestehen. Der Absender ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Waren in Übereinstimmung mit allen zollrechtlichen Vorschriften versandt werden, alle für die Abfertigung erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitzustellen und zu gewährleisten, dass alle Angaben und Informationen, die er in Bezug auf die Waren und die Abfertigung der Sendung macht, der Wahrheit entsprechen, korrekt und vollständig sind und bleiben - auch im Hinblick auf entsprechende Harmonisierte Systemcodes (HS-Code). Bei Sendungen, die zusätzlich zu einem Luftfrachtbrief weitere, besondere Dokumentation erfordern (z. B. eine Handelsrechnung), kann sich die Lieferzeit verzögern. FedEx behält sich das Recht vor, dem Absender nach eigenem Ermessen Bußgelder, Strafen, Schadensersatz oder andere Kosten bzw. Aufwendungen, einschließlich Lagerkosten, in Rechnung zu stellen, die sich aus behördlichen Maßnahmen oder einem pflichtwidrigen Verhalten des Absenders ergeben.
Zollabfertigung. 1. Die Vertragsparteien wenden ihre jeweiligen Zollverfahren in vorhersehbarer, gleichbleibender und transparenter Weise an.
Zollabfertigung. Zollabfertigung
Zollabfertigung. Der Kunde ist verpflichtet, die Zollabfertigung korrekt durchführen zu lassen, die für einen Umschlagbetrieb erforderlichen Dokumente und Daten rechtzeitig anzugeben / vorzulegen und Informationen bezüglich der Güter rechtzeitig an epas zu geben. Evtl. Nachteile, die aus einer mangelhaften, ungenügenden Vorlage oder Angabe resultieren gehen zu Lasten des Kunden, ohne dass dieser gegen epas aus welchen Rechtsgrund auch immer einen Anspruch geltend machen. Erforderlichenfalls ist der Kunde verpflichtet, epas von Ansprüchen Dritter (insb. Zollverwaltung) freizustellen. § 7 Besondere Güter / Beschränkungen
Zollabfertigung. (1) Der Auftraggeber hat alle zur Zollabfertigung erforderlichen Dokumente beizubringen. Mit der Vorlage der erforderlichen Dokumente bestätigt der Auftraggeber, dass alle Erklärungen, Export- und Importinformationen wahrheitsgetreu und richtig sind. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass unrichtig abgegebene Erklärungen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, einschließlich Beschlagnahme und Verkauf der Ware haben können. Zollstrafen, Lagergebühren und sonstige Kosten, die durch Handlungen der Zollbehörden oder aufgrund der Nicht-Vorlage der erforderlichen Ausfuhrdokumente, Lizenzen oder Erlaubnisbescheinigungen seitens des Auftraggebers oder des Empfängers entstehen, werden dem Empfänger ggf. mit erhobenen Zollgebühren und Steuern in Rechnung gestellt, wenn dieser sein Recht auf Ablieferung der Sendung geltend macht. Falls der Empfänger nicht auf die erste Anforderung von TOLL zahlt, haftet der Auftraggeber.
Zollabfertigung. (8.1) Durch die Übergabe von Sendungen zum Transport wird DHL im rechtlich zulässigen Rahmen als Vertreter für eine ggf. notwendige zollamtliche Abfertigung bestimmt. DHL ist be- rechtigt, eine Zollabfertigung auch durch die Einschaltung eines Zollagenten vorzunehmen. (8.2) Der Auftraggeber hat alle notwendigen Zollformulare für die Ein- und Ausfuhr voll- ständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt beizubringen. Hierzu kann der Auftraggeber einen Erfüllungsgehilfen einsetzen. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die DHL dadurch entstehen, dass der Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen die notwendigen Zollfor- mulare nicht beibringen oder unvollständig und fehlerhaft ausgefüllt haben.
Zollabfertigung. Die Zollanmeldung erfolgt im Namen des ÜNB. Die Zollquittung für die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer ist dem ÜNB auszuhändigen.
Zollabfertigung. (8.1) Durch die Übergabe von Sendungen zum Transport wird DHL im rechtlich zulässigen Rahmen als Vertreter für eine ggf. notwendige zollamtliche Abfertigung bestimmt. DHL ist berechtigt, eine Zollabfertigung auch durch die Einschaltung eines Zollagenten vorzunehmen.
Zollabfertigung. 13.1 Bei Sendungen, die nationale Grenzen überschreiten, kann eine Pflicht zur Zollabfertigung bestehen. Der Absender ist dafür verantw ortlich, sicherzustellen, dass die Waren in Übereinstimmung mit allen zollrechtlichen Vorschriften versandt w erden, alle für die Abfertigung erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitzustellen und zu gew ährleisten, dass alle von ihm bereitgestellten Angaben und Informationen in Bezug auf die Waren und die Abfertigung der Sendung w ahr, richtig und vollständig sind und bleiben, auch im Hinblick auf den entsprechenden Harmonisierten Systemcode (HS-Code). Bei Sendungen, die zusätzlich zu einem Luftfrachtbrief w eitere, besondere Dokumentation erfordern (z. B. eine Handelsrechnung), kann sich die Lieferzeit verzögern. TNT behält sich das Recht vor, dem Absender nach eigenem Ermessen Strafen, Bussgelder, Schadensersatz oder andere Kosten bzw . Aufwendungen, einschliesslich Lagerkosten, in Rechnung zu stellen, die sich aus behördlichen Massnahmen oder einem pflichtw idrigen Verhalten des Absenders ergeben.
Zollabfertigung. 9.1 Sie ernennen uns hiermit ausschließlich für Clearing- und Verzollungszwecke der Sendung zu Ihrem Agenten und bestätigen hiermit, dass wir, falls wir einen Subunternehmer mit dieser Arbeit beauftragen, für den Zweck der Benennung eines Zollmaklers für die Verzollung und die Beschaffung von Zolleinfuhrscheinen der Empfänger sind. Sollte eine Zollbehörde zusätzliche Dokumente zur Bestätigung unseres Zollstatus verlangen, sind Sie auf Ihre Kosten für die Vorlage der verlangten Dokumente verantwortlich.