Zollabfertigung Musterklauseln

Zollabfertigung. 13.1 Bei Sendungen, die nationale Grenzen überschreiten, kann eine Pflicht zur Zollabfertigung bestehen. Der Absender ist dafür verantw ortlich, sicherzustellen, dass die Waren in Übereinstimmung mit allen zollrechtlichen Vorschriften versandt w erden, alle für die Abfertigung erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitzustellen und zu gew ährleisten, dass alle von ihm bereitgestellten Angaben und Informationen in Bezug auf die Waren und die Abfertigung der Sendung w ahr, richtig und vollständig sind und bleiben, auch im Hinblick auf den entsprechenden Harmonisierten Systemcode (HS-Code). Bei Sendungen, die zusätzlich zu einem Luftfrachtbrief w eitere, besondere Dokumentation erfordern (z. B. eine Handelsrechnung), kann sich die Lieferzeit verzögern. TNT behält sich das Recht vor, dem Absender nach eigenem Ermessen Strafen, Bussgelder, Schadensersatz oder andere Kosten bzw . Aufwendungen, einschliesslich Lagerkosten, in Rechnung zu stellen, die sich aus behördlichen Massnahmen oder einem pflichtw idrigen Verhalten des Absenders ergeben. 13.2 Der Absender ist auf eigene Kosten dafür verantw ortlich, dass die international versendeten Waren nach den geltenden Gesetzen für die Einreise in das Zielland zugelassen sind und dass alle Lizenz - oder Genehmigungsanforderungen erfüllt w erden, falls dies der Fall ist. 13.3 Der Absender kann auch aufgefordert w erden, zusätzliche Informationen bereitzustellen, um vor der Lieferung an den Empfänger die Freigabe von anderen Aufsichtsbehörden im Zielland zu erhalten. Sendungen, die Waren oder Produkte enthalten, die von mehreren staatlichen Behörden innerhalb anderer Zielländer reguliert w erden (w ie z. B. die nationalen Behörden, die für Lebensmittelsicherheit, Schutz der öffentlichen Gesundheit, Arzneimittel, medizinische Produkte, Pflanzen- und Tier-, Telekommunikations- und andere elektronische Gerätenormen und vergleichbare Behörden zuständig sind), können zusätzliche Zeit für die Freigabe benötigen. Alle Gebühren für den Versand in und die Rücksendung aus Ländern, in denen die Einreise nicht erlaubt ist, w erden dem Absender in Rechnung gestellt. 13.4 Werden Sendungen aufgrund falscher oder f ehlender Unterlagen vom Zoll oder anderen Behörden zurückgehalten, kann TNT versuchen, den Empfänger zu benachrichtigen. Falls das durch die lokalen Recht verlangt, dass rechtlichen Bestimmungen der Empfänger bestimmte Informationen oder Dokumente vorlegt an TNT oder die Behörden liefern muss, der Empfänger dem aber i...
Zollabfertigung. 1. Die Vertragsparteien wenden ihre jeweiligen Zollverfahren in vorhersehbarer, gleichbleibender und transparenter Weise an. 2. Für die unverzügliche Zollabfertigung von Erzeugnissen, die zwischen den Zollgebieten der Vertragsparteien gehandelt werden, soll jede Vertragspartei: (a) Informations- und Kommunikationstechnologie nutzen; (b) ihre Zollverfahren vereinfachen; (c) ihre Zollverfahren so weit wie möglich mit den internationalen Normen und empfohlenen Praktiken wie den unter Federführung des Rates für die Zu- sammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens angenommenen harmo- nisieren; und (d) wo angemessen die Zusammenarbeit fördern zwischen ihrer Zollbehörde und: (i) anderen inländischen Behörden der Vertragspartei, (ii) den Handelsgemeinschaften der Vertragspartei, und (iii) den Zollbehörden von Nichtvertragsparteien. 3. Jede Vertragspartei sieht für betroffene Parteien einfach zugängliche Mittel zur administrativen oder gerichtlichen Überprüfung ihrer Verwaltungsakte zu Zollan- gelegenheiten vor.
Zollabfertigung. 13.1 Bei Sendungen, die nationale Grenzen überschreiten, kann eine Pflicht zur Zollabfertigung bestehen. Der Absender ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Waren in Übereinstimmung mit allen zollrechtlichen Vorschriften versandt werden, alle für die Abfertigung erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitzustellen und zu gewährleisten, dass alle Angaben und Informationen, die er in Bezug auf die Waren und die Abfertigung der Sendung macht, der Wahrheit entsprechen, korrekt und vollständig sind und bleiben - auch im Hinblick auf entsprechende Harmonisierte Systemcodes (HS-Code). Bei Sendungen, die zusätzlich zu einem Luftfrachtbrief weitere, besondere Dokumentation erfordern (z. B. eine Handelsrechnung), kann sich die Lieferzeit verzögern. FedEx behält sich das Recht vor, dem Absender nach eigenem Ermessen Bußgelder, Strafen, Schadensersatz oder andere Kosten bzw. Aufwendungen, einschließlich Lagerkosten, in Rechnung zu stellen, die sich aus behördlichen Maßnahmen oder einem pflichtwidrigen Verhalten des Absenders ergeben.
Zollabfertigung. Durch die Übergabe von Sendungen zum Transport wird DHL im rechtlich zulässigen Rahmen als Vertreter für eine ggf. notwendige zollamtliche Abfertigung bestimmt. DHL ist be- rechtigt, eine Zollabfertigung auch durch die Einschaltung eines Zollagenten vorzunehmen.
Zollabfertigung. Die Zollanmeldung erfolgt im Namen des ÜNB. Die Zollquittung für die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer ist dem ÜNB auszuhändigen.
Zollabfertigung. (8.1) Durch die Übergabe von Sendungen zum Transport wird DHL im rechtlich zulässigen Rahmen als Vertreter für eine ggf. notwendige zollamtliche Abfertigung bestimmt. DHL ist berechtigt, eine Zollabfertigung auch durch die Einschaltung eines Zollagenten vorzunehmen. (8.2) Der Auftraggeber hat alle notwendigen Zollformulare für die Ein- und Ausfuhr vollstän- dig und wahrheitsgemäß ausgefüllt beizubringen. Hierzu kann der Auftraggeber einen Erfüllungsgehilfen einsetzen. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die DHL dadurch entstehen, dass der Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen die notwendigen Zollformu- lare nicht beibringen oder unvollständig und fehlerhaft ausgefüllt haben. (8.3) Anfallende Kosten für die Zollabfertigung und Eingangsabgabe fiskalischer Art wie Zollgebühren, Steuern, Zollstrafen und Lagerkosten oder sonstige Auslagen, die durch Handlungen der Zollbehörden, Fehler des Auftraggebers oder Empfängers bei der Bereitstel- lung der notwendigen Dokumente oder beim Erwerb einer erforderlichen Genehmigung oder Lizenz entstehen, werden dem Empfänger in Rechnung gestellt, sofern sich nicht der Auf- traggeber durch entsprechende Frankatur zur Kostenübernahme bereit erklärt hat. Für den Fall, dass der Empfänger seiner diesbezüglichen Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, hält der Auftraggeber DHL von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Durch- führung des Transportauftrages entstehen. (8.4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Importbestimmungen des jeweiligen Empfänger- landes zu beachten und hält DHL von allen Ansprüchen frei, die dadurch entstehen, dass nicht zur Einfuhr zugelassene Waren versendet werden.
Zollabfertigung. (1) Der Auftraggeber hat alle zur Zollabfertigung erforderlichen Dokumente beizubringen. Mit der Vorlage der erforderlichen Dokumente bestätigt der Auftraggeber, dass alle Erklärungen, Export- und Importinformationen wahrheitsgetreu und richtig sind. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass unrichtig abgegebene Erklärungen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, einschließlich Beschlagnahme und Verkauf der Ware haben können. Zollstrafen, Lagergebühren und sonstige Kosten, die durch Handlungen der Zollbehörden oder aufgrund der Nicht-Vorlage der erforderlichen Ausfuhrdokumente, Lizenzen oder Erlaubnisbescheinigungen seitens des Auftraggebers oder des Empfängers entstehen, werden dem Empfänger ggf. mit erhobenen Zollgebühren und Steuern in Rechnung gestellt, wenn dieser sein Recht auf Ablieferung der Sendung geltend macht. Falls der Empfänger nicht auf die erste Anforderung von TOLL zahlt, haftet der Auftraggeber. (2) Für die Import-Zollabfertigung fallen i.d.R. je nach Abfertigungsart und Land zusätzlich zu den staatlichen Abgaben wie Zöllen, Steuern und ggf. weiteren Abgaben Abfertigungsgebühren für die Zollabfertigung durch TOLL in unterschiedlicher Höhe an. (3) TOLL ist daher auch berechtigt, auf Gutachten sowie Auskünfte, Erklärungen und Mitteilungen zu vertrauen, die in der Kundendokumentation oder sonstigen, TOLL bei der Erbringung von Leistungen zugehenden Dokumenten enthalten sind und die von TOLL für echt gehalten werden und nach ihrer Auffassung von der Person stammen, die darin als Urheber bezeichnet ist. (4) Falls zur Erbringung von Dienstleistungen Weisungen des Kunden erforderlich sind und erteilt werden, wird TOLL diesen nachkommen, soweit deren Ausführung zulässig und zumutbar ist. (5) Vorbehaltlich gesonderter Absprache gehört die Einleitung von Rechtsverfolgungsmaßnahmen nicht zur TOLL Leistungs- und Produktpalette und den entsprechenden Leistungsbeschreibungen. Vorbehaltlich ausdrücklicher vertraglicher Absprache ist XXXX auch weder berechtigt noch verpflichtet, von Externen, d.h. von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und ähnlichen berufsmäßigen Beratern Gutachten und Auskünfte einzuholen. Falls es TOLL ratsam erscheint, Gutachten und/oder Auskünfte Dritter einzuholen, wird sie den Kunden entsprechend informieren und dessen Weisung erbitten. Falls der Kunde eine solche Weisung erteilt, wird TOLL im Namen des Kunden handeln und Rechnungslegung auf den Namen des Kunden veranlassen.
Zollabfertigung. 9.1 Sie ernennen uns hiermit ausschließlich für Clearing- und Verzollungszwecke der Sendung zu Ihrem Agenten und bestätigen hiermit, dass wir, falls wir einen Subunternehmer mit dieser Arbeit beauftragen, für den Zweck der Benennung eines Zollmaklers für die Verzollung und die Beschaffung von Zolleinfuhrscheinen der Empfänger sind. Sollte eine Zollbehörde zusätzliche Dokumente zur Bestätigung unseres Zollstatus verlangen, sind Sie auf Ihre Kosten für die Vorlage der verlangten Dokumente verantwortlich. 9.2 Sie bestätigen, dass alle Erklärungen und Angaben, die Sie in Bezug auf den Export und Import der Sendung abgeben bzw. machen, wahrheitsgetreu und zutreffend sind. Sie erklären, dass Sie das Risiko einer Zivilklage und/oder strafrechtlicher Verfolgung eingehen, falls Sie unwahre oder betrügerische Angaben über die Sendung oder ihren Inhalt machen, was dazu führen kann, dass Ihre Sendung verwirkt oder verkauft wird. Sofern wir Ihnen eventuell freiwillig bei den erforderlichen Zoll- oder anderweitigen Formalitäten behilflich sind, erbringen wir diese Hilfeleistungen auf Ihr alleiniges Risiko. Sie verpflichten sich, uns von sämtlichen Forderungen freizustellen, die eventuell aufgrund der Angaben, die Sie uns gegenüber gemacht haben, geltend gemacht werden, sowie alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen und sämtliche Verwaltungsgebühren zu bezahlen, die wir Ihnen eventuell für die in diesem Artikel dargelegten Leistungen in Rechnung stellen. 9.3 Alle Zollgebühren, Abgaben (gegebenenfalls einschließlich unter anderem von Mehrwertsteuer), Bussen, Lagergebühren oder sonstigen Kosten, die uns infolge der Maßnahmen von Zoll- oder anderen staatlichen Behörden entstehen oder aufgrund der Tatsache, dass Sie und/oder der Empfänger es versäumen, die entsprechenden Dokumente vorzulegen und/oder die erforderliche Lizenz oder Genehmigung einzuholen, gehen zu Ihren Lasten oder zu Lasten des Sendungsempfängers. Falls wir beschließen, die angefallenen Kosten dem Empfänger zu berechnen und dieser sich weigert, diese zu bezahlen, verpflichten Sie sich uns diese zusammen mit unseren Kosten für den zusätzlich entstandenen Verwaltungsaufwand sowie alle zusätzlichen Auslagen zu bezahlen, die uns eventuell entstehen. Sie haben uns auf erstes Verlangen eine angemessene Garantie für alle Zollgebühren, Abgaben, Bussen, Lagergebühren oder sonstigen in diesem Artikel aufgeführten Auslagen zu liefern. 9.4 Wir werden uns bemühen, alle Zollabfertigungsformalitäten für Ihre Sendung zu b...
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  • Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht – wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB handelt –, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

  • Entschädigung Du erklärst dich damit einverstanden, uns von sämtlichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten und Kosten im Zusammenhang mit deiner Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden Gesetze, einschließlich geistiger Eigentumsrechte und Datenschutzrechte, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Du wirst uns unverzüglich unsere Schäden, Verluste, Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit oder aus solchen Ansprüchen erstatten.

  • Reinigung Die Messe Essen sorgt für die Reinigung des Geländes, der Hallen und der Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich vor Veranstaltungsbeginn beendet sein. Der Aussteller hat auch hier die Möglichkeit, die Messe Essen oder von der Messe Essen zugelassene Unternehmen mit der kostenpflichtigen Reinigung zu beauftragen. Erfolgt der Einsatz von eigenem Reinigungsperso- nal so ist der Einsatz begrenzt auf eine Stunde vor und eine Stunde nach den täglichen Öffnungszeiten der Veranstaltung.

  • Einzugsermächtigung Der Netznutzer bevollmächtigt den Netzbetreiber mit Unterzeichnung dieses Vertrages, Ent- gelte nach diesem Vertrag, die der Netznutzer auf Grund dieses Vertrages dem Netzbetreiber schuldet, von nachfolgendem Konto abzubuchen:

  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).

  • Benachrichtigung (a) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, den Datenexporteur und, soweit möglich, die betroffene Person (gegebenenfalls mit Unterstützung des Datenexporteurs) unverzüglich zu benachrichtigen, i) wenn er von einer Behörde, einschließlich Justizbehörden, ein nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes rechtlich bindendes Ersuchen um Offenlegung personenbezogener Daten erhält, die gemäß diesen Klauseln übermittelt werden (diese Benachrichtigung muss Informationen über die angeforderten personenbezogenen Daten, die ersuchende Behörde, die Rechtsgrundlage des Ersuchens und die mitgeteilte Antwort enthalten), oder ii) wenn er Kenntnis davon erlangt, dass eine Behörde nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes direkten Zugang zu personenbezogenen Daten hat, die gemäß diesen Klauseln übermittelt wurden; diese Benachrichtigung muss alle dem Datenimporteur verfügbaren Informationen enthalten. (b) Ist es dem Datenimporteur gemäß den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes untersagt, den Datenexporteur und/oder die betroffene Person zu benachrichtigen, so erklärt sich der Datenimporteur einverstanden, sich nach besten Kräften um eine Aufhebung des Verbots zu bemühen, damit möglichst viele Informationen so schnell wie möglich mitgeteilt werden können. Der Datenimporteur verpflichtet sich, seine Anstrengungen zu dokumentieren, um diese auf Verlangen des Datenexporteurs nachweisen zu können. (c) Soweit dies nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes zulässig ist, erklärt sich der Datenimporteur bereit, dem Datenexporteur während der Vertragslaufzeit in regelmäßigen Abständen möglichst viele sachdienliche Informationen über die eingegangenen Ersuchen zur Verfügung zu stellen (insbesondere Anzahl der Ersuchen, Art der angeforderten Daten, ersuchende Behörde(n), ob Ersuchen angefochten wurden und das Ergebnis solcher Anfechtungen usw.). (d) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, die Informationen gemäß den Buchstaben a bis c während der Vertragslaufzeit aufzubewahren und der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. (e) Die Buchstaben a bis c gelten unbeschadet der Pflicht des Datenimporteurs gemäß Klausel 14 Buchstabe e und Klausel 16, den Datenexporteur unverzüglich zu informieren, wenn er diese Klauseln nicht einhalten kann.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen.

  • Außerordentliche Kündigung Firmenbuch-Nr. 280571f UID ATU62895905 Handelsgericht Wien 29 34.1 Sowohl Sie als auch wir können den Vertrag nur dann außerordentlich kündigen, wenn einer der Gründe nach Pkt. 34.2 bzw. 34.3 vorliegt. Sie müssen schriftlich kündigen. Die Kündigung wird am 1. Werktag nach Zugang wirksam – vorausgesetzt es ist in der Kündigungserklärung kein späterer Zeitpunkt angegeben. Bitte beachten Sie dabei: Samstage, Karfreitag, der 24. und der 31. Dezember gelten nicht als Werktage. 34.2 Wir können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn die Voraussetzungen für eine Sperre nach Pkt. 19.1 a-d und f-h vorliegen. In welchen Fällen können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen? 34.3 Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch Sie sind: a. Wir erbringen über einen Zeitraum von 2 Wochen in einem wesentlichen Punkt nicht den Leistungsumfang wie in unseren Leistungsbeschreibungen vereinbart – trotz Ihrer Aufforderung. Ausnahmen: Der Mangel wurde vor Ihrer Kündigung behoben oder Ihr Standort war schon bei Vertragsabschluss unterversorgt und Sie wussten davon bzw. mussten davon wissen. b. Es liegen die Voraussetzungen vor nach Pkt. 28.5. c. Die Fortsetzung unseres Vertrages ist Ihnen aus einem anderen Grund, den wir zu vertreten haben, bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist, Befristung bzw. Mindestvertragsdauer nicht zumutbar. Ausnahme: Sie mussten schon bei Vertragsabschluss damit rechnen. 34.4 Bitte beachten Sie: Im Falle der Kündigung eines Tarifs mit Anmeldung können Sie nach Beendigung des Vertragstarifs Ihre SIM Karte – nachdem Sie Ihr Guthaben aufgeladen haben - weiterhin als Wertkarte nutzen. Alle Konditionen und Details der von uns BilliTel angebotenen Wertkartentarife finden Sie unter xxx.xxxxxxxx.xx. Eine neuerliche Bestellung eines Tarifs mit Anmeldung kann nur zu den zum Zeitpunkt der Neunmeldung gültigen Bedingungen und mittels neuerlicher Beantragung und unter neuerlicher Verrechnung der Anmeldegebühr durchgeführt werden. 34.5 Ab 1. Mai 2022 gilt: Sind Sie wegen Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen zur Beendigung einzelner Bestandteile eines Bündelproduktes gemäß § 136 Abs. 1 TKG (Bündelprodukt ist ein Produkt, das zumindest einen Internetzugangsdienst oder einen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdienst beinhaltet und auf Grundlage desselben Vertrages oder eines mit diesem eng zusammenhängenden oder verknüpften Vertrags zusätzlich weitere Dienste oder Endeinrichtungen vom selben Anbieter inkludiert) gemäß § 136 Abs. 2 TKG berechtigt, dürfen Sie den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Bündels kündigen.

  • Teilzeitbeschäftigung 1Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie

  • Beseitigung der Mehrfachversicherung a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.