Zugänglichkeit der Rohrleitungen Musterklauseln

Zugänglichkeit der Rohrleitungen. Die im Eigentum des Fernwärmeversorgungsunternehmen stehenden Heizwasserleitungen innerhalb des Gebäudes müssen frei zugänglich und kontrollierbar sein. Sie dürfen nicht unter Putz verlegt oder eingemauert bzw. einbetoniert werden.