Zulassung. Über die Zulassung der Aussteller und der einzelnen Ausstellungsgegenstände entscheidet die Messe-/Ausstellungsleitung, in diesem Fall Mevelo Xxx Xxxxxxx. Der Veranstalter, namentlich Mevelo Xxx Xxxxxxx, ist berechtigt, eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände sowie eine Veränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen abzulehnen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller, Anbieter oder Besucher von der Teilnahme ausschließen. Er kann, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppenbeschränken. Mit Zusendung der Bestätigung für die Zulassung oderder Rechnung ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogen. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind. Die Messe-/Ausstellungleitung ist berechtigt, eine Entlassung aus dem Vertrag vorzunehmen, wenn trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsverzug besteht. In diesem Falle ist eine Rücktrittsgebühr bis 12 Wochen vor dem Beginn der Messe in Höhe von 30% der Standmiete, bis 8 Wochen vor Messebeginn in Höhe von 50 % der Standmiete, bis 4 Wochen vor Messebeginn in Höhe von 75 % der Standmiete und bei weniger als 4 Wochen in Höhe von 90 % der Standmietezuentrichten. Etwaige gewährte Rabatte können bei Zahlungsverzug entfallen. Ergeben sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen in Bezug auf angebotene Waren oder Arbeitsweise einer beteiligten Firma, ist die Messe-/Ausstellungsleitung im allgemeinen Interesse berechtigt und befugt, sofort angemessene Maßnahmenzur Behebung zutreffen. In einem solchen Falle kann die Messe-/Ausstellungsleitung bestehende Verträge für nachfolgende Messen/Ausstellungen stornieren, weil wesentliche Voraussetzungen, die diesen Verträgen zugrunde liegen, nicht mehr gegeben sind. Die Verpflichtung zur Standmietenzahlung bleibt jedoch bestehen. Die Ausstellung nicht gemeldeter, nicht zugelassener oder gebrauchter Waren ist unzulässig, soweit letztere nicht der Vorführung dienen.
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Samples: Exhibitor Agreement
Zulassung. Über die Zulassung der Aussteller und der einzelnen Ausstellungsgegenstände Ausstellungs- gegenstände entscheidet die Messe-/Ausstellungsleitung, in diesem Fall Mevelo Xxx Xxxxxxx. Der Veranstalter, namentlich Mevelo Xxx Xxxxxxx, Veranstalter ist berechtigt, aus konzeptionellen Gründen eine Beschränkung Be- schränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände Ausstellungsgegenständen sowie eine Veränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen abzulehnen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere insbe- sondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller, Aussteller und Anbieter oder Besucher von der Teilnahme ausschließen. Er kann, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- An- bieter- und BesuchergruppenbeschränkenBesuchergruppen einschränken. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Mit Zusendung Eingang der Bestätigung Be- stätigung für die Zulassung oderder oder der Rechnung beim Aussteller ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogen. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben ge- geben sind. Die Messe-/Ausstellungleitung Messe-/Ausstellungsleitung ist berechtigt, eine Entlassung sofortige Kündigung aus dem Vertrag vorzunehmenauszusprechen, wenn trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsverzug besteht. In diesem Falle ist eine Rücktrittsgebühr bis 12 Wochen vor dem Beginn der Messe die Gebühr in Höhe von 30% der Standmiete, bis 8 Wochen vor Messebeginn in Höhe von 50 % der Standmiete, bis 4 Wochen vor Messebeginn in Höhe von 75 25 % der Standmiete und bei weniger als 4 Wochen in Höhe von 90 % zur Deckung der Standmietezuentrichten. Etwaige gewährte Rabatte können bei Zahlungsverzug entfallenbe- reits entstandenen Kosten zu entrichten. Ergeben sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen in Bezug auf angebotene Waren oder Arbeitsweise einer beteiligten Firma, ist die Messe-/Ausstellungsleitung Messe- / Ausstellungsleitung im allgemeinen Interesse berechtigt und befugtbe- fugt, sofort angemessene Maßnahmenzur angemessenen Maßnahmen zur Behebung zutreffenzu treffen. In einem solchen Falle kann die Messe-/Ausstellungsleitung bestehende be- stehende Verträge für nachfolgende Messen/Ausstellungen stornierenMesse-/Ausstellungen stor- nieren, weil wesentliche Voraussetzungen, die diesen Verträgen zugrunde liegen, nicht mehr gegeben sind. Die Verpflichtung zur Standmietenzahlung bleibt jedoch bestehen. Die Ausstellung nicht gemeldeter, nicht zugelassener oder gebrauchter Waren ist unzulässig, soweit letztere nicht der Vorführung dienenunzu- lässig.
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Zulassung. Über 2.1. Als Aussteller sind alle in- und ausländischen Anbieter im Distributions-, Materialfluss- und Informationsfluss-Markt zu- gelassen. Die EUROEXPO Messe- und Kongress-GmbH (EURO- EXPO) entscheidet über die Zulassung des einzelnen Ausstellers nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichti- gung der für die Veranstaltung zur Verfügung stehenden Flächen- kapazitäten sowie der Zwecksetzung und Struktur der Veranstal- tung.
2.2. Der Vertrag über die Anmietung der Standfläche und die Teilnahme des Ausstellers an der Messe bzw. Ausstellung kommt erst mit der Standbestätigung der EUROEXPO rechtskräftig zu- stande. Die Zulassung stellt zugleich auch die Vertragsannahme dar. Die Vertragsannahme erfolgt grundsätzlich so rechtzeitig, dass dem Aussteller für die angemessene Vorbereitung seiner Teilnahme ausreichend Zeit bleibt.
2.3. Weicht der Inhalt der Standbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung des Ausstellers ab, so kommt auch dann der Ver- trag nach Maßgabe der Standbestätigung zustande, es sei denn, dass der Aussteller binnen zwei Wochen widerspricht. Platzie- rungswünsche werden soweit wie möglich berücksichtigt, können jedoch nicht fest zugesagt werden und der einzelnen Ausstellungsgegenstände entscheidet die Messe-/Ausstellungsleitung, in diesem Fall Mevelo Xxx Xxxxxxxsind kein Rücktrittsgrund.
2.4. Der Veranstalter, namentlich Mevelo Xxx Xxxxxxx, Die EUROEXPO ist berechtigt, eine Beschränkung vom Vertrag zurückzu- treten oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Zulassung aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Ausstellers erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen auf Seiten des Ausstellers später entfallen. Die EUROEXPO haf- tet nicht für Folgen oder Schäden, die unmittelbar oder mittelbar aus falschen, missverständlichen, ungenauen oder unvollständi- gen Angaben in der angemeldeten Ausstellungsgegenstände Anmeldung zur Messe oder aufgrund sonsti- ger Mitteilungen des Ausstellers entstehen; sie behält sich vor, ungenügend oder unvollständig ausgefüllte sowie eine Veränderung verspätet ab- gesendete Anmeldungen nicht zu berücksichtigen.
2.5. Die EUROEXPO darf auch noch nach Zustandekom- men des Mietvertrages Änderungen in der angemeldeten Fläche vorzunehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen abzulehnen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten GründenPlatzzuteilung vorneh- men, insbesondere wenn die Ausstellungsfläche des Ausstellers nach Lage, Art, Maße und Größe insgesamt ändern, soweit dies aus Gründen der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreichtSicherheit, einzelne Aussteller, Anbieter der öffentlichen Ordnung oder Besucher von der Teilnahme ausschließen. Er kann, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes deshalb erforderlich ist, weil die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- Messe überzeichnet ist und Besuchergruppenbeschränken. Mit Zusendung weitere Aus- steller zur Messe zugelassen werden müssen oder weil Änderun- gen in den Platzzuteilungen für eine effizientere Auslastung der Bestätigung für die Zulassung oderder Rechnung ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter Messe benötigten Räumlichkeiten und Aussteller vollzogen. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben Flächen erforderlich sind. Die Messe-/Ausstellungleitung Solche nachträglichen Änderungen dürfen jedoch den dem Aussteller zumutbaren Umfang nicht überschreiten.
2.6. Eine Untervermietung an Mitaussteller ist berechtigt, eine Entlassung aus nur nach vor- heriger Einwilligung der EUROEXPO zulässig. Das Kündigungs- recht des Mieters wegen Verweigerung der Zustimmung des Ver- anstalters zur Untervermietung wird ausgeschlossen. Das Entgelt für Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen ist vom Hauptaussteller zu entrichten; es kann von der EUROEXPO auch noch nach dem Vertrag vorzunehmen, wenn trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsverzug besteht. In diesem Falle ist eine Rücktrittsgebühr bis 12 Wochen vor dem Beginn Ende der Messe in Höhe von 30% Rechnung gestellt werden. Für ein Verschulden seiner Mitaussteller und der Standmietezusätzlich ver- tretenen Unternehmen haftet der Hauptaussteller wie für eigenes Verschulden.
2.7. Ergänzend wird ebenfalls auf die technischen Richtli- nien sowie auf die Haus- und Benutzungsordnung der Messe Stuttgart verwiesen, bis 8 Wochen vor Messebeginn in Höhe von 50 % der Standmiete, bis 4 Wochen vor Messebeginn in Höhe von 75 % der Standmiete und bei weniger als 4 Wochen in Höhe von 90 % der Standmietezuentrichten. Etwaige gewährte Rabatte können bei Zahlungsverzug entfallen. Ergeben sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen in Bezug auf angebotene Waren oder Arbeitsweise einer beteiligten Firma, ist die Messe-/Ausstellungsleitung im allgemeinen Interesse berechtigt Messegelände ausgehängt und befugt, sofort angemessene Maßnahmenzur Behebung zutreffen. In einem solchen Falle kann die Messe-/Ausstellungsleitung bestehende Verträge für nachfolgende Messen/Ausstellungen stornieren, weil wesentliche Voraussetzungen, die diesen Verträgen zugrunde liegen, nicht mehr gegeben sindeben- falls verbindlich und Bestandteil des Vertrages ist.
2.8. Die Verpflichtung zur Standmietenzahlung bleibt jedoch bestehenAnmeldung erfolgt ausschließlich unter Zugrundele- gung dieser Ausstellungsbedingungen. Die Ausstellung nicht gemeldeterEntgegenstehende oder abweichende Bedingungen des angemeldeten Ausstellers gelten nur insoweit, nicht zugelassener oder gebrauchter Waren ist unzulässig, soweit letztere nicht der Vorführung dienenals die EUROEXPO deren Geltung ausdrücklich zu- gestimmt hat.
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Samples: Ausstellungsbedingungen
Zulassung. Über die 1. Die Zulassung erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Aussteller und der einzelnen Ausstellungsgegenstände entscheidet die Messe-/Ausstellungsleitung, in diesem Fall Mevelo Xxx Xxxxxxx. Der Veranstalter, namentlich Mevelo Xxx Xxxxxxx, ist berechtigt, eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände sowie eine Veränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmenzuständigen Behörde unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Der Veranstalter ist bemüht, die Ent- scheidungen des Zulassungsverfahrens den Bewerbern und Bewerberin- nen bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben.
2. Die Anlage zum Zulassungs- und Gebührenbescheid wird als Nebenbestim- mung Bestandteil des Zulassungsbescheides.
3. Schaustellerinnen oder Schausteller, die eine Zulassung erhalten haben, sich dann aber gegen die Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung ent- scheiden, sind verpflichtet, die zuständige Behörde unverzüglich, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Zulassung, darüber zu unterrichten. Dem Veranstalter steht das Recht zu, bei verschuldeter verspäteter Absage, die Schaustellerin oder den Schausteller für eine bestimmte Anzahl von zukünf- tigen Domveranstaltungen nicht mehr zu berücksichtigen. Dieses gilt insbe- sondere für den Fall der wiederholten nichtfristgerechten Absage. Sollte die Absage erst während der Aufbauzeit erfolgen, ist der Veranstalter allerdings schon im Fall des erstmaligen Versäumnisses berechtigt, Anmeldungen abzulehnendie Schaustellerin bzw. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werdenden Schausteller zukünftig für eine bestimmte Anzahl an Domveranstal- tungen nicht mehr zu berücksichtigen. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten GründenDie Entscheidung des Veranstalters erfolgt schriftlich nach Anhörung der/des Betroffenen. Die Frage, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller, Anbieter oder Besucher ob hier im Einzelfall zu Gunsten der/des Be- troffenen von der Teilnahme ausschließen. Er einem fehlenden Verschulden ausgegangen werden kann, wenn es be- stimmt sich nach den Maßstäben des § 32 HmbVwVfg und ist von der/dem Betroffenen entsprechend nachzuweisen. Eine verspätete Rückgabe der Zulassung löst zudem in Anwendung der Ge- bührenordnung für das Marktwesen Gebührenfolgen aus.
4. Verstirbt eine zugelassene Schaustellerin oder ein Schausteller oder ergibt sich auf andere Weise eine Rechtsnachfolge, erlischt grundsätzlich die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppenbeschränken. Mit Zusendung der Bestätigung für die Zulassung oderder Rechnung ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogenZu- lassung. Die erteilte Zulassung kann widerrufen soll im Rahmen einer Ermessensentscheidung auf die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger übertragen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Messe-/Ausstellungleitung Es ist berechtigt, unverzüglich eine Entlassung aus dem Vertrag vorzunehmen, wenn trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsverzug besteht. In diesem Falle ist eine Rücktrittsgebühr bis 12 Wochen vor dem Beginn der Messe in Höhe von 30% der Standmiete, bis 8 Wochen vor Messebeginn in Höhe von 50 % der Standmiete, bis 4 Wochen vor Messebeginn in Höhe von 75 % der Standmiete und bei weniger als 4 Wochen in Höhe von 90 % der Standmietezuentrichten. Etwaige gewährte Rabatte können bei Zahlungsverzug entfallen. Ergeben sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen in Bezug auf angebotene Waren oder Arbeitsweise einer beteiligten Firma, ist die Messe-/Ausstellungsleitung im allgemeinen Interesse berechtigt und befugt, sofort angemessene Maßnahmenzur Behebung zutreffen. In einem solchen Falle kann die Messe-/Ausstellungsleitung bestehende Verträge für nachfolgende Messen/Ausstellungen stornieren, weil wesentliche Voraussetzungen, die diesen Verträgen zugrunde liegen, nicht mehr gegeben sindneue Bewerbung einzureichen. Die Verpflichtung zur Standmietenzahlung bleibt jedoch bestehenin Ziffer III, Nr. Die Ausstellung nicht gemeldeter, nicht zugelassener oder gebrauchter Waren ist unzulässig, soweit letztere nicht der Vorführung dienen2 vorgesehenen Antrags- fristen können in derartigen Fällen auch nachträglich verlängert werden.
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Samples: Konzessionsvertrag
Zulassung. Über die Zulassung der Aussteller und der einzelnen Ausstellungsgegenstände entscheidet die Messe-/Ausstellungsleitung, in diesem Fall Mevelo Xxx Xxxxxxx. Der Veranstalter, namentlich Mevelo Xxx Xxxxxxx, ist berechtigt, eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände sowie eine Veränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen abzulehnen. Konkurrenzausschluss Konkurrenzausschluß darf weder verlangt noch zugesagt werden. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller, Anbieter oder Besucher von der Teilnahme ausschließen. Er kann, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und BesuchergruppenbeschränkenBesuchergruppen beschränken. Mit Zusendung der Bestätigung für die Zulassung oderder oder der Rechnung ist der Vertragsabschluss Vertragsabschluß zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogen. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind. Die Messe-/Ausstellungleitung Messe-/Ausstellungeleitung ist berechtigt, eine Entlassung aus dem Vertrag vorzunehmen, wenn trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsverzug besteht. In diesem Falle ist eine Rücktrittsgebühr bis 12 Wochen vor dem Beginn der Messe in Höhe von 30% der Standmiete, bis 8 Wochen vor Messebeginn in Höhe von 50 % der Standmiete, bis 4 Wochen vor Messebeginn in Höhe von 75 % der Standmiete und bei weniger als 4 Wochen in Höhe von 90 % der StandmietezuentrichtenStandmiete zu entrichten. Etwaige gewährte Rabatte können bei Zahlungsverzug entfallen. Ergeben sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen in Bezug auf angebotene Waren oder Arbeitsweise einer beteiligten Firma, ist die Messe-/Ausstellungsleitung im allgemeinen Interesse berechtigt und befugt, sofort angemessene Maßnahmenzur Maßnahmen zur Behebung zutreffenzu treffen. In einem solchen Falle kann die Messe-/Ausstellungsleitung bestehende Verträge für nachfolgende Messen/Ausstellungen stornieren, weil wesentliche Voraussetzungen, die diesen Verträgen zugrunde liegen, nicht mehr gegeben sind. Die Verpflichtung zur Standmietenzahlung bleibt jedoch bestehen. Die Ausstellung nicht gemeldeter, nicht zugelassener oder gebrauchter Waren ist unzulässig, soweit letztere nicht der Vorführung dienen.
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Samples: Exhibitor Agreement
Zulassung. Ziel der Internationalen Dental-Schau ist es, den Besuchern einen umfassenden und möglichst vollständigen Überblick über den Stand des Angebotes aller verfügbaren Dental-Erzeugnisse zu verschaffen. In Zweifelsfällen ist diese Zielsetzung bei der Auslegung der Teilnahmebedingungen Besonderer Teil heranzuziehen.
2.1 Als Aussteller können Unternehmen eine Zulassung beantragen, die im Rahmen Ihrer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit folgende Exponate zeigen. An Exponaten sind alle dentalmedizinischen und dentaltechnischen Erzeugnisse und Einrichtungen zugelassen. Die Teilnahme von Mitausstellern und zusätzlich vertretenen Unternehmen gemäß Ziffer V der Allgemeiner Teil der Teilnahmebedingungen ist zulässig. Produkte und Angebote, die keinen unmittelbaren Bezug zur Dentalbranche haben, werden nicht zugelassen. Über die Zulassung entscheidet die GFDI in Abstimmung mit der Koelnmesse. Die Zulassung wird schriftlich bestätigt. Andere als die angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen nicht zur Ausstellung gelangen. Der Aussteller verpflichtet sich ausdrücklich, keine anderen Produkte auszustellen.
2.2 Gegen einen ablehnenden Zulassungsbescheid kann das betroffene Unternehmen das Schiedsgericht anrufen. Die Einzelheiten des Schiedsverfahrens regelt die Schiedsordnung, welche Bestandteil dieser
a) Mit Unterzeichnung der Anmeldung (Formular 1.10) verpflichtet sich der Aussteller, für einen Zeitraum von 8 Wochen vor und 4 Wochen nach der IDS (Karenzzeit) an keiner anderen Messe für dentalmedizinische oder dentaltechnische Produkte in der Bundesrepublik Deutschland teilzunehmen.
2.4 Im Falle des Verstoßes gegen die Bestimmungen zu 2.3 werden gegen den betreffenden Aussteller Sanktionen verhängt; gegen die Verhängung von Sanktionen kann ebenfalls das Schiedsgericht angerufen werden.
a) Innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntwerden des Verstoßes kann der Aussteller und von der einzelnen Ausstellungsgegenstände entscheidet die Messe-/Ausstellungsleitung, in diesem Fall Mevelo Xxx Xxxxxxx. Der Veranstalter, namentlich Mevelo Xxx Xxxxxxx, ist berechtigt, eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände sowie eine Veränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen abzulehnen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt bevorstehenden IDS ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der Etwaige geleistete Anzahlungen für die Messeteilnahme werden lediglich zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller, Anbieter oder Besucher von der Teilnahme ausschließen. Er kannHälfte zurückerstattet, wenn es für nicht gelingt, die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich Ausstellungsfläche weiterzuvermieten. Gelingt es dagegen, die Fläche an einen anderenInteressenten zu vergeben, werden lediglich Verwaltungskosten in Rechnung gestellt.
b) Wird der Verstoß erst bekannt, nachdem die IDS bereits begonnen hat oder beendet ist, kann der Aussteller von der nächsten IDS ausgeschlossen werden.
2.5 Die Bestimmungen 2.3 und 2.4 gelten auch für Unternehmen, mit denen die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppenbeschränken. Mit Zusendung der Bestätigung für die Zulassung oderder Rechnung ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogen. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind. Die Messe-/Ausstellungleitung ist berechtigt, eine Entlassung aus dem Vertrag vorzunehmen, wenn trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsverzug besteht. In diesem Falle ist eine Rücktrittsgebühr bis 12 Wochen vor dem Beginn der Messe in Höhe von 30% der Standmiete, bis 8 Wochen vor Messebeginn in Höhe von 50 % der Standmiete, bis 4 Wochen vor Messebeginn in Höhe von 75 % der Standmiete und bei weniger als 4 Wochen in Höhe von 90 % der Standmietezuentrichten. Etwaige gewährte Rabatte können bei Zahlungsverzug entfallen. Ergeben sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen in Bezug auf angebotene Waren oder Arbeitsweise einer beteiligten Firma, ist die Messe-/Ausstellungsleitung Ausstellerunternehmen im allgemeinen Interesse berechtigt und befugtSinne der §§ 17, sofort angemessene Maßnahmenzur Behebung zutreffen. In einem solchen Falle kann 18 AktG verbunden sind (Tochter- oder Muttergesellschaften), so weit auf der IDS die Messe-/Ausstellungsleitung bestehende Verträge für nachfolgende gleichen Erzeugnisse ausgestellt werden wie auf anderen, innerhalb der Karenzzeit in der Bundesrepublik Deutschland stattfindenden, Messen/Ausstellungen stornieren, weil wesentliche Voraussetzungen, die diesen Verträgen zugrunde liegen, nicht mehr gegeben sind. Die Verpflichtung zur Standmietenzahlung bleibt jedoch bestehen. Die Ausstellung nicht gemeldeter, nicht zugelassener oder gebrauchter Waren ist unzulässig, soweit letztere nicht der Vorführung dienen.
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Samples: Teilnahmebedingungen
Zulassung. Über die Zulassung der Aussteller und der einzelnen Ausstellungsgegenstände entscheidet die Messe-/Ausstellungsleitung, in diesem Fall Mevelo Xxx Xxxxxxx. Der Veranstalter, namentlich Mevelo Xxx Xxxxxxx, ist berechtigt, eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände sowie eine Veränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen abzulehnen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller, Anbieter oder Besucher von der Teilnahme ausschließen. Er kann, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppenbeschränken. Mit Zusendung der Bestätigung für die Zulassung oderder Rechnung ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogen. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind. Die Messe-/Ausstellungleitung ist berechtigt, eine Entlassung aus dem Vertrag vorzunehmen, wenn trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsverzug besteht. In diesem Falle ist eine Rücktrittsgebühr bis 12 Wochen vor dem Beginn der Messe in Höhe von 30% der Standmiete, bis 8 Wochen vor Messebeginn in Höhe von 50 % der Standmiete, bis 4 Wochen vor Messebeginn in Höhe von 75 % der Standmiete und bei weniger als 4 Wochen in Höhe von 90 % der StandmietezuentrichtenStandmiete zuentrichten. Etwaige gewährte Rabatte können bei Zahlungsverzug entfallen. Ergeben sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen in Bezug auf angebotene Waren oder Arbeitsweise einer beteiligten Firma, ist die Messe-/Ausstellungsleitung im allgemeinen Interesse berechtigt und befugt, sofort angemessene Maßnahmenzur Behebung zutreffen. In einem solchen Falle kann die Messe-/Ausstellungsleitung bestehende Verträge für nachfolgende Messen/Ausstellungen stornieren, weil wesentliche Voraussetzungen, die diesen Verträgen zugrunde liegen, nicht mehr gegeben sind. Die Verpflichtung zur Standmietenzahlung bleibt jedoch bestehen. Die Ausstellung nicht gemeldeter, nicht zugelassener oder gebrauchter Waren ist unzulässig, soweit letztere nicht der Vorführung dienen.
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Samples: Exhibitor Agreement
Zulassung. Über die Zulassung der Aussteller und der einzelnen Ausstellungsgegenstände Ausstellungs- gegenstände entscheidet die Messe-/Ausstellungsleitung, in diesem Fall Mevelo Xxx Xxxxxxxgegebenenfalls unter Mitwirkung eines Messe-/Ausstellungsbeirats bzw. des Messe-/ Ausstellungsausschusses. Der Veranstalter, namentlich Mevelo Xxx Xxxxxxx, Veranstalter ist berechtigt, aus konzeptio- nellen Gründen eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände Ausstellungs- gegenstände sowie eine Veränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen abzulehnen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werdenvorzu- nehmen. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere insbeson- dere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller, Aussteller und Anbieter oder Besucher von der Teilnahme ausschließen. Er kann, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und BesuchergruppenbeschränkenBesuchergruppen beschränken. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Mit Zusendung Eingang der Bestätigung für die Zulassung oderder oder der Rechnung beim Aussteller ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogen. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen Voraus- setzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind. Die Messe-/Ausstellungleitung Messe-/Ausstellungsleitung ist berechtigt, eine Entlassung sofortige Kündigung aus dem Vertrag vorzunehmenauszusprechen, wenn trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsverzug besteht. In diesem Falle ist eine Rücktrittsgebühr bis 12 Wochen vor dem Beginn der Messe die Gebühr in Höhe von 30% der Standmiete, bis 8 Wochen vor Messebeginn in Höhe von 50 % der Standmiete, bis 4 Wochen vor Messebeginn in Höhe von 75 25% der Standmiete und bei weniger als 4 Wochen in Höhe von 90 % zur Deckung der Standmietezuentrichten. Etwaige gewährte Rabatte können bei Zahlungsverzug entfallenbereits entstandenen Kosten zu entrichten. Ergeben sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen in Bezug auf angebotene Waren oder Arbeitsweise einer beteiligten Firma, ist die Messe-/Ausstellungsleitung im allgemeinen Interesse berechtigt und befugtbe- fugt, sofort angemessene Maßnahmenzur Maßnahmen zur Behebung zutreffenzu treffen. In einem solchen Falle kann die Messe-/Ausstellungsleitung bestehende Verträge für nachfolgende Messen/Ausstellungen stornieren, weil wesentliche we- sentliche Voraussetzungen, die diesen Verträgen zugrunde liegen, nicht mehr gegeben sind. Die Verpflichtung zur Standmietenzahlung bleibt jedoch bestehen. Die Ausstellung nicht gemeldeter, nicht zugelassener oder gebrauchter Waren ist unzulässig, soweit letztere nicht der Vorführung dienen.
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Samples: Vertrag Für Aussteller