Common use of Zulassung Clause in Contracts

Zulassung. 3.1 Über die Zulassung des Ausstellers und der angemeldeten Gegenstände zu der Veranstaltung entscheidet der MV gegebenenfalls in Abstimmung mit den jeweiligen Gremien durch eine schriftliche Zulassungsbestätigung. Mit der Zulassung kommt der Vertrag zustande (vgl. 2.1, Satz 3). 3.2 Der MV kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne TN von der Teilnahme ausschließen und, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungs- zwecks geboten ist, die Veranstaltung auf bestimmte TN-Gruppen beschränken. Er ist ferner berechtigt, eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände sowie eine Veränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmen. Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten Ausstellungsgegenstände, die in der Zulassungsbe- stätigung bestimmten TN und den darin angegebenen Platz. Andere als die angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen nicht ausgestellt werden. 3.3 Die angemeldeten Ausstellungsgegenstände müssen in der uneingeschränkten Verfügungsmacht der TN sein und er muss über eventuell notwendige behördliche Betriebsgenehmigungen verfügen. Beschreibungen und Prospekte der auszustellenden Exponate bzw. der zu präsentierenden Dienstleistungen sind nach Verlangen einzureichen.

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Samples: Teilnahmerichtlinien Für Messen Und Ausstellungen, Teilnahmerichtlinien Für Messen Und Ausstellungen

Zulassung. 3.1 Über die Zulassung des Ausstellers Anbieters und der angemeldeten Gegenstände zu der Veranstaltung entscheidet der MV Bockhorner Oldtimermarkt gegebenenfalls in Abstimmung mit den jeweiligen Gremien durch eine schriftliche Zulassungsbestätigung. Mit der Zulassung kommt der Vertrag zustande (vgl. 2.1, Satz 3). 3.2 Der MV Bockhorner Oldtimermarkt kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere insbesondere, wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne TN von der Teilnahme ausschließen und, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungs- zwecks Veranstaltungszwecks geboten ist, die Veranstaltung auf bestimmte TN-Gruppen beschränken. Er ist ferner berechtigt, eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände sowie eine Veränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmen. Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten Ausstellungsgegenstände, die in der Zulassungsbe- stätigung Zulassungsbestätigung bestimmten TN und den darin angegebenen Platz. Andere als die angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen nicht ausgestellt werden. 3.3 Die angemeldeten Ausstellungsgegenstände müssen in der uneingeschränkten Verfügungsmacht der TN sein und er muss über eventuell notwendige behördliche Betriebsgenehmigungen verfügen. Beschreibungen und Prospekte der auszustellenden Exponate bzw. der zu präsentierenden Dienstleistungen sind nach Verlangen einzureichen.

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Samples: Teilnahmebedingungen

Zulassung. 3.1 03.01 Über die Zulassung des Ausstellers und der angemeldeten Gegenstände zu der Veranstaltung entscheidet entschei- det der MV gegebenenfalls in Abstimmung mit den jeweiligen Gremien durch eine schriftliche ZulassungsbestätigungZulas- sungsbestätigung. Mit der Zulassung kommt der Vertrag zustande (vgl. 2.102.01, Satz 3). 3.2 . 03.02 Der MV kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende ste- hende Platz nicht ausreicht, einzelne TN von der Teilnahme ausschließen und, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungs- zwecks Veranstaltungszwecks geboten ist, die Veranstaltung auf bestimmte TN-Gruppen beschränken. Er ist ferner berechtigt, eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände Ausstellungsgegen- stände sowie eine Veränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmen. Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten Ausstellungsgegenstände, die in der Zulassungsbe- stätigung Zulassungsbestätigung bestimmten TN und den darin angegebenen Platz. Andere als die angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen nicht ausgestellt werden. 3.3 . 03.03 Die angemeldeten Ausstellungsgegenstände müssen in der uneingeschränkten Verfügungsmacht der TN sein und er muss über eventuell notwendige behördliche Betriebsgenehmigungen verfügen. Beschreibungen Be- schreibungen und Prospekte der auszustellenden Exponate bzw. der zu präsentierenden Dienstleistungen Dienstleistun- gen sind nach Verlangen einzureichen.

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Samples: Teilnahmerichtlinien Für Messen Und Ausstellungen