Common use of Zulassung Clause in Contracts

Zulassung. Aussteller der Veranstaltung sind die Hersteller der Exponate. Handels- firmen können nur zugelassen werden, wenn sie für die auf der Messe präsentierten Produkte und Leistungen den Nachweis erbringen, dass sie allein berechtigt sind, diese unter Ausschluss des Herstellers zu zeigen und zu vertreiben. Dadurch sollen Doppelbesetzungen mit Erzeugnissen aus der gleichen Produktion ausgeschlossen werden. Grundsätzlich werden nur Aussteller zugelassen, deren angemeldete Produkte und Leistungen dem Angebot der Veranstaltung entsprechen und die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen. Über die Teil- nahmeberechtigung von Ausstellern und Exponaten entscheidet, ggf. nach Anhörung des zuständigen Ausschusses, die Messegesellschaft. Ein Rechtsanspruch auf eine Zulassung besteht nicht. Aussteller, die ihren finanziellen Verpflichtungen der Messegesellschaft gegenüber nicht nachgekommen sind oder gegen die Teilnahmebedingungen, Technische Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Zulassung als Aussteller mit den Ausstellungsgütern wird nach Xxxx der Messegesellschaft schriftlich oder elektronisch bestätigt und ist nur für den darin genannten Aussteller gültig. Mit der Übersendung bzw. elektronischen Zurverfügungstellung der Zulassung im Account des bei der Anmeldung genannten Ansprech- partners des Ausstellers ist der Ausstellungsvertrag zwischen der Messe Düsseldorf GmbH und dem Aussteller geschlossen. Über die im Ausstelleraccount zur Verfügung gestellten Zulassungs- dokumente wird der Aussteller per elektronischer Post mit seinen individuellen Zugangsdaten informiert. Diese Information ist bei dem Aussteller eingegangen, sobald sie dessen Verfügungsbereich erreicht. Der Aussteller stellt sicher, dass der Posteingang regelmäßig kontrolliert wird und die technischen Voraussetzungen für den Empfang der E-Mail stets gegeben sind. Sollte sich die zu nutzende E-Mail-Adresse des Ausstellers ändern, wird er dies der Messe- gesellschaft unverzüglich mitteilen. Sofern die Messegesellschaft aufgrund fehlender oder mangelhafter technischer Voraussetzungen und/oder aufgrund der Nichtmitteilung einer neuen E-Mail-Adresse ein Schaden entsteht, so ist der Aussteller der Messegesellschaft zum Ersatz verpflichtet. Bei hybriden Messen wird dem Aussteller ein Hallenplan, aus dem die Lage des Standes ersichtlich ist und ggf. ein Gelände- oder Hallenplan im Online-Order-System zur Verfügung gestellt. Die Messegesellschaft ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie auf Grund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Ist bei hybriden Messen die Fläche aus nicht von der Messegesellschaft verschuldetem Anlass nicht verfügbar, so hat der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung des Beteiligungsentgelts. Eine Forderung auf Schadenersatz besteht nicht. Die Messegesellschaft kann, wenn es die Umstände zwingend erfordern, unter Darlegung der Gründe – abweichend von der Zulassung und unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den Aussteller – einen Platz in anderer Lage zuweisen oder die Standgröße geringfügig verändern. Sie behält sich vor, die Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen sowie die Durchgänge zu verlegen.

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Zulassung. Mit der Einreichung der Anmeldung werden die Allgemeinen Teilnahmebedingungen A, die Besonde­ ren Teilnahmebedingungen (B) und die Technischen Richtlinien rechtsverbindlich anerkannt. Die Messe München GmbH unterbreitet dem Aussteller einen Platzierungsvorschlag (Standangebot) in Textform. Der Platzierungsvorschlag bedarf der Veranstaltung sind Bestätigung durch den Aussteller innerhalb der ihm gesetzten Frist; die Hersteller Bestätigung des Platzierungsvorschlages durch den Aussteller stellt das Vertrags­ angebot dar, von dem der ExponateAussteller nach dessen Eingang bei der Messe München GmbH nicht mehr zurücktreten kann. Handels- firmen können nur zugelassen werdenDer Vertrag über die Anmietung der Standfläche und die Teilnahme des Ausstellers an der Messe bzw. Ausstellung kommt erst mit der Zulassung durch die Messe München GmbH zustande. Die Zulassung der Messe München GmbH stellt zugleich auch die Ver­ tragsannahme dar. Die Vertragsannahme erfolgt grundsätzlich so rechtzeitig, dass dem Aussteller für die angemessene Vorbereitung seiner Teilnahme ausreichend Zeit bleibt. Die Vertragsannahme kann innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Monaten nach Abgabe des Vertragsangebotes er­ folgen. Die Vertragsannahme kann auch zu einem noch späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn sie für die auf Messe München GmbH den Aussteller vor Abgabe seines Vertragsangebotes hierüber in Textform informiert hat. Die Länge der Annahmefrist ist deswegen erforderlich, weil die Messe präsentierten Produkte München GmbH insbesondere wegen abgelehnter Platzierungsvorschläge durch andere Aussteller und Leistungen den Nachweis erbringenspäterer Anmeldungen weiterer Aussteller gehalten ist, dass sie allein berechtigt sind, diese unter Ausschluss des Herstellers zu zeigen und zu vertreiben. Dadurch sollen Doppelbesetzungen mit Erzeugnissen aus der gleichen Produktion ausgeschlossen werden. Grundsätzlich werden nur Aussteller zugelassen, deren angemeldete Produkte und Leistungen dem Angebot der Veranstaltung entsprechen und die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen. Über die Teil- nahmeberechtigung von Ausstellern und Exponaten entscheidet, ggf. nach Anhörung des zuständigen AusschussesUmplatzierungen vorzunehmen, die Messegesellschaftauch den Aussteller betreffen können. Ein Rechtsanspruch auf eine Zulassung besteht nicht, soweit sich nicht ein solcher aus dem Gesetz ergibt. AusstellerFirmen, die ihren ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Messegesellschaft gegenüber Messe München GmbH z.B. aus früheren Veranstaltungen nicht nachgekommen sind erfüllt haben oder die bei früheren Veranstaltungen gegen die Benutzungs­ ordnung für die Messe München (Münchener Messegelände) bzw. das MOC Veranstaltungscenter München oder gegen die Teilnahmebedingungen, Technische Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen Teilnahmebedingungen verstoßen haben, können von der Teilnahme Zulassung ausgeschlossen werden. Die Zulassung als Aussteller mit den Ausstellungsgütern wird nach Xxxx der Messegesellschaft schriftlich oder elektronisch bestätigt und ist nur für den darin genannten Aussteller gültig. Mit der Übersendung bzw. elektronischen Zurverfügungstellung der Zulassung im Account des bei der Anmeldung genannten Ansprech- partners des Ausstellers ist der Ausstellungsvertrag zwischen der Messe Düsseldorf München GmbH und dem Aussteller geschlossen. Über die im Ausstelleraccount zur Verfügung gestellten Zulassungs- dokumente wird der Aussteller per elektronischer Post mit seinen individuellen Zugangsdaten informiert. Diese Information ist bei dem Aussteller eingegangen, sobald sie dessen Verfügungsbereich erreicht. Der Aussteller stellt sicher, dass der Posteingang regelmäßig kontrolliert wird und die technischen Voraussetzungen für den Empfang der E-Mail stets gegeben sind. Sollte sich die zu nutzende E-Mail-Adresse des Ausstellers ändern, wird er dies der Messe- gesellschaft unverzüglich mitteilen. Sofern die Messegesellschaft aufgrund fehlender oder mangelhafter technischer Voraussetzungen und/oder aufgrund der Nichtmitteilung einer neuen E-Mail-Adresse ein Schaden entsteht, so ist der Aussteller der Messegesellschaft zum Ersatz verpflichtet. Bei hybriden Messen wird dem Aussteller ein Hallenplan, aus dem die Lage des Standes ersichtlich ist und ggf. ein Gelände- oder Hallenplan im Online-Order-System zur Verfügung gestellt. Die Messegesellschaft ist berechtigt, die erteilte Zulassung vom Vertrag zurückzutreten oder das Vertragsverhältnis fristlos zu widerrufenkündigen, wenn sie auf Grund die Zulassung aufgrund falscher Voraussetzungen oder unvoll­ ständiger Angaben des Ausstellers erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen auf Seiten des Ausstellers später entfallen. Ist bei hybriden Messen Nur die Fläche aus angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen ausgestellt werden. Gemietete und geleaste Exponate dürfen nicht ausgestellt werden. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Gegen­ stände, die nicht zu dem vom Aussteller offerierten Leistungsangebot gehören, jedoch zu dessen Darstellung (z. B. zu Demonstrationszwecken) benötigt werden. Nicht ausgestellt werden dürfen Produkte, die in ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO­Konvention 182 hergestellt wurden. Mitaussteller sind nur zugelassen und zusätzliche Unternehmen dürfen nur vertreten werden, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich vermerkt ist. Die Messe München GmbH darf von der Messegesellschaft verschuldetem Anlass nicht verfügbarvom Aussteller gewünschten Art, so hat Größe und Lage der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung des Beteiligungsentgelts. Eine Forderung auf Schadenersatz besteht nicht. Die Messegesellschaft kann, wenn es die Umstände zwingend erfordern, unter Darlegung der Gründe – abweichend Ausstellungsfläche abweichen und soweit gesetzlich zulässig Ausstellungsgegenstände von der Zulassung und unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den Aussteller – einen Platz in anderer Lage zuweisen ausschließen oder die Standgröße geringfügig verändernZulassung mit Auflagen verbinden. Sie behält Vorbehalte, Bedingungen und besondere Wünsche des Ausstellers (z.B. hinsichtlich Platzierung, Konkurrenzausschluss, Stand­ aufbau und Standgestaltung) werden nur berücksichtigt, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich bestätigt wurde. Die Platzzuteilung richtet sich vornach den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Messe München GmbH und nach der von der Messe München GmbH nach ihrem freien Ermessen vorzunehmenden Branchengliederung, die Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen sowie die Durchgänge zu verlegennicht nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

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Zulassung. Mit der Einreichung der Anmeldung werden die Allgemeinen Teilnahmebedingungen A, die Besonde­ ren Teilnahmebedingungen (B) und die Technischen Richtlinien rechtsverbindlich anerkannt. Die Messe München GmbH unterbreitet dem Aussteller einen Platzierungsvorschlag (Standangebot) in Textform. Der Platzierungsvorschlag bedarf der Veranstaltung sind Bestätigung durch den Aussteller innerhalb der ihm gesetzten Frist; die Hersteller Bestätigung des Platzierungsvorschlages durch den Aussteller stellt das Ver­ tragsangebot dar, an das der ExponateAussteller nach dessen Eingang bei der Messe München GmbH bis zum Ablauf der im Folgenden geregelten Annahmefrist gebunden ist. Handels- firmen können nur zugelassen werdenDer Vertrag über die An­ mietung der Standfläche und die Teilnahme des Ausstellers an der Messe (Mietvertrag) kommt erst mit der Zulassung durch die Messe München GmbH zustande. Die Zulassung der Messe München GmbH stellt zugleich auch die Vertragsannahme dar. Die Vertragsannahme erfolgt grundsätzlich so rechtzeitig, dass dem Aussteller für die angemessene Vorbereitung seiner Teilnahme ausreichend Zeit bleibt. Die Vertragsannahme kann innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Monaten nach Abgabe des Vertragsangebotes erfolgen. Die Vertragsannahme kann auch zu einem noch späteren Zeit­ punkt erfolgen, wenn sie für die auf Messe München GmbH den Aussteller vor Abgabe seines Vertragsange­ botes hierüber in Textform informiert hat. Die Länge der Annahmefrist ist deswegen erforderlich, weil die Messe präsentierten Produkte München GmbH insbesondere wegen abgelehnter Platzierungsvorschläge durch andere Aussteller und Leistungen den Nachweis erbringenspäterer Anmeldungen weiterer Aussteller gehalten ist, dass sie allein berechtigt sind, diese unter Ausschluss des Herstellers zu zeigen und zu vertreiben. Dadurch sollen Doppelbesetzungen mit Erzeugnissen aus der gleichen Produktion ausgeschlossen werden. Grundsätzlich werden nur Aussteller zugelassen, deren angemeldete Produkte und Leistungen dem Angebot der Veranstaltung entsprechen und die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen. Über die Teil- nahmeberechtigung von Ausstellern und Exponaten entscheidet, ggf. nach Anhörung des zuständigen AusschussesUmplatzierungen vorzunehmen, die Messegesellschaftauch den Aussteller betreffen können. Ein Rechtsanspruch auf eine Zulassung besteht nicht, soweit sich nicht ein solcher aus dem Gesetz ergibt. AusstellerFirmen, die ihren ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Messegesellschaft gegenüber Messe München GmbH z.B. aus früheren Veranstaltungen nicht nachgekommen sind erfüllt haben oder die bei früheren Veranstaltungen gegen die Benutzungs­ ordnung für die Messe München (Münchener Messegelände) bzw. das MOC Veranstaltungscenter München oder gegen die Teilnahmebedingungen, Technische Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen Teilnahmebedingungen verstoßen haben, können von der Teilnahme Zulassung ausgeschlossen werden. Die Zulassung als Aussteller mit den Ausstellungsgütern wird nach Xxxx der Messegesellschaft schriftlich oder elektronisch bestätigt und ist nur für den darin genannten Aussteller gültig. Mit der Übersendung bzw. elektronischen Zurverfügungstellung der Zulassung im Account des bei der Anmeldung genannten Ansprech- partners des Ausstellers ist der Ausstellungsvertrag zwischen der Messe Düsseldorf München GmbH und dem Aussteller geschlossen. Über die im Ausstelleraccount zur Verfügung gestellten Zulassungs- dokumente wird der Aussteller per elektronischer Post mit seinen individuellen Zugangsdaten informiert. Diese Information ist bei dem Aussteller eingegangen, sobald sie dessen Verfügungsbereich erreicht. Der Aussteller stellt sicher, dass der Posteingang regelmäßig kontrolliert wird und die technischen Voraussetzungen für den Empfang der E-Mail stets gegeben sind. Sollte sich die zu nutzende E-Mail-Adresse des Ausstellers ändern, wird er dies der Messe- gesellschaft unverzüglich mitteilen. Sofern die Messegesellschaft aufgrund fehlender oder mangelhafter technischer Voraussetzungen und/oder aufgrund der Nichtmitteilung einer neuen E-Mail-Adresse ein Schaden entsteht, so ist der Aussteller der Messegesellschaft zum Ersatz verpflichtet. Bei hybriden Messen wird dem Aussteller ein Hallenplan, aus dem die Lage des Standes ersichtlich ist und ggf. ein Gelände- oder Hallenplan im Online-Order-System zur Verfügung gestellt. Die Messegesellschaft ist berechtigt, die erteilte Zulassung vom Vertrag zurückzutreten oder das Vertragsverhältnis fristlos zu widerrufenkündigen, wenn sie auf Grund die Zulassung aufgrund falscher Voraussetzungen oder unvoll­ ständiger Angaben des Ausstellers erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen auf Seiten des Ausstellers später entfallen. Ist bei hybriden Messen Nur die Fläche aus angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen ausgestellt werden. Gemietete und geleaste Exponate dürfen nicht ausgestellt werden. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Gegen­ stände, die nicht zu dem vom Aussteller offerierten Leistungsangebot gehören, jedoch zu dessen Darstellung (z. B. zu Demonstrationszwecken) benötigt werden. Nicht ausgestellt werden dürfen Produkte, die in ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO­Konvention 182 hergestellt wurden. Mitaussteller sind nur zugelassen und zusätzliche Unternehmen dürfen nur vertreten werden, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich vermerkt ist. Die Messe München GmbH darf von der Messegesellschaft verschuldetem Anlass nicht verfügbarvom Aussteller gewünschten Art, so hat Größe und Lage der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung des Beteiligungsentgelts. Eine Forderung auf Schadenersatz besteht nicht. Die Messegesellschaft kann, wenn es die Umstände zwingend erfordern, unter Darlegung der Gründe – abweichend Ausstellungsfläche abweichen und soweit gesetzlich zulässig Ausstellungsgegenstände von der Zulassung und unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den Aussteller – einen Platz in anderer Lage zuweisen ausschließen oder die Standgröße geringfügig verändernZulassung mit Auflagen verbinden. Sie behält Vorbehalte, Bedingungen und besondere Wünsche des Ausstellers (z.B. hinsichtlich Platzierung, Konkurrenzausschluss, Stand­ aufbau und Standgestaltung) werden nur berücksichtigt, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich bestätigt wurde. Die Platzzuteilung richtet sich vornach den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Messe München GmbH und nach der von der Messe München GmbH nach ihrem freien Ermessen vorzunehmenden Branchengliederung, die Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen sowie die Durchgänge zu verlegennicht nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

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Zulassung. Der Beteiligungsvertrag kommt durch die Mitteilung der Zulas- sung zustande, die per Brief, Telefax oder andere elektronische Übermittlung erfolgt und auch ohne Unterschrift gültig ist. Über die Zulassung der angemeldeten Aussteller und Mitaus- steller sowie der Veranstaltung sind Produkte entscheidet die Hersteller der ExponateSpielwarenmesse eG. Ein Rechtsanspruch auf Zulas- sung besteht nicht. Handels- firmen Als Aussteller können nur solche Unternehmen zuge- lassen werden, welche ihre digital ausgestellten Pro- dukte an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer liefern. Unterneh- men, die ihre Produkte nur direkt an den Endverbrau- cher liefern, können nicht zugelassen werden. Die genaue Bezeichnung der vorgesehenen Produkte gilt als Vertragsgrundlage. Andere als die angemelde- ten und zugelassenen Produkte dürfen nicht gezeigt werden. Das Zeigen nicht genehmigter Exponate oder solcher, die ge- setzliche Bestimmungen verletzen oder gegen den guten Geschmack verstoßen, ist nicht gestattet. Sie können durch die Spielwarenmesse eG von der digitalen Plattform entfernt werden. Verboten ist insbesondere die Prä- sentation von Exponaten, die als Propagandamittel oder Kennzeichen ver- fassungswidriger Organisatio- nen, insbesondere ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen (z. B. Hakenkreuz, SS-Rune etc.) im Sinne der §§ 86, 86 a StGB bewertet wer- den können. Ein Produkt, das auf dem Markt der Europäischen Union nicht in Verkehr gebracht werden darf, da es die gesetzlichen Vor- aussetzungen nicht erfüllt, darf nur vorgestellt werden, wenn sie darauf hingewiesen wird, dass es diese Voraussetzungen nicht erfüllt und für den Markt der Europäischen Union erst erwor- ben werden kann, wenn die entsprechende Übereinstim- mung hergestellt ist. Bei einer Vorführung sind die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz der Sicher- heit und Gesundheit von Personen zu treffen (§ 3 Absatz 5 Produktsicherheitsgesetz). Die Spielwarenmesse eG ist berechtigt, Anmeldungen ohne Begründung abzulehnen. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die auf der Messe präsentierten Produkte und Leistungen den Nachweis erbringen, dass sie allein berechtigt Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind, diese unter Ausschluss des Herstellers zu zeigen und zu vertreiben. Dadurch sollen Doppelbesetzungen mit Erzeugnissen aus der gleichen Produktion ausgeschlossen werden. Grundsätzlich werden nur Aussteller zugelassen, deren angemeldete Produkte und Leistungen dem Angebot der Veranstaltung entsprechen und die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen. Über die Teil- nahmeberechtigung von Ausstellern und Exponaten entscheidet, ggf. nach Anhörung des zuständigen Ausschusses, die Messegesellschaft. Ein Rechtsanspruch auf eine Zulassung besteht nicht. Aussteller, die ihren finanziellen Verpflichtungen der Messegesellschaft gegenüber nicht nachgekommen sind oder gegen die Teilnahmebedingungen, Technische Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Zulassung als Aussteller mit den Ausstellungsgütern wird nach Xxxx der Messegesellschaft schriftlich oder elektronisch bestätigt und ist nur für den darin genannten Aussteller gültig. Mit der Übersendung bzw. elektronischen Zurverfügungstellung der Zulassung im Account des bei der Anmeldung genannten Ansprech- partners des Ausstellers ist der Ausstellungsvertrag zwischen der Messe Düsseldorf GmbH und dem Aussteller geschlossen. Über die im Ausstelleraccount zur Verfügung gestellten Zulassungs- dokumente wird der Aussteller per elektronischer Post mit seinen individuellen Zugangsdaten informiert. Diese Information ist bei dem Aussteller eingegangen, sobald sie dessen Verfügungsbereich erreicht. Der Aussteller stellt sicher, dass der Posteingang regelmäßig kontrolliert wird und die technischen Voraussetzungen für den Empfang der E-Mail stets gegeben sind. Sollte sich die zu nutzende E-Mail-Adresse des Ausstellers ändern, wird er dies der Messe- gesellschaft unverzüglich mitteilen. Sofern die Messegesellschaft aufgrund fehlender oder mangelhafter technischer Voraussetzungen und/oder aufgrund der Nichtmitteilung einer neuen E-Mail-Adresse ein Schaden entsteht, so ist erhält der Aussteller der Messegesellschaft zum Ersatz verpflichtet. Bei hybriden Messen wird dem Aussteller ein Hallenplan, aus dem für die Lage pass- wortgeschützte Nutzung des Standes ersichtlich ist und ggf. ein Gelände- oder Hallenplan im OnlineOnline Service Center entsprechende Zugangsdaten sowie seinen persönlichen Selbstpflegelink für Insights-Order-System zur Verfügung gestellt. Die Messegesellschaft ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie auf Grund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Ist bei hybriden Messen die Fläche aus nicht von der Messegesellschaft verschuldetem Anlass nicht verfügbar, so hat der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung des Beteiligungsentgelts. Eine Forderung auf Schadenersatz besteht nicht. Die Messegesellschaft kann, wenn es die Umstände zwingend erfordern, unter Darlegung der Gründe – abweichend von der Zulassung und unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den Aussteller – einen Platz in anderer Lage zuweisen oder die Standgröße geringfügig verändern. Sie behält sich vor, die Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen sowie die Durchgänge zu verlegenX Digital.

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Zulassung. Aussteller Der Beteiligungsvertrag kommt durch die Mitteilung der Veranstaltung sind Zulas- sung zustande, die Hersteller der Exponate. Handels- firmen können nur zugelassen werdenper Brief, wenn sie für die auf der Messe präsentierten Produkte Telefax oder andere elektronische Übermittlung erfolgt und Leistungen den Nachweis erbringen, dass sie allein berechtigt sind, diese unter Ausschluss des Herstellers zu zeigen und zu vertreiben. Dadurch sollen Doppelbesetzungen mit Erzeugnissen aus der gleichen Produktion ausgeschlossen werden. Grundsätzlich werden nur Aussteller zugelassen, deren angemeldete Produkte und Leistungen dem Angebot der Veranstaltung entsprechen und die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllenauch ohne Unterschrift gültig ist. Über die Teil- nahmeberechtigung von Ausstellern Zulassung der angemeldeten Aussteller und Exponaten entscheidet, ggf. nach Anhörung des zuständigen Ausschusses, die MessegesellschaftMitaus- steller sowie der Produkte entscheidet der Messeveranstalter. Ein Rechtsanspruch auf eine Zulassung besteht nicht. AusstellerAls Aussteller können nur solche Unternehmen zugelassen werden, welche ihre ausgestellten Produkte an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabneh- mer liefern. Unternehmen, die ihren finanziellen Verpflichtungen der Messegesellschaft gegenüber nicht nachgekommen sind oder gegen die Teilnahmebedingungen, Technische Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen habenihre Produkte nur direkt an den Endverbraucher liefern, können von der Teilnahme ausgeschlossen nicht zugelassen werden. Die genaue Bezeichnung der vorgesehenen Produkte gilt als Vertragsgrundlage. Andere als die angemeldeten und zugelas- senen Produkte dürfen nicht ausgestellt werden. Die Ausstel- lung nicht genehmigter Exponate oder solcher, die gesetzliche Bestimmungen verletzen oder gegen den guten Geschmack verstoßen, ist nicht gestattet. Sie können durch den Messe- veranstalter auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt werden. Verboten ist insbesondere die Ausstellung von Expo- naten, die als Propagandamittel oder Kennzeichen verfas- sungswidriger Organisationen, insbesondere ehemaliger nati- onalsozialistischer Organisationen (z. B. Hakenkreuz, SS-Rune etc.) im Sinne der §§ 86, 86 a StGB bewertet werden können. Widersetzt sich der Aussteller der Entfernungsanordnung, so hat er für jeden Tag des Verbleibens dieses Ausstellungsgutes auf dem Stand eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 Prozent des in Rechnung gestellten Beteiligungspreises zu bezahlen. Der Messeveranstalter ist berechtigt, Anmeldungen ohne Begründung abzulehnen. Die erteilte Zulassung als Aussteller mit den Ausstellungsgütern wird nach Xxxx der Messegesellschaft schriftlich kann wider- rufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder elektronisch bestätigt und ist nur für den darin genannten Aussteller gültignicht mehr gegeben sind. Mit der Übersendung bzw. elektronischen Zurverfügungstellung der Zulassung im Account des bei der Anmeldung genannten Ansprech- partners des Ausstellers ist der Ausstellungsvertrag zwischen der Messe Düsseldorf GmbH und dem Aussteller geschlossen. Über die im Ausstelleraccount zur Verfügung gestellten Zulassungs- dokumente wird erhält der Aussteller per elektronischer Post mit seinen individuellen Zugangsdaten informiertals Erstaussteller für die weitere passwortgeschützte Nutzung des Online Service Centers entsprechende Zugangsdaten. Diese Information ist bei dem Aussteller eingegangen, sobald sie dessen Verfügungsbereich erreicht. Der Aussteller stellt sicher, dass der Posteingang regelmäßig kontrolliert wird und die technischen Voraussetzungen für den Empfang der E-Mail stets gegeben sind. Sollte sich die zu nutzende E-Mail-Adresse des Ausstellers ändern, wird er dies der Messe- gesellschaft unverzüglich mitteilen. Sofern die Messegesellschaft aufgrund fehlender oder mangelhafter technischer Voraussetzungen und/oder aufgrund der Nichtmitteilung einer neuen E-Mail-Adresse ein Schaden entsteht, so ist der Aussteller der Messegesellschaft zum Ersatz verpflichtet. Bei hybriden Messen wird dem Aussteller ein Hallenplan, aus dem die Lage des Standes ersichtlich ist und ggf. ein Gelände- oder Hallenplan im Online-Order-System zur Verfügung gestellt. Die Messegesellschaft ist berechtigtErstaussteller sind Aus- steller, die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie auf Grund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Ist bei hybriden Messen die Fläche aus nicht von an der Messegesellschaft verschuldetem Anlass nicht verfügbar, so hat der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung des Beteiligungsentgelts. Eine Forderung auf Schadenersatz besteht nicht. Die Messegesellschaft kann, wenn es die Umstände zwingend erfordern, unter Darlegung der Gründe – abweichend von der Zulassung und unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den Aussteller – einen Platz in anderer Lage zuweisen oder die Standgröße geringfügig verändern. Sie behält sich vor, die Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen sowie die Durchgänge zu verlegenentsprechenden vorangegangenen Messe teilgenommen haben.

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Zulassung. Aussteller Die Grundsätze für Auswahl und Zulassung der Veranstaltung Studierenden sind in der Studienordnung sowie in der Zulassungsordnung definiert, stehen auf Anfrage jedem Interessenten zur Ver- fügung und sind überdies auf der Website der Hochschule veröffentlicht. Als Zulassungsbe- dingung wird mindestens die Hersteller Fachhochschulreife vorausgesetzt. Beruflich Qualifizierten wird der ExponateHochschulzugang nach Maßgabe des § 11 des Berliner Hochschulgesetzes(BerlHSG) eröffnet. Handels- firmen Darüber hinaus ist jeweils ein Auswahlverfahren erfolgreich zu absolvieren. Ausländische und staatenlose Studienbewerber können nur zugelassen werden, wenn sie insbe- sondere der Bildungsnachweis ein Bachelor-Studium im Herkunftsland ermöglicht sowie wenn der Bildungsabschluss für den Hochschulzugang gemäß der Datenbank „Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise" (anabin) die Zulassung ermöglicht, das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert wurde und ausreichende Deutschkenntnisse min- destens auf der Messe präsentierten Produkte Stufe Test-DaF4 oder DSH 2 oder gleichwertige Zertifikate nachgewiesen werden können. Da in allen deutschsprachigen Modulen des Studienganges nach eigener Aussage Teile der Seminare und Leistungen den Nachweis erbringenVorlesungen in englischer Sprache abgehalten werden können, wird voraus- gesetzt, dass sie allein berechtigt sinddie Teilnehmer Englisch auf B1 Niveau beherrschen. Der Nachweis erfolgt in der Regel mit der Vorlage der Allgemeinen Hochschulreife. Studieninteressierte werden durch Office und Studiengangsleitung beraten. Das Office in- formiert (werktags von 07:30 bis 18:00, diese unter Ausschluss telefonisch oder persönlich) über die Zulassungsbe- dingungen und Visafragen. sowie auch hinsichtlich der Wohnungssuche und Studienfinan- zierung. Eignungsfragen oder sonstige akademische Fragen werden vom Studiengangsleiter bearbeitet. Schriftliche Anfragen werden innerhalb von 2 Werktagen beantwortet. Das Auswahlverfahren wird vom Prüfungsausschuss (des Herstellers zu zeigen Studienganges) durchgeführt; er ist insoweit als Auswahlkommission tätig. Das konkrete Auswahlverfahren bei Erfüllung der allgemeinen Zulassungsbedingungen be- steht aus einem persönlichen Auswahlinterview zur Feststellung der Studienmotivation, des fachlichen Interesses, der sozialen und zu vertreibeninterkulturellen Kompetenzen und des gesellschaftli- chen Engagements sowie aus einem schriftlichen und normorientierten Kompetenztest zur Prüfung der Studierfähigkeit. Dadurch sollen Doppelbesetzungen Der Test misst die Kompetenzen in den Bereichen schlussfol- gerndes mathematisches Denken, Allgemeinwissen sowie Englisch und Deutsch für Bewer- ber in den deutschsprachigen Studiengängen. Das persönliche Auswahlinterview und das Gesamtergebnis der Tests werden jeweils prozentual bewertet und daraus gleichgewichtig (jeweils 50%) ein prozentuales Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens ermittelt. Für eine positive Zulassungsentscheidung müssen im Auswahlinterview und Kompetenztest mindes- tens 50% und in den Bereichen des Kompetenztests jeweils mindestens 20% erreicht wer- den. Übersteigt die Anzahl der geeigneten Studienbewerber die Anzahl der zur Verfügung ste- henden Studienplätze in einer Kohorte, so kann der Studiengangsleiter in Abstimmung mit Erzeugnissen aus dem Präsidium der gleichen Produktion ausgeschlossen werdenHochschule eine weitere Kohorte eröffnen. Grundsätzlich werden nur Aussteller zugelassenDas Verfahren ist in der ge- änderten Zulassungsordnung geregelt. Der Nachteilsausgleich in der Zulassungsordnung sieht vor, deren angemeldete Produkte und Leistungen dem Angebot der Veranstaltung entsprechen und die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen. Über die Teil- nahmeberechtigung von Ausstellern und Exponaten entscheidet, ggf. nach Anhörung des zuständigen Ausschussesdass Bewerber, die Messegesellschaftglaubhaft nachweisen können, dass es ihnen wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung nicht möglich ist, das Auswahlverfahren ganz oder teilweise in der vorgesehe- nen Form zu absolvieren, das Auswahlverfahren in einer anderen gleichwertigen Form ab- solvieren können. Ein Rechtsanspruch auf eine Zulassung besteht nicht. Aussteller, Dazu kann die ihren finanziellen Verpflichtungen der Messegesellschaft gegenüber nicht nachgekommen sind oder gegen die Teilnahmebedingungen, Technische Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Die Zulassung als Aussteller mit Ent- scheidung hierzu trifft der Studiengangsleiter. Die Zulassungsentscheidung basiert zunächst formal auf dem Vorliegen der Zulassungsvo- raussetzung und den Ausstellungsgütern wird nach Xxxx der Messegesellschaft schriftlich oder elektronisch bestätigt und ist nur für den darin genannten Aussteller gültigErgebnissen des Auswahlverfahrens. Mit der Übersendung bzwDie Bewerber erhalten zeitnah ein Feedback zum Ergebnis des Auswahlverfahrens. elektronischen Zurverfügungstellung der Zulassung im Account des bei der Anmeldung genannten Ansprech- partners des Ausstellers ist der Ausstellungsvertrag zwischen der Messe Düsseldorf GmbH und dem Aussteller geschlossen. Über die im Ausstelleraccount zur Verfügung gestellten Zulassungs- dokumente wird der Aussteller per elektronischer Post mit seinen individuellen Zugangsdaten informiert. Diese Information ist bei dem Aussteller eingegangen, sobald sie dessen Verfügungsbereich erreicht. Der Aussteller stellt sicherDas bedeutet, dass nach dem Vorlie- gen der Posteingang regelmäßig kontrolliert Zulassungsentscheidung oder -ablehnung die Bewerber innerhalb von maximal drei Tagen vom Studienbüro benachrichtigt werden. Im Falle einer Zulassungsentscheidung wird und die technischen Voraussetzungen für den Empfang Bewerbern ein schriftliches Vertragsangebot unterbreitet. Für Rückfragen stehen sowohl der E-Mail stets gegeben sind. Sollte sich die zu nutzende E-Mail-Adresse des Ausstellers ändern, wird er dies der Messe- gesellschaft unverzüglich mitteilen. Sofern die Messegesellschaft aufgrund fehlender oder mangelhafter technischer Voraussetzungen und/oder aufgrund der Nichtmitteilung einer neuen E-Mail-Adresse ein Schaden entsteht, so ist der Aussteller der Messegesellschaft zum Ersatz verpflichtet. Bei hybriden Messen wird dem Aussteller ein Hallenplan, aus dem die Lage des Standes ersichtlich ist und ggf. ein Gelände- oder Hallenplan im Online-Order-System Studiengangsleiter als auch das Studienbüro jederzeit zur Verfügung gestelltVerfügung. Die Messegesellschaft ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie Ergebnisse werden schriftlich auf Grund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Ist bei hybriden Messen die Fläche aus nicht von der Messegesellschaft verschuldetem Anlass nicht verfügbar, so hat der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung des Beteiligungsentgelts. Eine Forderung auf Schadenersatz besteht nicht. Die Messegesellschaft kann, wenn es die Umstände zwingend erfordern, unter Darlegung der Gründe – abweichend von der Zulassung und unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den Aussteller – einen Platz in anderer Lage zuweisen oder die Standgröße geringfügig verändern. Sie behält sich vor, die Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen sowie die Durchgänge zu verlegeneinem Bewerberbogen festgehalten.

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Zulassung. Aussteller der Veranstaltung sind die Hersteller der Exponate. Handels- firmen können nur zugelassen werdenHersteller, wenn sie für die auf der Messe präsentierten Produkte Händler, Gewerbe treibende Un- ternehmer, Verlage und Leistungen den Nachweis erbringen, dass sie allein berechtigt sind, diese unter Ausschluss des Herstellers zu zeigen und zu vertreiben. Dadurch sollen Doppelbesetzungen mit Erzeugnissen aus der gleichen Produktion ausgeschlossen werdenVerbände. Grundsätzlich werden nur Aussteller zugelassen, deren angemeldete Produkte und Leistungen Xxxx- tungen dem Angebot der Veranstaltung entsprechen und die die Voraussetzungen nach Absatz 1 2 erfüllen. Über die Teil- nahmeberechtigung Teilna- hmeberechtigung von Ausstellern und Exponaten entscheidet, ggf. nach Anhörung des zuständigen AusschussesAnhörung, die Messegesellschaftder Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf eine die Zulassung besteht nicht. Aussteller, die ihren finanziellen Verpflichtungen der Messegesellschaft dem Veranstalter gegenüber nicht nachgekommen nachge- kommen sind oder gegen die Teilnahmebedingungen, Technische Tech- nische Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Zulassung als Aussteller mit den Ausstellungsgütern und beabsichtigten technischen Präsentationen und Dienstleis- tungspräsentationen wird nach Xxxx der Messegesellschaft schriftlich oder elektronisch bestätigt und ist nur für den darin xxxxx genannten Aussteller gültig. Mit der Übersendung bzw. elektronischen Zurverfügungstellung der Zulassung im Account des bei der Anmeldung genannten Ansprech- partners des Ausstellers ist der Ausstellungsvertrag und die Vereinba- rung weiterer Leistungen zwischen der Messe Düsseldorf GmbH Easyfairs und dem Aussteller geschlossenAusstel- ler rechtsverbindlich abgeschlossen. Über die Die Vereinbarung weiterer Leistungen ist nur im Ausstelleraccount zur Verfügung gestellten Zulassungs- dokumente wird der Aussteller per elektronischer Post Zusammenhang mit seinen individuellen Zugangsdaten informiert. Diese Information ist bei dem Aussteller eingegangen, sobald sie dessen Verfügungsbereich erreichtAbschluss des Ausstellungsvertrages möglich. Der Aussteller stellt sicher, dass der Posteingang regelmäßig kontrolliert Zulassung wird und die technischen Voraussetzungen für den Empfang der E-Mail stets gegeben sind. Sollte sich die zu nutzende E-Mail-Adresse des Ausstellers ändern, wird er dies der Messe- gesellschaft unverzüglich mitteilen. Sofern die Messegesellschaft aufgrund fehlender oder mangelhafter technischer Voraussetzungen und/oder aufgrund der Nichtmitteilung einer neuen E-Mail-Adresse ein Schaden entsteht, so ist der Aussteller der Messegesellschaft zum Ersatz verpflichtet. Bei hybriden Messen wird dem Aussteller ein Hallenplan, aus dem die Lage des Standes ersichtlich ist und ggfist, beigefügt. ein Gelände- oder Hallenplan im Online-Order-System zur Verfügung gestelltXxxxxx der Inhalt der Standbestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Ausstellers ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Standbestätigung zustande, es sei denn, der Aussteller widerspricht schriftlich binnen zwei Wochen. Die Messegesellschaft Der Ve- ranstalter ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie auf Grund aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallenent- fallen. Ist bei hybriden Messen die Fläche aus nicht von der Messegesellschaft verschuldetem Anlass nicht verfügbar, so hat der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung des Beteiligungsentgelts. Eine Forderung auf Schadenersatz besteht nicht. Die Messegesellschaft Der Veranstalter kann, wenn es die Umstände zwingend erfordern, unter Darlegung der Gründe – abweichend von der Zulassung und unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den Aussteller – einen Platz in anderer Lage zuweisen oder die Standgröße geringfügig verändernzuweisen. Sie Er behält sich vor, die Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen Xxxxxx sowie die Durchgänge zu verlegen.

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Samples: www.maintenance-messen.com

Zulassung. Mit der Einreichung der Anmeldung werden die Allgemeinen Teilnahmebedingungen A, die Besonde­ ren Teilnahmebedingungen (B) der Messe München GmbH und die Technischen Richtlinien der Koeln­ messe GmbH rechtsverbindlich anerkannt. Die Messe München GmbH unterbreitet dem Aussteller einen Platzierungsvorschlag (Standangebot) in Textform. Der Platzierungsvorschlag bedarf der Veranstaltung sind Bestätigung durch den Aussteller innerhalb der ihm gesetzten Frist; die Hersteller Bestätigung des Platzie­ rungsvorschlages durch den Aussteller stellt das Vertragsangebot dar, an das der ExponateAussteller nach dessen Eingang bei der Messe München GmbH bis zum Ablauf der im Folgenden geregelten An­ nahmefrist gebunden ist. Handels- firmen können nur zugelassen werdenDer Vertrag über die Anmietung der Standfläche und die Teilnahme des Ausstellers an der Messe (Mietvertrag) kommt erst mit der Zulassung durch die Messe München GmbH zustande. Die Zulassung der Messe München GmbH stellt zugleich auch die Vertrags­ annahme dar. Die Vertragsannahme erfolgt grundsätzlich so rechtzeitig, dass dem Aussteller für die angemessene Vorbereitung seiner Teilnahme ausreichend Zeit bleibt. Die Vertragsannahme kann innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Monaten nach Abgabe des Vertragsangebotes erfolgen. Die Vertragsannahme kann auch zu einem noch späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn sie für die auf Messe München GmbH den Aussteller vor Abgabe seines Vertragsangebotes hierüber in Textform infor­ miert hat. Die Länge der Annahmefrist ist deswegen erforderlich, weil die Messe präsentierten Produkte München GmbH insbesondere wegen abgelehnter Platzierungsvorschläge durch andere Aussteller und Leistungen den Nachweis erbringenspäterer Anmeldungen weiterer Aussteller gehalten ist, dass sie allein berechtigt sind, diese unter Ausschluss des Herstellers zu zeigen und zu vertreiben. Dadurch sollen Doppelbesetzungen mit Erzeugnissen aus der gleichen Produktion ausgeschlossen werden. Grundsätzlich werden nur Aussteller zugelassen, deren angemeldete Produkte und Leistungen dem Angebot der Veranstaltung entsprechen und die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen. Über die Teil- nahmeberechtigung von Ausstellern und Exponaten entscheidet, ggf. nach Anhörung des zuständigen AusschussesUmplatzierungen vorzunehmen, die Messegesellschaftauch den Aus­ steller betreffen können. Ein Rechtsanspruch auf eine Zulassung besteht nicht, soweit sich nicht ein solcher aus dem Gesetz ergibt. AusstellerFirmen, die ihren ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Messegesellschaft gegenüber Messe München GmbH z.B. aus früheren Veranstaltungen nicht nachgekommen sind erfüllt haben oder die bei früheren Veranstaltungen gegen die Benutzungs­ ordnung für die Messe München (Münchener Messegelände) bzw. das MOC Veranstaltungscenter München oder gegen die Teilnahmebedingungen, Technische Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen Teilnahmebedingungen verstoßen haben, können von der Teilnahme Zulassung ausgeschlossen werden. Die Zulassung als Aussteller mit den Ausstellungsgütern wird nach Xxxx der Messegesellschaft schriftlich oder elektronisch bestätigt und ist nur für den darin genannten Aussteller gültig. Mit der Übersendung bzw. elektronischen Zurverfügungstellung der Zulassung im Account des bei der Anmeldung genannten Ansprech- partners des Ausstellers ist der Ausstellungsvertrag zwischen der Messe Düsseldorf München GmbH und dem Aussteller geschlossen. Über die im Ausstelleraccount zur Verfügung gestellten Zulassungs- dokumente wird der Aussteller per elektronischer Post mit seinen individuellen Zugangsdaten informiert. Diese Information ist bei dem Aussteller eingegangen, sobald sie dessen Verfügungsbereich erreicht. Der Aussteller stellt sicher, dass der Posteingang regelmäßig kontrolliert wird und die technischen Voraussetzungen für den Empfang der E-Mail stets gegeben sind. Sollte sich die zu nutzende E-Mail-Adresse des Ausstellers ändern, wird er dies der Messe- gesellschaft unverzüglich mitteilen. Sofern die Messegesellschaft aufgrund fehlender oder mangelhafter technischer Voraussetzungen und/oder aufgrund der Nichtmitteilung einer neuen E-Mail-Adresse ein Schaden entsteht, so ist der Aussteller der Messegesellschaft zum Ersatz verpflichtet. Bei hybriden Messen wird dem Aussteller ein Hallenplan, aus dem die Lage des Standes ersichtlich ist und ggf. ein Gelände- oder Hallenplan im Online-Order-System zur Verfügung gestellt. Die Messegesellschaft ist berechtigt, die erteilte Zulassung vom Vertrag zurückzutreten oder das Vertragsverhältnis fristlos zu widerrufenkündigen, wenn sie auf Grund die Zulassung aufgrund falscher Voraussetzungen oder unvoll­ ständiger Angaben des Ausstellers erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen auf Seiten des Ausstellers später entfallen. Ist bei hybriden Messen Nur die Fläche aus angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen ausgestellt werden. Gemietete und geleaste Exponate dürfen nicht ausgestellt werden. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Gegen­ stände, die nicht zu dem vom Aussteller offerierten Leistungsangebot gehören, jedoch zu dessen Darstellung (z.B. zu Demonstrationszwecken) benötigt werden. Nicht ausgestellt werden dürfen Produkte, die in ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO­Konvention 182 hergestellt wurden. Mitaussteller sind nur zugelassen und zusätzliche Unternehmen dürfen nur vertreten werden, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich vermerkt ist. Die Messe München GmbH darf von der Messegesellschaft verschuldetem Anlass nicht verfügbarvom Aussteller gewünschten Art, so hat Größe und Lage der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung des Beteiligungsentgelts. Eine Forderung auf Schadenersatz besteht nicht. Die Messegesellschaft kann, wenn es die Umstände zwingend erfordern, unter Darlegung der Gründe – abweichend Ausstellungsfläche abweichen und soweit gesetzlich zulässig Ausstellungsgegenstände von der Zulassung und unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den Aussteller – einen Platz in anderer Lage zuweisen ausschließen oder die Standgröße geringfügig verändernZulassung mit Auflagen verbinden. Sie behält Vorbehalte, Bedingungen und besondere Wünsche des Ausstellers (z.B. hinsichtlich Platzierung, Konkurrenzausschluss, Stand­ aufbau und Standgestaltung) werden nur berücksichtigt, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich bestätigt wurde. Die Platzzuteilung richtet sich vornach den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Messe München GmbH und nach der von der Messe München GmbH nach ihrem freien Ermessen vorzunehmenden Branchengliederung, die Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen sowie die Durchgänge zu verlegennicht nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

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Samples: digital-bau.com

Zulassung. Die Messeleitung entscheidet allein und endgültig über die Zulassung von Xxxxxx und deren Ausstellungsgü- tern. Abweisungen erfolgen ohne Be- gründung. Es werden keine Ansprü- che anerkannt, die Aussteller oder Drittpersonen aus der Veranstaltung sind die Hersteller der ExponateZulassung oder Abweisung von Firmen oder Ausstel- lungsgütern erheben. Handels- firmen können nur zugelassen werden, wenn sie Massgebend für die auf Zulassung der Messe präsentierten Produkte von den Ausstellern in der Anmeldung / im Ausstellervertrag deklarierten Ausstellungsgüter ist das Produkte- verzeichnis bzw. die Liste des Fachge- bietes der jeweiligen Veranstaltung. Die zur Ausstellung vorgesehenen Ausstellungsgüter sind in der Anmel- dung / im Ausstellervertrag aufzufüh- ren und Leistungen den Nachweis erbringen, dass sie allein berechtigt sind, diese unter Ausschluss des Herstellers nachträgliche Ergänzungen von der Messeleitung bewilligen zu zeigen lassen. Grundsätzlich dürfen nur die dem Fachgebiet bzw. dem Produkte- verzeichnis zugehörenden und zu vertreiben. Dadurch sollen Doppelbesetzungen mit Erzeugnissen aus der gleichen Produktion ausgeschlossen ange- meldeten Ausstellungsgüter ausge- stellt werden. Grundsätzlich Bei bestimmten Veranstaltungen kann die Messeleitung die genaue Angabe der deklarierten Ausstellungsgüter verlangen. In solchen Fällen dürfen nicht angemeldete oder nicht zuge- lassene Ausstellungsgüter nicht aus- gestellt werden. Gegebenenfalls er- folgt deren Entfernung vom Stand auf Kosten des Ausstellers durch die Messeleitung. Die Ausstellungsleitung behält sich vor, bei Überanmeldungen ohne Be- gründung eine Selektionierung der Aussteller und bei knappen Platzver- hältnissen Abstriche an der ge- wünschten Ausstellungsfläche vorzu- nehmen oder einen anderen Platz an anderer Lage zuzuweisen. Besondere Platzwünsche können als Bedingung für eine Beteiligung nicht anerkannt werden. Sie werden nur Aussteller zugelassen, deren angemeldete Produkte und Leistungen dem Angebot jedoch bestmöglich nach der Veranstaltung entsprechen und die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllenReihenfolge der Eingänge berücksichtigt. Über die Teil- nahmeberechtigung von Ausstellern und Exponaten entscheidet, ggf. nach Anhörung des zuständigen Ausschusses, die Messegesellschaft. Ein Rechtsanspruch auf eine Zulassung besteht nicht. Aussteller, die ihren finanziellen Verpflichtungen der Messegesellschaft gegenüber Ebenso kann ein Konkurrenzausschluss nicht nachgekommen sind oder gegen die Teilnahmebedingungen, Technische Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen zuge- standen werden. Die Zulassung als Aussteller mit den Ausstellungsgütern wird nach Xxxx der Messegesellschaft schriftlich oder elektronisch bestätigt und ist nur für den darin genannten Aussteller gültig. Mit der Übersendung bzw. elektronischen Zurverfügungstellung der Zulassung im Account des bei der Anmeldung genannten Ansprech- partners des Ausstellers ist der Ausstellungsvertrag zwischen der Messe Düsseldorf GmbH und dem Aussteller geschlossen. Über die im Ausstelleraccount zur Verfügung gestellten Zulassungs- dokumente wird der Aussteller per elektronischer Post mit seinen individuellen Zugangsdaten informiert. Diese Information ist bei dem Aussteller eingegangen, sobald sie dessen Verfügungsbereich erreicht. Der Aussteller stellt sicher, dass der Posteingang regelmäßig kontrolliert wird und die technischen Voraussetzungen für den Empfang der E-Mail stets gegeben sind. Sollte sich die zu nutzende E-Mail-Adresse des Ausstellers ändern, wird er dies der Messe- gesellschaft unverzüglich mitteilen. Sofern die Messegesellschaft aufgrund fehlender oder mangelhafter technischer Voraussetzungen und/oder aufgrund der Nichtmitteilung einer neuen E-Mail-Adresse ein Schaden entsteht, so ist der Aussteller der Messegesellschaft zum Ersatz verpflichtet. Bei hybriden Messen wird dem Aussteller ein Hallenplan, aus dem die Lage des Standes ersichtlich ist und ggf. ein Gelände- oder Hallenplan im Online-Order-System zur Verfügung gestellt. Die Messegesellschaft Messeleitung ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie auf Grund sich herausstellt, dass diese aufgrund falscher Voraussetzungen Voraus- setzungen oder Angaben erteilt wurde erfolgte oder dass die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Ist bei hybriden Messen die Fläche aus Voraussetzungen zur Zulas- sung nicht von der Messegesellschaft verschuldetem Anlass nicht verfügbar, so hat der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung des Beteiligungsentgelts. Eine Forderung auf Schadenersatz besteht nicht. Die Messegesellschaft kann, wenn es die Umstände zwingend erfordern, unter Darlegung der Gründe – abweichend von der Zulassung und unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den Aussteller – einen Platz in anderer Lage zuweisen oder die Standgröße geringfügig verändern. Sie behält sich vor, die Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen sowie die Durchgänge zu verlegenmehr bestehen.

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Samples: passiun.ch

Zulassung. Mit der Einreichung der Anmeldung werden die Allgemeinen Teilnahmebedingungen A, die Besonde­ ren Teilnahmebedingungen (B) und die Technischen Richtlinien rechtsverbindlich anerkannt. Die Zulassung des Ausstellers zur Digitalplattform ist zugleich die Vertragsannahme der Messe München GmbH in Bezug auf den „Digitalen Brandroom“. Die Zulassung des Ausstellers zur Messe ist zugleich die Vertragsannahme in Bezug auf den vom Aussteller gebuchten Paketstandtyp. Die Messe München GmbH ist berechtigt, den Aussteller mit dem von ihm gebuchten Paketstandtyp innerhalb des Ausstellungsbereichs, für den er zugelassen ist, nach eigenem Ermessen zu platzieren. Die Vertragsannahmen zur Digitalplattform und zur Messe erfolgen grundsätzlich so rechtzeitig, dass dem Aussteller für die angemessene Vorbereitung seiner Teilnahme an der Veranstaltung sind die Hersteller Digitalplattform bzw. der ExponateMesse ausreichend Zeit bleibt. Handels- firmen können nur zugelassen werdenDie Vertragsannahme kann innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Monaten nach Abgabe des Vertragsangebotes erfolgen. Die Vertrags­ annahme kann auch zu einem noch späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn sie die Messe München GmbH den Aussteller vor Abgabe seines Vertragsangebotes hierüber in Textform informiert hat. Als Aussteller wird zu Messe nur zugelassen, wer mit der Messe München GmbH bereits einen Vertrag über seine Teilnahme an der Digitalplattform geschlossen und den Beteiligungspreis für die Digital­ plattform bezahlt hat. Der Vertrag über die Teilnahme an der Digitalplattform begründet keinen Anspruch auf die Teilnahme an der Messe präsentierten Produkte und Leistungen den Nachweis erbringen, dass sie allein berechtigt sind, diese unter Ausschluss des Herstellers zu zeigen und zu vertreiben. Dadurch sollen Doppelbesetzungen mit Erzeugnissen aus der gleichen Produktion ausgeschlossen werden. Grundsätzlich werden nur Aussteller zugelassen, deren angemeldete Produkte und Leistungen dem Angebot der Veranstaltung entsprechen und die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen. Über die Teil- nahmeberechtigung von Ausstellern und Exponaten entscheidet, ggf. nach Anhörung des zuständigen Ausschusses, die MessegesellschaftMesse. Ein Rechtsanspruch auf eine Zulassung besteht nicht, soweit sich nicht ein solcher aus dem Gesetz ergibt. AusstellerFirmen, die ihren ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Messegesellschaft gegenüber Messe München GmbH z.B. aus früheren Veranstaltungen nicht nachgekommen sind erfüllt haben oder die bei früheren Veranstaltungen gegen die Benutzungs­ ordnung für die Messe München (Münchener Messegelände) bzw. das MOC Veranstaltungscenter München oder gegen die Teilnahmebedingungen, Technische Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen Teilnahmebedingungen verstoßen haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen Zulassung ausge­ schlossen werden. Die Zulassung als Aussteller mit den Ausstellungsgütern wird nach Xxxx der Messegesellschaft schriftlich oder elektronisch bestätigt und ist nur für den darin genannten Aussteller gültig. Mit der Übersendung bzw. elektronischen Zurverfügungstellung der Zulassung im Account des bei der Anmeldung genannten Ansprech- partners des Ausstellers ist der Ausstellungsvertrag zwischen der Messe Düsseldorf München GmbH und dem Aussteller geschlossen. Über die im Ausstelleraccount zur Verfügung gestellten Zulassungs- dokumente wird der Aussteller per elektronischer Post mit seinen individuellen Zugangsdaten informiert. Diese Information ist bei dem Aussteller eingegangen, sobald sie dessen Verfügungsbereich erreicht. Der Aussteller stellt sicher, dass der Posteingang regelmäßig kontrolliert wird und die technischen Voraussetzungen für den Empfang der E-Mail stets gegeben sind. Sollte sich die zu nutzende E-Mail-Adresse des Ausstellers ändern, wird er dies der Messe- gesellschaft unverzüglich mitteilen. Sofern die Messegesellschaft aufgrund fehlender oder mangelhafter technischer Voraussetzungen und/oder aufgrund der Nichtmitteilung einer neuen E-Mail-Adresse ein Schaden entsteht, so ist der Aussteller der Messegesellschaft zum Ersatz verpflichtet. Bei hybriden Messen wird dem Aussteller ein Hallenplan, aus dem die Lage des Standes ersichtlich ist und ggf. ein Gelände- oder Hallenplan im Online-Order-System zur Verfügung gestellt. Die Messegesellschaft ist berechtigt, die erteilte Zulassung vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten oder das jeweilige Vertragsverhältnis fristlos zu widerrufenkündigen, wenn sie auf Grund die Zulassung aufgrund falscher Voraussetzungen oder unvollständiger Angaben des Ausstellers erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen auf Seiten des Ausstellers später entfallen. Ist bei hybriden Messen Nur die Fläche aus angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen auf der Messe ausgestellt und auf der Digitalplattform präsentiert werden. Gemietete und geleaste Exponate dürfen nicht ausgestellt wer­ den. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Gegenstände, die nicht zu dem vom Aussteller offerierten Leistungsangebot gehören, jedoch zu dessen Darstellung (z.B. zu Demonstrationszwecken) benötigt werden. Nicht ausgestellt werden dürfen Produkte, die in ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILOKonvention 182 hergestellt wurden. Mitaussteller sind nur zugelassen und zusätzliche Unterneh­ men dürfen nur vertreten werden, wenn dies in der jeweiligen Zulassung ausdrücklich vermerkt ist. Die Messe München GmbH darf von der Messegesellschaft verschuldetem Anlass nicht verfügbarvom Aussteller gewünschten Art, so hat Größe und Lage der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung Ausstellungsfläche abweichen und soweit gesetzlich zulässig Ausstellungsgegenstände von der Zu­ lassung ausschließen oder die Zulassung mit Auflagen verbinden. Vorbehalte, Bedingungen und besondere Wünsche des Beteiligungsentgelts. Eine Forderung auf Schadenersatz besteht nichtAusstellers (z.B. hinsichtlich Platzierung, Konkurrenzausschluss, Stand­ aufbau und Standgestaltung) werden nur berücksichtigt, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich bestätigt wurde. Die Messegesellschaft kann, wenn es die Umstände zwingend erfordern, unter Darlegung Platzzuteilung auf der Gründe – abweichend Messe richtet sich nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Messe München GmbH und nach der von der Zulassung und unter Berücksichtigung Messe München GmbH nach ihrem freien Ermessen vorzu­ nehmenden Branchengliederung, nicht nach der Zumutbarkeit für den Aussteller – einen Platz in anderer Lage zuweisen oder die Standgröße geringfügig verändern. Sie behält sich vor, die Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen sowie die Durchgänge zu verlegenReihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

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Samples: image-factory.media.messe-muenchen.de

Zulassung. Über die Zulassung der Aussteller der Veranstaltung sind die Hersteller sowie der Exponate, welche im Warenverzeichnis aufgeführt sind, entscheidet die Messeleitung. Handels- firmen können nur zugelassen Der Veranstalter ist berechtigt, Anmel- dungen abzulehnen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Mit Eingang der Rech- nung und/oder Standbestätigung beim Aussteller ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogen. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn sie die Voraussetzungen für die auf Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind. Dies gilt unter anderem bei neuen Auflagen der Messe präsentierten Produkte Branddirektion München oder für die Umsetzung eines Sicherheits- und Leistungen den Nachweis erbringenHygienekonzepts mit Maßnahmen gegen eine Pandemie, dass sie allein berechtigt sind, diese unter Ausschluss des Herstellers zu zeigen und zu vertreiben. Dadurch sollen Doppelbesetzungen mit Erzeugnissen aus der gleichen Produktion ausgeschlossen die erst nach Vertrags- abschluss bekannt werden. Grundsätzlich werden nur Aussteller zugelassen, deren angemeldete Produkte und Leistungen dem Angebot Standflächen können sowohl in der Veranstaltung entsprechen und die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen. Über die Teil- nahmeberechtigung von Ausstellern und Exponaten entscheidet, ggf. nach Anhörung des zuständigen Ausschusses, die Messegesellschaft. Ein Rechtsanspruch auf eine Zulassung besteht nicht. Aussteller, die ihren finanziellen Verpflichtungen der Messegesellschaft gegenüber nicht nachgekommen sind oder gegen die Teilnahmebedingungen, Technische Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben, können Größe als auch beim Standort von der Teilnahme ausgeschlossen Messeleitung neu festgelegt werden. Die Zulassung als Aussteller mit den Ausstellungsgütern wird nach Xxxx der Messegesellschaft schriftlich Ausstellung nicht gemeldeter oder elektronisch bestätigt und nicht zugelassener Waren ist nur für den darin genannten Aussteller gültig. Mit der Übersendung bzw. elektronischen Zurverfügungstellung der Zulassung im Account des bei der Anmeldung genannten Ansprech- partners des Ausstellers ist der Ausstellungsvertrag zwischen der Messe Düsseldorf GmbH und dem Aussteller geschlossen. Über die im Ausstelleraccount zur Verfügung gestellten Zulassungs- dokumente wird der Aussteller per elektronischer Post mit seinen individuellen Zugangsdaten informiert. Diese Information ist bei dem Aussteller eingegangen, sobald sie dessen Verfügungsbereich erreicht. Der Aussteller stellt sicher, dass der Posteingang regelmäßig kontrolliert wird und die technischen Voraussetzungen für den Empfang der E-Mail stets gegeben sind. Sollte sich die zu nutzende E-Mail-Adresse des Ausstellers ändern, wird er dies der Messe- gesellschaft unverzüglich mitteilen. Sofern die Messegesellschaft aufgrund fehlender oder mangelhafter technischer Voraussetzungen und/oder aufgrund der Nichtmitteilung einer neuen E-Mail-Adresse ein Schaden entsteht, so ist der Aussteller der Messegesellschaft zum Ersatz verpflichtet. Bei hybriden Messen wird dem Aussteller ein Hallenplan, aus dem die Lage des Standes ersichtlich ist und ggf. ein Gelände- oder Hallenplan im Online-Order-System zur Verfügung gestelltnicht zulässig. Die Messegesellschaft ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie auf Grund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Ist bei hybriden Messen die Fläche aus nicht IMOT darf von der Messegesellschaft verschuldetem Anlass nicht verfügbarvom Aussteller gewünschten Art, so hat Größe und Lage der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung des Beteiligungsentgelts. Eine Forderung auf Schadenersatz besteht nicht. Die Messegesellschaft kannAusstellungsfläche abweichen, wenn es die Umstände zwingend erfordern, unter Darlegung der Gründe – abweichend bestimmte Aus- stellungsgegenstände von der Zulassung ausschließen und unter Berücksichtigung die Zulassung mit Auflagen verbinden. Vorbehalte, Bedingungen und besondere Wünsche des Anmelders (z. B. hinsichtlich Platzierung, Standanbau und -gestal- tung) werden nur berücksichtigt, wenn dies in der Zumutbarkeit Zulas- sung ausdrücklich bestätigt wurde. Die Platzzuteilung richtet sich nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten der IMOT und nach der von der IMOT nach freiem Ermessen vorzunehmenden Branchengliederung, nicht nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Es dürfen keine gebrauchten Waren zur Ausstellung ge- bracht und verkauft werden. Mindestens 60 % der aus- gestellten Ware müssen der aktuellen oder künftigen Kol- lektion des Ausstellers angehören. Über Ausnahmen ent- scheidet die IMOT Messeleitung. Besondere Zulassungsbedingungen für den Aussteller – einen Platz in anderer Lage zuweisen oder die Standgröße geringfügig verändernLkw finden Sie im Ausstellerbestellscheinheft. Sie behält sich vor, die Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen Lkw mit über 30 qm umbauter Grundfläche müssen mit einer Sprinkleranlage versehen sein. Während der Veranstaltung dürfen am Standort des Lkw sowie die Durchgänge zu verlegenauch am Messestand selbst keine Materiallager (z. B. für Verpackungsmaterial) eingerichtet werden.

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Samples: www.imot.de