Common use of Zulassung Clause in Contracts

Zulassung. Die Gesellschaft ist eine am 17. November 2004 gegründete Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die in Irland als Organismus für Gemeinsame Anlagen in Übertragbare Wertpapiere (OGAW) gemäß den Vorschriften der European Communities (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations, 2011 (S.I. No. 352 of 2011) in ihrer jeweils geänderten oder zukünftig geänderten, ergänzten oder konsolidierten Fassung zugelassen wurde. Diese Zulassung stellt jedoch keine Garantie der Central Bank in Bezug auf die Leistungserfüllung durch die Gesellschaft dar und die Central Bank haftet nicht für die Leistungserfüllung oder Leistungsstörungen seitens der Gesellschaft. Die Zulassung der Gesellschaft stellt keine Empfehlung oder Gewährleistung der Central Bank in Bezug auf die Gesellschaft dar, und die Central Bank ist nicht für den Inhalt dieses Prospekts verantwortlich. Die Gesellschaft ist als offener Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung der Teilfonds strukturiert, sodass Anteile, die Beteiligungen an verschiedenen Fonds darstellen, zu bestimmten Zeitpunkten vom Verwaltungsrat ausgegeben werden können. In Bezug auf einen Fonds können Anteile in mehreren Klassen ausgegeben werden. Alle Anteile einer Klasse sind, sofern im entsprechenden Nachtrag nicht anders vorgesehen, untereinander gleichrangig. Bei der Auflegung eines neuen Fonds (wofür die vorherige Genehmigung der Central Bank erforderlich ist) oder einer neuen Anteilsklasse (die Anteilsklasse) (die gemäß den Vorgaben in den OGAW-Vorschriften ausgegeben werden muss) erstellt die Gesellschaft einen Nachtrag, der vom Verwaltungsrat herausgegeben wird und die maßgeblichen Informationen zu dem neuen Fonds bzw. der neuen Anteilsklasse enthält. Für jeden Fonds (und demzufolge nicht für jede Anteilsklasse) wird ein separates Vermögensportfolio geführt, das in Übereinstimmung mit dem Anlageziel und der Anlagepolitik des jeweiligen Fonds angelegt wird. Einzelheiten zu den einzelnen Fonds und deren jeweiligen Anteilsklassen sind im maßgeblichen Nachtrag aufgeführt.

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