Common use of Zurechnungs-/Kumulklausel Clause in Contracts

Zurechnungs-/Kumulklausel. Beruhen mehrere Versicherungsfälle - auf derselben Ursache oder - auf gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht Versicherungsschutz für diese Versicherungsfälle im Rahmen verschiedener Bestimmungen dieses Vertrages oder sowohl im Rahmen dieses Vertrages als auch eines anderen Haftpflichtvertra- ges bei der SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG, so besteht für jeden dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nur im Rahmen der für ihn vereinbarten Versicherungssumme. Für alle diese Versicherungsfälle steht bei gleichen Versicherungs- summen diese maximal einmal zur Verfügung. Bei unterschiedlichen Versicherungssummen steht unter Berücksichtigung der Zuordnung gemäß Satz 1 für alle Versicherungsfälle maximal die höhere Versiche- rungssumme zur Verfügung. Sofern diese Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für sämtliche Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste Versicherungsfall eingetreten ist. Eingeschlossen sind - insoweit abweichend von Ziffern 1.1, 1.2 und 7.3 SVAHB - auf Sachmängeln beruhende Schadenersatzansprüche Dritter im gesetzlichen Umfang wegen Personen-, Sach- und daraus entstan- dener weiterer Schäden, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Abnehmer über bestimmte Eigenschaf- ten seiner Erzeugnisse, Arbeiten und Leistungen dafür verschuldens- unabhängig einzustehen hat, dass diese bei Gefahrübergang vorhan- den sind.

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Zurechnungs-/Kumulklausel. Beruhen mehrere Versicherungsfälle - auf derselben Ursache oder - auf gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht Versicherungsschutz für diese Versicherungsfälle im Rahmen verschiedener Bestimmungen dieses Vertrages oder sowohl im Rahmen dieses Vertrages als auch eines anderen Haftpflichtvertra- ges bei der SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG, so besteht für jeden dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nur im Rahmen der für ihn vereinbarten Versicherungssumme. Für alle diese Versicherungsfälle steht bei gleichen Versicherungs- summen diese maximal einmal zur Verfügung. Bei unterschiedlichen Versicherungssummen steht unter Berücksichtigung der Zuordnung gemäß Satz 1 für alle Versicherungsfälle maximal die höhere Versiche- rungssumme zur Verfügung. Sofern diese Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für sämtliche Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste Versicherungsfall eingetreten ist. Eingeschlossen sind - insoweit abweichend von Ziffern 1.1, 1.2 und 7.3 SVAHB - auf Sachmängeln beruhende Schadenersatzansprüche Dritter im gesetzlichen Umfang wegen Personen-Personen , Sach- und daraus entstan- dener weiterer Schäden, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Abnehmer über bestimmte Eigenschaf- ten seiner Erzeugnisse, Arbeiten und Leistungen dafür verschuldens- unabhängig einzustehen hat, dass diese bei Gefahrübergang vorhan- den sind.

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Zurechnungs-/Kumulklausel. Beruhen mehrere Versicherungsfälle - auf derselben Ursache oder - auf gleichen Ursachen, zwischen denen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, und besteht Versicherungsschutz für diese Versicherungsfälle im Rahmen verschiedener Bestimmungen dieses Vertrages oder sowohl im Rahmen dieses Vertrages als auch eines anderen Haftpflichtvertra- ges bei der SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG, so besteht für jeden dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz nur im Rahmen der für ihn vereinbarten Versicherungssumme. Für alle diese Versicherungsfälle steht bei gleichen Versicherungs- summen diese maximal einmal zur Verfügung. Bei unterschiedlichen Versicherungssummen steht unter Berücksichtigung der Zuordnung gemäß Satz 1 für alle Versicherungsfälle maximal die höhere Versiche- rungssumme zur Verfügung. Risikobeschreibungen, Besondere Bedingungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung von Kfz-Dienstleistungsbetrieben (RBE Kfz-Dienstleistung Top) Fassung September 2021 / 23-858-0921-01 Seite 4 von 19 Sofern diese Versicherungsfälle in unterschiedliche Versicherungsjahre fallen, ist für die Bestimmung der maximalen Versicherungssumme für sämtliche Versicherungsfälle das Versicherungsjahr maßgeblich, in dem der erste Versicherungsfall eingetreten ist. Eingeschlossen sind - insoweit abweichend von Ziffern 1.1, 1.2 und 7.3 SVAHB - auf Sachmängeln beruhende Schadenersatzansprüche Dritter im gesetzlichen Umfang wegen Personen-Personen , Sach- und daraus entstan- dener weiterer Schäden, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Abnehmer über bestimmte Eigenschaf- ten seiner Erzeugnisse, Arbeiten und Leistungen dafür verschuldens- unabhängig einzustehen hat, dass diese bei Gefahrübergang vorhan- den sind.

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